Handelskammer und Volksentscheid Energienetze: OVG-Urteil bestätigt rechtswidriges Agieren der HK ohne Fakten

Das Agieren der Handelskammer gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ war und bleibt illegal. „Im Übrigen wird der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25. November 2015 abgelehnt.“ Mit diesem Satz lehnt das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. November (5 Bf 40/16.Z+17 K 4043/14) die Berufung der Handelskammer mit Ausnahme eines einzigen Tatbestands komplett ab. Als „Kampfverband“ hatte das Verwaltungsgericht das von der Handelskammer (und Vattenfall) getragene Bündnis in seinem erstinstanzlichen Urteil bezeichnet und gleich in fünf Punkten festgestellt, dass „Verhaltens- oder Handlungsweisen der Beklagten im Vorfeld des Volksentscheides vom 22.9.13 zum Rückkauf der Versorgungsnetze rechtswidrig waren“.

Das OVG ist nach einem Blick auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts sehr deutlich: „Diesen vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Sachlichkeit werden die genannten Veröffentlichungen nicht gerecht.

Die Erklärungen gehen über möglicherweise noch zulässige „deutliche“, „pointierte“ oder „zugespitzte“ Äußerungen hinaus, weil sie polemisch sind (Synonyme für polemisch nach www.duden.de: aggressiv, angriffslustig, bissig, feindselig, geharnischt, rabiat, scharf, schonungslos, überspitzt, unsachlich). Sie enthalten keinerlei sachliche Äußerungen wie etwa Fakten, Informationen, Argumente oder ähnliches. Vielmehr wird das Thema des Netzrückkaufs durch die plakative Frage „2 Milliarden € Schulden für Netzkauf ?“ und die resolut formulierten Antworten „Nicht mit meinem Geld  bzw. meiner Zukunft“ sowie die Aufforderung „NEIN am 22. September“ völlig verkürzt und überspitzt dargestellt. Die Veröffentlichungen stellen einen möglichen Netzrückkauf in schonungsloser und übersteigerter Form als erhebliche Gefahr für die Zukunft und den Wohlstand der Hamburger Bürgerinnen und Bürger dar, dem es entgegenzutreten gilt.“ (Seite 12 des Urteils)

Auf insgesamt 33 Seiten legen die Richterinnen Dr. Daum, Knierim und Dannemann in dem Urteil gegen die Berufung der Handelskammer dar, dass rechtliche Grenzen deutlich überschritten wurden und bestätigt damit weitgehend das Verwaltungsgericht.

Über das Urteil berichtet auch das Abendblatt und ergänzt: „Unterdessen musste die Kammerführung aufgrund des Transparenzgesetzes angeben, wieviel Geld sie zuletzt für Prozesse ausgegeben hat. So hat das Verfahren wegen der widerrechtlichen Beteiligung an der Initiative gegen den Netzrückkauf die Pflichtmitglieder bisher fast 64.000 Euro gekostet. Der verlorene Prozess wegen der allgemeinpolitischen Äußerungen von Präses Fritz Horst Melsheimer in seiner Silvesterrede 2015 beim „Ehrbaren Kaufmann“ schlug schon jetzt mit satten 101.000 Euro zu Buche.“

Diese Beträge muss man sich vor dem Hintergrund der Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ noch mal vor Augen halten: Allein die heutigen Prozesskosten der Handelskammer liegen schon fast auf der Höhe, was die Initiative damals an Spenden für die zweite Stufe beim Volksbegehren insgesamt an Spendenmitteln eingesetzt hatte! Laut dem Rechenschaftsbericht (Drucksache 20/10673, PDF) lagen die Aufwendungen bei rund 84.000 Euro. Inzwischen musste die Handelskammer auch zu weiteren Gerichtsverfahren Angaben zu den Kosten machen. Die sind hier als PDF online auf FragdenStaat.

Nur in einem Punkt hat das OVG eine Berufung zugelassen: Eine Berufung wird lediglich wegen eines Fehlers des Verwaltungsgerichts zugelassen, der im Zusammenhang mit einer Anzeige steht, die kurz vor dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ veröffentlicht wurde (siehe Foto oben). Während das VG in seinem Urteil davon spricht, das Logo der Handelskammer wäre hier eingesetzt gewesen, was aber nicht der Fall war. Dazu das OVG: „Die Berufung wird insoweit zugelassen, als das Verwaltungsgericht festgestellt hat, dass die Mitwirkung der Beklagten an der am 16. August 2013 als Beilage u.a. in der Bild Hamburg verbreitete Anzeigen-Sonderveröffentlichung „Gemeinsam für Hamburg – Power-Bündnis: Vattenfall und die Stadt Hamburg sichern gemeinsam die Energieversorgung der Hansestadt“ rechtswidrig war.

