Bayern: Hochradioaktiver Atommüll – Einlagerung von Castoren im Zwischenlager bei Isar2 genehmigt

Die zuständige Bundesbehörde hat die Einlagerung von weiteren sieben Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll für das Zwischenlager am AKW Isar in Bayern genehmigt. Dieser brisante Atommüll kommt aus Sellafield in Großbritannien, wo er im Auftrag der hiesigen AKW-Betreiber – auch bayerischen – bei der Plutoniumabtrennung (sogenannte Wiederaufarbeitung) aus deutschen Brennstäben angefallen ist. Entsprechend internationaler Verträge hatte sich die Bundesrepublik verpflichtet, diese Abfälle aus der Plutoniumabtrennung wieder zurückzunehmen. In Bayern streiten vor allem CSU und sogenannte „Freie Wähler“ für eine Laufzeitverlängerung des AKW Isar 2 – wollen aber mit dem angefallenen Atommüll „besser“ nichts zu tun haben. Im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung als ungeeignet für die Atommüllendlagerung erklärt.

Ein erster Rücktransport derartiger in Glas eingeschweißter Atomabfälle war bereits vor einiger Zeit in das Zwischenlager Biblis erfolgt. Auch zum Zwischenlager nach Brokdorf sollen noch derartige Castor-Transporte folgen. Vergleichbare Abfälle, allerdings aus der französischen Plutoniumfabrik La Hague, sollen auch noch ins Zwischenlager nach Philippsburg gebracht werden. Seit Jahren ist es immer wieder zu erheblichen Verzögerungen bei den Rücktransporten gekommen. Genehmigungen für den Transporte von Castoren aus Sellafield nach Niederaichbach liegen noch nicht vor. Der Transport wird per Schiff vermutlich über Nordenham und dann per Schiene an die Isar gehen.

Im Zuge der Laufzeitverlängerungsdebatte der Regierung CDU/CSU und FDP und der Katastrophe von Fukushima 2009/2011 zeigte sich dann: Die Atomenergie ist in Deutschland am Ende, ein Endlager in Gorleben nur mit Gewalt durchsetzbar. Die Erkenntnis, dass Atomenergie auch in hochindustriellen Staaten wie Japan nicht kontrollierbar ist und die vielen breit getragenen Großdemonstrationen und Widerstandsaktionen der Anti-Atom-Bewegung  führten schließlich zum Neustart bei der Endlagersuche, in der Gorleben schließlich sogar als ungeeigneter Standort ausgeschlossen wurde.
Um den Neustart überhaupt auf den Weg zu bringen, hatte das Bundesland Niedersachsen zugestimmt, dass Gorleben im Verfahren bleiben könne, wenn nicht weiterer hochradioaktiver Atommüll ins Zwischenlager transportiert würde. Dem hatte auch das Bundesland Bayern zugestimmt.

Sieben Castor-Behälter mit in Glas verpacktem hoch radioaktivem Abfall dürfen nach Medienberichten nun laut erteilter Genehmigung ins das Zwischenlager in Niederbayern. Die Genehmigung habe das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt, teilte die BGZ, die  Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung, mit. Ein Transporttermin stehe noch nicht fest.

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM der BGZ zur Einlagerungsgenehmigung: 

Zwischenlager Isar: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

NIEDERAICHBACH – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, sieben CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Isar aufzubewahren.

„Die nun erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz bescheinigt uns, dass das Konzept der Zwischenlagerung trägt und die Behälter im Zwischenlager Isar sicher aufbewahrt werden können“, erläutert Stefan Weber als Leiter der Abteilung Genehmigungen bei der BGZ.

Der Leiter des Zwischenlagers Isar, Markus Luginger, ergänzt: „Die Behälter mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland sollen in den nächsten Jahren vom britischen Sellafield in das Zwischenlager Isar gebracht werden. Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest.“ Für die Rückführung sei zudem eine Transportgenehmigung nach dem Atomgesetz erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragt hat. Diese ist allerdings noch nicht erteilt.

