Hendricks gibt Industrie nach – Gesetzliches Fracking-Verbot muss ohne Ausnahmen kommen

„Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden“, fordert Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, zur Ankündigung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der Fracking-Probebohrungen sowie Fracking unterhalb von 3000 Metern weiterhin erlauben würde.

„Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden“, fordert Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, zur Ankündigung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der Fracking-Probebohrungen sowie Fracking unterhalb von 3000 Metern weiterhin erlauben würde.

Zdebel weiter: „Unter dem Deckmantel eines angeblichen Verbotes soll eine Regelung durchgesetzt werden, die Fracking jedoch weitgehend erlauben würde. Bei dieser Regelung von einem Fracking-Verbot zu sprechen, ist reine Augenwischerei. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Geologie und Rohstoffe würde die vorgesehene Beschränkung die Förderung der Hälfte aller unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland erlauben, nämlich mehr als sechs Billionen Kubikmeter. Auch Fracking zur Förderung konventioneller Öl- und Gasvorkommen bleibt damit möglich. Die Verklappung des giftigen Flow-Backs und des Lagerstättenwassers im Untergrund geht die Regierung augenscheinlich ebenfalls nicht an.

Aus der Ankündigung der Ministerin ist erkennbar, dass sie kein generelles Fracking-Verbot, sondern eine Regelung längst hinfälliger Selbstverständlichkeiten anstrebt. Damit gibt sie den Forderungen der Industrie nach, die sich inzwischen über den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in dem sowohl Wasserwirtschaft wie auch Frackingkonzerne organisiert sind, auf eine gemeinsame Position verständigt haben: ‚Fracking ja, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen‘, wird Henning Deters, Vorstandschef bei Gelsenwasser, einem der größten Trinkwasserlieferanten Deutschlands, zitiert.

Angesichts der genannten Gefahren wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frac-Flüssigkeiten und unter vorgeblich verschärften Auflagen zu erlauben. Nur ein vom Bundestag beschlossenes ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland bietet ausreichende Rechtssicherheit und kann sicherstellen, dass Fracking durch die Hintertür nicht doch ermöglicht wird. Deshalb fordert DIE LINKE, Fracking ohne Ausnahme gesetzlich zu verbieten.“

Rechtswidriger Export von Atommül aus Jülich?

Mindestens 152 Castorbehälter mit rund 57 Tonnen hochradioaktiven Brennelementen aus dem Leistungs- und Versuchsreaktor AVR Jülich sollen möglicherweise in die USA zur Savannah River Site (SRS, South Carolina) exportiert werden. Dort soll das Graphit-Uran-Gemisch wiederaufgearbeitet werden, um lediglich 288 kg spaltbares Uran abzutrennen. Ein Rücktransport der Abfälle aus dieser Wiederaufarbeitung soll nicht erfolgen. Das bestätigt die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (PDF), Sprecher für Atomausstieg bei der Fraktion Die LINKE. Außerdem verweist der Abgeordnetev darauf, dass einem Bericht an den Haushaltsausschuss zufolge allein die Vertrags- und Transportkosten mit rund 250 Millionen Euro bis 2018 veranschlagt werden. Nicht enthalten sind die vermutlich noch höheren Kosten für Übernahme, Behandlung und EntsorgungAuch ein Export der 305 Castorbehälter aus dem Atomkraftwerk THTR ist in der „Frühphase der Sondierungen“ erörtert worden, allerdings seien „diese Überlegungen“, so die Bundesregierung, „konkret nicht weiter verfolgt worden“.

Demgegenüber spricht das Department of Energy DOE in diesem Papier vom 4. Juni 2014 (PDF) ausdrücklich von einem möglichen Import von insgesamt 455 Behältern, die innerhalb von drei Jahren in die USA kommen könnten und spricht dabei sowohl von den hochradioaktiven Brennelementen aus dem AVR Jülich, als auch denen aus dem AKW THTR, die derzeit im Zwischenlager in Ahaus lagern. Außerdem spricht DOE davon, dass insgesamt rund 900 Kilogramm  mit hochangereichertem Uran erwartet werden, und nicht wie die Bundesregierung von lediglich 288 Kilogramm.