Ein weiteres Ärgernis aus dem Netze-Volksentscheid beschäftigt die Handelskammer bis heute noch viel mehr. Aufgrund der harten Linie der HK gegen den Volksentscheid hatten sich 2013 erstmals UnternehmerInnen zu einer Opposition unter dem Namen „Kammer sind WIR“ zusammengeschlossen und waren sofort ins Plenum gewählt worden. Im kommenden Februar wird das Plenum der Handelskammer nun neu gewählt und seit Monaten tobt eine heftige Auseinandersetzung über mangelnde Transparenz, überhöhte Gehälter und immer wieder über die Grenzüberschreitungen der derzeitigen Spitze um Präses Melsheimer und Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz. Über die „Kammer sind WIR“: Handelskammer: Kampfansage der Rebellen für Demokratisierung

Atom-Deal: Grüne, SPD, CDU, CSU zum Vorteil der Konzerne

Die GRÜNEN sind wie die CDU/CSU und die SPD dafür: Der Atommüll und die Kostenrisiken seiner künftigen Lagerung werden verstaatlicht – die Atomkonzerne sind diese Sorge ab kommenden Donnerstag los. Dafür zahlen sie einmalig eine Summe von knapp über 23 Mrd. Euro in einen neuen öffentlich-rechtlichen Fonds ein. Reicht dieser Betrag nicht, um die künftigen Kosten der Atommülllagerung zu zahlen, wird die SteuerzahlerIn zur Kasse gebeten (dpa-Meldung hier oder tagesspiegel). Einzig die Fraktion DIE LINKE verweigert diesem Atom-Deal im Bundestag die Zustimmung. Kritisch setzt sich auch der „Atommüllreport“ mit dem Gesetz und seinen Folgen auseinander.

Wie sehr der anstehende Atom-Deal bei den Konzernen begrüßt wird, zeigt ihre Reaktion vom vergangenen Freitag, als sie 20 anstehende Klagen zu Atom-Themen für erledigt erklärten (taz). Diese würden für den fraglichen Fall, dass sie erfolgreich für die Konzerne wären, eine Entschädigung von maximal 800 Mio. Euro bringen, vermutlich aber deutlich weniger. Hinzu kommt, dass die Unternehmen nach dem weitgehenden Scheitern ihrer Verfassungsklage ebenfalls kaum Schadensersatz erhalten werden. Allerdings: Die Klagen gegen die Uran-Brennelemente-Steuer (ca. 6 Mrd. Euro) und die Vattenfall-Klage vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington sind nicht für erledigt erklärt. Der Vorteil für die Atomkonzerne aus dem jetzt anstehenden Deal zur Verstaatlichung der Atommüllrisiken ist derart bedeutsam, dass auch vorstellbar ist, dass diese beiden Klagen noch in nächster Zeit für erledigt erklärt werden. Das auch, weil Vattenfall nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der letzten Woche seine „Grund-Rechte“ als ausländisches Unternehmen wahrnehmen konnte (die Klage überhaupt zugelassen wurde) und damit in Washington eher geschwächt dasteht. Außerdem spricht viel dafür, dass die Uran-Brennelementesteuer ebenfalls korrekt ist und die Klage der Konzerne scheitern dürfte.

Während einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags am 2.12. kritisierten auch Thorben Becker (BUND) und der Ökonom Prof. Dr. Bontrup, Direktor des Westfälischen Energieinstituts in der Westfälischen Hochschule, das vorliegende Gesetzespaket, das im Rekordtempo durch den Bundestag und Bundesrat katapultiert wird. Becker sprach in seinen Beiträgen von „Unabsehbare Risiken“ und meinte damit nicht nur die dauerhaften Kosten-Risiken durch den zu geringen Betrag, den die Konzerne in den Fonds einzuzahlen hätten. Er verwies auch darauf, dass es in dem Verfahren zur Verstaatlichung jede Menge Risiken gäbe, die sich die Atomkonzerne zu Nutze machen könnten, um ihre Dienstleistungen in der Übergangszeit mit überhöhten Preisen gegenüber dem Fonds abzurechnen. Bontrup sprach von einem „hundertprozentigen Politikversagen“ und kritisierte die absurde Regelung mit den Rückstellungen scharf. Für einen nicht verantwortbaren Festpreis würden die Konzerne aus der Verantwortung entlassen.

