Vattenfalls Anwälte gegen Deutschland: „Wenn du Frieden willst, sei kriegsbereit“

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Vattenfall hat Deutschland vor dem Schiedsgericht ICSID in Sachen Investitionsschutz verklagt. Grund: Die Stilllegung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel

Vattenfall hat die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington (ICSID) verklagt. Von rund 3,7 Mrd Euro ist die Rede. Diesen Betrag verlangt der Konzern als Entschädigung für die nach Fukushima erfolgte Stilllegung der Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel. Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung der Weltbank und für den Investitionsschutz zuständig. Als schwedischer Konzern fühlt sich Vattenfall durch die Stilllegung der AKWs diskriminiert und hat die Schiedsstelle im Mai 2012 eingeschaltet. Die von der Stilllegung nach Fukushima ebenfalls betroffenen Konzerne E.on, RWE und EnBW haben als deutsche Unternehmen diese Möglichkeit nicht. E.on und RWE haben aber Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ebenso Vattenfall.

Die neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) wurde vor wenigen Tagen von Focus auf die Klage von Vattenfall vor dem ICSID angesprochen: „Frage: Frau Ministerin, fast vergessen sind die Klagen gegen den Atomausstieg. Der schwedische Vattenfall-Konzern klagt vor einem US-Gericht – und soll sehr gute Chancen haben zu gewinnen. Muss der Steuerzahler milliardenschweren Schadenersatz zahlen?

Hendricks: „Ich hoffe nicht. Das Verfahren wird auf Seiten der Bundesregierung vom Wirtschaftsministerium geführt. Wir halten die Klage in Teilen für unzulässig und unbegründet und sind guten Mutes, dass wir die besseren Karten haben. Aber wie Sie wissen: Vor Gericht und auf hoher See sind Sie in Gottes Hand.““

Nicht Gott, sondern z.B. die Rechtsanwaltsgesellschaft Luther mbH Hamburg ist einer der Akteure: Diese Gesellschaft ist einer der beiden Vertreter für Vattenfall. Mannheimer Swartling Advokatbyrå AB, Stockholm, Sweden, ist die zweite Vertretung.

Für das Geschäftsjahr 2012/13 (PDF) meldete Luther in Deutschland einen Umsatz von rund 92 Millionen Euro. Inklusive der Auslandsstandorte hat Luther sogar 101,4 Millionen Euro umgesetzt.

Die Internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist einer der Fachbereiche dieser Kanzlei und sie wirbt mit ihrem Know how: „Wenn du Frieden willst, sei kriegsbereit“ und „Wir sind bereit“ heißt es zu Beginn einer Info-Broschüre (PDF). Das Zitat stammt – so die Broschüre – von Flavius Vegetius Renatus, einem römischen Schriftsteller, ca. 390 n. Chr..

Luther hatte für Vattenfall auch das Verfahren in Sachen Bau des Kohlekraftwerks Moorburg vertreten. Vattenfall war vor das ISCID gezogen, nach dem die Hamburger Umweltbehörde aus Sicht von Vattenfall zu hohe Umweltauflagen in der Genehmigung für den Bau des Kraftwerks festgelegt hatte. Daher verklagte der Konzern die Bundesrepublik Deutschland mit Hilfe der Kanzlei Luther. Das Verfahren wurde durch einen „Konsens“  am 11.03.2011 abgeschlossen. Angaben dazu finden sich unter der Nummer 24 auf dieser Seite des ICSID. Demnach hat der Streitwert 1,4 Mrd Euro betragen (globalarbitrationreview.com, dieser Link ist von der ICSID genannt, führt aber derzeit ins  Leere). Hier ist die 54-seitige Vereinbarung als PDF von der Seite des ICSID zu finden:  Award (click to download). Hier direkt von dieser Seite (PDF).

Wiederholt sind die Investitionsschutzverfahren heftig kritisiert worden. Einerseits weil mit diesem Instrument – wie das Beispiel Vattenfall und Moorburg zeigt – (umwelt)politische Entscheidungen von Staaten untergraben werden können. Andererseits, weil die Verfahren unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen und mit gerichtlichen Verfahren kaum vergleichbar sind.

