Finger weg vom Fracking – Infoflyer der Fraktion DIE LINKE

Mit einem Flyer informieren die Fraktion DIE LINKE und der zuständige Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel über die Risiken des Frackings und warum das besser unterbleiben sollte. Mit einem Antrag setzen sich Zdebel und die Fraktion DIE LINKE für ein umfassendes Verbot ein.

Der Text ist hier zum nachlesen:

Fracking verbieten – ohne Ausnahmen und sofort!

Liebe Leserin, lieber Leser,

die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Diese Technik ermöglicht es, Gasvorkommen zu erschließen, die bisher nicht gefördert werden konnten. In Deutschland haben Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF Suez einen neuen Wettlauf ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt. Allein in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen umfassen die Aufsuchungserlaubnisse 60 Prozent der Landesfläche.

Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Für kurzfristige Gewinninteressen der Gasindustrie wird das Grundwasser ganzer Regionen gefährdet. Zahlreiche Staaten haben deshalb bereits Moratorien oder wie in Frankreich Verbote verhängt.

In Deutschland jedoch hat die CDU-SPD-Bundesregierung für die Fracking-Pläne der Gaskonzerne ein offenes Ohr. Im Widerspruch zu ihren Wahlversprechen kommt der von den SPD-Bundesministern Sigmar Gabriel (Wirtschaft) und Barbara Hendricks (Umwelt) vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking- Erlaubnisgesetz gleich. Es soll noch vor der Sommerpause durch den Bundestag beschlossen werden.

Dabei wehren sich immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. Wir fordern ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf. Am sozial-ökologischen Umbau führt kein Weg vorbei!

Ihr Hubertus Zdebel, Obmann im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Ein neuer Wettlauf um Erdgas

In Deutschland wurden zahlreiche Erlaubnisse zur Aufsuchung sogenannter unkonventioneller Erdgas und Erdölvorkommen vergeben. Unternehmen erhoffen sich große Gewinne durch die Ausbeutung dieser Ressourcen. Diese Gasvorkommen – Kohleflözgas, Schiefergas und Tight Gas – sind im Gegensatz zu konventionellem Erdgas im dichten Gestein eingeschlossen. Um das im Gestein gebundene Erdgas zu fördern, wird das riskante Verfahren des Hydraulic Fracturing, kurz Fracking, angewandt. Beim Fracking wird eine mit gefährlichen Chemikalien versetzte Flüssigkeit mit hohem Druck in die Tiefe gepumpt, um das gastragende Gestein aufzubrechen und künstliche Risse zu schaffen.

Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur

Fracking verunreinigt das Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen. Die Entsorgung des mit radioaktiven Isotopen, Quecksilber und Benzol belasteten Flowbacks, der gefährlichen Mischung aus Lagerstättenwasser und Frac- Flüssigkeiten, ist ungeklärt. In den USA, wo Fracking bereits großflächig eingesetzt wird, kam es zu zahlreichen Unfällen wie Trinkwasservergiftungen, Explosionen und Erdstößen. Laut einer seismologischen Studie verursacht die Verpressung von Flowback im US-Bundesstaat Oklahoma in immer stärkerem Ausmaß Erdbeben. Auch häufen sich Berichte über Geburtsfehler und Totgeburten in Gasförderregionen.

Wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz ungefährlicher Frac-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben. Daher fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Erneuerbare Energien statt fossile Klimakiller

Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel. Bei der Verbrennung von unkonventionellem Erdgas entsteht klimaschädliches CO2. Zudem tritt bei der Förderung das noch stärkere Treibhausgas Methan aus. Die Klimabilanz von unkonventionellem Erdgas ist negativ gegenüber Erdgas und Erdöl aus konventionellen Lagerstätten. Deshalb fordern wir eine Energiepolitik, die den Weg für erneuerbare Energien ebnet. Auf den weiteren Ausbau der fossilen Brennstoffe zu setzen, ist der falsche Weg! Ein öffentliches wirtschaftliches und energiepolitisches Interesse an der Gewinnung von unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland ist zudem nicht zu erkennen. Der Sach- verständigenrat für Umweltfragen kommt zu dem Ergebnis: »Es besteht […] kein besonderes übergeordnetes öffentliches Interesse an der Erschließung dieses Energieträgers, möglicherweise aber ein betriebswirtschaftliches Interesse der Industrie.«

Große Koalition hat Fracking-Erlaubnisgesetz auf den Weg gebracht

Entgegen den Behauptungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel hat die Bundesregierung jetzt einen Entwurf für ein reines Pro-Fracking-Recht vorgelegt.

