Neues Vattenfall-Kraftwerk in Wedel – Innovation Fehlanzeige

BUND Hamburg kritisiert neues Gaskraftwerk von Vattenfall: keineswegs Innovativ und wirtschaftlich riskant.

In der heutigen Ausgabe der Welt kritisiert der BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch die Pläne von Vattenfall, gemeinsam mit der Stadt Hamburg am Standort Wedel einen neues Gas und Dampfkraftwerk (GuD) zu errichten Das Kraftwerk soll künftig für die Fernwärmeversorgung in Hamburg dienen und das bisherige Kohlekraftwerk am gleichen Standort ab 2017 ersetzen. Vattenfall bezeichnet dieses Projekt als Innovationskraftwerk, obwohl es weitgehend Standardtechnik ist, die dort eingesetzt werden soll.

Das Projekt ist eine der ersten Maßnahmen, seit dem sich die Stadt Hamburg mit 25,1 Prozent am Strom- und Fernwärmenetz beteiligt hat, dass derzeit noch von Vattenfall dominiert wird. Im nächsten Jahr wird zeitgleich zur Bundestagswahl in Hamburg ein Volksentscheid stattfinden. Das Bündnis „Unser Hamburg unser Netz“ fordert die vollständige Übernahme der Netze (zusätzlich auch das von E.on Hanse betriebene Gasnetz).

In der Welt sagt Manfred Braasch unter der Überschrift: „Neues Kraftwerk in Wedel – Innovation Fehlanzeige“:  „Der Wirkungsgrad der Anlage ist zu gering, die Transportwege sind zu weit.“

Für ihn ist klar: „Hamburg braucht aber eine neue Fernwärmeversorgung, da das alte Kohlekraftwerk in Wedel in wenigen Jahren vom Netz gehen wird. Immerhin werden von dort rund 180.000 Wohneinheiten beliefert. Kommt das GuD-Kraftwerk wie geplant, kann dies nur bedeuten, dass die Endverbraucherpreise für Fernwärme deutlich steigen werden. Ob das unvermeidliche Schröpfen der Endkunden für einen wirtschaftlichen Betrieb tatsächlich reichen wird, bleibt aber ungewiss.“ Damit spielt er darauf an, dass unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ein GuD-Kraftwerk kaum auf die erforderlichen Betriebsstunden kommen wird, die für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderlich sind. Damit aber steigt das Risiko, dass wirtschaftliche Verluste auf die Wärmekunden abgewälzt werden.

Auch in Sachen Innovation sieht er in diesem Neubau wenig neues: „Innovationskraftwerk – das hört sich gut an, aber wie innovativ ist das Projekt tatsächlich? Der elektrische Wirkungsgrad soll laut Planunterlagen bei 55 Prozent liegen. In Düsseldorf wird derzeit dagegen ein Kraftwerk mit einem Wirkungsgrad von mehr als 60 Prozent geplant. Fünf Prozentpunkte mögen sich nicht viel anhören, in der Kraftwerkstechnik ist es aber ein Quantensprung. Eine möglichst effiziente Ausnutzung knapper fossiler Brennstoffe sollte das Gebot der Stunde sein. Auch der viel gelobte Speicher (Windstrom zu Wärme), der parallel zum GuD-Kraftwerk entstehen soll, entpuppt sich als konventioneller Tauchsieder.“

Den vollständigen Kommentar von Manfred Braasch, Geschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Hamburg, können sie hier lesen.

E.on und die Pressefreiheit – Beispiel Brokdorf

Im März 2011 sendete der Nachrichtenkanal Phoenix einen Beitrag aus der Schaltwarte des AKW Brokdorf. Während der Dreharbeiten kam es zu einem Störfall. Möglicherweise handelte es sich dabei um den Störfall, der vom Bundesamt für Strahlenschutz in seinen Berichten über monatliche Vorkommnisse (PDF) in Atomkraftwerken folgendermaßen dokumentiert wird: „18.03.2011, KBR (Brokdorf), Schaltversagen einer nuklearen Zwischenkühlpumpe bei Wiederkehrender Prüfung.“

Der Filmbeitrag zeigt aber nicht nur, wie desorientiert das Personal der Steuerzentrale des AKW Brokdorf auf den Alarm reagiert. Es zeigt auch, wie der Atomkonzern E.on Informationspolitik betreibt und den Journalisten immer wieder Fragen verbietet und damit deren Arbeit zensiert. E.on untersagte nach den Aufnahmen sogar, dass das Material gesendet werden dürfte. Daran hielt sich der Sender jedoch nicht. (Das Video finden Sie unten im Text.)

Dass Atomkonzerne es in Sachen Information und Wahrheit nicht sonderlich genau nehmen, hat wiederholt auch Vattenfall gezeigt. Als im Sommer 2007 ein Transformator am AKW Krümmel in Brand gerät, dicke Rauchschwaden über den Reaktor hinwegziehen, die Feuerwehr stundenland das Feuer bekämpft und der Atommeiler per Schnellabschaltung vom Netz geht, versucht Vattenfall der Öffentlichkeit zu erzählen: All das kein Problem für die Sicherheit. Erst später wird durch die Atomaufsicht und durch Journalisten bekannt: Auf der Kontrollwarte im AKW Krümmel mussten die Mitarbeiter Gasmasken anlegen, weil der Rauch vom Trafo-Feuer über die Lüftung in die Warte eingedrungen war. Außerdem hat es zwischen Schichtleiter und Personal erhebliche Kommunikationsprobleme gegeben, die dazu führten, dass vorrübergehend das Kühlwasser im Reaktor bedrohlich niedrig stand. Fast zeitgleich ging im Sommer 2007 auch das AKW Brunsbüttel nach einem Störfall vom Netz. In der Folge dieser gezielten Desinformation von Vattenfall wurde fast die gesamte Führungsspitze des Atomkonzerns gefeuert und neu strukturiert.