„Es bleiben angesichts der vorliegenden Informationen aus den USA erhebliche Zweifel, ob ein Export auch der THTR-Castoren ausgeschlossen ist. Wir werden dieser Frage weiter nachgehen“, kündigte Hubertus Zdebel an.
Der Bundestagsabgeordnete Zdebel zweifelt die Rechtmäßigkeit eines Exports der AVR-Castoren an, denn ein Export von Atommüll ist nur möglich, wenn es sich dabei um Abfälle aus Forschungsreaktoren handelt.

Das aber ist aus Sicht des Bundestagsgeordneten Zdebel nicht der Fall: „Ein Export der hochradioaktiven Atomabfälle aus dem AVR Jülich ist rechtlich nicht zulässig: Der AVR hat 22 Jahre lang Strom erzeugt und ins Netz eingespeist. Das zeigt den kommerziellen Charakter dieser Anlage. Entsprechend führt das Bundesamt für Strahlenschutz diesen Reaktor auch nicht als Forschungsanlage. Die sichere Atommüll-Entsorgung muss national gelöst werden und darf nicht einfach ins Ausland abgeschoben werden.“

Um das Export-Verbot für Atommüll zu umgehen, will die Bundesregierung den Versuchsreaktor jetzt als Forschungs- und Entwicklungsreaktor umdefinieren.

„Die rot-grüne Landesregierung muss jetzt im wahrsten Sinne Farbe bekennen, ob sie ernsthaft einen Präzedenzfall für den Export von Atommüll ins Ausland schaffen will. Die Verhandlungen mit den USA über den Castor-Export müssen sofort beendet werden“, fordert Zdebel.

Die Begründung der Bundesregierung, dass der Export in die USA erforderlich sei, um den militärischen Missbrauch des im Brennstoff enthaltenen angereichertem ist laut Zdebel „wenig belastbar“. Es ist wichtig, die Verbreitung von hochangereichertem Uran zu verhindern. Aber ein Missbrauch des nur in geringem Umfang in den AVR Brennelementen enthaltenen hochangereichertem Uran von nur 288 kg bei einem Gesamtgewicht von 57 Tonnen ist praktisch kaum denkbar. Das Uran ist in einer hochradioaktiven Matrix eingebunden und kann nur unter enorm großen technischen Aufwand hantiert werden. Wie die Antworten der Bundesregierung zeigen, haben nicht einmal die USA derzeit eine ausreichende Technik zur Verfügung, um das Uran aus diesen Graphit-Brennelementen herauszutrennen.

Vor der eigentlich angestrebten Uranabreicherung muss der hochradioaktive Brennstoff aus der Graphit-Masse herausgetrennt werden. Dies ist bislang lediglich im Labormaßstab möglich, wie die Bundesregierung bestätigt. Weiter räumt die Bundesregierung auf Frage von Zdebel ein: „Die Eignung der Einrichtungen sowie des Verfahrens im industriellen Maßstab werden derzeit einer Machbarkeitsüberüberprüfung unterzogen. In diesem Rahmen prüft das DOE derzeit die Nutzung der H-Canyon-Anlage am Standort Savannah River Site (SRS), um das Graphit chemisch von den Brennstoffkernen zu entfernen.“

Die Kosten für diese Prüfungen werden vom Forschungszentrum Jülich übernommen. Bislang 7,9 Millionen Euro hat das FZJ dafür aufgewendet. In der Antwort auf Kleine Anfrage des Abgeordneten macht die Bundesregierung zu den Kosten keine Angaben. In einem Bericht an den Haushaltausschuss werden allein an Vertrags- und Transportkosten rund 250 Millionen Euro veranschlagt. In hiesigen Medien und in den USA wurden Kosten von ca. einer Milliarde Dollar genannt.

