G20@Hamburg: Eskalationsstrategie völlig gescheitert

Klar: Es hat bei dem Protest zum G20-Gipfel in Hamburg eine Überschreitung von „Roten Linien“ gegeben, die politisch nicht zu rechtfertigen sind (Rheinische Post). Aber auch die Eskalationsstrategie, die die politisch Verantwortlichen für den Polizeieinsatz gewählt haben, war verantwortungslos und ist vollkommen gescheitert. Sie ist nicht (nur) gescheitert, weil die „Roten Linien“ überschritten wurden, sondern auch, weil massenhafte und vielfältige Aktionen und Demonstrationen von der Protestwelle, über den G20-Rave, den Aktionen zivilen Ungehorsams (Bildungsstreik, Colorfull Mass etc.) bis hin zu den fast 80.000, die ihre „grenzenlose Solidarität“ bekundeten, deutlich machten, wie viele Menschen mit der Politik der führenden G20-Staaten nicht einverstanden sind und ihren Protest trotz Abschreckungs-Politik auf die Straße brachten.

Das seit Wochen aufgebaute Klima von Angst und Abschreckung durch staatliche Stellen, massive Grundrechte-Einschränkungen, wie das fast 40 Quadrat-Kilometer große Demonstrationsverbot, der völlig überzogene und unverhältnismäßige Polizeieinsatz bei der „Welcome to Hell – Demo“ gegen vermummte, ansonsten aber bis dahin friedliche DemonstrantInnen, die Camp- und Schlafverbote… All das hat Anteil an der Eskalation. Es war die Entscheidung der politisch Verantwortlichen in der Bundesregierung und im rot-grünen Hamburger Senat, von Anfang an auf Konfrontation zu gehen, statt auf Kooperation und Dialog zu setzen.

Das staatliche Vorgehen im Vorfeld und während des G20-Gipfels wirft viele Fragen auf, die in den nächsten Wochen – hoffentlich auch in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss – zu klären sein werden. Ebenso wird zu klären sein, wer die im Rahmen der gesamten Proteste vergleichsweise geringe Anzahl von Akteuren waren, die mit ihren blinden Aktionen in der Schanze agierten und in der Tat jede „‚Rote Linie“ überschritten haben. Doch wer jetzt noch mehr starken Staat, noch mehr Härte und noch mehr noch besser gerüstete Polizei fordert, trägt nicht nur dazu bei, die politischen Gründe für den Protest zur Politik der G20 auszublenden, sondern auch dazu, die falsche Ausrichtung des politisch zu verantwortenden Einsatzes zu rechtfertigen. Abrüstung ist für den auch innergesellschaftlichen Frieden ebenso bedeutsam, wie eine dringende politische Korrektur der vorherrschenden Politik der führenden G20-Staaten.

Nur am Rande und zum Schluss zum Ereignis, um das es ja eigentlich ging: Die Ergebnisse des G20-Gipfels dürfen wohl als Bankrott-Erklärung bezeichnet werden, vor allem was die Klima- und Flüchtlingspolitik angeht.

Mit Kohleausstieg, Klimagesetz und Frackingverbot in die Bundestagswahl 2017: Linke Klimapolitiker treffen Klima-Allianz Deutschland

Wie hält es die LINKE mit der Energiewende? Mit welchen Positionen in Sachen Klimaschutz geht die Linke in den Bundestagswahlkampf 2017? Wie geht es inhaltlich nach dem Urnengang im September weiter? Zur Klärung dieser Fragen haben sich in der vorletzten Bundestagssitzungswoche in der 18. Legislaturperiode die klima- und energiepolitische Sprecherin der LINKEN, Eva Bulling-Schröter, der atompolitische Sprecher Hubertus Zdebel, Referenten und MitarbeiterInnen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Klima-Allianz Deutschland, der Dachverband klimabewegter Nichtregierungsorganisationen zusammengesetzt.

Neben der Klima-Allianz-Geschäftsführerin Christiane Averbeck waren am Mittwoch, den 21. Juni 2017, auch Tina Löffelsend, Leiterin für Energie- und Klimapolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Harald Uphoff, Vize-Geschäftsführer des Bundesverbands für Erneuerbare Energien (BEE) sowie Carsten Pfeiffer, Leiter für Strategie und Politik beim BEE ins Parlament in Berlin gekommen.

Klar ist, dass die Klima- und Umweltkrise die Notwendigkeit für einen grundlegender sozial-ökologischen Wandel unserer Gesellschaft verlangt. Bisher versagt die Politik angesichts dieser Zukunftsfrage für die Menschheit. Die Bundesregierung bremst den Kohleausstieg und zugleich das Wachstum der erneuerbaren Energien. Ihre Energiepolitik orientiert sich maßgeblich an den Profitinteressen der fossilen Energiekonzerne und der Autoindustrie. Weil die Bundesregierung sich nicht ernsthaft mit den Unternehmen anlegen will, vermeidet sie wirksame gesetzliche Vorgaben zum Umsteuern. Deutschland wird seine Klima-Ziele verfehlen.

Eine sozial-ökologische Wende hier in Deutschland ist auch eine Frage der globalen Gerechtigkeit. Deshalb muss Deutschland seinen Beitrag dazu leisten, die weltweite Erderwärmung deutlich unter zwei Grad, möglichst auf 1,5 Grad, zu begrenzen. Wir wollen, dass die Bundesrepublik den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringert, bis 2030 um 60 Prozent und bis 2050 um 95 Prozent. Diese Ziele müssen in einem Klimaschutzgesetz festgeschrieben werden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seinen zentralen Säulen – vorrangige Einspeisung von Ökostrom, garantierte kostenorientierte Vergütungssätze – ist von der Bundesregierung durch ein System vom Marktprämien und Ausschreibungen zum Großteil zerstört worden. So wird seit 2017 die Förderhöhe für Ökostrom über Ausschreibungen ermittelt. Ausschreibungssysteme sind für Bürgerenergieprojekte jedoch teuer, riskant und aufwändig, was DIE LINKE ablehnt. Wir wollen eine strukturelle Reform des EEG mit sozialen Komponenten und wollen den Ökostromanteil auf 43 Prozent bis zum Jahr 2020, 70 Prozent bis 2030 und auf 100 Prozent bis 2040 erhöhen.