Dadurch soll Fracking auf drei Viertel der Fläche Deutschlands möglich sein und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung. Und auch die Gasförderung im Sandgestein wird ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Tiefer als 3 000 Meter soll ohnehin jegliches Fracking erlaubt werden. Dabei verschweigt die Regierung, dass es gerade unterhalb von 3 000 Metern – im Unterkarbon – jede Menge Erdgas zu fracken gibt. Oberhalb dieser willkürlich festgelegten 3 000 Meter Grenze soll Fracking im Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich untersagt werden. Doch auch diese Behauptung der Bundesregierung zerplatzt wie eine Seifenblase: Denn mit der geplanten Durchführung angeblich »wissenschaftlich begleiteter Probebohrungen « in diesen Bereichen wird die kommerzielle Nutzung vorbereitet. Zwar steht die kommerzielle Schiefer- und Kohleflözgasgewinnung oberhalb von 3 000 Metern unter dem Vorbehalt einer sechsköpfigen Kommission, doch deren Zustimmung gilt als sicher: Drei in dieser demokratisch nicht legitimierten Kommission vertretene Institutionen sind als industrienah bekannt. Umweltverbände oder andere Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sind hier nicht vertreten.

Damit könnten dann ab Ende 2018 sämtliche Arten von Erdgaslagerstätten in allen Tiefen durch Fracking kommerziell erschlossen werden. Von einem Frackingverbot kann keine Rede sein.

Wer Fracking nicht will, muss auch TTIP ablehnen

Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA könnten Öl- und Gaskonzernen den Weg ebnen für milliardenschwere Schadensersatzklagen gegen Verbote und Regulierungen von Fracking. US-Konzerne, die in Europa investieren, könnten Fracking-Verbote, -Moratorien oder -Gesetze mit dem Hinweis auf entgangene Profite vor einem internationalen Tribunal anfechten.

In der kanadischen Provinz Québec werden solche Klagen schon erhoben: Im Jahr 2011 erließ die Provinzregierung ein vorläufiges Fracking-Verbot. Daraufhin klagte der Bergbaukonzern Lone Pine auf Basis des Freihandelsabkommens NAFTA gegen Kanada auf Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen US-Dollar. Dieser Fall sollte alle Alarmglocken klingeln lassen.

DIE LINKE. im Bundestag fordert:

  • Fracking verbieten: keine Erdgasförderungauf Kosten von Trinkwasser und Umwelt!
  • Energiewende einleiten: Erdgas einsparen und mittelfristig durch erneuerbare Energien ersetzen!
  • Bergrecht grundsätzlich reformieren: Vorrang für Mensch, Umwelt und demokratische Mitsprache!
  • Wirksamer Wasser- und Umweltschutz im Bergbau!
  • Wissenschaftliche Begleitung der Erdgasförderung unter Berücksichtigung von Umweltauswirkungen!
  • Keine Erteilung neuer Aufsuchungserlaubnisse und Nicht-Verlängerung bereits erteilter Bergbauberechtigungen!
  • TTIP stoppen!Infos zu Bürgerinitiativen gegen Fracking unter: www.gegen-gasbohren.de

Mangelnde Umsetzung von EU-Umweltrecht: Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg, die Kommission und die Bundesregierung im Streit

Was ist faul an der Genehmigung für das Vattenfall Kohlekraftwerk in Hamburg Moorburg? Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass bei der Genehmigung für das 1.600 MW Klimamonster europäische Rechts-Vorschriften nicht ausreichend beachtet wurden. Bis Mitte Dezember 2014 war die Bundesregierung aufgefordert, der EU Kommission mitzuteilen, wie sie die aus Sicht der Kommission mangelhafte Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie korrigieren wird. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat aktuell bei der Bundesregierung nachgefragt. Das Ergebnis: Alles prima, sagt die Bundesregierung, gestützt auf eine Stellungnahme der zuständigen Hamburger Umweltbehörde. Demnach stehe die Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg „im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Habitatsrichtlinie“.