Schwere Kritik gab es auch zum Artikel zur Nachhaftung der Konzerne im Falle von Unternehmensabtrennungen, kurz Bad-Bank genannt. Bontrup und auch der Rechtsexperte Prof. Dr. Georg Hermes von der Uni Frankfurt (PDF, Stellungnahme aus hier downloadbar) bemängelten an den bisherigen Entwürfen, dass ausgerechnet für die Rückstellungen, die für die Stilllegung des AKWs unter der Kontrolle der Konzerne verbleiben sollen, keine Sicherung vorgenommen werde. Doppelter Vorteil für die Atomkonzerne.

Hermes stellt in seinem Papier fest: „2. Keine konsequente Sicherung der Haftungsmasse“ und schreibt „Auffällig und in seiner Rationalität weder aus der Begründung noch aus der Gesamtkonzeption nachvollziehbar ist der Unterschied in der Nachhaftung zwischen der Stilllegung, dem Rückbau und der Verpackung einerseits und der Zwischenlagerung und Endlagerung andererseits. Der Entwurf des Nachhaftungsgesetzes (Art. 8) enthält in seinem § 3 Regelungen für die Nachhaftung in besonderen Fällen. In dieser Vorschrift wird insbesondere Vorsorge getroffen für die „Abspaltung“ von Unternehmensteilen des herrschenden Unternehmens entweder nach dem Umwandlungsgesetz (§ 3 Absatz 3) oder auf sonstige Weise (§ 3 Absatz 4). Diese Nachhaftung abgespaltener Teile eines herrschenden Unternehmens wird aber nur bezogen auf die „Zahlungsverpflichtungen aus § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes“. Dies bedeutet, dass die Zahlungsverpflichtungen, die aus der Verpflichtung zur Stilllegung, zum Rückbau und zur Verpackung resultieren, nicht durch eine Nachhaftung von Abspaltungen herrschender Unternehmen gesichert sind. Nicht verständlich ist auch, warum die Nachhaftung von Abspaltungen nur für die Nachschusspflicht nach § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes gilt und nicht für den Grundbetrag.“

Auf einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss haben am 2. Dezember zahlreiche Sachverständige Position bezogen und schriftliche Stellungnahmen vorgelegt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen zu den vorliegenden Gesetzentwürfen von Bundesregierung und den Fraktionen CDU/CSU und Grünen, sind auf der Homepage des Bundestags online und hier im folgenden direkt als PDF zum download zu finden:

Alle Dateien als Zip hier.

Der große Schulterschluss – Atomrisiken werden verstaatlicht

„Wenn Atomkonzerne nichts mehr verdienen können oder hohe Kosten drohen, muss der Staat ran. Nach diesem ewig gleichen Prinzip wollen nun im großen Schulterschluss die Grünen gemeinsam mit CDU/CSU und SPD die Verstaatlichung der gesamten Atommüll-Entsorgung im Bundestag besiegeln und damit den Steuerzahlern alle Risiken aufhalsen. Für einen Schnäppchenpreis werden die Atomkonzerne von sämtlicher Verantwortung für die finanziellen Risiken des atomaren Atommüll-Erbes befreit. Dabei macht DIE LINKE nicht mit“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE zu der geplanten Neuregelung bei der Finanzierung Atommüll-Entsorgung. Zdebel weiter:

„Wir sind dafür, umgehend einen öffentlich-rechtlichen Fonds zur Sicherung der Atom-Rückstellungen einzurichten. Wir sind außerdem dafür, dass ein Haftungssicherungsgesetz klarmacht, dass die AKW-Betreiber und ihre beherrschenden Unternehmen sich nicht per Bad-Bank-Umstrukturierungen aus dem Staub machen können. Aber wir sind entschieden dagegen, dass die Unternehmen sich für lau aus der finanziellen Haftung für die Kosten-Risiken verabschieden dürfen.

Dieser Atommüll-Deal zum Schaden der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen wird nicht besser, wenn die Konzerne nun einen Teil ihrer unanständigen Klagen zurückziehen, die möglicherweise vor Gericht noch nicht mal Erfolg haben dürften. Allerdings bleibt es eine Unverfrorenheit, wenn Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz fordert und die Konzerne ihre Klage gegen die Brennelementesteuer aufrechterhalten, um eine Rückerstattung von rund sechs Milliarden Euro zu erreichen. Immerhin sparen sie schon weitere rund sechs Milliarden ein, weil die große Koalition diese Steuer ohne jeden Sinn Ende 2016 auslaufen lässt, statt sie bis zur Abschaltung der letzten noch in Betrieb befindlichen AKW zu verlängern, wie wir es jüngst im Bundestag beantragt hatten.“

 

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