Volksentscheid Energienetze: Handelskammer agierte rechtswidrig – und in Sachen Olympia?

Handelskammer und Senat: Vorderseite und Rückseite des Hamburger Rathauses. Foto: Dirk Seifert
Handelskammer agierte rechtswidrig gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ . Foto: Dirk Seifert

Das massive und millionenschwere Engagement der Hamburger Handelskammer gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – unser Netz“ und an der Seite von Vattenfall und E.on war rechtswidrig. Kläger war der Hamburger Unternehmer und Eimsbüttler Grünen-Vorsitzende Dominik Lorenzen. Interessantes Urteil, nicht zuletzt, weil es vor allem die Handelskammer war, die die gerade per Referendum gescheiterte Olympia-Bewerbung an die Startlinie schob und den Senat massiv angetrieben hatte. Vielleicht findet sich ja jemand, der auch dieses Engagement der Kammer beklagt?

Das Abendblatt berichtet über das Urteil des Verwaltungsgerichts, „dass die Kammer nicht berechtigt gewesen sei, sich so deutlich gegen den Netzerückkauf zu positionieren. So sei es rechtswidrig gewesen, dass die Kammer sich der Initiative „Nein zum Netzkauf“ angeschlossen habe und mit ihrem Logo für die auf Plakaten und in Anzeige veröffentlichten Erklärung „Nicht mit meinem Geld“ geworben habe.“

Außerdem schreibt Meyer-Wellmann: „Als ebenfalls widerrechtlich stufte das Gericht die Äußerungen von Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz ein, das Anliegen des Volksentscheids sei ein „Schildbürgerstreich“ und führe zum „Verplempern“ von Geld, wie er es bei der Gründung der Nein-Initiative gesagt hatte und wie es im August 2013 auch im Hamburger Abendblatt zu lesen war. Ebenfalls rechtswidrig sei die Mitwirkung der Kammer an einer in Zeitungen erschienenen Anzeigen-Sonderveröffentlichung „Gemeinsam für Hamburg – Power-Bündnis: Vattenfall und die Stadt Hamburg sichern gemeinsam die Energieversorgung der Hansestadt“ gewesen.“

Das Engagement der Handelskammer sorgte seinerzeit für viel Empörung. Vor allem, weil die Unternehmen, die mit ihren Beiträgen die HK finanzieren,  Zwangsmitglieder sind. Nach dem Volksentscheid gründete sich eine Initiative unter dem Namen „Die Kammer sind wir„, die bei den Wahlen zum Plenum der Handelskammer mit einem guten Dutzend VertreterInnen beteiligt war und für zahlreiche heftige Debatten sorgte.

Handelskammer und auch die Wirtschaftsbehörde halten sich mit ihren Reaktionen auf das Urteil „bedeckt“, heißt es im Abendblatt. Das berichtet auch die taz: „Ungewohnt schweigsam hingegen reagierte Schmidt-Trenz auf ein Gerichtsurteil in eigener Sache. Vergangene Woche nämlich verhängte das Hamburger Verwaltungsgericht der Handelskammer und ihrem meinungsstarken Frontmann einen Maulkorb. Die Handelskammer habe sich mit politischen Statements zurückzuhalten, befand das Gericht.“

Atommüll-Kosten sichern: Gutachten zum öffentlich-rechtlichen Fonds veröffentlicht

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Rechtsanwalt Hartmut Gassner über den öffentlich-rechtlichen Atommüllfonds.

Während heute die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag dafür sorgte, dass das von der Bundesregierung eingebrachte und als eilbedürftig bezeichnete Konzern-Atom-Haftungsgesetz vorerst gestoppt ist, läuft die Arbeit der neuen Atom-Kommission zur Sicherung der Rückstellungen für Rückbau und Atommülllagerung an. Jetzt hat die Kanzlei GGSC und deren Anwalt Hartmut Gassner ein Gutachten im Auftrag der Grünen vorgelegt, mit dem ein öffentlich-rechtlicher Fonds etabliert werden soll, eine Variante, die die Atomkonzerne als verfassungswidrig ablehnen.

