Atommüll-Alarm: Reaktordruckbehälter in Geesthacht – Atommüll oder Forschungsobjekt?

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Der RDB der Otto Hahn bei der Anlieferung in Geesthacht Anfang der 80er Jahre. Rechtsgrundlage für die Lagerung in Frage gestellt. Foto: HZG

Strittige Debatte bei dem seit fast zwei Jahren laufenden „konsensorientierten Dialog“ zwischen Begleitgruppe und dem Betreiber HZG in Sachen Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage der GKSS bei Geesthacht. Dort lagert seit Anfang der 80er Jahre auch der Reaktordruckbehälter (RDB) des einzigen bundesdeutschen Atomschiffs, der „Otto Hahn“. Laut Genehmigung erfolgt die Lagerung seitdem „für wissenschaftliche Untersuchungen“. Die Begleitgruppe hat im Rahmen des Dialogs nun festgestellt, dass die Rechtsgrundlage für die Lagerung des RDB nicht mehr tragbar ist. Der Betreiber erklärt: „Vor dem Hintergrund, dass der Aufsichtsrat 2008 beschlossen hat, sämtliche kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums endgültig abzuschalten und zurückzubauen können wir die Überlegungen der Begleitgruppe hinsichtlich der Zukunft des Reaktordruckbehälters zwar nachvollziehen“, erklärt Dr. Torsten Fischer, Sprecher am Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG), „das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die von der Atomaufsicht erteilte Lagerungsgenehmigung weiterhin gültig ist“, so Fischer weiter. „Atommüll-Alarm: Reaktordruckbehälter in Geesthacht – Atommüll oder Forschungsobjekt?“ weiterlesen

Atomanlagen im militärischen Konfliktgebiet: Regierung sieht keine unmittelbare Gefährdung

30.09.2014 – „Die Bundesregierung schweigt über die Risiken, die von den Atomanlagen in der Ukraine und den dortigen militärischen Konflikten ausgehen“, stellt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag fest.

Zdebel weiter: „In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage behauptet die Bundesregierung, dass die Nuklearanlagen in der Ukraine keine unmittelbare Gefährdung darstellen würden. Allerdings räumt sie ein, dass die Ukraine um internationale Unterstützung bei der nuklearen Sicherheit und Sicherung sowie bei der Notfallplanung ersucht hat (Bundestagsdrucksache 18/2496). Denn Terroristen könnten die Bevölkerung von Europa und darüber hinaus in Geiselhaft nehmen: Gegen gezielte Anschläge sind die Atomkraftwerke in der Ukraine nicht ausgelegt. Die Konflikte in dem Krisengebiet zeigen so einmal mehr, dass die Atomenergienutzung unverantwortlich ist und der Atomausstieg international auf die Agenda muss

Weiter räumt die Bundesregierung ein, dass sich die ukrainische Atombehörde an die Bundesrepublik gewandt habe, um in „Fragen der Anlagensicherung“ zusammenzuarbeiten. Ohne nähere Angaben teilt die Regierung mit, dass der ‚physische Schutz der kerntechnischen Anlagen durch die ukrainischen Behörden erhöht‘ worden sei. Bereits im April habe die NATO ein ‚Team ziviler Experten zur Überprüfung der Notfallpläne für kritische Infrastruktur und Zivilschutz‘ in die Krisenregion entsandt.

Insgesamt 15 Atomkraftwerke sind in der Ukraine in Betrieb. Hinzu kommen Atommülllager für hochradioaktive Brennelemente an den Standorten – auch am Unglücksreaktor in Tschernobyl. Aktuelle Informationen über den Bestand des hochradioaktiven Materials hat die Bundesregierung nicht, die letzten Angaben stammen von 2011.

Meine Fragen zur Sicherheitsauslegung der ukrainischen Atomanlagen hat die Bundesregierung nicht beantwortet. Mehrfach haben laut Medienberichten Experten davor gewarnt, dass die Atommeiler in der Ukraine weder gegen (gezielte) Flugzeugabstürze noch gegen den Beschuss durch moderne panzerbrechende Waffen ausgelegt sind. Mit dem Hinweis auf ‚Geheimschutzbestimmungen‘ schweigt die Bundesregierung über die möglichen Gefahren.

Das Wegducken der Regierung vor den unverantwortlichen Risiken hat System: Auch Nuklearanlagen in Deutschland sind unzureichend gegen militärische und terroristische Anschläge gesichert. Aus diesem Grund hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Atommülllager am AKW Brunsbüttel wegen nicht oder falsch erbrachter Sicherheitsnachweisen aufhoben.“

Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/2670 als PDF herunterladen
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