Atommüll zurückholen – Keine Mogelpackung „Lex Asse”!

Bundesumweltminister Altmaier war heute zum zweiten Mal in Wolfenbüttel, um mit den Initiativen über die Rückholung des Atommülls aus der ASSE II zu diskutieren. Mit einer Änderung des Atomgesetzes soll das angeblich rechtlich geregelt werden. Doch der Asse II-Koordinationskreis (A2K) warnt: „Das Anliegen der Rückholung des Atommülls aus der Asse droht durch eine überhastete Novelle des Atomgesetzes ins Gegenteil verkehrt zu werden“.

In einer Pressemitteilung des A2K heißt es weiter: „Wenn in Kürze das Atomgesetz geändert wird, um die Rückholung des Atommülls aus der Asse zu beschleunigen, muss darin die Rückholung des Atommülls als Ziel eindeutig festgeschrieben werden. Dies fordert der Asse II-Koordinationskreis, der Zusammenschluss von Bürgerinitiativen, Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen, anlässlich der anstehenden Gesetzesberatungen.

Nur durch eine kontrollierte Rückholung des Atommülls kann sichergestellt werden, dass gegenwärtige und künftige Generationen vor Radionukliden geschützt werden, die ansonsten unweigerlich aus der Asse austreten und zu unbekannten Zeiten und an unbekannten Orten in Norddeutschland in die Biosphäre eintreten würden. Dies hat der Hydrogeologe Dr. habil. Ralf Krupp in seinem „Strömungs- und Transportmodell, Langzeitsicherheit Asse II” dargestellt.

Dagegen soll die Rückholung laut gegenwärtigem Gesetzentwurf nur als „Vorzugsoption” behandelt werden, was eine starke Abschwächung ist.

Weiterhin werden darin Kriterien für einen Abbruch der Rückholung festgeschrieben.

Folgendes Szenario befürchtet der Asse II-Koordinationskreis, wenn das Gesetz in der gegenwärtigen Form verabschiedet werden sollte:

• Der Betreiber wird weiterhin ein unzulängliches Konzept für die Rückholung erstellen. Für dieses Konzept wird nach der Faktenerhebung errechnet werden, dass die Belastungen von Beschäftigten und Bevölkerung über den zulässigen Werten liegen.

• Gleichzeitig wird man eine Prognose erstellen, nach der beim Verbleib des Atommülls in der Asse die Schutzziele weniger stark verfehlt werden.

• Damit wird eine Situation geschaffen, in der der Betreiber der Asse nicht mehr nach weiteren Wegen suchen muss, um den Atommüll aus der Asse strahlenschutzkonform zu bergen, sondern sich darauf berufen kann, dass der Verbleib weniger schädlich sei als die Rückholung.

• Man wird gemäß dem vorliegenden Gesetz die Rückholung für beendet erklären und die Asse fluten.

Genau diese Flutung bereitet das Bundesamt für Strahlenschutz mit seiner Asse GmbH jetzt schon vor! Derzeit wird die Flutung als Notfallmaßnahme geplant und sie wird dann bereit stehen, um nach Abbruch der Rückholung durchgeführt zu werden (siehe unten 1).

Eine Konsultierung der Region bezüglich dieser Novelle des Atomgesetzes findet unverständlicherweise erst kurz vor Toresschluss statt. Unsere Forderung: Diese Gespräche müssen auch vom Umweltministerium ergebnisoffen geführt werden und dabei entstehende Änderungen dürfen nicht vom parlamentarischen Verwaltungsablauf verhindert werden. Die Bürgerinitiativen planen deshalb nach den Gesprächen mit dem federführenden Ministerium ein Gespräch mit Vertretern aller Fraktionen des Deutschen Bundestages, des eigentlichen Gesetzgebers. Bevor ein Ergebnis für einen Entwurf des Lex-Asse in das Bundeskabinett geht, müssen diese Konsultationen abgeschlossen sein.

Die Rückholung des Atommülls muss unbedingt unter Beachtung des Strahlenschutzes und der Bergsicherheit durchgeführt werden. Ein wahrscheinlich schlechter Zustand des Atommülls oder eine sich im Laufe der Zeit verschlechternde Standfestigkeit des Bergwerkes werden einen erhöhten Aufwand für die Rückholung zur Folge haben, sie können aber keinen Abbruch der Rückholung rechtfertigen. Der erhöhte Aufwand muss in der Planung und Durchführung der Rückholung einkalkuliert werden.

