Atommüll-Alarm – Tatort Jülich: Rechtswidriger Export von Atommüll in die USA?

webheader_atomalarm_originalgroesseAtommüll-Export? Von Jülich per Castor in die USA? Fragen dazu stellte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel an die Bundesregierung. Die Antwort liegen nun vor. Hier als Dokumentation: „Mindestens 152 Castorbehälter mit rund 57 Tonnen hochradioaktiven Brennelementen aus dem Leistungs- und Versuchsreaktor AVR Jülich sollen möglicherweise in die USA zur Savannah River Site (SRS, South Carolina) exportiert werden. Dort soll das Graphit-Uran-Gemisch wiederaufgearbeitet werden, um lediglich 288 kg spaltbares Uran abzutrennen. Ein Rücktransport der Abfälle aus dieser Wiederaufarbeitung soll nicht erfolgen.

Das bestätigt die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (PDF), Sprecher für Atomausstieg bei der Fraktion Die LINKE. Außerdem verweist der Abgeordnete darauf, dass einem Bericht an den Haushaltsausschuss zufolge, allein die Vertrags- und Transportkosten mit rund 250 Millionen Euro bis 2018 veranschlagt werden. Nicht enthalten sind die vermutlich noch höheren Kosten für Übernahme, Behandlung und Entsorgung. Auch ein Export der 305 Castorbehälter aus dem Atomkraftwerk THTR ist in der „Frühphase der Sondierungen“ erörtert worden, allerdings seien „diese Überlegungen“, so die Bundesregierung, „konkret nicht weiter verfolgt worden“.

Demgegenüber spricht das Department of Energy (DOE) in diesem Papier vom 4. Juni 2014 (PDF) ausdrücklich von einem möglichen Import von insgesamt 455 Behältern, die innerhalb von drei Jahren in die USA kommen könnten und spricht dabei sowohl von den hochradioaktiven Brennelementen aus dem AVR Jülich, als auch denen aus dem AKW THTR, die derzeit im Zwischenlager in Ahaus lagern. Außerdem spricht das DOE davon, dass insgesamt rund 900 Kilogramm mit hochangereichertem Uran erwartet werden und nicht, wie die Bundesregierung mitteilt, lediglich 288 Kilogramm.

„Es bleiben angesichts der vorliegenden Informationen aus den USA erhebliche Zweifel, ob ein Export auch der THTR-Castoren ausgeschlossen ist. Wir werden dieser Frage weiter nachgehen“, kündigte Hubertus Zdebel an.
Der Bundestagsabgeordnete Zdebel zweifelt die Rechtmäßigkeit eines Exports der AVR-Castoren an, denn ein Export von Atommüll ist nur möglich, wenn es sich dabei um Abfälle aus Forschungsreaktoren handelt.

Das aber ist aus Sicht des Bundestagsabgeordneten Zdebel nicht der Fall: „Ein Export der hochradioaktiven Atomabfälle aus dem AVR Jülich ist rechtlich nicht zulässig: Der AVR hat 22 Jahre lang Strom erzeugt und ins Netz eingespeist. Das zeigt den kommerziellen Charakter dieser Anlage. Entsprechend führt das Bundesamt für Strahlenschutz diesen Reaktor auch nicht als Forschungsanlage. Die sichere Atommüll-Entsorgung muss national gelöst werden und darf nicht einfach ins Ausland abgeschoben werden.“

Um das Export-Verbot für Atommüll zu umgehen, will die Bundesregierung den Versuchsreaktor jetzt als Forschungs- und Entwicklungsreaktor umdefinieren.

„Die rot-grüne Landesregierung muss jetzt im wahrsten Sinne Farbe bekennen, ob sie ernsthaft einen Präzedenzfall für den Export von Atommüll ins Ausland schaffen will. Die Verhandlungen mit den USA über den Castor-Export müssen sofort beendet werden“, fordert Zdebel.

Die Begründung der Bundesregierung, dass der Export in die USA erforderlich sei, um den militärischen Missbrauch des im Brennstoff enthaltenen angereicherten Urans auszuschließen, ist laut Zdebel „wenig belastbar“. Es ist wichtig, die Verbreitung von hochangereichertem Uran zu verhindern. Aber ein Missbrauch des nur in geringem Umfang in den AVR-Brennelementen enthaltenen hochangereicherten Urans von nur 288 kg bei einem Gesamtgewicht von 57 Tonnen, ist praktisch kaum denkbar. Das Uran ist in einer hochradioaktiven Matrix eingebunden und kann nur unter enorm großem technischen Aufwand hantiert werden. Wie die Antworten der Bundesregierung zeigen, haben nicht einmal die USA derzeit eine ausreichende Technik zur Verfügung, um das Uran aus diesen Graphit-Brennelementen herauszutrennen.

Vor der eigentlich angestrebten Uranabreicherung muss der hochradioaktive Brennstoff aus der Graphit-Masse herausgetrennt werden. Dies ist bislang lediglich im Labormaßstab möglich, wie die Bundesregierung bestätigt. Weiter räumt die Bundesregierung auf Frage von Zdebel ein: „Die Eignung der Einrichtungen sowie des Verfahrens im industriellen Maßstab werden derzeit einer Machbarkeitsüberüberprüfung unterzogen. In diesem Rahmen prüft das DOE derzeit die Nutzung der H-Canyon-Anlage am Standort Savannah River Site (SRS), um das Graphit chemisch von den Brennstoffkernen zu entfernen.“

Die Kosten für diese Prüfungen werden vom Forschungszentrum Jülich übernommen. Bislang 7,9 Millionen Euro hat das FZJ dafür aufgewendet. In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten, macht die Bundesregierung zu den Kosten keine Angaben. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss werden allein an Vertrags- und Transportkosten rund 250 Millionen Euro veranschlagt. In hiesigen Medien und in den USA wurden Kosten von ca. einer Milliarde Dollar genannt.“

Dirk Seifert

Ein Gedanke zu “Atommüll-Alarm – Tatort Jülich: Rechtswidriger Export von Atommüll in die USA?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert