Nur Ärger mit Vattenfall: Kohlekraftwerk Moorburg – EU-Kommission verklagt Deutschland

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Neues Motiv im Hamburger Stadtbild: Köhlbrandbrücke und dahinter das Vattenfall-Kohlemonster Moorburg. Jetzt Anlass für eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland.

Das Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg führt nun zu einem Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission ist der Auffassung, dass bei der Genehmigung durch die Hamburger Umweltbehörde bestehende europäische Rechtsvorschriften nicht ausreichend beachtet worden sind. Das teilte die Kommission heute in der Pressemeldung mit, die hier gleich nachzulesen ist. Außerdem ist die Pressemeldung des BUND Hamburg im Anschluss dokumentiert. Der Rechtsstreit um das 1.600 MW-Kohlekraftwerk Moorburg geht damit in die nächste Runde. Bislang hat Vattenfall mit Jahren Verzögerung und Abschreibung von bis zu 1,5 Mrd. Euro lediglich einen der 800 MW Blöcke in Betrieb genommen. Der zweite Block soll seinen Beitrag zur Klimakatastrophe zum Sommer hin aufnehmen.

  • Vattenfall-Kohlemonster Moorburg: EU-Rechtsvorschriften nicht angewendet
  • Vattenfall TTIP Terror total: 4.675.903.975,32 Euro für Atommüll
  • UPDATE: Die Genehmigung für das Kohlekraftwerk in Moorburg wurde schließlich von den Grünen in der ersten schwarz-roten Landesregierung erteilt. Umweltsenatorin war Anja Hayduk, der Staatsrat Christian Maaß. Zuvor hatten sie im Wahlkampf versprochen, Moorburg zu verhindern. Die beiden haben jetzt ebenfalls mit einer Pressemitteilung (Hier als PDF) auf die Klage der EU-Kommission reagiert. Beide sind ja für diese Genehmigung verantwortlich: „Die Klage der EU-Kommission bestätigt unsere Auffassung, die wir als Vertreter der damaligen Genehmigungsbehörde beim Oberverwaltungsgericht vorgetragenen hatten, wonach das Kraftwerk Moorburg in der damals beantragten Form nicht genehmigungsfähig war. Vor dem Oberverwaltungsgericht haben wir damals kein Recht bekommen. Es ist für das Klima nur ein schwacher Trost, dass unsere Rechtsauffassung heute eine Bestätigung erfährt. Die Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks Moorburg halten wir nach wie vor aus politischen, ökologischen und auch wirtschaftlichen Gründen für falsch und schon gar nicht nachhaltig. Die Zukunft gehört den Erneuerbaren Energien und damit einem flexiblen und umweltverträglichen Energieversorgungssystem.“

Der NDR berichtet über die Klage und zitiert den BUND: “Die Umweltorganisation BUND erklärte, bei einem ordnungsgemäßen Plan- und Genehmigungsverfahren wäre Moorburg vermutlich gar nicht erst gebaut worden. “Die Klage der Kommission zeigt einmal mehr, dass beim einstigen Umwelt-Musterschüler Deutschland und auch in Hamburg einiges im Argen liegt”, sagte BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch. Vattenfall und die Stadt Hamburg hätten versucht, mit einem Verfahrenstrick die hochproblematische Kühlung des Kraftwerks mit Elbwasser durchzusetzen. Dem werde nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben.”

PM des BUND Hamburg: “Kraftwerk Moorburg: EU-Kommission klagt gegen Deutschland, Argumente der BUND-Beschwerde aus 2010 bestätigt / Deutschland missachtet Gesetzesvorgaben

Die EU-Kommission hat heute die Bundesrepublik Deutschland wegen Missachtung europäischer Naturschutzvorgaben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeklagt. Hintergrund ist eine Missachtung entsprechender Rechtsvorschriften bei der Genehmigung des umstrittenen Kohlekraftwerks am Standort Hamburg-Moorburg.

Die Kommission hält es nach fast fünfjähriger Prüfung offenbar für erwiesen, dass im Genehmigungsverfahren Moorburg eine Alternativenprüfung entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, Artikel 6, Abs. 4) unzulässiger- weise umgangen worden ist. Eine solche Alternativenprüfung muss vorge- nommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt. Durch die Einstufung einer neuen Fischtreppe am Wehr Geesthacht als sogenannte Schadensbegrenzungsmaßnahme bilanzierten die Planer aber nur eine marginale Schädigung der Fischfauna durch die Kühlwasserentnahme. Eine Alternativenprüfung wurde aufgrund dieses Verfahrenstricks nicht vorgenommen. Tatsächlich wird aber die Fischfauna am Kraftwerk erheblich geschädigt, eine Alternative wie zum Beispiel ein Kühlturm hätte somit von vornherein im Planverfahren berücksichtigt werden müssen. Dies hätte aller Voraussicht nach dazu geführt, dass keine Kühlung mit Elbwasser unter Beachtung des geltenden Umweltrechts erfolgen darf. Dies hätte wiederum sogar die Investitions- entscheidung beeinflussen können und dieses Kraftwerk, das heute ohnehin nicht in die Energiewende passt, wäre gar nicht erst gebaut worden.

„Die Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik zeigt einmal mehr, dass beim einstigen Umwelt-Musterschüler Deutschland und auch in Hamburg einiges im Argen liegt. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die hochproblematische Kühlung des Kraftwerks mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Und es bleibt zu hoffen, dass in Deutschland und in Hamburg gesetzliche Vorgaben zukünftig konsequenter beachtet werden“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Für Rückfragen:
Paul Schmid, Pressesprecher BUND Hamburg”

Europäische Kommission – Pressemitteilung

Umweltschutz: Kommission verklagt Deutschland wegen Kohlekraftwerk Moorburg, Brüssel, 26 März 2015

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen des Versäumnisses, bei der Genehmigung eines Kohlekraftwerks in Hamburg/Moorburg die Vorschriften der FFH-Richtlinie zu beachten. Es besteht die Gefahr, dass das Projekt sich negativ auf geschützte Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge auswirken könnte. Diese Arten passieren das Kraftwerk auf ihrer Wanderung von der Nordsee zu den etwa 30 Natura-2000-Gebieten im Einzugsgebiet der Elbe stromaufwärts von Hamburg. Die zur Kühlung des Kraftwerks erforderliche Wasserentnahme ist schädlich für diese Tiere. Bei der Genehmigung des Kraftwerks hat Deutschland es versäumt, die in der Richtlinie vorgesehene Prüfung vorzunehmen und nach alternativen Kühlverfahren zu suchen, durch die das Sterben der betreffenden geschützten Arten vermieden werden könnte.

Im November 2014 wurde eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet. Angesichts der anhaltenden Weigerung Deutschlands, mögliche Alternativen zu prüfen, hat die Kommission beschlossen, gegen Deutschland ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union anzustrengen.

Weitere Informationen

Zu den Vertragsverletzungsverfahren im März siehe MEMO/15/4666

Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12

Weitere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren:
http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/index_de.htm

Dirk Seifert

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