Atomausstieg: Bundesverfassungsgericht entscheidet später

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Bundesverfassungsgericht entscheidet später über Atomausstieg und die Klagen der Atomkonzerne. Vattenfall verlangt Schadensersatz auch vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington. Foto: AKW Krümmel

Das Bundesverfassungsgericht wird die Klagen der Stromkonzerne gegen die Abschaltung der Atommeiler nach der Katastrophe von Fukushima nicht mehr in diesem Jahr, sondern erst im kommenden Frühjahr 2016 mündlich verhandeln. Die Atomkonzerne E.on, RWE und Vattenfall halten die Atomgesetz-Änderung vom Sommer 2011 für verfassungswidrig, da ihre Grundrechte betroffen wären: Für die Abschaltung hätten sie entschädigt werden müssen. Sollte das Bundesverfassungsgericht sich der Auffassung der Unternehmen anschließen, könnten diese mit Zivilrechtsklagen Schadensersatz verlangen. Bis zu 22 Mrd. Euro werden genannt (Handelsblatt).

Im Sommer 2011 nach der Fukushima-Katastrophe wurde nach der kurz zuvor durchgesetzten und höchst umstrittenen Laufzeitverlängerung der schrittweise Atomausstieg beschlossen. Acht Atommeiler wurden sofort abgeschaltet. Weitere neun wurden mit einem festen Abschalttermin versehen. Das ist im Atomgesetz in §7 geregelt. Inzwischen ist auch das AKW Grafenrheinfeld endgültig vom Netz gegangen.

Dort ist in (1a) festgelegt: „Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 (siehe hier fast am Ende des Textes) für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b ergebende Elektrizitätsmenge erzeugt ist, jedoch spätestens

1. mit Ablauf des 6. August 2011 für die Kernkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel,
2. mit Ablauf des 31. Dezember 2015 für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld,
3. mit Ablauf des 31. Dezember 2017 für das Kernkraftwerk Gundremmingen B,
4.mit Ablauf des 31. Dezember 2019 für das Kernkraftwerk Philippsburg 2,
5. mit Ablauf des 31. Dezember 2021 für die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf,
6. mit Ablauf des 31. Dezember 2022 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.“

Über die Reststrommengen informierte zuletzt das Bundesamt für Strahlenschutz mit der „Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 1 c Atomgesetz (AtG) – Jahresmeldung 2014“ (PDF). Dabei handelt es sich um die vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2014 erzeugte, übertragene und verbleibende Elektrizitätsmenge im Rahmen der „Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 1 c Atomgesetz (AtG)“.

Im März 2015 berichtete die SüdWestPresse zum Verfahrensstand: „Die Energieversorger haben in Karlsruhe sieben Verfassungsbeschwerden eingelegt. Drei Verfahren behandelt das Verfassungsgericht nun vorrangig: die Klagen der RWE Power AG, der Eon Kernkraft GmbH sowie ein Verfahren zum AKW Krümmel. Zu den dortigen Klägern gehört auch die Vattenfall Europe Nuclear Power GmbH. Die erste spannende Frage des Prozesses wird sein, ob Vattenfall sich auf Grundrechte berufen kann, denn das Unternehmen gehört dem schwedischen Staat, ist also kein wirklich privater Akteur.

Auf welche Grundrechte berufen sich die Konzerne? Sie behaupten, sie seien ohne Entschädigung enteignet worden. Das wäre verfassungswidrig. Aber war es wirklich eine Enteignung? Der Staat hat den Unternehmen die Meiler nicht weggenommen, nur die Reststrommengen reduziert. Karlsruhe muss entscheiden, ob man zugesagte Strommengen enteignen kann.“

Eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung betrifft das Moratorium nach Fukushima, bei dem die AKWs vorübergehend abgeschaltet wurden, bis im Juli das Atomgesetz entsprechend neu gefasst wurde. RWE hat dazu eine erste Instanz vor Gericht gewonnen, weil das Land Hessen demnach Verfahrensfehler begangen hat. Mit diesen Vorgängen beschäftigt sich auch der Landtag in Hessen mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Am kommenden Freitag wird dazu die Bundeskanzlerin Merkel befragt. In Sachen AKW Biblis mit seinen beiden Blöcken geht es um die Frage: „Trägt Hessen oder der Bund die Verantwortung für die fehlerhafte Abschaltung des AKW Biblis? RWE verlangt 235 Millionen Euro Schadenersatz.“ (SZ)

