Vattenfall gnädig: Geschäftspartner Hamburg darf Daten zur Fernwärme sehen – Gutachten Wedel liegt vor

Muss weg - aber wie: Alte Kohle-Heizkraftwerk Wedel
Muss weg – aber wie: Altes Kohle-Heizkraftwerk Wedel

Mit was Vattenfall nicht so alles für Schlagzeilen sorgen kann. Z.B. mit der Meldung, dass das Unternehmen nun endlich bereit ist, seinem derzeitigen Minderheits-Partner und dem künftigen Gesamt-Eigentümer Hamburg Daten zum Fernwärme-Netz zur Einsicht zu gewähren. Eine unglaubliche Transparenz-Offensive, die Vattenfall da hinlegt. Inzwischen hat die Umweltbehörde nun auch das Gutachten veröffentlicht, in dem die Alternativen zum Kohle-Heizkraftwerk Wedel untersucht werden.

Der NDR meldete: „Im Streit zwischen der Stadt Hamburg und Vattenfall über die Herausgabe wichtiger Eckdaten über das Fernwärmenetz gibt es eine Einigung. Nach Informationen von NDR 90,3 ist Vattenfall jetzt bereit, Einblick zu gewähren, damit die Stadt die Planungen für den Ersatz des alten Kohlekraftwerks in Wedel schneller vorantreiben kann.“

Hamburg wird in der Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ spätestens 2018/19 die Fernwärme von Vattenfall vollständig übernehmen und ist derzeit mit einem Anteil von 25,1 Prozent an der gemeinsamen Wärme-Gesellschaft beteiligt.

Die Daten über das Fernwärme-Netz werden benötigt, um die Planungen für den Ersatz des maroden und klimaschädlichen alten Kohle-Heizkraftwerks in Wedel voran zu bringen. Ein Alternativenvergleich hatte jüngst mehrere Möglichkeiten aufgezeigt. Um diese aber genauer prüfen zu können, braucht es Daten, die Vattenfall bislang verweigert hat. Die Links-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hatte das mit einem Antrag jüngst zum Thema gemacht (siehe hier die aktuelle PM).

Der NDR weiter: „Die Stadt erfährt nun, wie viele Haushalte genau von der Wärmeversorgung dieses Kraftwerks überhaupt abhängen. Außerdem bekommen die Fachleute Einblick in technische Details des Netzes. Das ist wichtig, um Alternativen zu prüfen.“

Siehe auch: Wärmeversorgung – Vattenfall stellt Umweltbehörde technische Daten des Fernwärmenetzes zur Verfügung. Dort findet sich auch der download zum Endbericht Gutachten Wedel »(PDF, 1,3 MB)

Vattenfall Hamburg: Gewinne mit der Fernwärme – Rekommunalisierung beschleunigen

Vattenfall2014Schade, dass die Fernwärmeversorgung in Hamburg noch nicht vollständig rekommunalisiert ist. Immerhin erzielte die immer noch zu rund 75 Prozent in der Hand von Vattenfall befindliche Wärmegesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 einen Jahresüberschuss von 62,2 Mio. Euro. So ist es dem Bericht der Hamburgischen Gesellschaft für Vermögensverwaltung (S. 18/19, PDF) zu entnehmen. Die Stadt Hamburg erhält durch ihren 25 Prozent-Anteil eine feste Ausgleichszahlung in Höhe von 14,66 Mio. Euro. In Folge der Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ werden in Hamburg die Energienetze rekommunalisiert. Beim Fernwärmenetz hat der Senat die vollständige Übernahme verzögert und eine Rückkaufoption für das Jahr 2018 vereinbart. Bis dahin kann Vattenfall die Gewinne einziehen.

Im HGV-Geschäftsbericht ist mit Blick auf die Beteiligung der Stadt an Vattenfall Wärme Hamburg (VWH) zu lesen: „Die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) betreibt das Hamburger Fernwärmenetz. Des Weiteren erzeugt und vertreibt sie Fernwärme und Strom. Die HGV ist an ihr mit 25,1 % beteiligt.