In einer Pressemeldung hat Gassner die Eckdaten seiner Stellungnahme zusammengefasst. umweltFAIRaendern dokumentiert das hier im Anschluss. Gassner selbst ist nicht nur Mitglied in der neuen Atomkommission zur Sicherstellung der Rückstellungen. Er ist außerdem Mitglied der Atommüll-Kommission, die das Standortauswahlgesetz evaluiert, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsuche verbessern soll und die Kriterien für die dauerhafte Lagerung von Atommüll entwickeln soll.

„[GGSC] Gutachten zu Atomrückstellungen veröffentlicht

Die Frage der Sicherstellung der Finanzierung des Atomausstiegs ist aktuell ein wichtiges politisches Thema. [GGSC] hat zur Ausgestaltung eines öffentlich-rechtlichen Fonds ein Gutachten für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erstattet, das nunmehr veröffentlicht wurde.

[GGSC] Gutachten: Sicherung der Atomrückstellungen durch Übertragung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds

1. Das vorgeschlagene Modell eines öffentlich-rechtlichen Fonds sieht vor, dass die EVU Zuführungen in diesen Fonds vornehmen.

2. Der öffentlich-rechtliche Fonds soll eine finanzielle Vorsorge sowohl für die Kosten von Stilllegung, Rückbau und Zwischenlagerung als auch für die Kosten der Endlagerung vorsehen. Ziel ist eine umfassende insolvenzfeste Absicherung. Der Fonds wird nicht operativ tätig.

3. Durch den öffentlich-rechtlichen Fonds erfolgt in Höhe der Zuführungen der EVU eine Freistellung von der Kostenlast, nicht jedoch von der Verantwortlichkeit für die Stilllegungsphase. Für den Bereich der Stilllegung und dem damit einhergehenden Rückbau der Atomkraftwerke sowie die Zwischenlagerung sind daher weiterhin die EVU allein zuständig. Durch die Freistellung von der Kostenlast erfolgt allerdings keine Begrenzung der Finanzierungsverantwortung auf die zunächst dem öffentlich-rechtlichen Fonds zugeführten Mitteln, sondern es wird stets eine aktualisierte Betrachtung der benötigten finanziellen Ressourcen vorgenommen, deren Aufkommen die EVU jeweils zu gewährleisten haben.

4. Es ist ausreichend, den öffentlich-rechtlichen Fonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu gründen und von einer bestehenden Behörde verwalten zu lassen. Alternativ wäre eine rechtsfähige Ausgestaltung als Anstalt des öffentlichen Rechts oder als Stiftung des öffentlichen Rechts möglich. Für die vorgesehenen Aufgaben –  Ermittlung und Fortschreibung der zu erwartenden Kosten und Verteilung dieser Kosten auf die EVU sowie Anlage und Verwaltung der Fondsmittel – kann auf eine rechtliche Verselbstständigung des Entsorgungsfonds verzichtet werden.

5. Für den öffentlich-rechtlichen Fonds sind Anlagevorgaben in Anlagerichtlinien festzulegen, die auf der einen Seite eine sichere Anlage gewährleisten, andererseits aber auch die Erwirtschaftung von Fondszinsen ermöglichen, durch die ein Teil der Kostenlast getragen werden kann. Bei der Festlegung der Anlagekriterien können die Regelungen im Versicherungsaufsichtsgesetz zur Vermögensanlage und Erfahrungen aus der Stiftungsverwaltung als Vorbild genutzt werden.

6. Der Bund sollte die Ausfallhaftung für den Fonds übernehmen, um die Insolvenzfestigkeit sicherzustellen. Die Ausfallhaftung greift dabei nur, wenn Vermögensverluste auf Grund von Verstößen gegen Anlagevorschriften entstehen. Wertschwankungen der Anlagen sind hingegen über die Nachschusspflicht durch die EVU auszugleichen.