Kohle-Heizkraftwerk Wedel statt Klimaschutz: Hamburgs grüner Senator spekuliert über Laufzeitverlängerung

Muss weg - aber wie: Alte Kohle-Heizkraftwerk Wedel
Klimaschutz später: Hamburgs grüner Energie-Senator spekuliert über Laufzeitverlängerung für das alte Kohle-Heizkraftwerk Wedel – Folgen auch für die Rekommunalisierung nach dem Volksentscheid?

Hamburgs grüner Energie-Senator Jens Kerstan sinniert über längere Laufzeiten für das kohlebefeuerte und extrem klimaschädliche Heizkraftwerk in Wedel, mit dem für den Hamburger Westen die Fernwärme (und Strom) erzeugt wird. Spätestens im Dezember, zur nächsten Aufsichtsratssitzung der Wärme-Gesellschaft, an der Hamburg derzeit noch als Minderheitspartner mit 25,1 Prozent beteiligt ist, müssen endlich Entscheidungen für den Ersatz des alten Heizkraftwerks getroffen werden. Die will der Senator offenbar vertagen. Der BUND reagiert mit Widerspruch auf diese Planspiele: „Die jüngsten Äußerungen der Behörde für Umwelt und Energie zur Laufzeitverlängerung des Kohlekraftwerkes in Wedel werden vom BUND Hamburg zurückgewiesen“, heißt es in einer PM.

Dem NDR sagte Kerstan: „“Es ist schon fast nicht mehr möglich, bis 2019 eine neue Anlage zu errichten. Deshalb werden wir wahrscheinlich um eine Ertüchtigung des Kohlekraftwerks Wedel für wenige Jahre nicht drumherumkommen.“ Es gebe Szenarien, wonach das Kraftwerk mit neuen Investitionen so ertüchtigt wird, dass es bis 2021 noch betrieben werden kann.“

Dem widerspricht Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg: „Schon jetzt eine längere Laufzeit für das alte Kraftwerk hoffähig zu machen, zäumt das Pferd von hinten auf. Jeder Monat, den das alte Kohlekraftwerk länger läuft, ist schlecht für den Klimaschutz. Es braucht jetzt eine klare Ansage des Senats, wie das Kraftwerk Wedel ersetzt werden soll. Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch.“

  • Die Debatte um den Ersatz des kohlebefeuerten Heizkraftwerks in Wedel stehen auch im Zusammenhang mit dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“, nachdem die Rekommunalisierung auch der Fernwärme umgesetzt werden muss. Der damalige SPD-Senat hatte auf Basis seiner Minderheitsbeteiligung von 25,1 Prozent nach dem Volksentscheid im September 2013 eine Kaufoption erst für 2018/19 mit Vattenfall vereinbart. Der Grund für diese verzögerte Übernahme durch die Stadt war das Ansinnen von Bürgermeister Olaf Scholz, Vattenfall solle noch ein Ersatzheizkraft in Wedel errichten. Ohne dieses Ansinnen von Scholz wäre eine vollständige Übernahme der Fernwärme von Vattenfall bereits für das Jahr 2017 möglich gewesen. Volksentscheid Unser Netz: SPD-Senat verzögerte Fernwärme-Übernahme von Vattenfall
  • Eine Verzögerung beim Bau einer Ersatzanlage für das alte Heizkraftwerk in Wedel könnte auch Folgen für die Umsetzung des Volksentscheids haben. In den Verträgen, die die Rückkaufoption der Stadt regeln, ist das Heizkraftwerk und dessen Ersatz von maßgeblicher Bedeutung, auch hinsichtlich des Rückkaufpreises und zeitlicher Regelungen. Daher drängen die Äußerungen von Kerstan die Frage auf: Was passiert mit der Rekommunalisierung der Fernwärme?

