Atommülllager-Suche geht uns alle an: Über 20 Millionen betroffene BürgerInnen

Die Atommüll-Kommission bereitet in Berlin die Standortsuche nach einem dauerhaften und möglichst sicheren Lager für hochradioaktive Abfälle vor. Dabei soll es einen Vergleich von alternativen Standorten geben und eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Kommissionsmitglied Wolfram Kudla unter Mitarbeit von Dipl.-Ing. Jörg Weißbach hat nun in einem Diskussions-Papier für die Kommission bzw. die Arbeitsgruppen ermittelt: „Die Zahl der „Betroffenen“ beträgt bei dieser Berechnung für die insgesamt 16 Teilgebiete 20 Mio. Einwohner. Das entspricht 25% der Bevölkerung von Deutschland.“ (Seite 7, Entwurf 2 für AG1) Die Angaben basieren auf einer Auswertung der Regionen, die mit Salzstöcken, Tonstein und Kristallingestein als potentielle Standorte im vergleichenden Suchverfahren grundsätzlich in Betracht kommen könnten. Die Autoren nehmen dabei Kredit von früheren Untersuchungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).
- Auf der Homepage der Kommission sind 2 Entwürfe zu diesem Thema online. Einmal hier und einmal hier (jeweils PDF). Über das Kommissions-Mitglied Prof. Dr. Wolfram Kudla von der Technischen Universität Freiberg berichtet die Homepage der Kommission hier.
Mit Blick auf die Anforderungen an eine Bürgerbeteiligung im kommenden Suchverfahren haben Kudla und Weißbach ihr Papier angefertigt, in dem sie detailliert auf Basis der Untersuchungen der BGR die jeweiligen Regionen beschreiben und die Bevölkerung in diesen Gebieten ermitteln. Dabei listen sie auch die betroffenen Einwohner jeweils nach den Wirtsgesteinen auf:
„Die Anzahl der betroffenen Einwohner beträgt:
Salzstöcke (S1 – S5): 1.205.696 Einwohner
Tonstein (T1 – T4): 15.560.942 Einwohner
Kristallingestein (KG1 – KG7) 4.263.238 Einwohner
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Gesamt: 21.029.876 Einwohner“ (Seite 7, Entwurf 2)
In dem Papier sind weitere Karten und Tabellen enthalten, die detaillierte Darstellungen über die potentiellen Regionen enthalten. Dabei berücksichtigen die Autoren auch einen zusätzlichen „Puffer von 10 km um die Formationen“ als möglicherweise betroffene Bevölkerung.
- Zu einer Fachtagung „Kriterien für die Standortauswahl“ lädt die Kommission für den 29. und 30. Januar 2016 ins Tagungswerk Jerusalemkirche, Lindenstr. 85, 10969 Berlin. Die Einladung ist hier als PDF. Die Veranstaltung ist allerdings bereits ausgebucht.
Die Autoren kommen nach ihren Darlegungen zum Umfang der betroffenen Bevölkerung zu der Bewertung: „Eine Bürgerbeteiligung im Rahmen des Standortauswahlverfahrens erscheint bei einer Anzahl der Betroffenen in der Größenordnung von 22,1 Mio. (bzw. 20 Mio.) nicht möglich. Dies sind etwa 27 % (bzw. 25 %) der Bevölkerung. Selbst wenn durch weitere Abwägungskriterien die Zahl der Flächen weiter eingegrenzt und damit die Zahl der Betroffenen halbiert wird (also 11 Mio. Betroffene), erscheint eine handhabbare, sinnvolle Bürgerbeteiligung auf Grund der hohen Zahl an Betroffenen nicht möglich.
Zudem wird es auch politisch zweifelhaft sein, dass vorab eine Bürgerbeteiligung in Gebietskörperschaften mit ca. 11 Mio. Einwohnern erfolgt (und damit auch „Unruhe“ in diese Gebietskörperschaften eingetragen wird), wenn letztlich für ein Endlager Flächen von ca. 1 bis 2 Landkreisen (ca. 150.000 bis 300.000 Betroffene) benötigt werden.“ (S. 10)
Daher schlagen die Autoren ein Szenario vor, „bei dem die Bürgerbeteiligung realistisch möglich scheint. Dabei wird angenommen, dass durch Planungskriterien und durch vertiefende geowissenschaftliche Abwägung die Anzahl der Teilgebiete auf 8 Standortregionen eingegrenzt werden, die sich wie folgt auf die Wirtsgesteine verteilen:
a) 3 Standortregionen im Salzgestein; je Region sind 2 Landreise mit á 150.000
Einwohnern je Landkreis betroffen
b) 3 Standortregionen im Tongestein; je Standortregion sind 4 Landkreise á
150.000 Einwohner betroffen
c) 2 Standortregionen im Kristallingestein; je Standortregion sind 3 Landkreise á
150.000 Einwohner betroffen“
Ergebnis dieses Vorschlags wäre dann eine Gesamtzahl von 3,6 Millionen betroffenen BürgerInnen. „Ein solches Szenario wird hinsichtlich der Bürgerbeteiligung als maximal möglich und gerade noch handhabbar angesehen. Damit sind ca. 4,5% der Bevölkerung „betroffen““, stellen die Autoren fest.
Das Papier befindet sich in der Debatte.
Über dieses Thema und die BGR-Studien berichtete umweltFAIRaendern:
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