Hier das Phoenix-Video aus der Kontrollzentrale des von E.on betriebenen AKW Brokdorf

Nach Fukushima: Japans Anti-Atom-Bewegung wächst

Über ein Jahr nach der Atomkatastrophe in Fukushima ist der erste Reaktor des AKW Oi in der Nähe von Tokio wieder in Betrieb genommen worden. Doch der Anti-Atom-Protest in Japan wächst. Zuletzt demonstrierten weit über 100.000 Menschen für das Ende der Atomenergie und in diesen Tagen kommt es zu Aktionen direkt vor den Toren des AKW Oi, die zeigen, wie viel Empörung und Wut die Menschen haben, wie tief der Schock über die Katastrophe in Fukushima ist.

Die japanische Atomgemeinde hat sich nach Fukushima öffentlich zurückgezogen, aber sie ist nach wie vor mächtig. Der Weltspiegel zeigt in einer aktuellen Reportage, wie sich der Protest in Japan organisiert und zeigt ein Interview mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten, der nach Fukushima von Atomunterstützer zum Atomaussteiger geworden ist.

Blumenhändler fördern Klimakatastrophe – gedüngt mit Vattenfall

Ja, spinnen die?? Oder ist das einfach nur Satire? Der Landesfachverband der Deutschen Floristen (FDF) in Hessen bietet seinen Mitgliedern künftig  vergünstigten Strom vom Klimaschänder und Atomkonzern Vattenfall. Stolz und unverblümt verkündet der Verband seinen Mitgliedern: „Profitieren Sie von den günstigen Vattenfall-Stromtarifen und sichern Sie sich zusätzlich den dauerhaften Verbandsvorteil von 0,25 ct/kWh!“

Es ist zum verwelken schön: „Der Verbandstarif garantiert Ihnen 12 Monate Preisgarantie für Ihr Unternehmen – auch bei dem geplanten Anstieg der gesetzlichen EEG-Umlage bleiben Ihre Konditionen stabil. Mit Vattenfall, dem zuverlässigen Partner rund um das Thema Energie, sparen Sie bares Geld und sichern sich zugleich den Verbandsstrom mit Dauervorteil – fair, zuverlässig, günstig!“

Das ist nicht nur verdammt unsozial, was diese Blumen-Freaks in Hessen da treiben, sondern auch extrem unökolgisch. Auf dem Boden, den die Floristen da beackern, wächst eigentlich schon heute nichts mehr:

Denn Vattenfall erzeugt derzeit über 80 Prozent seines Stroms aus der besonders klimaschädlichen Braunkohle und ist bis heute am Betrieb des AKW Brokdorf beteiligt. Für die Braunkohle, die Vattenfall in der ostdeutschen Lausitz im Tagebau fördert, werden gigantische Gebiete abgebaggert und immer wieder ganze Dörfer zerstört. Das wächst auf Jahrzehnte keine Blume mehr!

Sollten Sie in Hessen wohnen, Blumem lieben und es wirklich absurd finden, das Blumenhändler auf Klimakatastrophe setzten, schreiben sie dem Verband doch mal eine Mail: info@hessen.fdf.de. Blumen brauchen Ökostrom! Bekommt man fast überall – nur nicht bei Vattenfall. Infos unter Atomausstieg selber machen. Und Verivox weiß darüber zu berichten, dass Ökostrom in vielen Regionen inzwischen günstiger ist, als der örtliche Grundversorger.

AKW Brokdorf beantragt Änderungen für das Standort-Atommülllager

Im Bundesanzeiger ist die Bekanntmachung über eine Änderung für das Atommüllzwischenlager am AKW Brokodorf erfolgt.
Darin erfolgt die Feststellung, dass der Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport- und Lagerbehälters CASTOR® V/19 keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist.

Bundesamt für Strahlenschutz

Bekanntmachung über eine Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Standort-Zwischenlager Brokdorf (Ergebnis der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c) – Vom 21. Juni 2012

Die E.ON Kernkraft GmbH hat beim Bundesamt für Strahlenschutz für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf folgende Sachverhalte zur Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung vom 28. November 2003 in der Fassung der 1. Änderungs­genehmigung vom 24. Mai 2007 beantragt:

1. die Aufrüstung der Krananlage 20 UQ 01 mit Schreiben vom 18. Dezember 2009,
2. den Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport- und Lagerbehälters CASTOR® V/19 mit Schreiben vom 29. Juli 2008 sowie zusätzliche Beladevarianten und Behälterinventare mit Schreiben vom 30. Juli 2008.

Im Rahmen der gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes durchzuführenden Genehmigungsverfahren war gemäß § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 15 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), durch allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob die jeweilige Vorhabensänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. In die für die jeweilige Vorhabensänderung getrennt durchgeführte Vorprüfung wurden auch die früheren Änderungen der Aufbewahrungsgenehmigung sowie die parallel beantragten Sachverhalte für das Standort-Zwischenlager Brokdorf einbezogen.

Die jeweils aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien in Anlage 2 zum UVP-Gesetz durchgeführten Vorprüfungen des Einzelfalls haben ­ergeben, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Weder durch die Umrüstung der Krananlage noch durch den Einsatz von modifizierten Behältern der Bauart CASTOR® V/19 einschließlich zusätz­licher Beladevarianten und Behälterinventare sind im Standort-Zwischenlager Brokdorf erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten. Dies gilt sowohl für jede Vorhabensänderung allein als auch unter Berücksichtigung der parallelen Vorhabensänderungen sowie der früheren Änderungen.

Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Salzgitter, den 21. Juni 2012

Bundesamt für Strahlenschutz

Im Auftrag
Pautzke

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