Die VWH hat 2014 1.354 GWh Strom und damit 4,3% weniger als im Vorjahr abgesetzt (2013: 1.415 GWh), von denen 1.239 GWh aus Eigenerzeugung stammen. Der Wärmeabsatz sank witterungsbedingt um 13% auf 3.616 GWh (2013: 4.158 GWh). Die Heizgradtage lagen 2014 in Hamburg um 11,8% unter dem langjährigen Mittel. Die Umsatzerlöse gingen um 11,3% auf 315.4 Mio. EUR zurück (2013: 355.4 Mio. EUR). Mit knapp 76% bzw. 239,6 Mio. EUR haben die Wärmeerlöse den höchsten Anteil (2013: 75% bzw. 266 Mio. EUR). Die Stromerlöse (ohne Erlöse aus der Kraft-Wärme-Kopplung, KWK) sanken mit 65,2 Mio. EUR nochmals deutlich um 17,6% gegenüber dem Vorjahr (2013: 79,1 Mio. EUR). Grund ist die Preisentwicklung an den Strommärkten mit einem weiterhin niedrigen Strompreisniveau. Insgesamt erzielte die VWH Erträge von 326,3 Mio. EUR (2013: 368.4 Mio. EUR). Die Aufwendungen einschließlich des Zinsergebnisses beliefen sich auf 260,7 Mio. EUR (2013: 302,3 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung betrug 62,2 Mio. EUR (2013: 63,0 Mio. EUR). Die HGV hat für das Geschäftsjahr 2014 eine feste Ausgleichszahlung in Höhe von 14,66 Mio. EUR erhalten.“

Klar ist angesichts der Zahlen: Eine Rekommunalisierung der Fernwärme sollte eher früher als später kommen und der grüne Regierungspartner im Hamburger Senat wäre gut beraten, hier noch mal intensiv ranzugehen.

Lieber TTIP verhindern: Vattenfall gegen Bundesbürger und die EU

Gute Gründe, am Samstag gegen TTIP und CO in Berlin zu demonstrieren: 4,7 Mrd. Euro will der Atomkonzern Vattenfall mit seiner Schadensersatzklage vor dem Internationalen Schiedsgericht im Rahmen der Energie-Charta von den bundesdeutschen SteuerzahlerInnen eintreiben. Inzwischen hat sich die EU-Kommission eingemischt. Das bestätigt die Bundesregierung jetzt auf eine entsprechende Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Die Kommission vertritt demnach die Auffassung, dass die Vattenfall-Klage in Washington wegen der nach der Fukushima-Katastrophe stillgelegten Atommeiler in Brunsbüttel und Krümmel nach europäischen Recht nicht zulässig sei und ist nun als „amicus curiae“ am laufenden Schiedsgerichtsverfahren beteiligt. Dennoch will sie im Rahmen von CETA und TTIP eben solche Klagen künftig zulassen.

Hubertus Zdebel: „Das Vattenfall-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Energie-Charta ist eine deutliche Warnung, dass TTIP und CETA verhindert werden müssen. Wir brauchen kein Europa und keine Weltordnung der Konzerne – wir brauchen einen fairen Welthandel für die Menschen, für soziale Gerechtigkeit und den Schutz der Umwelt und des Klimas.“

Die EU hat sich jetzt in das Vattenfall-Schiedsgerichts-Verfahren eingemischt, weil nach ihrer Auffassung Artikel 3 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ es Unternehmen aus EU-Staaten nicht erlaube, Klagen vor dem ICSID in Washington zu führen. Der Artikel 3 verlangt, dass Angelegenheiten zum Binnenmarkt und den erforderlichen Wettbewerbsregeln innerhalb der EU zu regeln sind.

Zum Stand des laufenden Schiedsgerichtsverfahren teilt die Bundesregierung mit, dass sie auf der Basis des Energiecharta-Vertrags derzeit ihre Gegenerwiderung (Rejoinder) verfasst. Dabei handelt es sich um den zweiten und voraussichtlich letzten Schriftsatz der Bundesregierung in der schriftlichen Phase des laufenden Schiedsgerichtsverfahrens.

Die Bundesregierung teilt außerdem auf Nachfrage mit, dass sie mit der schwedischen Regierung, dem Alleineigentümer von Vattenfall, Gespräche über die Klage geführt habe: „Am 15. Mai 2012 und am 30. April 2015 fanden zwischen der Bundesregierung und der schwedischen Regierung Gespräche zu dem o. g. Thema statt. Die Haltung der schwedischen Regierung, dass es sich bei der Klage um eine Angelegenheit Vattenfalls handele und das deutsche Unternehmen E.ON von schwedischer Seite im Hinblick auf die Stilllegung des Kernkraftwerks Barsebäck Zahlungen erhalten habe, ergibt sich auch aus einer Stellungnahme des schwedischen Wirtschaftsministers, die laut Presseberichten im schwedischen Reichstag am 13. November 2014 abgegeben wurde. Diese Argumentation findet sich auch in einer am 9. Dezember 2014 veröffentlichten Pressemitteilung Vattenfalls zum ICSID-Schiedsverfahren wieder. Die Bundesregierung hat die von der schwedischen Linkspartei im Herbst 2014 geäußerte Kritik an der Klage Vattenfalls vor dem ICSID-Schiedsgericht zur Kenntnis genommen.“