Zu den Inhalten der Stellungnahme verweigert die Bundesregierung die Aussage. Weil das Verfahren noch läuft, sind die Inhalte „vertraulich zu behandeln.“

  • Das laufende Verfahren bei der EU steht im Zusammenhang mit einer Klage des BUND Hamburg gegen die Genehmigung des Kohlekraftwerks in Moorburg durch die dortige Umweltbehörde. Siehe dazu auch eine Presseerklärung des BUND Hamburg.

Die Kommission muss nun prüfen, ob sie die Bundesregierung verklagt, um die Umsetzung der Richtlinie durchzusetzen. Die Bundesregierung hofft, dass noch eine „einvernehmliche Streitbeilegung“ erreicht werden kann und teilt mit: „In den meisten Fällen gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Kommission.“ Bis dahin muss der Umweltschutz dann noch warten.

Einen Zusammenhang der Genehmigungsmängel mit einem von Vattenfall ehemals geführten Investitionsschutz-Verfahren beim ICSID ist „für die Bundesregierung nicht erkennbar“, heißt es außerdem in der Antwort. Vattenfall hatte seinerzeit aufgrund der scharfen Umweltauflagen der Hamburger Umweltbehörde, mit dem TTIP-ähnlichen Verfahren im Rahmen der Energie-Chara vor dem ICSID in Washington geklagt. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet. Einzelheiten darüber sind – wie bei diesen Verfahren üblich – geheim und für die BürgerInnen und die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Hier im Wortlaut die Antwort der Bundesregierung (Bundeswirtschaftsministerium) vom 19. Januar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Fraktion die Linke:

Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Monat Januar 2015
Frage Nr. 32

Sehr geehrte Herr Abgeordneter,
seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Frage:
Welche inhaltlichen und rechtlichen Aussagen hat die Bundesregierung der EU-Kommission zu der in dem Ersuchen der EU-Kommission genannten mangelhaften Anwendung und Umsetzung von EU-Vorschriften bei der Genehmigung des Steinkohlekraftwerks von Vattenfall in Harnburg-Moorburg mitgeteilt, und welchen Zusammenhang hat die laut EU-Kommission nicht korrekte Anwendung der Habitatrichtlinie mit der inzwischen gütlich eingestellten Klage von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID?

Antwort:
„Es trifft zu, dass die EU-Kommission in dieser Sache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Darin bemängelt sie, dass im Zusammenhang mit der Genehmigung des Kohlekraftwerkes Harnburg-Moorburg die Vorschriften der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG nicht korrekt angewendet würden. Zuletzt hatte die Kommission der Bundesregierung dazu am 17. Oktober 2014 eine sog. „mit Gründen versehene Stellungnahme“ übermittelt. ln Vertragsverletzungsverfahren wendet sich die Kommission an die Bundesregierung, auch wenn es sich um Handlungen oder Unterlassungen der Bundesländer handelt (hier der Freien und Hansestadt Hamburg). Auf der Grundlage einer Stellungnahme Hamburgs hat die Bundesregierung im Dezember 2014 auf die „begründete Stellungnahme“ geantwortet und dargelegt, dass die Genehmigung des Kohlekraftwerkes Hamburg-Moorburg im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Habitatrichtlinie steht. Einer der Gegenstände des Verfahrens ist die Bewertung der Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Geesthacht als Schadensminderungsmaßnahme.

Ein Zusammenhang der laut EU-Kommission nicht korrekten Anwendung der  Habitatrichtlinie mit dem durch Vergleich beendeten Schiedsverfahren von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID ist für die Bundesregierung nicht erkennbar. Die Prüfung der Habitatrichtlinie erfolgte im Rahmen der Genehmigungserteilung durch die
Freie und Hansestadt Hamburg.