7. Der öffentlich-rechtliche Fonds ist in der vorgeschlagenen Form verfassungsrechtlich zulässig.

8. Die bestehenden Sicherungsinstrumente sollten für den Fall der Notwendigkeit der Erhöhung der Mittel des Fonds aufrechterhalten werden. Dazu gehört insbesondere die Verlängerung der Solidarvereinbarung, durch die die Konzernmütter der Betreibergesellschaften sich zum Abschluss bzw. zur Aufrechterhaltung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen oder harten Patronatserklärungen verpflichten. Hier sind zudem gesetzliche Vorgaben erforderlich.

9. Schließlich ist zu überlegen, ob eine Solidarhaftung der EVU eingeführt werden soll. Eine an die Schweizer Rechtslage angelehnte Regelung würde ermöglichen, dass die Kernkraftbetreiber gegenüber dem Stilllegungsfonds gegenseitig nachschusspflichtig sind, wenn einer von ihnen für die Kosten nicht mehr aufkommen kann. Allerdings ist zu beachten, dass eine Solidarhaftung der Betreiberunternehmen nach den bisherigen atomrechtlichen Regelungen nicht besteht. Eine entsprechende Rechtsgrundlage wäre unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu schaffen.“

Zugunsten der Atomkonzerne: CDU/CSU blockiert Haftungssicherungsgesetz der eigenen Regierung

Das so genannte Haftungssicherungsgesetz, mit dem die Atomkonzerne daran gehindert werden sollen, mit Abspaltungen und Bad Bank-Gründungen sich aus der Verwantwortung für die Finanzierung der Atommüll-Kosten zu stehlen, kommt nicht wie von der Bundesregierung angekündigt zum 1. Januar. Die CDU/CSU-Fraktion hat die Beratungen im Bundestag heute mit Zustimmung der SPD-Fraktion gegen den Protest der der LINKEN und Grünen von der Tagesordnung genommen. Bundesregierung und Bundesrat hatten das Gesetz als eilbedürftig bezeichnet, weil E.on zum 1. Januar 2016 erste Konzernanteile abspalten wird. Die CDU/CSU-Fraktion blockiert damit – mit Duldung der SPD – den Gesetzentwurf aus dem Haus des Wirtschaftsministers Gabriel.

Hubertus Zdebel, Bundestagsabeordnerter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Offener Konflikt zwischen den Koalitionspartnern der Bundesregierung zu gunsten der Atomkonzerne. Das von der eigenen Bundesregierung und auch dem Bundesrat als eilbefürftig bezeichnete Gesetz wird aufgrund der Blockade der CDU/CSU-Fraktion im Wirtschaftsausschuss und mit Duldung der SPD nun nicht mehr zum 1. Januar in Kraft treten können.

Das ist auch ein offener Angriff aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion gegen den Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, aus dessen Haus der Gesetzentwurf stammt und der verhindern soll, dass sich die Atomkonzerne durch Abspaltungen und Bad-Bank-Gründungen aus der Verantwortung für die Kosten der Atommüll-Entsorgung verabschieden.

Zum 1. Januar wird E.on erste Abspaltungen vornehmen und RWE hat angekündigt das nun auch tun zu wollen. Das Gesetz ist daher dringend nötig und wird als erster Schritt von der Fraktion DIE LINKE unterstützt, damit am Ende nicht die BürgerInnen die Zeche zahlen.

Die CDU/CSU macht die Konzernhaftung damit zur Verhandlungsmasse der neuen Atomkommission. Die Absetzung ist auch ein Alarmsignal, was von der Atomkommission zu erwarten ist, die bis Februar Vorschläge machen soll, die die Atom-Rückstellungen der Konzerne gesichert werden können: „Der nächste Atomdeal zum Schaden der Bürger ist auf den Weg gebracht. Das ist das Signal, das von der heutigen Absetzung des Gesetzentwurfs ausgeht“.

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