Siehe dazu auch: Schwedische Regierung steht hinter Vattenfall-Klage – Linke genervt

 

Vattenfall Arbeitsplätze: Beschäftigte unter Druck – Investitions-Stopp – McKinsey „optimiert“

lausitz-braunkohle-lacoma-04Der Ausverkauf bei Vattenfall führt offenbar zu erheblichen Rückgängen im Bereich der Investitionen und der Instandhaltung. Das gilt nicht nur z.B. bei der Fernwärme in Hamburg, deren Eigentümer Vattenfall noch zu rund 75 Prozent ist, sondern auch für die Braunkohleregionen in der Lausitz, deren Verkauf der Konzern bis Mitte 2016 realisieren will. Mit einer für die IG-Metall eher ungewöhnlichen Form eines offenen Briefs an die Vattenfall-Vorstände (PDF) warnen jetzt die Betriebsräte von Servicebetrieben, dass Instandhaltungsaufträge „extrem zurückgefahren“ werden.

Unter der Überschrift „Betriebsräte der Servicebetriebe schreiben an Vattenfall-Vorstände“ heißt es auf der IG-Metall-Seite Südbrandenburg: „Mit einem offenen Brief haben Ende September Betriebsräte von mehreren Dienstleistungsunternehmen aus der Lausitz ihre Sorge über die aktuelle Entwicklung geschildert. Wegen bestehender Unsicherheiten durch fehlende politische Entscheidungen und den angekündigten Vattenfall-Verkauf werde derzeit kaum investiert. Auch Instandhaltungsaufträge seien extrem zurückgefahren worden. Zusätzlich wird jetzt nach weiteren Einsparmöglichkeiten gesucht. Damit erhöhe sich der Kostendruck auf die Servicebetriebe, die überwiegend als Werkvertragsunternehmen für Vattenfall tätig sind. IG Metall und Betriebsräte fordern das Vattenfall-Management auf, sich für eine Wiederherstellung eines fairen Miteinanders und des Grundsatzes „Besser statt billiger!“ einzusetzen.“

In dem Brief ist folgendes zu lesen: „Wegen bestehender Unsicherheiten werden aktuell keine Investitionen- bzw. größere Instandhaltungsmaßnahmen durch den Eigentümer beschlossen. Dieser Zustand lähmt und gefährdet Arbeitsplätze bei den Servicebetrieben. Als Folge kommt es zu Auftragsrückständen, Verzögerungen oder Ausfällen. Damit erhöht sich der Kostendruck auf die Unternehmen und Beschäftigten, ihre Arbeitsverhältnisse und Tarifvertragsbedingungen. Aktueller Anlass ist der von Vattenfall AB beauftragte Einsatz des Beratungsunternehmens McKinsey, mit dem Ziel, prozessuale Verbesserungsmöglichkeiten in der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen aufzuzeigen. ln der Praxis wird dies jedoch als Versuch wahrgenommen, die Durchsetzung von niedrigeren Verrechnungspreisen durch Vattenfall bzw. einen künftigen Erwerber begründen zu können. Es entsteht bei uns der Eindruck, dass mittels einer „Rasenmäher-Methode“ die umsatzstärksten Dienstleistungsbetriebe durch weitere Arbeitsverdichtung einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärkung von Vattenfall beitragen sollen.“

Schon seit einigen Jahren ist Vattenfall dabei, Arbeitsplätze im Konzern abzubauen. Betroffen davon sind auch immer mehr Zulieferer und Servicebetriebe. Viele ehemals im Konzern angesiedelte Aufgaben waren in den letzten rund 15 Jahren ausgegliedert worden. Das hat nicht nur zu Arbeitsplatzverlusten geführt, sondern auch zu sozialen und tariflichen Verschlechterungen.

In dem Brief der IG Metall heißt es auch: „Wenn die Aktivitäten zur
Performancesteigerung bei Vattenfall in diesem Maße weiter vorangetrieben werden, ist zu
befürchten, dass künftig nur noch die billigsten Firmen am Markt Bestand haben.
Ob dies dem Vattenfall-Anspruch an sozialer Verantwortung für die Region und
partnerschaftlicher Zusammenarbeit im Lausitzer Revier gerecht wird, ist zu bezweifeln.“

Milliardenschulden einer verfehlten Investitionspolitik seit Mitte der 2000er Jahre, der fehlende Umbau des Konzerns angesichts der wachsenden Erfolge der Energiewende und der Atomausstieg haben Vattenfall schwer zugesetzt. Vattenfalls bricht seitdem faktisch zusammen. Aus vielen Ostsee-Anrainerstaaten hat sich der Konzern in den letzten Jahren mit Verlusten wieder zurückgezogen. Das Holland-Geschäft mit der völlig überteuerten Nuon-Übernahme geriet zum Fiasko. Auch das neue Kohlekraftwerk in Moorburg macht wirtschaftlich kaum noch Sinn. Außerdem hat der Konzern nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ das Stromnetz abgeben müssen und demnächst auch noch die Fernwärme. Aus dem ehemals integrierten Energieversorger ist inzwischen fast ein Spartenunternehmen geworden.