Für den A2K: Andreas Riekeberg, Udo Dettmann,

Anlagen:
• Vorschläge des Asse II-Koordinationskreises für Änderungen des Gesetzentwurfs http://www.asse-watch.de/Aenderungsbedarf_A2K_Lex_Asse_Stand_2012-10-31.pdf

• Gesetzentwurf in der Fassung vom 31.10.2012:
http://www.asse-watch.de/Lex_Asse_Entwurf_2012-10-31.pdf

• „Strömungs- und Transportmodell, Langzeitsicherheit Asse II” von Dr. habil. Ralf Krupp http://www.asse-watch.de/Krupp_Hydromodell.pdf

1 Gegen diese Vorbereitung der Flutung haben im Juni 2012 über 25.000 BürgerInnen die Aktion des Asse II-Koordinationskreises „Pumpen statt Fluten” unterstützt, deren Unterschriften am 28.6.12 Umweltminister Altmaier in Berlin übergeben wurden: http://www.youtube.com/watch?v=HbqTHHAH1iQ

Katastrophenschutz AKW Grohnde – Landrat und Innenminister sehen Mängel und verweisen auf den Bund

Wie steht es um den Katastrophenschutz bei Atomanlagen, insbesondere rund um das AKW Grohnde? Dazu hat der Linke Landtagsabgeordnete Kurt Herzog in Niedersachsen einen mündliche Anfrage gestellt. Darin bezieht sich Herzog auf eine Kritik an den bestehenden Katastrophenschutz-Regelungen, die der für Grohnde zuständige Landrat auch in einem Brief an den Innenminister Schünemann formuliert hatte: „Der Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, Rüdiger Butte, hat in einer Antwort auf Fragen der Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) und der Linken-Kommunalabgeordneten Kurbjuweit, Mex und Pook bezüglich des Katastrophenschutzsonderplans zum Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde folgendes ausgeführt:

„Meine Bedenken, dass die in diesen Rahmenempfehlungen vorgesehenen Maßnahmen nach den Erkenntnissen aus Fukushima nicht ausreichend sind, habe ich erstmals mit Schreiben vom 11. April 2011 gegenüber dem niedersächsischen Innenministerium zu Ausdruck gebracht.

Bund und Länder haben aufgrund der genannten Ereignisse entsprechende Arbeitsgruppen gebildet, die zurzeit prüfen, inwieweit die jetzt getroffenen Vorplanungen ausreichen oder ergänzt werden müssen.

Bis die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in neue Rahmenempfehlungen münden, sind die Landkreise als Katastrophenschutzbehörden an die Vorgaben der aktuell gültigen Rahmenempfehlungen gebunden. (…)“

Vor allem drei Fragen stellt Herzog:

1. Welche Arbeitsgruppe beschäftigt sich auf Bund-Länder-Ebene mit dem Thema Katastrophenschutz für Atomkraftwerke, wer nimmt für das Land Niedersachsen daran teil, wann tagte die AG, und wann will sie zu Ergebnissen kommen?

2. Welche Bedenken hatte Landrat Butte dem niedersächsischen Innenministerium übermittelt, und wie werden sie von den niedersächsischen Teilnehmern in der AG vertreten?

3. Welche Schlüsse hat das niedersächsischen Innenministerium selbst aus dem Super-GAU in Fukushima bezüglich Katastrophenschutz an Atomkraftwerken gezogen, wie werden sie in den Ergebnissen der AG Berücksichtigung finden?

Innenminister Schünemann hat auf diese Fragen von Herzog nun geantwortet: Zu dem Briefwechsel mit dem Landrat sagt der Innenminister: „Landrat Butte hat mit seinem Schreiben vom 11.04.2011 darauf hingewiesen, dass der Störfall im Kernkraftwerk Fukushima gezeigt habe, dass die vorgesehenen Vorplanungen bei weitem nicht ausreichten und anhand der gewonnenen Erkenntnisse möglichst kurzfristig überdacht werden müssten. Im Ergebnis halte er bei Großschadenslagen oder Katastrophen mit überregionalen Auswirkungen grundsätzlich eine koordinierende Funktion des Landes ggf. sogar des Bundes durch einen zentralen Stab für erforderlich.