Weiter heißt es in der PM des BUND: „Der Umweltverband favorisiert insbesondere die Nutzung industrieller Abwärme und die Entwicklung des Standortes Stellingen (ehemals MVA Stellinger Moor) für die Fernwärmeversorgung. Diese Optionen sind auch in dem erst vor kurzem veröffentlichen BET-Gutachten als machbar benannt worden. Da das Unternehmen Vattenfall nun nach jahrelanger Verweigerung endlich die Netzdaten herausgeben hat, können zudem die Optimierungspotenziale des Fernwärmenetzes beurteilt werden. Vor diesem Hintergrund hält der BUND eine grundlegende Entscheidung bis Ende des Jahres 2015 für erforderlich. Dies sehen übrigens auch die Verträge zwischen Vattenfall und der Stadt so vor.

Dem Neubau großer fossiler KWK-Anlagen wie noch in der letzten Legislaturperiode vom Senat favorisiert, erteilt der BUND eine klare Absage. Die Investition in große Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wäre ökonomisch nur durch langjährige Subventionen auf Kosten der Steuerzahler darstellbar. Darüber hinaus wäre ein Neubau aufgrund der kontinuierlich wachsenden Windstrommengen in Norddeutschland auch ökologisch unsinnig.“

Vattenfall baut ab: Noch mehr Arbeitsplätze sollen weg

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Immer weniger Beschäftigte bei den ehemals großen Stromkonzernen. Vattenfall will nun weitere „Kostensenkungen“ und Auslagerungen auf den Weg bringen. Foto: Vattenfall / HEW: Gruppenbild der Einkassierer und Ableser.

Der schwer angeschlagene Vattenfall-Konzern will weiter „Kosten“ einsparen, sprich Personal abbauen. Vorstandschef Magnus Hall „kündigte weitere Kostensenkungen an.„Wir prüfen nun unter anderem die Möglichkeit, Teile unserer Verwaltung und der IT an externe Dienstleister auszulagern.“ Zuvor hatte er bereits den Abbau von 1000 Jobs auf den Weg gebracht“, berichtet das Handelsblatt. Tatsächlich sind weit mehr Arbeitsplätze abgebaut worden. Von ehemals deutlich über 20.000 Mitarbeitern Anfang der 2000er Jahre hat Vattenfall heute nur noch rund 15.000 Arbeitsplätze in Deutschland. Rund 1.000 Arbeitsplätze sind durch die Rekommunalisierung in Hamburg verlagert worden.

Der Arbeitsplatzabbau bei den ehemaligen Stromgiganten RWE, E.on und Vattenfall hält seit Jahren an. Dafür verantwortlich ist auch die jahrelange Ignoranz der Konzernleitungen gegenüber den Entwicklungen der Energiewende, das unsinnige Festhalten an der Atom- und Kohlepolitik und auch zahlreiche Fehlinvestitionen in Europa, die zu einem enormen Schuldenberg geführt haben. Wie so oft, werden die Fehler der Geschäftsleitungen nun auf dem Rücken der MitarbeiterInnen ausgetragen.

  • Heinz-J. Bontrup und Ralf-M. Marquardt haben in einem Arbeitspapier für die gewerkschaftsnahe Böckler-Stiftung die „Chancen und Risiken der Energiewende“ unter die Lupe genommen. Hier finden Sie das Papier zum download als PDF. Dieses Papier ergänzt bzw. aktualisiert das „Kritische Handbuch der Energiewirtschaft“, das die beiden Autoren vor einiger Zeit ebenfalls bei der Böckler-Stiftung veröffentlicht haben. Informationen zu diesem äußerst lesenswerten Buch finden Sie hier.
  • Greenpeace: Atomkonzerne am Abgrund – Die Krise ist weitgehend hausgemacht

Vattenfall will bis Mitte nächsten Jahres das gesamte Braunkohlegeschäft in Brandenburg und Sachsen verkaufen. Bis zu 8.000 Arbeitsplätze sind damit verbunden. Neben Greenpeace stehen derzeit offenbar nur zwei tschechische Interessenten auf dem Plan. Vattenfall spricht davon, dass der Wert des Geschäfts zwischen zwei bis drei Milliarden Euro betragen soll. Es dürfte allerdings zweifelhaft sein, ob der Konzern diesen Preis tatsächlich realisieren kann, denn allzu rosig sieht es trotz der Milliarden-Geschenke durch die Bundesregierung für das Braunkohlegeschäft nicht aus.