Atommüll-Alarm – Tatort Jülich: Rechtswidriger Export von Atommüll in die USA?

webheader_atomalarm_originalgroesseAtommüll-Export? Von Jülich per Castor in die USA? Fragen dazu stellte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel an die Bundesregierung. Die Antwort liegen nun vor. Hier als Dokumentation: „Mindestens 152 Castorbehälter mit rund 57 Tonnen hochradioaktiven Brennelementen aus dem Leistungs- und Versuchsreaktor AVR Jülich sollen möglicherweise in die USA zur Savannah River Site (SRS, South Carolina) exportiert werden. Dort soll das Graphit-Uran-Gemisch wiederaufgearbeitet werden, um lediglich 288 kg spaltbares Uran abzutrennen. Ein Rücktransport der Abfälle aus dieser Wiederaufarbeitung soll nicht erfolgen.

Das bestätigt die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (PDF), Sprecher für Atomausstieg bei der Fraktion Die LINKE. Außerdem verweist der Abgeordnete darauf, dass einem Bericht an den Haushaltsausschuss zufolge, allein die Vertrags- und Transportkosten mit rund 250 Millionen Euro bis 2018 veranschlagt werden. Nicht enthalten sind die vermutlich noch höheren Kosten für Übernahme, Behandlung und Entsorgung. Auch ein Export der 305 Castorbehälter aus dem Atomkraftwerk THTR ist in der „Frühphase der Sondierungen“ erörtert worden, allerdings seien „diese Überlegungen“, so die Bundesregierung, „konkret nicht weiter verfolgt worden“.

Demgegenüber spricht das Department of Energy (DOE) in diesem Papier vom 4. Juni 2014 (PDF) ausdrücklich von einem möglichen Import von insgesamt 455 Behältern, die innerhalb von drei Jahren in die USA kommen könnten und spricht dabei sowohl von den hochradioaktiven Brennelementen aus dem AVR Jülich, als auch denen aus dem AKW THTR, die derzeit im Zwischenlager in Ahaus lagern. Außerdem spricht das DOE davon, dass insgesamt rund 900 Kilogramm mit hochangereichertem Uran erwartet werden und nicht, wie die Bundesregierung mitteilt, lediglich 288 Kilogramm.

„Es bleiben angesichts der vorliegenden Informationen aus den USA erhebliche Zweifel, ob ein Export auch der THTR-Castoren ausgeschlossen ist. Wir werden dieser Frage weiter nachgehen“, kündigte Hubertus Zdebel an.
Der Bundestagsabgeordnete Zdebel zweifelt die Rechtmäßigkeit eines Exports der AVR-Castoren an, denn ein Export von Atommüll ist nur möglich, wenn es sich dabei um Abfälle aus Forschungsreaktoren handelt.

Das aber ist aus Sicht des Bundestagsabgeordneten Zdebel nicht der Fall: „Ein Export der hochradioaktiven Atomabfälle aus dem AVR Jülich ist rechtlich nicht zulässig: Der AVR hat 22 Jahre lang Strom erzeugt und ins Netz eingespeist. Das zeigt den kommerziellen Charakter dieser Anlage. Entsprechend führt das Bundesamt für Strahlenschutz diesen Reaktor auch nicht als Forschungsanlage. Die sichere Atommüll-Entsorgung muss national gelöst werden und darf nicht einfach ins Ausland abgeschoben werden.“

Um das Export-Verbot für Atommüll zu umgehen, will die Bundesregierung den Versuchsreaktor jetzt als Forschungs- und Entwicklungsreaktor umdefinieren.

„Die rot-grüne Landesregierung muss jetzt im wahrsten Sinne Farbe bekennen, ob sie ernsthaft einen Präzedenzfall für den Export von Atommüll ins Ausland schaffen will. Die Verhandlungen mit den USA über den Castor-Export müssen sofort beendet werden“, fordert Zdebel.

