HZG-Dialog zur Stilllegung einer Atomanlage veröffentlicht Einwendungen der Begleitgruppe

HZG-Dialog zur Stilllegung einer Atomanlage veröffentlicht Einwendungen der Begleitgruppe

Im laufenden Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren zur Stilllegung der Atomanlagen im ehemaligen Forschungszentrum GKSS sind nun auch die von der Begleitgruppe erhobenen Einwendungen auf der Dialog-Seite des Betreibers HZG veröffentlicht. Am 21. März wird der Erörterungstermin stattfinden.

Neben inhaltlichen Kritikpunkten hat sich die Begleitgruppe zu dieser Einwendung auch deshalb veranlasst gesehen, weil sie sonst im atomrechtlichen Verfahren eigentlich trotz eines vier Jahre andauernden konsensorientierten Dialogs mit dem Betreiber Helmholtz-Gesellschaft Geesthacht „nicht existent“ wäre. Nur über diese Einwendung erhalten die Gruppen-Mitglieder im Verfahren überhaupt eine Rechtsstellung. „Die Argumentation der mangelnden Rechtsstellung der Begleitgruppe und die damit verbundenen Einwendungen können wir nachvollziehen“, erklärt Dr. Torsten Fischer, Leiter der HZG-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. „Über weitere Bedenken der Gruppe wird im Rahmen des bevorstehenden Erörterungstermins gemeinsam mit dem Ministerium diskutiert“, so Fischer weiter.

Auf der Seite des HZG-Dialogs mit der Begleitgruppe sind zahlreiche Informationen, Vorträge und Gutachten über den bislang vierjährigen Prozess online gestellt. Darunter auch weitergehende Informationen zur laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Anders als bei den meisten anderen Stilllegungsprojekten von Atomanlagen hatten sich Betreiber HZG und Begleitgruppe darauf verständigt, auch die zahlreichen Status-Berichte als Hintergrund und weitergehende Information zum Verfahren zu veröffentlichen. Erst nach kontroversen Gesprächen mit der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein wurde diese Verbesserung erreicht. Siehe dazu: Stilllegung Atomanlage Geesthacht: Trotz Druck der Atomaufsicht – Kompromiss für mehr und bessere Informationen für Öffentlichkeitsbeteiligung

Der vollständige Text von der Seite HZG-Dialog hier als Dokumentation:

Einwendung trotz positiven Dialogs

Die Begleitgruppe im HZG-Dialog zum Rückbau der Atomanlagen der ehemaligen Forschungsanlage GKSS hat im Rahmen der Auslegungsfrist für die Genehmigungsunterlagen bis zum 6. Februar eine Einwendung verfasst. Nur wer bis zu diesem Zeitpunkt Einwendungen erhoben hat, kann beim Ende März stattfindenden Erörterungstermin der Genehmigungsbehörde, dem schleswig-holsteinischen Umweltministerium (MELUR), seine Bedenken äußern und hat im weiteren Verlauf ein Klagerecht gegen den Genehmigungsbescheid.

Im Grundsatz zieht die Begleitgruppe ein durchaus positives Resümee aus dem bisherigen Verlauf des Dialogprozess. Einige wesentliche Punkte, die bei anderen Stilllegungsanträgen zu Kritik aus der Bevölkerung führten, konnten so schon im Vorfeld ausgeräumt werden. Einzelne Einwendungen der Begleitgruppe sollen zudem die Genehmigungsbehörde dazu auffordern, den Plänen des HZG in der vorliegenden Form zu folgen und hier keine Änderungen vorzunehmen.

Dennoch hat die Begleitgruppe auch weiterhin Bedenken an verschiedenen Details der HZG-Pläne und am weiteren Verlauf des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens. „Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf, um die Strahlenbelastung durch den Rückbau möglichst gering zu halten“, stellt Bernd Redecker, Sprecher der Begleitgruppe fest. Auch wenn die bisherigen Erfahrungen dafür sprechen, dass im Dialog für viele der in der Einwendung der Begleitgruppe angesprochenen Themen eine Lösung gefunden wird.

Eine Einwendung musste die Begleitgruppe auch deshalb stellen, weil sie bislang im (freiwilligen) Dialog-Verfahren mit HZG keine eigene Rechtsstellung besitzt. Das formale, atomrechtliche Genehmigungsverfahren räumt Begleitprozessen, wie er mit dem HZG-Dialog erfolgt, keinen rechtlichen Status ein. Im Konfliktfall gibt es für die Begleitgruppe kein Klagerecht und auch keine nachträgliche Möglichkeit, die Stilllegungsgenehmigung anzufechten.

Dieses Recht eröffnet nur die Einwendung im formalen Genehmigungsverfahren. In diesem Sinn versteht die Begleitgruppe die Einwendung als einen Beitrag, ein mehr „Augenhöhe“ im Dialogprozess zu erreichen. Insofern ist es der Begleitgruppe wichtig, einerseits die inhaltlichen Bedenken zu äußern, aber andererseits auch deutlich zu machen, dass diese den bislang überaus konstruktiven HZG-Dialog an sich nicht in Frage stellen.

„Die Argumentation der mangelnden Rechtsstellung der Begleitgruppe und die damit verbundenen Einwendungen können wir nachvollziehen“, erklärt Dr. Torsten Fischer, Leiter der HZG-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. „Über weitere Bedenken der Gruppe wird im Rahmen des bevorstehenden Erörterungstermins gemeinsam mit dem Ministerium diskutiert“, so Fischer weiter.

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Dirk Seifert

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