Gewinne aus der Stromerzeugung dürften in Zukunft eher weiter gering ausfallen. Schon heute liegen die Börsen-Strom-Preise allzu oft unter 30 Euro je Megawattstunde (MWh) und selbst wenn in nächster Zeit mit den Kraftwerksabschaltungen die Überkapazitäten verringert werden, dürfte das Wachstum bei den Erneuerbaren Energien – nicht nur in Deutschland – den Strompreis weiter auf deutlich niedrigem Niveau halten oder sogar noch weiter absenken.

Dreckige Braunkohle: Ermittlungen bei der Mibrag – Folgen für Vattenfalls Braunkohle-Verkauf?

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Dreckige Braunkohle: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mibrag-Geschäftsführer – Auswirkungen für Verkaufspläne von Vattenfall?

Das Handelsblatt berichtet über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, eine vorübergehende Untersuchungshaft und die Suspendierung des Geschäftsführers der Mibrag, Joachim Geisler. Es geht um die Übernahme des Unternehmens in 2009, bei der möglicherweise Schmiergeldzahlungen im Spiel waren. Brisant ist das im Zusammenhang mit dem derzeit von Vattenfall angestrebten Verkauf der Braunkohle in der Lausitz. Denn die Unternehmen, die an der damaligen Übernahme der Mibrag beteiligt waren, wollen nun auch die Braunkohle-Sparte von Vattenfall übernehmen.

Bereits vor einigen Tagen hatte die „Super-Illu“ berichtet: „Mibrag-Chef Joachim Geisler ist vom Aufsichtsratspräsidium wegen eines laufenden Verfahrens der Staatsanwaltschaft Bochum gegen ihn beurlaubt worden. Ermittelt wird wegen Unregelmäßigkeiten beim Verkauf des Braunkohlen-Konzerns. Die US-Eigentümer URS und NRG Energy hatten die Mibrag 2009 für 404 Millionen Euro an ein tschechisches Konsortium verkauft, an dem auch der heutige Alleineigentümer EPH beteiligt war.“ Geisler ist auch Mitglied des Präsidiums im Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), heißt es in seiner Vorstellung auf der Seite der Mibrag.

Schon vor zehn Tagen berichtete die Leipziger Volkszeitung: „Bekannt ist inzwischen trotz des Schweigens bei der Mibrag, dass die Staatsanwaltschaft in Bochum gegen Geisler ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Nach Angaben der Anklagebehörde gehe es um den Verkauf der Mibrag. Weitere Details wurden nicht genannt. 1994 verkaufte die Treuhandanstalt große Teile der Vereinigte Mitteldeutsche Braunkohlewerke AG an das britisch-amerikanische Firmenkonsortium Powergen, NRG Energy und Morrison Knudsen. 15 Jahre später wurde die Mibrag an CEZ und J&T Investment Advisors veräußert.“ (siehe auch die Mitteldeutsche Zeitung vom 15. Oktober und die LVZ auch hier)

Die Mitteldeutsche Zeitung stellt fest: „Sollte Geisler aus dem Unternehmen ausscheiden, wäre dies gerade zum jetzigen Zeitpunkt ein schwerer Verlust. Die Mibrag befindet sich mitten im Bieterwettbewerb um die Kohleaktivitäten von Vattenfall in der Lausitz. Zum Verkauf stehen die Kraftwerke Jänschwalde und Schwarze Pumpe (beide Brandenburg), Boxberg sowie ein Block der Anlage in Lippendorf (beide Sachsen). Außerdem will der schwedische Konzern die fünf dazugehörigen Tagebaue loswerden. Insgesamt arbeiten 8000 Mitarbeiter bei Vattenfall im Kohlegeschäft.“

Im Handelsblatt ist zu lesen: „Es ist von Schmiergeldzahlungen beim Verkauf die Rede. Und hier wird der Fall richtig spannend. Die Mibrag, die hinter RWE und Vattenfall der drittgrößte Braunkohleförderer in Deutschland ist, wurde 2009 für gut 400 Millionen Euro von den US-Konzernen NRG Energy und URS verkauft. Käufer war ein Konsortium der tschechischen Energieunternehmen CEZ und J & T-Gruppe. Aus J & T wurde später die Energieholding EPH, und die übernahm 2012 Mibrag komplett.“

Über die genauen Vorwürfe, die zu den Maßnahmen gegen den Geschäftsführer geführt haben, hüllen sich laut Handelsblatt alle Beteiligten in Schweigen, lediglich das Ermittlungsverfahren wird bestätigt.

