Hamburgs Energiewende jetzt mit Netzbeirat – Die Protokolle einer Demokratisierung

HEW1Ein nächster kleiner Schritt der Demokratisierung der Energiewende ist in der Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur Rekommunalisierung der Energienetze nun an den Start gegangen. Die erste – öffentliche – Sitzung des neu geschaffenen Energienetz-Beirats hat am 28. April stattgefunden. UmweltFAIRaendern veröffentlicht das Protokoll und die weiteren Dokumente der auf Transparenz und Beteiligung zielenden neuen Institution. Im Protokoll zum ersten Punkt der ersten Sitzung heißt es: „Herr Senator Kerstan begrüßt die erschienenen Beiratsmitglieder und die zahlreichen Zuschauer und betont, dass mit der Etablierung des Energienetzbeirates sowohl im Hinblick auf die Energiewende in Hamburg als auch für die Beteiligungskultur und darüber hinaus zur Umsetzung des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Energienetze in der Stadt ein neues Kapitel eröffnet wird und drückt seine Freude hierüber aus.“ Auf die erste Sitzung folgt die zweite öffentliche Sitzung am 30. Juni in der Hamburger Umweltbehörde.

In der Sache wurde erstmal für Überblick gesorgt: Die Vertreter der drei Netzgesellschaften für Strom, Gas und Wärme trugen vor, wie die Ausgangslage derzeit ist und in welche Richtung die Unternehmen derzeit schauen. Derzeit ist die Stromnetzgesellschaft in der Umsetzung des Volksentscheids bereits zu 100 Prozent wieder städtisch. Das Gasnetz liegt noch bei E.on und soll bis 2019 durch eine Kaufoption der Stadt übernommen werden. An der noch zu Vattenfall gehörenden Fernwärme (samt damit verbundener Stromerzeugung) ist die Stadt derzeit noch mit 25,1 als Minderheitspartner beteiligt. 2018 soll mit Wirkung auf 2019 die vollständige Rekommunalisierung erfolgen.

Zentrales Thema dürfte in den nächsten Monaten vor allem der Ersatz des Kohle-Heizkraftwerks Wedel sein. Das machte auch Senator Kerstan klar. Die Frage ist, wie kann der Klimaschutz und die Energiewende mit mehr Erneuerbaren auch in der Wärme-Versorgung erreicht werden. Derzeit plant Vattenfall über 80 Millionen Euro in die Ertüchtigung des Kohleheizkraftwerks in Wedel zu investieren, um künftig gesetzliche Umweltauflagen einhalten zu können. Im Koalitionsvertrag des rot-grünen Senats allerdings wurde vereinbart: Es dürfe solche Investitionen in die Ertüchtigung von Wedel nicht geben: Alternativen sind inzwischen ermittelt, die Frage: Welche sind in welcher Zeit machbar?

Im Energienetzbeirat gibt es nun auch eine „Öffentliche Fragestunde“ für BürgerInnen, die jenseits der Verbände, Organisationen und Unternehmen die Möglichkeit zu einer niederschwelligen Beteiligung schaffen soll. Dafür sorgt § 6 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Hamburger Energienetzbeirates (GO).

Mahnende Worte statt gesetzliche Regelung zur Atom-Haftung der Konzerne

zdebel-brokdorf-042016„Die beste Möglichkeit zur Sicherung der Nach-Haftung der Konzerne bei den Atom-Rückstellungen haben die Regierungsfraktionen SPD und CDU/CSU heute vertan“, kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, die erneute Absetzung eines entsprechenden Gesetzentwurfs in den Ausschüssen des Bundestags. Zdebel weiter:

„Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen begeben sich auf sehr dünnes Eis, wenn sie es vor der in der nächsten Woche anstehenden Aufspaltung bei E.on jetzt lediglich bei mahnenden Worten und einer Erklärung belassen, statt das vorliegende Gesetz im Bundestag zu beschließen. Wenn am Ende vor Gericht geklärt werden muss, welche Konzernteile noch für die Haftung herangezogen werden können, dann könnte der jetzige Verzicht auf eine gesetzliche Regelung vor der Aufspaltung noch bittere und teure Folgen für die Steuerzahler haben.

Mit einem Haftungssicherungs-Gesetz könnten die Bestrebungen der Atomkonzerne, vor allem von E.on, ausgebremst werden, sich durch Aufspaltungen bei der von ihnen zu tragenden Finanzierung der radioaktiven Hinterlassenschaften aus der Atomenergie zu entziehen.

Am Ende könnte es dazu kommen, dass die Atomkonzerne sich weiter aufspalten, armrechnen und vor Gericht erreichen, dass sie noch weniger zahlen werden als ihnen jetzt schon mit der Umsetzung des von der ‚Kommission Finanzierung Kernenergieausstieg‘ (KFK) vorgeschlagenen Schuldenerlasses in Aussicht gestellt wird.

Damit wird das Verursacherprinzip ein weiteres Mal beerdigt, und es ist wieder einmal ein Betrug am Bürger und Steuerzahler, dem man jahrzehntelang gesagt hat, dass die Atomkonzerne für die Kosten der Atommüllentsorgung geradestehen werden.“

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