Das vorliegende Vertragsverletzungsverfahren ist noch anhängig und damit bis zu
seinem Abschluss vertraulich zu behandeln. Dadurch soll der ordnungsgemäße Ablauf
des Verfahrens sichergestellt und gewährleistet werden, dass Möglichkeiten zur
einvernehmlichen Streitbeilegung nicht vorzeitig vereitelt werden. ln den meisten Fällen
gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Kommission.“

TTIP und CETA als Hintertür für Frackingkonzerne – Teil 3

Die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Die Bundesregierung schreckt das nicht. Sie hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Entgegen ihrem Wahlversprechen kommt der von den Bundesministern Gabriel und Hendricks, beide SPD, vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Dabei wehren sich weltweit immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. In einer fünfteiligen Serie analysiert Hubertus Zdebel politische Folgen und Risiken des Förderverfahrens. Lesen Sie unten den dritten Teil.

Von Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Wer über Fracking redet, sollte über TTIP und CETA nicht schweigen. Die geplanten Freihandelsabkommen könnten Öl- und Gaskonzernen den Weg ebnen, um milliardenschweren Schadensersatz für Verbote oder Regulierungen von Fracking einzuklagen. Bei den Abkommen zwischen EU und USA (TTIP) und zwischen EU und Kanada (CETA) sollen unterschiedliche nationale Standards vereinheitlicht sowie Regularien, Kontrollen und Beschränkungen aufgehoben werden. Konzerne sollen ihre Produkte uneingeschränkt produzieren und vermarkten können. Der Clou dabei: Es wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Gewerkschaften sowie Verbraucherschutz- und Umweltgruppen bleiben draußen, transnationale Banken und Konzerne sitzen mit am Tisch. Profitinteressen von Konzernen gehen vor, Umwelt- und Verbraucherschutz bleiben auf der Strecke.

Am Beispiel von Fracking zeigt sich, welche Folgen das haben kann. Bisher gelten in den USA, wo bereits umfangreich gefrackt wird, Exportbeschränkungen für Erdöl und -gas, so dass bisher kein mit Fracking gefördertes Öl oder Gas nach Europa importiert wurde. Mit TTIP sollen diese Beschränkungen nun fallen. Im Energiekapitel des Freihandelsabkommens sollen ein unbeschränkter Zugang zu Öl- und Gasvorkommen festgeschrieben sowie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Öl und Gas gestrichen werden. Durch diese Regelungen wären die Tore zur Einfuhr von amerikanischem Fracking-Öl und -Gas in die EU-weit geöffnet. Ohne es an die große Glocke zu hängen, senkte die EU-Kommission bereits im Zuge der CETA-Verhandlungen die Kriterien für Schwerölimporte, wie sie in der europäischen „Kraftstoffqualitätsrichtlinie“ festgelegt werden sollten.

Mit Investitionsschutz und Schiedsgerichten gegen die Demokratie

Doch damit nicht genug. Mit dem Freihandelsabkommen droht auch die Gefahr, dass Fracking-Konzerne in Europa die Risikotechnologie künftig flächendeckend einsetzen. So warnt die Expertin für Handelspolitik der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory, Pia Eberhardt: „Mit dem TTIP-Abkommen werden Ölkonzerne selbst dann ordentlich absahnen können, wenn Bürgerinitiativen dreckige und gefährliche Energieprojekte vor ihrer Haustür verhindern.“

Sogenannte „Investitionsschutz-Regelungen“ in TTIP und CETA würden es international operierenden Konzernen in der EU, den USA und Kanada ermöglichen, einseitig Staaten zu verklagen, wenn sie ihre Profiterwartungen bedroht sehen – etwa bei politischen Entscheidungen, durch die Fracking eingeschränkt oder verboten wird. Über sogenannte „Investor-Staat-Klagen“ könnten Konzerne vor privaten Schiedsgerichten gegen demokratisch gefällte Entscheidungen vorgehen und einen Staat auf Schadensersatz verklagen – Schadensersatz, für den am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen. Damit stehen die Regierungen unter Druck, Gesetze, die dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen, gar nicht erst zu beschließen, weil sie später fürchten müssen, auf hohe Schadensersatzzahlungen verklagt zu werden.