Bereits mit Schreiben vom 14.04.2011 habe ich dem Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont unter anderem mitgeteilt, dass aufgrund der Erfahrungen aus Fukushima die Katastrophenschutzplanungen überprüft werden müssen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1. verwiesen.“

Interessant ist folgender Hinweis: Der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz hat eine länderoffene Arbeitsgruppe beauftragt, zu prüfen, ob die bestehenden Planungen und Vorhaltungen der Länder und des Bundes auf der Grundlage der Erkenntnisse aus Japan weiterentwickelt werden müssen. … Die Arbeitsgruppe hat einen Zwischenbericht vorgelegt, der erste Schlussfolgerungen enthält, insbesondere zur Erstellung eines länderübergreifenden bundesweiten und einheitlich radiologischen Lagebildes, das auch mit einer Bewertung sowie Maßnahmeempfehlungen verbunden sein sollte. Im Übrigen empfiehlt die Arbeitsgruppe, vor endgültigen Schlussfolgerungen die fachlich fundierten Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Strahlenschutzkommission abzuwarten.“ Die gesamte Antwort des Innenministers aus Niedersachsen gibt es hier.

Anders formuliert, auch die Arbeitsgruppe sieht offenbar erheblichen Handlungsbedarf. Auf der nächsten Innenministerkonferenz vom 5.-7.12.2012 in Rostock-Warnmünde steht der mangelhafte Katastrophenschutz auf der Tagesordnung.

Im Frühjahr hatte das Bundesamt für Strahlenschutz einen Unfallverlauf wie in Fukushima unter den Bedingungen um drei deutsche Atomreaktoren betrachtet und war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Katastrophenschutz auf die Auswirkungen eines solchen Unfalls nicht vorbereitet ist.

Bereits vor einiger Zeit hatte auch der Spiegel die Mängel unter der Überschrift „Die hiflosen Helfer“ kritisiert. Schließlich räumte auch Deutschlands oberster Katastrophenschützer ein, dass vor allem größere und weiträumige Evakuierungen im Falle einer Katastrophe die Hilfsorganisationen völlig überfordern wurden.

 

Auch rund um das AKW Brokdorf gibt es Proteste über den mangelhaften Katastrophenschutz.

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Vattenfall und die Braunkohle: Öffentlichkeit muss doch beteiligt werden

Braunkohleabbau und Verstromung ist bei Vattenfall eine Brücke für die Energiewende, am besten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Andere nennen das Klimakatastrophe und Umweltzerstörung. Foto: Dirk Seifert

Unter der Überschrift: „Vattenfall muss Öffentlichkeit anhören“ berichten die Klimaretter auf ihrer Seite über den geplanten Ausbau des Braunkohleabbaus in der Nähe von Cottbus. „Zum Braunkohlenplan für den Tagebau Welzow-Süd II in der Lausitz wird es – wie bereits erwartet – eine erneute Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Das wurde am Donnerstag in der Sitzung des brandenburgischen Braunkohlenausschusses in Cottbus bekannt gegeben. Demnach soll im Laufe des kommenden Jahres eine zweimonatige öffentliche Auslegung durchgeführt werden, um den Plan danach in wesentlichen Teilen zu überarbeiten.“ Mehr dazu bei den Klimarettern. Siehe dort auch unten auf der Seite.

Atomsicherheit: Neue Regeln werden abgeschwächt in Kraft gesetzt

Neue Regeln für die Atomsicherheit. Wird das AKW Brokdorf dadurch sicherer? Foto: Dirk Seifert

„Das Bundesumweltministerium und die Länder haben neue Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der Kernkraftwerke beschlossen. Dieses kerntechnische Regelwerk beinhaltet grundlegende Regeln und übergeordnete sicherheitstechnische Anforderungen. Das neue kerntechnische Regelwerk wird ab sofort von den zuständigen Aufsichtsbehörden angewendet und im Vollzug der Aufsicht und bei anstehenden Verfahren zugrunde gelegt.“ So heißt es in der Pressemitteilung des BMU zum Beschluss über die Einführung des neuen Regelwerks.

Zuvor hatte es aus den CDU/CSU-Bundesländern Bayern und Niedersachsen versuche gegeben, die neuen Regelungen nicht in Kraft zu setzen.