Die Begründung der Bundesregierung, dass der Export in die USA erforderlich sei, um den militärischen Missbrauch des im Brennstoff enthaltenen angereicherten Urans auszuschließen, ist laut Zdebel „wenig belastbar“. Es ist wichtig, die Verbreitung von hochangereichertem Uran zu verhindern. Aber ein Missbrauch des nur in geringem Umfang in den AVR-Brennelementen enthaltenen hochangereicherten Urans von nur 288 kg bei einem Gesamtgewicht von 57 Tonnen, ist praktisch kaum denkbar. Das Uran ist in einer hochradioaktiven Matrix eingebunden und kann nur unter enorm großem technischen Aufwand hantiert werden. Wie die Antworten der Bundesregierung zeigen, haben nicht einmal die USA derzeit eine ausreichende Technik zur Verfügung, um das Uran aus diesen Graphit-Brennelementen herauszutrennen.

Vor der eigentlich angestrebten Uranabreicherung muss der hochradioaktive Brennstoff aus der Graphit-Masse herausgetrennt werden. Dies ist bislang lediglich im Labormaßstab möglich, wie die Bundesregierung bestätigt. Weiter räumt die Bundesregierung auf Frage von Zdebel ein: „Die Eignung der Einrichtungen sowie des Verfahrens im industriellen Maßstab werden derzeit einer Machbarkeitsüberüberprüfung unterzogen. In diesem Rahmen prüft das DOE derzeit die Nutzung der H-Canyon-Anlage am Standort Savannah River Site (SRS), um das Graphit chemisch von den Brennstoffkernen zu entfernen.“

Die Kosten für diese Prüfungen werden vom Forschungszentrum Jülich übernommen. Bislang 7,9 Millionen Euro hat das FZJ dafür aufgewendet. In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten, macht die Bundesregierung zu den Kosten keine Angaben. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss werden allein an Vertrags- und Transportkosten rund 250 Millionen Euro veranschlagt. In hiesigen Medien und in den USA wurden Kosten von ca. einer Milliarde Dollar genannt.“

Atommüll-Alarm – Tatort Deutschland: Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ tagt

webheader_atomalarm_920x230Während landauf landab die Probleme bei der Lagerung von radioaktiven Abfällen im Hier und Jetzt anwachsen und die Anti-Atom-Bewegung kurz vor dem Start einer Kampagne unter dem Titel „Atommüll-Alarm – Tatort Deutschland“ steht, trifft sich am Montag, den 8. September, auch die vom Bundestag im Rahmen des Endlagersuchgesetzes eingerichtete Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ gemäß § 3 Standortauswahlgesetz. Es ist die dritte Sitzung und die Anträge und Tagesordnung finden sich hier auf der Seite des Bundestags.

Zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Umweltorganisationen haben das Endlagersuchgesetz und die damit verbundene Kommission schwer kritisiert und weitgehend abgelehnt. Kritisiert wurde u.a., dass der Standort Gorleben bei der angestrebten Alternativensuche im Rennen bleibt, dass nicht sämtliche radioaktiven Abfälle betrachtet werden sollen, dass eine neue Bundesbehörde geschaffen wird, dass Klagerechte abgebaut werden und vieles mehr.

Einige weitergehende Informationen auf umweltFAIRaendern.de zum Thema:

Atommüll-Alarm: Tatort Sennfeld – Kleine Gemeinde mit Ewigkeitsproblem

webheader_atomalarm_920x230Kleine Gemeinde  mit enorm großen Problemen: Sennfeld, in der Nähe von Schweinfurt und dem Atommeiler Grafenrheinfeld. Voraussichtlich im Sommer 2015 wird E.on den Reaktor aus wirtschaftlichen Gründen abschalten. Doch mit den Risiken ist es dann ebensowenig vorbei, wie mit den ungeklärten Atommüll-Sorgen. Die Gemeinde Sennfeld hat nun gefordert, dass das dortige Castor-Lager schnellstmöglich und dauerhaft aufgelöst werden soll.