Während Vattenfall wie üblich die wirtschaftliche Krise auch auf dem Rücken der Beschäftigten auszutragen versucht, müssen sich aber auch die Gewerkschaften fragen, ob ihre Politik der letzten Jahre nicht gravierende Fehler enthält. Auch sie haben auf die Energiewende in keiner Weise reagiert und z.B. Konzepte für den Wandel von den Unternehmen eingefordert und mit Energiewende-Umbau-Konzepten die Betriebsräte unterstützt. Immer wieder agierten sie einseitig eher an der Seite der Vorstände, wenn es um Atomausstieg oder Klimaschutz ging. Während sich z.B. heute zeigt, dass sich die von dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ angeschobene Rekommunalisierung der Netze von Vattenfall angesichts der Krise des Konzern auch im Sinn von Arbeitsplatzsicherheit eher bezahlt macht, haben sich die Gewerkschaften, vor allem aber die Betriebsräte von Vattenfall, seinerzeit eher gegen den Volksentscheid ausgesprochen.

Vattenfall: 4,7 Mrd Euro Schadensersatzklage in Washington – EU-Kommission mischt sich ein

„Vattenfall führt schon jetzt vor, was TTIP für die deutschen Steuerzahler an Risiken mit sich bringt“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linken-Bundestagsfraktion. „Die EU täte jetzt gut daran, Vattenfall Grenzen aufzuzeigen, damit der schwedische Staatskonzern die Klage in Washington endlich beendet.“ So ist es in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung über Vattenfall und die Schadensersatzklage vor dem internationalen Invenstitions-Schiedsgericht in Washington (ICSID) zu lesen. Die EU-Kommission mischt sich jetzt in das Verfahren ein und hält die Forderungen nicht für zulässig, mit denen Vattenfall 4,7 Mrd. Euro von den deutschen SteuerzahlerInnen für die Abschaltung der maroden Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel eintreiben will. Nicht in den USA, sondern in Europa müssten derartige Fragen geklärt werden, so die EU-Kommission.

Die SZ berichtet über die Hintergründe und Motive, die die EU-Kommission dazu gebracht, sich in das laufende Schiedsgerichtsverfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuschalten.

Bereits vor einigen Tagen hatte der Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage zu dieser Einmischung der EU-Kommission erbeten. Als Rechtgrundlage für das agieren der EU ist z.B. der Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union von Bedeutung.

In der Einleitung zur Anfrage – deren Antworten noch ausstehen – heißt es unter der Überschrift: „Schadensersatzklage von Vattenfall vor dem Internationalen Schiedsgericht – mögliche Unzulässigkeit nach EU-Recht“ weiter:

Der Atomkonzern Vattenfall betreibt nach der atomrechtlichen Verfügung zur endgültigen Stilllegung seiner Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel eine Schadensersatz-Klage vor dem Schiedsgericht in Washington auf Basis der Energie-Charta gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat darüber informiert, dass Vattenfall auf diesem Weg eine Summe von rund 4,7 Mrd. Euro als Schadensersatz für die 2011 per Atomgesetz verfügte endgültige Abschaltung dieser Atommeiler einklagen will.

Die Zulässigkeit dieses Vorgehens von Vattenfall steht aber möglicherweise mit rechtlichen Bestimmungen der EU in Konflikt, wie sie im Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt sind. Auf dieses Problem wurde nach unserer Kenntnis von einem Vattenfall-Vertreter während einer Atomrechtstagung in Luzern am 3. September 2015 im Beisein auch von Vertretern aus Bundesbehörden berichtet. Dort war die Rede davon, dass es mit Bezug auf Artikel 3 Abs. 2 ein „Spannungsfeld“ aufgrund des „Exklusivrechts der EU“ gäbe, nach der es „kein Recht von EU-Staaten“ gäbe, „untereinander aus ECT gegeneinander vorzugehen“. (ECT: Energy Charter Treaty)

Nach langem Zögern hat Vattenfall nun vor wenigen Wochen auch für das letzte der nach Fukushima abgeschalteten AKWs in Krümmel einen Stillle-gungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht eingereicht. Das dies bislang nicht erfolgt war, war damit in Verbindung gebracht worden, dass Vattenfall die grundsätzliche Betriebsbereitschaft des AKW Krümmel erhalten wollte, um so den Druck auf den angestrebten Schadensersatz hoch zu halten.

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