Bundesregierung tarnt Desaster als „Nationales Atommüll-Programm“

KONRAD stoppen statt erweitern !
KONRAD stoppen statt erweitern ! Foto: Michaela Mügge /PubliXviewing

Aus gutem Grund ruft nicht nur die AG Schacht Konrad dazu auf, gegen das von der Bundesregierung vorgelegte „nationale Entsorgungsprogramm“ Einspruch zu erheben. Für Konrad könnte dieses „Programm“ dazu führen, dass sich die Atommüllmenge, die im Schacht Konrad eingelagert werden darf, mal eben verdoppelt. Dieser zusätzliche Atommüll könnte aus der ASSE kommen, wenn dort die Rückholung gelingt, und aus der Uranfabrik der URENCO in Gronau. Was die Bundesregierung „Programm“ nennt, ist im Grunde nichts anderes als der erneute Versuch, die wachsenden Probleme und das Chaos bei der Atommülllagerung schön zu schreiben. Während im Entwurf des Programms alles irgendwie geordnet wirkt, ist schon heute klar, dass z.B. die Fristen für die Einrichtung eines dauerhaft sicheren Atommülllagers nicht einzuhalten sein werden und bei den Castor-Zwischenlagern an den AKW-Standorten eine Laufzeitverlängerung auf der Tagesordnung steht. Das „Nationale Entsorgungsprogramm“ ist eine Anforderung der EU-Kommission und muss dieser im August offiziell als Bericht der Bundesregierung übergeben werden. Jetzt besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen den „Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms“ zu erheben. „Bundesregierung tarnt Desaster als „Nationales Atommüll-Programm““ weiterlesen

Fracking ohne Rücksicht auf Verluste

„Nach dem Willen der Regierung soll jetzt rücksichtslos ‚gefrackt‘ werden. Entgegen den Behauptungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel hat das Kabinett ein reines Fracking-Ermöglichungsgesetz verabschiedet. Statt diese hochriskante und umweltschädliche Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf und den Ausbau der regenerativen Energien. Angesichts der unvorhersehbaren Risiken fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Novellierung des Frackinggesetzes. Zdebel weiter:

„Das Fracking-Gesetz ist eine Bedrohung für Mensch und Umwelt. Zwar soll Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern Tiefe vorläufig untersagt werden. Doch kann die zuständige Landesbehörde Fracking auch oberhalb von 3000 Metern Tiefe zulassen, wenn eine Expertenkommission, die weder demokratisch legitimiert noch unabhängig ist, dies als unbedenklich einstuft.

Hinzu kommt, dass entgegen Hendricks‘ Behauptungen heute, auch im Unterkarbon unterhalb von 3000 Metern große Schiefergaspotenziale befinden, nämlich mehr als 6 Billionen Kubikmeter.

Entgegen den Behauptungen der Umweltministerin ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. Aus einer Ausarbeitung zur Förderung von unkonventionellem Erdgas des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2011 (WD 3 – 3000 – 372/11) geht hervor, dass nicht nur bei Fracking eingesetzte Chemikalien verboten werden können: ,Ein Verbotsgesetz (…) könnte aber auch gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte‘.

Ernsthafte Schritte gegen den Klimawandel sind mit Fracking unvereinbar. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist katastrophal, die Ressourcenverschwendung enorm. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen.

Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die wirklichen Profiteure. Sie haben einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt.“

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