In der Main-Post wird berichtet: „Auf Antrag der Wählergemeinschaft „Freie Wähler Sennfeld“ beschloss der Gemeinderat Sennfeld in seiner jüngsten Sitzung eine Resolution zur Auflösung des Zwischenlagers am Atomkraftwerk Grafenrheinfeld. Darin heißt es: „Die im Sennfelder Gemeinderat vertretenen Fraktionen von Freien Wählern, CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung auf, die schnellstmögliche und dauerhafte Auflösung des Atommüllzwischenlagers ‚Bella‘ AKW Grafenrheinfeld in die Wege zu leiten.““

Damit nicht genug. Vorsorglich fordern die Gemeinderäte dann auch gleich, dass es im Rahmen der Stilllegung keine neuen Atommülllager geben dürfe. Weil sich das geplante dauerhafte Atommülllager im Schacht Konrad in Salzgitter immer weiter verzögert, werden an anderen Standorten mit abgeschalteten AKWs wie z.B. Brunsbüttel oder Biblis inzwischen neue Lagerhallen für den beim Rückbau anfallenden Strahlenmüll beantragt.

Mit Blick auf die Castor-Halle fordert die Gemeinde: „Die Genehmigung des Zwischenlagers laufe bis 2046. Eine Auflösung müsse baldmöglichst erfolgen, spätestens dann, wenn ein bundesweites Atommüll-Endlager gefunden wurde.“

Die Forderungen begründen die LokalpolitikerInnen mit den Risiken der Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls und der Sorge, dass diese Zwischenlager möglicherweise zu Endlagern werden könnten.

Diese Risiken zeigen sich demnach z.B. angesichts der Nachrüstung des Lagers mit einer zehn Meter hohen Schutz-Mauer. Ohne dass die Antragsteller in Sennfeld darauf näher eingehen, ist diese Mauer – die nicht nur in Grafenrheinfeld erfolgt – eine Anti-Terror-Schutzmaßnahme. Weil moderne panzerbrechende Waffen heute leicht beschaffbar sind und enorme Durchschlagskräfte haben, reagierten die Behörden mit derartigen Baumaßnahmen als zusätzliche Sicherheitsbarriere.

Mit Bezug auf Grafenrheinfeld berichtete im November 2013 der BR z.B. darüber: „Das Atommüllzwischenlager am Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (Lkr. Schweinfurt) wird zehn Meter hohe Mauern erhalten, um Angriffe von Terroristen abzuwehren. Der Bauausschuss der Gemeinde stimmte am Montag (25.11.13) dem Bauantrag des Energieversorgers E.ON zu.“ Weiter heißt es dort: „Laut der Grafenrheinfelder Bürgermeisterin Sabine Lutz (parteilos) soll die Mauer nur entlang der Längsseiten des Atommüllzwischenlagers gebaut werden, weil es an diesen Stellen Lüftungsschächte gibt. Das Atommüllzwischenlager ist gut 50 Meter lang.“

Die Wirkungen von panzerbrechenden Waffen und (gezielten) Flugzeugabstürzen war zentral für ein Urteil des Oberverwaltungsgericht in Schleswig. Das Gericht hob im Sommer 2013 die Genehmigung für den Betrieb des Castor-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel auf, weil Sicherheitsnachweise von Behörden und Betreiber entweder falsch oder gar nicht erbracht worden sind. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Vattenfall und Bundesamt für Strahlenschutz klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht, um eine Revision des Urteils und eine Neuverhandlung zu erzwingen.