Stefan Mirbeth, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Isar, erläutert: „Im Jahr 2015 ist ein Konzept zur Verteilung der noch im Ausland lagernden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente mit breitem politischem Konsens verabschiedet worden. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor.“ Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. „Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip“, macht Mirbeth deutlich und ordnet ein: „Der meiste Kernbrennstoff wurde aus niedersächsischen AKW zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht. Nach Niedersachsen wurden demnach auch 108 CASTOR-Behälter zurückgeführt.“ Mirbeth weiter: „Fast ebenso viel Material wurde aber auch aus bayerischen AKW zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht. Nach Bayern wurde allerdings bislang kein einziger CASTOR-Behälter transportiert.“

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

18 weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon sieben Behälter in das Zwischenlager Isar. Nach Abschluss der Rückführung werden die Behälter dann in den Bundesländern aufbewahrt, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff ins Ausland gebracht wurde.

Hintergrund

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, so beispielsweise vor rund 500 Bürger*innen in Niederaichbach. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/“

 

Castor-Zwischenlager Brunsbüttel: Bekanntmachung mit Becquerel-Fehler

Atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel mit Fehler. Bei der Bekanntmachung für die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen am 4. Januar 2017 in der Wilsterschen Zeitung hatte sich bei der Angabe der Strahlungs-Aktivität ein (heftiger) Fehler eingeschlichen. Dort war die von der Castorhalle zu erwartende Radioaktivität mit schlappen 4 * 1018 (also 4072) Becquerel angeben. Dass das ziemlich falsch ist, fiel offenbar auch bei der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) auf. Hatte der Setzer schuld? Am 13.1. erfolgte eine Korrektur-Bekanntmachung – im Kleinformat und daher leicht zu übersehen. 4 * 1018 Bq heißt es nun auf leicht zu übersehenden schmalen 9 * 4 cm. Ein Atomkraftgegner aus der Region schrieb die zuständige Behörde an und monierte diese kleinformatige Korrektur. Hier die Bekanntmachung samt Korrektur per Fotos.

Bis zum 10. März 2017 sind die Antragsunterlagen ausgelegt und bis dahin können Einwendungen erhoben werden. Die Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die Genehmigung des Castor-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel sind hier auf der Homepage des BfS zum download zu finden. Die Unterlagen mit Datum 11.1.2017 können auch hier direkt in einer ZIP-Datei komplett heruntergeladen werden.

Update – PS: Der oben genannte Fehler schleicht sich schnell z.B. beim Email-Verkehr ein. Da wird leicht aus der HOCH-Zahl einfach eine entsprechende normale Zahl. Das passiert, wenn statt html-Code im Textformat gesendet wird. Dies ist auch beim Verschicken der Meldung über diesen Text per Mail passiert. Aber: Wer davon nichts weiß, wird eben falsch informiert.

AKW Gundremmingen B: Mehr Sicherheit – Jetzt Einwendungen zur Stilllegung

Für das noch in Betrieb befindliche AKW Gundremmingen, Block B, hat RWE das Stilllegungsverfahren bereits eingeleitet. Schon seit Ende Oktober läuft das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Minimale Antragsunterlagen, in denen u.a. eine Umweltuntersuchung enthalten ist, liegen seitdem aus und können zum Anlass genommen werden, Einwendungen gegen das geplante Vorgehen der Betreiber zu erheben. Das Ziel dabei: Mehr Sicherheit auch bei der Stilllegung der AKWs erreichen. Anti-Atom-Initiativen rund um die AKWs in Gundremmingen haben dazu Sammeleinwendungen erstellt, die hier gleich zum Download bereit stehen. Die Einwendungen müssen zum 23. Dezember 2016 beim Ministerium eingehen.

In einer Mail des Forums Zwischenlagerung heißt es: „Wir wollen uns am Verfahren von Stilllegung und Abriss des Blocks B kritisch beteiligen.“ Dieser Absicht könnte man sich anschließen:

Einen Überblick über die laufenden Stilllegungsverfahren für Atomanlagen liefert auch der Atommüllreport und auch der BUND.

AKW Krümmel: Noch ein neues Atommüll-Zwischenlager

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Der Anfang vom Ende des AKW Krümmel begann 2007 mit dem Brand in einem der Transformatoren (vorn im Bild).

