Atommüll-Alarm: Rechtswidrige Atommüllexporte aus Jülich in die USA – Kritik wächst

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Bislang kommerzieller Reaktor für die Stromerzeugung – nun auf einmal ein Forschungsreaktor. Brennelemente aus dem AVR Jülich sollen in die USA abgeschoben werden. Foto: Dirk Seifert

Die Auseinandersetzungen um den von der Bundes- und der Landesregierung in NRW geplanten Export von 152 Castorbehältern mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA nimmt an Schärfe zu. Der Atomrechtsexperte Dr. Ulrich Wollenteit hat heute in einem Gutachten für Greenpeace dargelegt, dass ein Export gegen bundesdeutsches Atomrecht verstoßen würde. Greenpeace, wie auch zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände, bezeichnen die geplanten 152 Castor-Transporte in die USA als „illegal“. Heinz Smital von Greenpeace nannte auf einer Pressekonferenz den Umgang der Jülich-Betreiber  mit dem Atommüll als „verantwortungslos“. Der Reaktor AVR ist aus Sicht von RA Wollenteit als kommerzieller Reaktor zu betrachten. Ein Export ist damit nicht zulässig.

Die Pressemitteilung von Greenpeace ist hier zu finden, das Rechtsgutachten ist hier als PDF online.

Auch der Linken-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hält den Export des Atommülls aus Jülich in die USA für rechtswidrig. Erst vor wenigen Tagen hatte er die Antworten der Bundesregierung auf eine vom ihm gestellte kleine Anfrage kritisiert.

Dirk Seifert

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