Aktuell sind diese Verfahren auch im Rahmen der Debatte um das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA in die Kritik gekommen. (Siehe dazu z.B. die Klage der FAZ: „Freihandelsabkommen Schiedsgerichte sind gerechter„.

Das Verfahren in Sachen Entschädigung für die AKWs Brunsbüttel und Krümmel musste im Frühjahr 2013 unterbrochen werden, nachdem einer der Schiedsrichter (Daniel M. Price) sich für befangen erklärte. Er wurde kurze Zeit später einvernehmlich zwischen den Konfliktparteien durch Charles N. Brower (U.S.) ersetzt (siehe unten).

Eine sehr formale Auflistung der bisherigen Aktivitäten (Procedure Details, ICSID Case No. ARB/12/12) des Schiedsverfahrens findet sich auf den Seiten des ICSID bei der Weltbank hier. Der letzte Eintrag ist vom 20. Dezember 2013 und lautet: „The Tribunal issues Procedural Order No. 2 concerning production of documents.“

Einen knappen Überblick über das Verfahren, die Schiedsrichter und die Vertreter von Vattenfall und Bundesregierung (Wirtschaftsministerium) gibt es unter diesem Link oder direkt hier:

109.Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany
(ICSID Case No. ARB/12/12)
Subject Matter
Nuclear power plant
Date Registered
May 31, 2012
Date of Constitution of Tribunal
Constituted:December 14, 2012
Reconstituted:February 25, 2013
Composition of Tribunal
President:Albert Jan VAN DEN BERG (Dutch)
Arbitrators:Vaughan LOWE (British)
Charles N. BROWER (U.S.)
(1)Charles N. BROWER (U.S.) appointed following the resignation of Daniel M. PRICE (U.S.)
Party Representatives
Claimant(s)Respondent(s)
Mannheimer Swartling Advokatbyrå AB, Stockholm, SwedenMinisterium für Wirtschaft und Technologie, Berlin, Germany
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg, GermanyMcDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater, Frankfurt, Germany
McDermott Will & Emery, Washington, D.C., U.S.A.
Status of Proceeding  (View Procedural Details)
Pending (the Tribunal issues Procedural Order No. 2 concerning production of documents on December 20, 2013)

Kein Atomstrom: UNO und Weltbank fördern Ausbau erneuerbarer Energien für Entwicklungsländer

UNO und Weltbank: Elektrizifizierung von Entwicklungsländern ohne Atomstrom, aber mit Wind und Sonne. Foto: Dirk Seifert
UNO und Weltbank: Elektrifizierung von Entwicklungsländern ohne Atomstrom, aber mit Wind und Sonne. Foto: Dirk Seifert

Vor wenigen Tagen haben die UNO und die Weltbank angekündigt, ein Programm zur Elektrifizierung von Entwicklungsländern zu entwickeln. Atomenergie wird dabei keine Rolle spielen. «Wir machen nicht in Atomkraft», sagte Weltbank-Präsident Jim Yong Kim am Mittwoch in New York. In einigen der ärmsten Länder haben gerade einmal zehn Prozent der Bevölkerung Zugang zu Strom.

Die Zeit und viele andere Zeitungen, u.a. die Aargauer Zeitung in der Nordschweiz, berichten zu diesem Vorhaben. Gemeinsam mit UN-Generalsekretär Ban Ki-moon stellte Jim Yong Kim zugleich ein Programm vor, mit dem alle Menschen auf der Welt bis 2030 Strom haben sollen. Kim zufolge sind 600 bis 800 Milliarden Dollar (440 bis 590 Milliarden Euro) jährlich notwendig, um das gesteckte Ziel bis 2030 zu erreichen.

Schwerpunkt der Elektrifizierung sollen vor allem „neue Energieformen“ sein, beispielsweise Windkraft und Sonnenenergie. Atomkraft dagegen sei in vielen Ländern „ein extrem sensibles politisches Thema“, sagte Kim. Auf dieses Eis wolle sich seine Institution nicht begeben. Die Weltbank arbeitet den Angaben zufolge derzeit an konkreten Elektrifizierungsplänen für 42 Staaten, die im Juni 2014 fertig sein sollen.