Atommüll zwischengelagert: Das abgeschaltete AKW Krümmel bekommt für den geplanten Rückbau ein neues Atommülllager. Das teilen die Lübecker Nachrichten mit: „Betreiber Vattenfall und das Land Schleswig-Holstein planen rund 10 000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiven Abfall aus dem Betrieb und Rückbau des Meilers auf dem Kraftwerksgelände unterzubringen. Das hat Umweltminister Robert Habeck (Grüne) am Freitag bekanntgegeben.“ Auch die SHZ berichtet: „Das Kernkraftwerk Krümmel soll ein zusätzliches Zwischenlager erhalten, um die schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle aus dem Rückbau zu lagern.“  Und der Focus weiß: „Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (Grüne) informiert sich heute im Kernkraftwerk Krümmel über die Vorbereitungen des Betreibers Vattenfall für den angestrebten Rückbau des Atommeilers bei Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) an der Elbe.“

Die AKWs sind abgeschaltet, doch was mit dem Atommüll passieren soll, bleibt offen. Daher entstehen nicht nur in Krümmel, sondern an fast allen AKWs neue Zwischenlager auch für den leicht- und mittelradioaktiven Atommüll. Der Grund: Das geplante „Endlager“ im Schacht Konrad in Salzgitter verzögert sich immer mehr und vor 2022 wird es unter keinen Umständen zur Verfügung stehen. Wegen immer neuer Probleme soll nach Überlegungen der Bundesregierung, die künftig im Atomgesetz festgeschrieben werden sollen, sogar ein neues zentrales Eingangslager für diese Abfälle neu errichtet werden.

Mit Bezug auf eine Meldung von dpa ist beim Focus zu lesen: „Derzeit werden die Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter in Castoren umgefüllt. Die Castoren kommen in den nächsten zwei bis drei Jahren auf dem Gelände des Kernkraftwerks ins bereits bestehende Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle. Außerdem plant Vattenfall laut Habeck ein weiteres Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände, um dort die schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle aus dem Rückbau zu lagern. Wann der Rückbau beginnt und bis wann er abgeschlossen sein wird, steht noch nicht fest.“

Zu den Planungen für ein weiteres Atommülllager berichtet die SHZ: „Vattenfall hielt sich nach Angaben des Ministeriums mehrere Möglichkeiten offen. Dazu gehörten die Mitnutzung des Zwischenlagers für Brennelemente, ein Anbau an dieses Gebäude oder eine mögliche Lagerung an anderen Standorten. „Das ist eine zentrale Frage. Gut, dass es da Klarheit gibt“, sagte Habeck. Wie das Zwischenlager aussehen soll, wird der Betreiber in seinem Antrag darlegen.“

Laut LN rechnet Vattenfall „mit rund 10 000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktivem Abfall, der dann verpackt in Fässer in dem neuen Zwischenlager untergebracht werden soll. Der während des Betriebes angefallene Atommüll dieser Kategorie von Filterstäuben oder Arbeitskleidung bis hin zu Putzlappen sei bislang in dem Zwischenlager für die Brennelemente mit untergebracht worden.“

Weiter berichten SHZ und LN darüber, dass Vattenfall die hochradioaktiven Brennelemente aus dem Reaktorgebäude ausladen und in Castoren verpacken will: „Vattenfall will – wie in Brunsbüttel – auch in Krümmel mit Stilllegung und Abbau erst beginnen, wenn das Kernkraftwerk brennelementfrei ist. „Das ist richtig so. Einen Abbau ,um die Brennelemente herum‘ kann niemand für empfehlenswert halten, auch wenn das nach dem Atomgesetz möglich wäre“, sagte Habeck. In Krümmel gehe es um rund 1000 Brennelemente, die in Castor-Behältern im Standortzwischenlager besser aufgehoben seien als bei einer Nasslagerung im Kernkraftwerk. „Für mich ist es entscheidend, dass der Rückbau konsequent umgesetzt wird – unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen“, sagte Habeck. Vattenfall-Sprecherin Sandra Kühberger sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Unsere Planungen sehen eine Brennelement-Freiheit für die zweite Jahreshälfte 2018 und eine Kernbrennstoff-Freiheit für die zweite Jahreshälfte 2019 vor.““

Das Castor-Zwischenlager ist baugleich mit dem Lager am AKW Brunsbüttel, dem das OVG Schleswig Anfang 2015 die Genehmigung entzogen hat, weil zahlreiche Sicherheitsnachweise falsch oder gar nicht erbracht worden sind.