Solche Investor-Staats-Klagen gibt es auch heute schon, doch mit TTIP und CETA wäre es für die Konzerne noch leichter, gegen Staaten zu klagen. Und das kann teuer werden. Das Beispiel Vattenfall ist da nur ein Vorgeschmack. Der Energieriese verklagte die Bundesrepublik Deutschland 2012 nach der endgültigen Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel auf Schadenersatz – Streitsumme 4,675 Milliarden Euro. Grundlage für die Klage ist das Investitionsschutzabkommen im Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags (ECT). Das Verfahren vor dem ICSID findet unter strikter Geheimhaltung statt – TTIP und CETA lassen grüßen.

Beispiel Québec: Lone Pine Resources klagt gegen Fracking-Verbot

Wie ein Unternehmen ein Freihandelsabkommen nutzen kann, um seine Fracking-Projekte durchzusetzen, sieht man derzeit in der kanadischen Provinz Québec: 2012 war aus mehreren Fracking-Anlagen giftiges Gas entwichen und die Proteste gegen Fracking wurden immer größer, weil die Risiken für Mensch und Umwelt nicht mehr zu ignorieren waren. Schließlich erließ die Provinzregierung ein Moratorium, das die Förderung von Schiefergas und -öl durch Fracking verbot. Allerdings besaß das Unternehmen Lone Pine Resources bereits eine Genehmigung zur Förderung in dem betroffenen Gebiet. Obwohl Lone Pine Resources selber ein kanadisches Unternehmen ist, klagte es gegen das Fracking-Moratorium vor einem Schiedsgericht über einen Umweg. Das Unternehmen besitzt eine Tochterfirma in den USA und konnte dank des NAFTA-Freihandelabkommens gegen den kanadischen Staat mit einer Investor-Staat-Klage vorgehen. So wurde aus einem einheimischen Unternehmen ein ausländischer Investor. Die Klage begründete Lone Pine Resources mit seiner durch das Fracking-Moratorium wertlos gewordenen Genehmigung zur Förderung von Gas und Öl. Dadurch seien die Eigentumsrechte des Unternehmens verletzt worden. Für die entgangenen Profite verlangt das Unternehmen eine Entschädigungszahlung von 250 Millionen kanadische Dollar.1

SPD und CDU treiben Freihandelsabkommen voran

Mit ähnlichen Klagen ist auch durch die Freihandelsabkommen CETA und TTIP zu rechnen – dann allerdings auch in der Europäischen Union. In Frankreich besteht ein gesetzliches Fracking-Verbot, gegen das der US-Konzern Hess Oil bereits vor französischen Gerichten geklagt hat – bisher erfolglos, doch mit TTIP gäbe es ein neues Instrument für die Konzerne, gegen Fracking-Verbote vorzugehen. „Schon jetzt versuchen die Energiekonzerne, die geltenden Fracking-Verbote juristisch anzufechten. Mit dem Investitionskapitel im TTIP-Abkommen erhielten die Konzerne ein zusätzliches, außergerichtliches Werkzeug an die Hand, um gegen demokratische Entscheidungen vorzugehen – und damit oft auch eine zweite Chance in ihrem Kampf für Fracking“, betonen Umweltorganisationen in einer gemeinsamem Studie zum Zusammenhang von Fracking und Freihandelsabkommen.

Würden EU und Bundesregierung den Schutz der Demokratie, den Verbraucher- und den Umweltschutz als ihre Aufgaben betrachten, dann müssten sie konsequent gegen die Freihandelsabkommen vorgehen. Stattdessen tragen sie der Konkurrenz- und Verwertungslogik der Unternehmen Rechnung und versuchen die Abkommen gegen den Widerstand der Bevölkerung durchzusetzen. Besonders Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender und Bundeswirtschaftsminister, treibt ein doppeltes Spiel. Bei den Verhandlungen zu CETA betonte Gabriel zunächst, die SPD werde den Investor-Staat-Klagen nicht zustimmen, während er sie umso vehementer als nicht mehr verhandelbar darstellt. Gleiches droht beim TTIP-Abkommen.

Freihandelsabkommen und Fracking stoppen!