Auf Telepolis verweist Autor Matthias Brake: Die bisherige „Fassung des Regelwerks ist fast 30 Jahre alt. Und nicht nur die Kernschmelzen in Harrisburg, Fukushima und Tschernobyl, sondern auch viele weitere Zwischenfälle haben gezeigt, dass die laufenden AKWs nicht sicher genug sind.

Eigentlich war das jetzt verabschiedete neue Regelwerk nach sechs Jahren Vorarbeit und Diskussion schon 2009 fertig und sollte in Kraft treten. Doch dann kam der Regierungswechsel zu Schwarzgelb, die AKW-Laufzeiten wurden wieder verlängert und man wollte nicht auch noch begründen müssen, warum AKWs, die nicht den neuesten Sicherheitsanforderungen entsprechen, nun weiter am Netz gelassen werden sollten.“

Aus Schleswig-Holstein ist zu hören: „In dem neuen Regelwerk sind Erkenntnisse aus den Reaktorunfällen in Fukushima durch erhöhte Anforderungen an Maßnahmen und Einrichtungen des Notfallschutzes eingeflossen, sagte der Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz im Kieler Energiewendeministerium, Dr. Wolfgang Cloosters, und verwies auf eine entsprechende Presseinformation des Bundesumweltministeriums.“

Weiter heißt es in der PM: Darüber hinaus werden Schwachstellen im bisherigen Regelwerk aufgrund der gewachsenen Struktur und aktuelle Aspekte bei Sicherheitsbetrachtungen berücksichtigt. So wird dem Zusammenwirken von Mensch, Technik und Organisation (MTO-Aspekt) in den Anforderungen Rechnung getragen und ein integriertes Managementsystem gefordert.

Diese grundsätzlichen und übergeordneten sicherheitstechnischen Anforderungen sind in Schleswig-Holstein in erster Linie bei Änderungsverfahren und der so genannten Periodischen Sicherheitsüberprüfung für das Kernkraftwerk Brokdorf von Bedeutung. Für die abgeschalteten Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sind die Auswirkungen eher von untergeordneter Bedeutung.

Die Atomaufsicht bedauerte, dass die Arbeiten an den neuen Sicherheitsanforderungen viele Jahre gedauert haben. „“Vor dem Hintergrund der Restlaufzeiten der deutschen Kernkraftwerke von noch maximal zehn Jahren, müssen notwendige Ergänzungen und nachfolgende Aktualisierungen der Sicherheitsanforderungen jetzt zeitnah realisiert werden“, sagte Abteilungsleiter Cloosters.“

Welche Aktualisierungen das mit Bezug auf das AKW Brokdorf sein werden, ließ Cloosters offen.

Brake beschreibt in seinem Artikel, wo das neue Regelwerk ansetzt: „Das neue Regelwerk sieht jetzt vor allem höhere Anforderungen auf der sogenannten 3. und 4. Sicherheitsebene vor (1. Ebene: Gebäude, 2. Betrieb, 3. Notkühlsystem, 4. Abdichtung zur Umwelt bei Kernschmelze). Insbesondere sollen die Kühlkreisläufe vierfach redundant vorhanden sein, das heißt, dass Kreisläufe, Pumpen, Dieselaggregate und deren jeweilige Aufstellungsorte technisch und räumlich vollständig getrennt sein müssen. Aus den Erfahrungen von Fukushima floss ein, dass diese Systeme nun nicht mehr nur Stunden, sondern mehrere Tage den Kühlbetrieb aufrechterhalten können müssen.“

Während Closters indirekt darauf aufmerksam macht, dass die neuen Regelungen nur dann zum Einsatz kommen sollen, wenn „Änderungsverfahren“ und die so genannte „Periodische Sicherheitsüberprüfung“ anstehen, sagt Brake klar: „Allerdings wurde der Konsens mit den Ländern auch durch den Einbau von Relativierungen und abgeschwächten Anforderungen erreicht. So heißt es: „Ob und in welchem Umfang Änderungen bzw. Nachrüstungen in den Kernkraftwerken erforderlich sind, ist von den Landesbehörden im Rahmen zukünftiger Verwaltungsverfahren anlagenspezifisch zu entscheiden.““

Weitere Informationen siehe auch hier.

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