Neue Genehmigung für Castor-Zwischenlager Brunsbüttel? BUND hat Einwände
Gegen den Antrag von Vattenfall, eine neue Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel zu bekommen, haben die BUND-Landesverbände in Schleswig-Holstein und Hamburg umfangreiche Einwendungen erhoben. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig und die Ablehnung der Revision von Vattenfall und dem Bundesamt für Strahlenschutz durch das Bundesverwaltungsgericht führte Anfang 2015 dazu, dass die Genehmigung für das Zwischenlager aufgehoben wurde und Vattenfall nun in einem zweiten Anlauf versucht, eine Genehmigung zu erhalten.
Bereits Anfang März 2017 endete die Einwendungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für das neue Genehmigungsverfahren. Mit Einwendungen reagierten neben EinzeleinwenderInnen auch die Landesverbände des BUND in Kiel und Hamburg mit einer umfangreichen Stellungnahme (hier als anonymisierte PDF-Fassung). In dem Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung für ungültig erklärt wurde, hatte das Gericht zahlreiche Nachweismängel und sogar Fehler für wesentliche Sicherheitsfragen festgestellt.
Hintergrund sind dabei vor allem Nachweismängel im Zusammenhang mit möglichen Terroranschlägen per panzerbrechenden Waffen oder per gezieltem Flugzeugabsturz.
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Skandalös ist das Verhalten der Kieler Atomaufsichtsbehörde. Obwohl das Urteil die Genehmigung zur Zwischenlagerung für rechtswidrig erklärt hat, kann Vattenfall mit Zustimmung des grünen Ministeriums dennoch weiter Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll einlagern. Dies wird mit einer abenteuerlich zu bezeichnenden Rechtskonstruktion erlaubt: Die Behälter werden in der Castor-Zwischenlagerhalle nunmehr nicht zwischengelagert, sondern „bereitgestellt“ zur späteren Zwischenlagerung. Das grüne Ministerium stützt sich bei dieser Maßnahme auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wolfang Ewer (hier direkt als PDF). Der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit hat im Auftrag von Greenpeace gegen dieses Vorgehen in einer scharfen Stellungnahme reagiert (hier direkt als PDF).
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Wollenteit ist Anwalt von Anke Dreckmann, die mit ihrer Klage für die Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel sorgte. Auch das Zwischenlager am AKW Esensham ist bislang nicht abschließend genehmigt. Eine Klage vor dem OVG Lüneburg wartet noch auf ein Urteil.Vermutlich nach der Sommerpause 2017 wird der Erörterungstermin für die neue Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel stattfinden. Zuständig ist das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Nach der Neuregelung der Verantwortung bei der Atommüllentsorgung durch den Deutschen Bundestag wird das Zwischenlager mitsamt dem darin befindlichen Atommüll an den Bund als neuen Eigentümer übergehen und Vattenfall dann seine Zuständigkeit verlieren. Das wird Anfang 2019 erfolgen, wenn der Bund seine neue Atommüll-Gesellschaft aufgebaut hat.
Die Regierungsfraktionen der CDU/CSU und der SPD sowie die Grünen haben Ende 2016 gegen die Stimmen der LINKEN im Bundestag die Atomkonzerne gegen eine Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro von den weiteren Kostenrisiken der Atommülllagerung vollständig befreit und deren Haftung beendet. Mit der künftigen staatlichen Verantwortung für den Atommüll, übernehmen die SteuerzahlerInnen die Risiken auch für die Finanzierung der künftigen Kosten.