Wer glaubhaft gegen Fracking ist, muss auch TTIP und CETA ablehnen. Die Fracking-Konzerne hätten mit dem Freihandelsabkommen die Möglichkeit, demokratisch gewählte Regierungen zur Zulassung von Fracking zu zwingen: Mit weitgehenden Klagerechten der Konzerne vor einer privaten Paralleljustiz ohne jede Legitimation durch eine rechtsstaatliche Gerichtsbarkeit. Dahinter steckt nichts anderes als die rücksichtslose Profitmacherei auf Kosten von Mensch und Natur, das Grundprinzip des kapitalistischen Wirtschaftssystems.

Auch in Deutschland sind schon große Teile der Flächen, auf denen mit Fracking Gas gefördert werden könnte, zwischen den Konzernen aufgeteilt. Viele Unternehmen besitzen bereits sogenannte Aufsuchungserlaubnisse – der erste Schritt zu späteren Gasförderung. Selbst wenn nun ein gesetzliches Fracking-Verbot kommen würde, wären diese dann hinfälligen Aufsuchungserlaubnisse in Kombination mit TTIP oder CETA ein Klagegrund für die Konzerne.

DIE LINKE fordert daher nicht nur ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking, sondern auch den sofortigen Stopp der Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Es muss Schluss mit der Deregulierung des internationalen Handels sein. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Regularien, damit die Umwelt und die Menschen nicht auf der Strecke bleiben. Für diese Ziele müssen sich viele Menschen engagieren, damit genügend Druck auf die Regierungen und Konzerne ausgeübt wird – im Parlament, aber vor allem auch auf der Straße. Mit Unterschriftensammlungen, Aktionen und Demonstrationen.

linksfraktion.de, 20. Januar 2015

Fortsetzung folgt.

Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile der Serie:

 

1 blog.campact.de: Fracking: Dank CETA und TTIP vor dem Durchbruch?, 10. Oktober 2014

TTIP lässt grüßen – Investitionsschutzklage von Vattenfall kommt uns teuer zu stehen

Vattenfall hat als schwedisches Staatsunternehmen die Bundesrepublik nach der Katastrophe von Fukushima und der damit verbundenen endgültigen Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel auf Schadensersatz vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington verklagt. Grundlage dafür ist das Investitionsschutzabkommen im Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags (PDF). Das Verfahren findet unter strikter Geheimhaltung statt – TTIP lässt grüßen. Durch Anfragen der Linken ist inzwischen bekannt geworden, dass Vattenfall 4,675 Mrd. Euro für die Abschaltung der maroden Atommeiler verlangt.

Auch der Atomkonzern E.on könnte von dieser Klage profitieren. E.on ist am AKW Brunsbüttel zu einem Drittel und am AKW Krümmel zur Hälfte beteiligt und die Betriebsgesellschaften sind der Vattenfall-Klage beigetreten. Die Bundesregierung hat auf Anfrage erklärt, dass sie mit einer mündlichen Verhandlung im Sommer 2016 rechnet. Schon jetzt kommt die Klage den SteuerzahlerInnen teuer: Anwalts- und Prozeßkosten sowie Gutachterkosten fallen bereits jetzt in Millionenhöhe an.

In der Antwort auf eine gemeinsame Anfrage mit dem linken Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst (hier als PDF nachzulesen) teilt die Bundesregierung im Dezember 2014 außerdem mit: „Seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2012 wurden aus dem Bundeshaushalt Ausgaben (ohne Personalkosten) in Höhe von insgesamt 3.659.357,90 Euro (Stand 11. Dezember 2014) getätigt. Sie entfallen auf Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter sowie notwendige Hilfsdienstleistungen wie Übersetzungen und Dokumentenmanagement Der Gegenwert von 200.000 USO entfällt auf Gerichtskosten.“

 

Hinweis:

Siehe auch Drucksache 18/3012, Frage 4 (PDF): Abgeordneter Klaus Ernst (DIE LINKE.): Wie schlüsselt sich die in der Antwort auf die Nachfrage zu meiner Schriftlichen Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2671 mitgeteilte Klagesumme im Schiedsverfahren Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland von 4 675 903 975,32 Euro (zuzüglich Zinsen) genau auf (z. B. getätigte Investitionen, erwartete Gewinne, frühere Kosten für Atomkraftwerk-Stilllegung), und aus welchen Gründen hat sich die Klagehöhe von ursprünglich rund 3,7 Mrd. Euro (vgl. u. a. Berliner Zeitung vom 23. März 2013) erhöht?
Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 28. Oktober 2014:
Die Bundesregierung kann keine Auskunft aus dem laufenden Schiedsgerichtsverfahren über die Zusammensetzung der Klagesumme im Einzelnen erteilen. Es handelt sich hierbei um konkrete Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aus Verfahrensunterlagen, die Vattenfall beim Schiedsgericht eingereicht hat und die nicht der Dispositionsbefugnis der Bundesregierung unterliegen.