„Nach Angaben des Unternehmens sei Geisler von „seinen dienstlichen Aufgaben, Rechten und Pflichten freigestellt“. Die zuständige Staatsanwaltschaft Bochum nennt zwar keinen Namen, bestätigt aber, dass ein Ermittlungsverfahren läuft. Das stehe im Zusammenhang mit dem Verkauf des Unternehmens im Jahr 2009. Dabei soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Nach Informationen des Handelsblatts aus Unternehmenskreisen saß Geisler sogar zwischenzeitlich in Untersuchungshaft, ist aber wieder entlassen. Offenbar sieht die Staatsanwaltschaft keine Fluchtgefahr.“

Weiter schreibt das Handelsblatt: „EPH erklärt, man sei über die Untersuchungen informiert und an einer vollständigen Aufklärung interessiert. EPH prüfe die vorliegenden Fakten und habe „bisher keine Anzeichen für ein Fehlverhalten“. CEZ betont, man sei von den Ermittlungen nicht betroffen und wolle den Fall nicht kommentieren. Für die Unternehmen kommen die Vorwürfe, es habe beim Verkauf Unregelmäßigkeiten gegeben, genau zum falschen Zeitpunkt. CEZ und EPH haben just in diesen Tagen erneut ein Übernahmeangebot in Deutschland abgegeben: Sie wollen die Braunkohleaktivitäten übernehmen, die der schwedische Vattenfall-Konzern in Deutschland zum Verkauf gestellt hat. Dieses Mal stehen sie sich aber als Konkurrenten gegenüber. Dass die Vorwürfe genau jetzt erhoben werden, könne kein Zufall sein, heißt es in Branchenkreisen. Entweder solle einer der beiden Bieter oder der Verkaufsprozess insgesamt torpediert werden.“

Ohne TTIP: Stromkonzerne bekommen Milliarden für überflüssige Braunkohlekraftwerke und Atommüll

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Auch ohne TTIP: Milliarden-Geschenke für die ehemaligen Stromgiganten auf Kosten der BürgerInnen.

Die Bundesregierung demonstriert einmal mehr, wie man den ach so leidenden Konzernen mit Milliarden-Summen unter die Arme greift. Was braucht es da noch TTIP, wenn vor allem RWE und Vattenfall für die Abschaltung unnötiger Braunkohlekraftwerke künftig mit 1,6 Mrd Euro als entgangene Gewinne vorsorglich entschädigt werden. Zur Belohnung kündigt RWE denn auch schon mal den Abbau von bis zu weiteren 1.000 Arbeitsplätzen an. Weitere Kostenentlastungen, an denen dann auch E.on und EnBW massiv beteiligt sein werden, stehen auf dem Programm: Mit einer neuen Atom-Kommission unter der Leitung von Ole von Beust, Michael Platzeck und Jürgen Trittin soll ein Weg gesucht werden, wie man die Atomkonzerne von den (wachsenden) Kosten für den AKW-Rückbau und die Atommülllagerung entlasten kann.

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel dürfte künftig als absoluter Tiefflieger durchgehen. So wie er die Einschränkung von Waffenexporten versprochen hat und das Gegenteil dabei rauskommt, so ist im Grundsatz auch seine Klimaabgabe vor allem mit Blick auf die vollkommen überflüssigen Braunkohlekraftwerke ein echter Rohrkrepierer.

So schreibt die Lausitzer Rundschau: „RWE, Vattenfall und Mibrag müssen für den Klimaschutz bis 2020 nun schrittweise 13 Prozent der deutschen Braunkohle-Kapazitäten stilllegen – dafür gibt es über sieben Jahre je 230 Millionen Euro. Macht zusammen 1,61 Milliarden Euro. Zahlen müssen das die Stromkunden.“ Bezogen auf die Stromrechnung von Privatkunden, wäre das ein Betrag von 1,75 Euro im Jahr.