 

Vattenfall-AKW Krümmel: Nasslager wird geräumt – Hochradioaktive Brennelemente werden in Castoren verpackt

AREVA wird im Auftrag von Vattenfall das AKW Krümmel dekontamieren - so weit das geht. Foto: Dirk Seifert
AKW Krümmel: Hochradioaktive Brennelemente werden aus dem Nasslager in Castoren verpackt. Foto: Dirk Seifert

Im Vattenfall-AKW Krümmel wird das Brennelemente-Nasslager geräumt. Eine entsprechende Zustimmung hat die schleswig-holsteinische Atomaufsicht (Energiewendeministerium) jetzt laut einer Pressemitteilung für den ersten CASTOR-Behälter erteilt. Die Landeszeitung meldete bereits am 16. September: „Am kommenden Montag soll im Kernkraftwerk Krümmel die Entnahme der bestrahlten Brennelemente beginnen. Das teilte der Energiekonzern Vattenfall Europe Nuclear Energy (VENE) jetzt mit. Zunächst sollen bis Oktober vier Castor-Behälter gefüllt werden. Im November und Dezember folgen dann vier weitere Castor-Behälter.“ Weiter heißt es dort: „Von den 21 benötigten Castor-Behältern stehen bereits 17 in Krümmel. Im kommenden Jahr soll die Anlage frei von Brennelementen sein.“

Zum Thema Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Castor-Behältern findet am morgigen Samstag in Göttingen die Atommüllkonferenz der AntiAtomInitiativen statt: Atommüllkonferenz: Auf dem Prüfstand – Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und der Strahlenschutz.

  • Zum Thema berichtet umweltFAIRaendern.de u.a. in diesen Texten: Atommüll-Zwischenlagerung: Sicherheitskonzept CASTOR ist gescheitert
  • und möglicherweise wird in Lubmin ein neues Zwischenlager fällig: Fehlender Terrorschutz: Neues Atommülllager für hochradioaktiven Abfall in Lubmin/Greifswald?

    Außerdem schreibt die Timo Jahn in der Landeszeitung: „Jeder (Castor) bietet Platz für 52 Brennelemente, die zurzeit noch im Lagerbecken des ehemals leistungsstärksten Siedewasserreaktors der Welt stehen. „Wir machen das zunächst in zwei Kampagnen und werden die Maßnahme 2017 fortführen“, berichtet Kraftwerksleiter Torsten Fricke. Insgesamt müssen 21 Castor-Behälter beladen werden.“

    Weiter heißt es in der Pressemeldung aus dem Hause der grünen Energieministers Robert Habeck (im folgenden als Dokumentation: „Die Betreibergesellschaft Vattenfall kann nun anfangen, die abgebrannten Brennelemente aus dem Nasslagerbecken herauszuholen, in die Spezialbehälter zu verladen und anschließend in das Brennelement-Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände zu transportieren. Mit der Brennelementefreiheit wird eine der notwendigen Voraussetzungen geschafften, um mit dem Rückbau des Kernkraftwerks zu beginnen. Ein CASTOR-Behälter fasst – je nach Abbrand – bis zu 52 Brennelemente. Im Lagerbecken befinden sich 990 abgebrannte Brennelemente aus dem Reaktorbetrieb des seit 2009 stillstehenden Kernkraftwerks. Vattenfall hat zunächst für insgesamt acht CASTOR-Behälter entsprechende Belade-, Transport- und Einlagerungsvorgänge beantragt. Die Atomaufsicht prüft für jeden Behälter gesondert die konkrete Beladungskonfiguration (die Anordnung von Brennelementen im CASTOR-Behälter) und die Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen.

    Vattenfall hat im August 2015 die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel beantragt, das Genehmigungsverfahren dafür läuft derzeit. Gemäß Antrag ist Voraussetzung für den Beginn von Abbaumaßnahmen, dass das Kernkraftwerk frei von Kernbrennstoff ist.

    Bis wann die 990 Brennelemente im Standort-Zwischenlager untergebracht sein werden, lässt sich noch nicht genau abschätzen. Die Arbeiten führen speziell geschulte Beladeteams der betreibereigenen „Gesellschaft für Nuklearservice“ durch. Diese Gesellschaft ist bundesweit für alle Kernkraftwerke zuständig. Insgesamt werden in Krümmel mindestens 20 CASTOR-Behälter benötigt werden. Da von einer Nasslagerung zu einer Trockenlagerung übergegangen wird, muss der mit Brennelementen beladene CASTOR-Behälter vor der Einlagerung in das Standort-Zwischenlager noch getrocknet werden.

    Hintergrund:
    Das Kernkraftwerk Krümmel ist seit Mitte 2009 dauerhaft abgeschaltet und hat mit der Atomgesetzänderung von 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren.
    CASTOR ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung „Cask for Storage and Transport of Radioactive Material“ („Behälter zur Aufbewahrung und zum Transport radioaktiven Materials“).“

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