Rechtswidrige Export-Pläne von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich? Bundesregierung noch nicht einig

Warum wird immer noch rechtswidrig der Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA vorbereitet? Im Rahmen der heutigen Fragestunde im Bundestag über den neuen Bericht der Bundesregierung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheithat der Linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Umweltministerin Barbara Hendricks zu den weiterhin bestehenden Planungen für den Export von hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA befragt. Zdebel wollte wissen, ob auch im neuen Bericht das Atomkraftwerk AVR Jülich wie im Bericht zuvor (Anhang 1-2, PDF) als „Kernkraftwerke in Stilllegung“ geführt werde und daher ein Export nach Atomgesetz rechtswidrig wäre. Hendricks bestätigte diese Einschätzung von Zdebel und räumte ein: Ihr Haus sei dafür, dass Exporte vermieden werden sollten, dass das aber noch nicht die Position der Bundesregierung ist. Sie wäre aber überzeugt, dass es eine gute alternative Lösung im Inland geben werde.

Hintergrund: 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll lagern derzeit ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung im Zwischenlager in Jülich. Neben dem Neubau einer Lagerhalle in Jülich oder dem Transport dieser Behälter nach Ahaus verfolgen die Betreiber mit Duldung der Atomaufsicht in NRW und des Bundesforschungsministerium auch den Plan, diese Abfälle in die USA zu exportieren. Das aber wäre rechtlich nur zulässig, wenn es sich um Abfälle aus einem Forschungsreaktor handeln würde. Bislang allerdings galt der AVR als Prototyp eines kommerziellen Reaktors zur Stromerzeugung, an dem auch zahlreiche Stadtwerke und RWE beteiligt waren. Das Forschungszentrum Jülich ist daher bemüht, den Reaktor umzudeklarieren und als Prototypen zum Forschungsreaktor zu machen. Dies ist bislang von den Behörden in NRW und beim Bundesforschungsministerium geduldet oder unterstützt worden. Bereits seit 2011 wird mit US-Behörden verhandelt, seit 2014 gibt es einen „Letter of Intent“ und in den USA läuft bis heute eine Umweltverträglichkeitsprüfung in dieser Sache.

Vor allem wegen dieser geplanten Exporte hat die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Reststoffe“, die die „Endlager“-Suche vorbereitet, bereits im Oktober 2015 eine Empfehlung ausgesprochen, die auch den Export von bestrahlten Brennelementen aus Forschungsreaktoren verbietet. Dieser Beschluss wurde im April 2016 von der Kommission bestärkt! Bis heute sind diese Exportplanungen nicht beendet.

Zu den Kosten siehe hier:

Countdown der Atommüll-Kommission II: „Fortschritte“ bei Geo-Kriterien“ – Sitzung am 20. Juni

P1050378Nach dem Bericht des BUND über die Sitzung der Atommüll-Kommission vom 20. Juni informiert auch der Bundestag auf seiner Homepage und stellt neben einer Zusammenfassung der Themen auch das Video der Sitzung zur Verfügung. „Der Großteil des entsprechenden Kapitels wurde nach „dritter Lesung“ einvernehmlich beschlossen. Noch in der Diskussion und nicht abschließend beraten sind die Kriterien zur Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs (ewG), der Temperaturverträglichkeit und der Rolle des Deckgebirges“, heißt es dort. umweltFAIRaendern dokumentiert diese Informationen. „Countdown der Atommüll-Kommission II: „Fortschritte“ bei Geo-Kriterien“ – Sitzung am 20. Juni“ weiterlesen

AKW Philippsburg: BUND kritisiert fehlende Auflagen beim Immissionsschutz bei Neu-Genehmigungen für Rückbau

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AKW Philippsburg. Links: Castor-Zwischenlager, Mitte: stillgelegter Block 1 (SWR), Rechts: in Betrieb befindlicher Block 2 (DWR)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg hat das Landratsamt Karlsruhe für die erteilten Baugenehmigungen für das Reststoffbearbeitungszentrum und Standortabfalllager am Atomkraftwerk Philippsburg kritisiert. Nach Ansicht des BUND würden die Genehmigungen keinerlei Auflagen oder Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz enthalten, berichtet baden-tv. In einer Presseerklärung des BUND BaWü heißt es: „Baugenehmigungen für Reststoffbearbeitungszentrum und Standortabfalllager am Atomkraftwerk Philippsburg ignorieren Umweltschutzvorgaben“.

Dokumentation der PM: „Stuttgart/Karlsruhe/Philippsburg. Nach Akteneinsicht stellt der BUND Baden-Württemberg fest, dass keinerlei Auflagen oder Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz in den bereits erteilten Baugenehmigungen für Reststoffbearbeitungszentrum und Standortabfalllager am Atomkraftwerk Philippsburg enthalten sind. „Das Ergebnis unserer Akteneinsicht ist besorgniserregend: Zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt vor Staub, Lärm und Erschütterungen fällt in den Baugenehmigungen kein Wort“, sagt Sylvia-Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg.

Damit ignoriert das Landratsamt Karlsruhe als zuständige Baurechtsbehörde auch Vorgaben aus einem Gutachten aus März 2015, das vom Umweltministerium beauftragt wurde und von diesem dem Landratsamt übergeben wurde. In diesem Gutachten wurde geprüft, ob für den Bau und Betrieb des Reststoffbearbeitungszentrums und des Standortabfalllagers erhebliche negative Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden können. Nur dann ist ein Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung möglich. Die Vorlage eines prüffähigen Lärmminderungskonzepts wurde als Voraussetzung für das von der EnBW gewählte Genehmigungsverfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung benannt. Ein solches Konzept oder Regelungen dazu finden allerdings in der Baugenehmigung keinerlei Erwähnung.

Seitens der EnBW war ergänzend im März 2015 die Einhaltung von Bauzeitbeschränkungen zum Lärmschutz zugesagt worden. Auch hierzu findet sich keine Regelung in den Baugenehmigungen. Das Landratsamt Karlsruhe hat derweil – nach Rücknahme des Widerspruchs durch die Stadt Philippsburg – die vollständige Baufreigabe angekündigt.

Der BUND sieht seine Kritik an den Genehmigungsverfahren für den Rückbau des AKW Philippsburg bestätigt: Die EnBW möchte sich nicht nur unter Umgehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne volle Öffentlichkeitsbeteiligung eine Atommüllfabrik und ein Atommülllager genehmigen lassen. „Jetzt werden sogar durch das Landratsamt Karlsruhe die Voraussetzungen für die Anwendung dieses fragwürdigen Verfahrenstricks ignoriert, unter denen das Umweltministerium den Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zuließ. Das Landratsamt Karlsruhe erteilte Baugenehmigungen ohne das ihm vom Umweltministerium zugeleitete Immissionsschutzkonzept zu berücksichtigen“, sagt Hartmut Weinrebe, BUND-Regionalgeschäftsführer Mittlerer Oberrhein.

Für den BUND ist klar: „Die EnBW darf die Bautätigkeiten am Atomkraftwerk Philippsburg erst dann aufnehmen, wenn nachgewiesen wurde, dass das vorgelegte Immissionsschutzkonzept eine unabhängige Prüfung bestanden hat. Durch die Behörden ist gleichzeitig sicherzustellen, dass eine verbindliche Umsetzung der Umweltschutzvorgaben aus den Genehmigungsverfahren gesichert ist“, so die Landesgeschäftsführerin.“

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