Völlig an der Sache vorbei, wird das in den Medien als „Hartz IV für Kohlekraftwerke“ bezeichnet. Das ist blanker Unsinn, denn mit Fördern und Fordern hat das absolut nichts zu tun. Richtiger dürfte es sein, wenn n-tv von einer Abwrackprämie spricht.

RWE ist ganz begeistert von dieser Finanzspritze aus dem Wirtschaftsministerium und kündigt denn auch gleich mal – siehe Der Westen – an: „Die Abschaltung von fünf Braunkohle-Kraftwerksblöcken des Essener Energieversorgers RWE hat Folgen: 800 bis 1000 Arbeitsplätze dürften wegfallen.“

Weiter heißt es dort: „Der Kompromiss mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sieht vor, dass bundesweit 20 Blöcke zunächst in eine vierjährige sogenannte Sicherheitsbereitschaft überführt und anschließend komplett vom Netz gehen. Damit sollen 12,5 Millionen Tonnen des klimaschädlichen Kohlendioxid eingespart werden. Von den 2700 Megawatt, die schrittweise aufgegeben werden, entfallen mit 1500 MW mehr als die Hälfte auf RWE.“

Mit dieser Maßnahme bekommen die betroffenen Unternehmen eine ordentliche Finanzspritze. Angesichts der Strompreise, die weiterhin am wegbrechen sind, dürfte das für die Konzerne also ein guter Deal sein.

Und der nächste Deal ist bereits in Planung. Darüber ist in diesem Blog schon berichtet worden: Weil die ehemaligen Stromgiganten über ein Jahrzehnt mit allen Mitteln die Energiewende zu verhindern suchten und sie mit massiven Fehlspekulationen Milliarden-Beträge versenkt haben, will die Bundesregierung ihnen nun offenbar bei den Kosten für den Atommüll entgegen kommen. Nichts anderes muss man erwarten, wenn man die nun von der Bundesregierung aus der Taufe gehobene neue Atomkommission und ihre Besetzung betrachtet. Neunzehn „Persönlichkeiten“ – so nennt es der Tagesspiegel – sollen das nun regeln.

Dass die Bundesregierung und ihr sozialdemokratischer Wirtschaftsminister zugunsten der Konzerne tricksen, sieht auch der Kommentator des Tagesspiegel: „Rückstelllungen der Atomkonzerne – Sigmar Gabriels Ablenkungsmanöver„, heißt es dort. „Für Probleme, deren Bearbeitung gerade nicht opportun ist, kennt die Politik ein bewährtes Mittel: Man beauftragt Experten mit der Erstellung eines Gutachtens und rechtfertigt mit der Expertise weitere Untätigkeit. Wie so ein Ablenkungsmanöver funktioniert, dafür lieferte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel jüngst ein wahres Lehrstück ab.“

Richtig. Jahrzehntelang galt die klare Ansage: Die Konzerne zahlen für den Atommüll. Dafür wurden ihnen extreme (Steuer-)Begünstigungen zugeschustert. Mit den Steuervorteilen und den Entsorgungs-Rückstellungen verfügten die Konzerne quasi über eigene Kreditinstitute, aus denen sie sich reichlich bedienten. Munter investierten sie seit der Liberalisierung der Strommärkte ab Anfang 2000 in ihre europäische Expansion – und fielen gewaltig auf die Fresse. Heute haben diese Konzerne enorme Schuldenberge und reichlich an Wert verloren. „RWE etwa ist an der Börse nur noch 7,4 Milliarden Euro wert, 2008 waren es noch 40 Milliarden“, stellt der Tagesspiegel fest und auch für E.on und Vattenfall gilt das sinngemäß.

Die Atom-Rückstellungen, das sagen selbst die von Gabriel beauftragten Gutachten, sind alles andere als sicher. Und daher wird das nächste große Geschenk vorbereitet und wieder werden die BürgerInnen zur Kasse gebeten, kein einziger Manager zur Verantwortung gezogen! Am Ende des nun kommenden „Ringens“ in der neuen Kommission werden die Atomkonzerne erneut Milliarden-Summen, für die sie die Verantwortung haben, nicht zahlen müssen. Es sei denn….

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