Schwedische Regierung steht hinter Vattenfall-Klage – Linke genervt

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Vattenfalls Schadensersatzklage für die AKW Krümmel (Foto) und Brunsbüttel sorgt auch in Schweden für Streit.

Die schwedische Linkspartei ist stocksauer auf Vattenfall und die neue Regierung in Stockholm. Bevor es TTIP überhaupt gibt, klagt Vattenfall schon im Rahmen der Energie-Charta in Sachen Investitionsschutz gegen Deutschland. 4,7 Mrd. Euro will der schwedische Konzern für den Atomausstieg und die Schrott-AKWs in Brunsbüttel und Krümmel bekommen. Jonas Sjöstedt, Vorsitzender der Linkspartei, sagte gestern laut Radio Schweden, dass Vattenfalls Klagen gegen Deutschland Schweden blamieren würde. Zuvor hatte die neue Regierung sich hinter die Vattenfall-Klage gestellt.

Der neue Wirtschaftsminister in Schweden hatte laut Radio Schweden mitgeteilt: „„Der deutsche Atomausstieg bedeutet eine umfassende Veränderung für die Unternehmenstätigkeit von Vattenfall in Deutschland. Die Konzernleitung muss die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens wahren und handelt im Sinne der Eigentümer-Richtlinien“, sagte Wirtschaftsminister Damberg während einer Anhörung im Parlament am Donnerstag. Die Eigentümer-Richtlinien und auch Fragen zu Schadenersatz würden auch durch einen Beschluss des Parlaments aus dem Jahr 1996 abgesichert sein, so der Wirtschaftsminister. Damberg zog einen Vergleich mit der Stilllegung des schwedischen Atomkraftwerks Barsebäck. Auch damals seien Investoren für die Verluste kompensiert worden, darunter auch deutsche Teilhaber, so Damberg.“

Auch bei der Vattenfall-Klage wird E.on profitieren. Der deutsche Konzern ist jeweils an den AKWs Brunsbüttel und Krümmel beteiligt und würde bei einem Erfolg der Klage ebenfalls verdienen.

Für die Linken in Schweden ist das nicht akzeptabel, berichtet der Sender weiter und zitiert Sjöstedt: „“Die neue rot-grüne Regierung würde, eben wie die bürgerliche Vorgängerregierung, die Verantwortung auf den Konzern abwälzen. „Das Vorgehen Vattenfalls stellt Schweden in ein schlechtes Licht in Deutschland, einem unserer wichtigsten Nachbarländer. Für die schwedisch-deutschen Beziehungen ist dies problematisch“, so Sjöstedt.“

Der Blog „Nachrichten aus Schweden“ erwartet von der neuen Regierung offenbar auch keine Wunderdinge. Kritisch beurteilte der Blog bereits im Oktober die Regierungsbildung und kommentierte: „Der erste Schritt, den die Grünen (Miljöpartiet) nach Regierungsübernahme mit den Sozialdemokraten ursprünglich unternehmen wollten, war die geplanten Kohlegruppen des Staatsunternehmens Vattenfall in Deutschland zu stoppen. Wie bereits bei allen anderen Punkten, so ist nun auch davon nicht mehr die Rede, ein deutliches Zeichen, dass die Partei nur an der Macht interessiert ist, nicht jedoch daran am konkreten Umweltschutz zu arbeiten. Natürlich will man die Expansionen Vattenfalls in Zukunft besser „überwachen“, aber von einem Stopp kann nicht mehr die Rede sein. Nach den Grünen wäre ein Stopp gleichzusetzen mit dem Verbrennen von Milliarden an Kronen.“

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