BR berichtet auch über die Sorgen vor Ort: „Kritiker befürchten Endlager in Grafenrheinfeld“. Das „Atommüllzwischenlager am KKW Grafenrheinfeld mit dem Namen „Bella“ ist seit dem Februar 2006 in Betrieb. Dort können bis zu 88 Castoren gelagert werden. In jeder Castor kann maximal 19 abgebrannte Brennelemente aufnehmen.“ Zwar sei nach offiziellen Stellen alles sicher, schreibt BR, verweist aber auch: „Die genehmigte Laufzeit für das Zwischenlager am KKW Grafenrheinfeld beträgt 40 Jahre. Kritiker befürchten, dass die dezentralen Atommüll-Zwischenlager an deutschen Kernkraftwerkstandorten langfristig Endlager werden.“

Und die Main-Post berichtet über die Sorgen der Sennfelder Gemeinderäte aktuell: „Hier werde sich im Zuge der Stilllegung und des Rückbaus eine riesige Menge an atomaren Müll ansammeln. Und hochradioaktiver Müll wie Brennelemente müssten laut Wissenschaftlern eine Million Jahre endgelagert werden. Das Versprechen der Bundesregierung, derzeit bis 2030 ein bundesweites Atommüll-Endlager zu installieren, ist für die Sennfelder Räte keinesfalls gewährleistet. Ein weiterer Neu- oder Erweiterungsbau zum bestehenden Atommüll-Zwischenlager solle strikt verhindert werden wie auch die Umwandlung der bundesweiten Zwischenlager zu Atommüll-Endlagern. Je mehr solche Zwischenlager entstehen und auch genutzt werden, desto mehr Zeit werde sich bei der Suche nach einem bundesweiten Endlager genommen, glaubt man. Die Planungen für ein bundesweites Atommüll-Endlager sollten mit größter Dringlichkeit forciert werden, betont das Ratsgremium.“

Auch diese Sorge ist nicht unberechtigt. Kaum jemand hält das im neuen Endlagersuchgesetz veranschlagte Ziel für realistisch. Darauf wies z.B. der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel jüngst hin: „Im Jahr 2031 soll entschieden sein, wo in Deutschland ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll gebaut wird. So steht es im Endlagersuchgesetz. Doch Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) hat jetzt Zweifel an diesem Zeitplan geäußert. Der Minister informiert sich zurzeit über den Stand der Endlagersuche in der Schweiz. Die Erfahrungen dort zeigten, dass es noch einen großen Forschungsbedarf zur Endlagerung gebe, sagte Wenzel. Das werde zu erheblichen Verzögerungen bei Auswahl und Bau eines Endlagers führen“, schreibt der NDR auf seiner Seite. Weiter heißt es dort: „Bis in Deutschland ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll zur Verfügung steht, so Wenzel, könnten 20 bis 30 Jahre mehr Zeit vergehen als derzeit kalkuliert. Erst im Jahr 2050 oder 2060 könnte ein Lager in Betrieb gehen, sagte der Minister am Dienstag. Vor allem in der Grundlagenforschung habe Deutschland noch große Defizite.“

Die Atommüllentsorgung steht am Abgrund. Das zeigen nicht nur die wachsenden Probleme in Jülich, in Gronau, in Brunsbüttel, beim Schacht Konrad oder der ASSE. Die Genehmigungen für die Einlagerung hochradioaktiver Abfälle in Castor-Behältern ist fast überall auf 40 Jahre begrenzt. In Ahaus z.B. wird diese Genehmigung in jedem Fall auslaufen, bevor ein dauerhaftes unterirdisches Lager zur Verfügung steht. Die Genehmigungen für die Standort-Zwischenlager – allesamt um 2005 in Betrieb gegangen – läuft spätestens 2045 aus. Das mag derzeit weit weg erscheinen, aber kommt es zu den Verzögerungen, was sehr wahrscheinlich ist, dann steht eine nächste Generation vor dem atomaren Erbe.

Atommüll ohne Ende:

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