Neue AKWs und Entschädigungsklagen – Energiewende nur mit ohne Vattenfall

Vattenfall ist unbelehrbar. Bei der Bekanntgabe seiner Wirtschaftsdaten für das zweite Quartal 2012, teilte das Unternehmen mit, dass es beabsichtige, künftig neue Atomkrafwerke in Schweden bauen zu wollen. Agenturen berichteten, dass Vattenfall einen entsprechenden Antrag bei der schwedischen Atomaufsichtsbehörde als ersten Schritt zur Genehmigung neuer Reaktoren getan habe. Damit sollen künftig alte Reaktoren ersetzt werden. Laut Vattenfall-Chef Loseth gibt es im Management aber aktuell “noch keine Entscheidung, ob wir alte Reaktoren durch neue ersetzen”.

Bis zu einer definitiven Entscheidung macht der schwedische Konzern mächtig Druck gegen die Bundesrepublik und hat inzwischen zwei Klagen auf Schadensersatz für die stillgelegten Pannenmeiler Krümmel und Brunsbüttel eingereicht. Beide Reaktoren sind nach einer Pannenserie bereits im Sommer 2007  wegen gravierender Sicherheitsmängel abgeschaltet worden. Im Verlauf dieser Pannenserie zeigte sich auch, dass das Unternehmen mehrfach die Öffentlichkeit und sogar die Aufsichtsbehörde falsch informierte. All das aber hindert den Atomkonzern nicht, mit einer Verfassungsklage die Bundesrepublik auf Schadensersatz zu verklagen, weil diese nach der Atomkatatrophe von Fukushima die beiden Unsicherheits-Reaktoren endgültig stillgelegt hat.

Darüberhinaus hat Vattenfall nun gegen die Bundesrepublik auch eine Schiedsklage vor dem Weltbankgericht ICSID eingereicht. Über eine Milliarde Euro will der Konzern über diese Klage von der Bundesrepublik, also den SteuerzahlerInnen für die Abschaltung der maroden AKWs kassieren.  Als ausländischer Investor kann sich Vattenfall auf die Verletzung von Investitionsschutzregeln, wie etwa der internationalen Energiecharta (ECT) berufen. Dieses Normenwerk schützt ausländische Unternehmen vor Eingriffen in Eigentumsrechte. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung gehen Beobachter davon aus, dass die Klage beim ICSID in Wahsington “erfolgversprechender als die Klagen in Deutschland” sein können, “weil das Verfahren des ICSID schneller zur Entscheidung führen kann als die langwierigen juristischen Auseinandersetzungen durch alle Instanzen in Deutschland.”

Vattenfall hat mit diesen Verfahren Erfahrung. Als die Stadt Hamburg das Steinkohlekraftwerk Moorburg mit hohen Umweltauflagen genehmigte, zog Vattenfall ebenfalls vor das Washingtoner Gericht. Erfolgreich, wie Vattenfall nach einer Einigung mit der Stadt Hamburg mitteilte. Doch wie genau diese Einigung aussah, ist der Öffentlichkeit bis heute völlig unbekannt. Vattenfall nutzte das ICSID in diesem Fall, um unliebsame Umweltauflagen bekämpften.

Verfahren vor dem “International Centre on the Settlement of Investment Disputes” gelten als höchst Intransparent und unternehmensfreundlich. Das wird schon bei der Bestimmung der “Schiedsrichter” deutlich. Die beiden Verfahrensbeteiligten ernennen je einen Scheidsrichter und können sich innerhalb von 90 Tagen auf einen gemeinsamen Dritten verständigen, der den Vorsitz übernimmt. Kommt eine Einigung nicht zustande, wird dieser in der Regel vom Weltbank-Präsidenten bestimmt. (siehe ausführlich hier, PDF und hier). Eine Öffentlichkeit ist bei den “Verhandlungen” nicht vorgesehen.

Laut “Juve” hat das Bundeswirtschaftsministerium inzwischen eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet, die sich mit möglichen Schiedsverfahren infolge des Atomausstiegs beschäftigt. Diese wird geleitet von dem Ministerialdirektor Dr. Hans-Joachim Henckel.

 

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