DIE LINKE will raus aus der Kohle und die Übergänge gerecht gestalten. Wir wollen einen zügigen und sozial abgefederten Ausstieg aus der Kohlestromversorgung. Der EU-Emissionshandel als wichtigstes Klimaschutzinstrument hat hier versagt. Drei Milliarden überschüssige CO2-Zertifikate haben das Emissionshandelssystem untergraben, sie müssen stillgelegt werden. Die Bundesregierung muss sich im Zusammenhang mit den Neufestlegungen der EU-Klimaschutz- und Energieziele für 2030 für eine Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 60 Prozent einsetzen; für einen Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von 45 Prozent und eine Minderung des Primärenergieverbrauchs gegenüber dem Jahr 2000 um 40 Prozent.

DIE LINKE fordert ein nationales Kohleausstiegsgesetz mit folgenden Eckpunkten: Der schrittweise Kohleausstieg beginnt 2018. Spätestens 2035 muss der letzte Kohlemeiler vom Netz gehen. Bestandteil des Gesetzes ist ein Verbot für den Neubau von Kohlekraftwerken sowie den Neuaufschluss und die Erweiterung von Braunkohletagebauen. Der Strukturwandel in den Tagebauregionen darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten erfolgen – daher fordert DIE LINKE einen Strukturwandelfonds in Höhe von jährlich 250 Millionen Euro für die soziale Absicherung der im Bergbau Arbeitenden und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Und natürlich muss die Energiewende sozial gerecht sein. Energie ist ein Grundrecht. Die Stromsteuer für private Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wir darum senken. Für zusätzliche Entlastungen wollen wir einen Energiewendefonds auflegen, der die Zahlungsverpflichtungen der Stromkunden über die EEG-Umlage über einen längeren Zeitraum streckt. Außerdem wollen wir Rabatte bei der EEG-Umlage für energieintensive Industrien abschaffen.

Wohngeld soll auf der Basis der Bruttowarmmiete gezahlt und um eine Komponente für Stromkosten erweitert werden. Die Heiz-, Warmwasser- und Stromkostenkomponente soll im Wohngeld zu einer Energiekostenkomponente („Klimawohngeld„) zusammengeführt werden. Das Klimawohngeld ist so auszugestalten, dass Energiearmut bei umsichtigem Verbrauch sicher verhindert wird. Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden darf nicht zu höheren Warmmieten oder gar Verdrängung führen. Strom- und Wärmesperren darf es keine mehr geben.

Ein zukunftsfähiges Energiesystem bedeutet den Ausstieg aus Energieerzeugung durch Uran und Kohle. Fracking ist keine Alternative, sondern eine unbeherrschbare und teure Risikotechnik, die zu Grundwasserverschmutzung und Erdbeben führen kann. Mit ihrem Fracking-Erlaubnisgesetz vom Juni 2016 haben CDU/CSU und SPD trotzdem Fracking im Sandgestein (sogenannten Tight Gas-Reservoirs) zugelassen. Wir wollen Fracking ohne Ausnahmen verbieten. Wir setzen uns dafür ein, dass auch die unterirdische Verpressung von CO2 (Carbon Capture and Storage, CCS) dauerhaft und ausnahmslos verboten wird.

Wegen der Klimakrise organisieren sich Menschen weltweit, auch beim UN-Klimagipfel im November diesen Jahres in Bonn wird es Proteste geben, um Druck für schnelles Handeln zu machen, was DIE LINKE unterstützt, etwa die Anti-Braunkohle-Proteste des Aktionsbündnisses Ende Gelände.

Die Klima-Allianz Deutschland, ein Zusammenschluss von mehr als 100 Organisationen und Verbänden, hat sich im April 2007 gegründet. Gemeinsam setzt sich das Bündnis für die Schaffung politischer Rahmenbedingungen ein, um eine „völlige Vermeidung der menschenverursachten Treibhausgasemissionen in Deutschland, Europa und weltweit bewirken.“ Mitglieder der Klima-Allianz sind Kirchen, Entwicklungsorganisationen, Umweltverbände, Gewerkschaften, Verbraucherschutzorganisationen, Jugendverbände und andere Organisationen, über die rund 20 Millionen Menschen erreicht werden können.

Hier lesen sie alle Energie- und Klimaforderungen von DIE LINKE im Wahlprogramm 2017.

Grundrechte statt G20 – Zdebel kritisiert Hamburgs rot-grüne Politik der Abschreckung gegen G20-Protest

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) wird als Parlamentarischer Beobachter bei den Protesten gegen den G20-Gipfel am Freitag und Samstag in Hamburg vor Ort dabei sein. Angesichts der massiven Grundrechtseinschränkungen hat Zdebel den Aufruf „Grundrechte-Verteidigen“ unterzeichnet. Die rot-grüne Hansestadt hat ein Gebiet von fast 40 Quadratkilometern zur demokratischen Sperrzone erklärt und setzt mit allen Mitteln durch, dass Camps für Übernachtungen der vielen Demonstrations-TeilnehmerInnen verhindert werden. Dabei geht die Polizei offen rechtswidrig mit Gerichtsbeschlüssen um.

Zdebel: „Der Umgang des rot-grünen Senats und der Polizei mit dem berechtigten und dringend erforderlichen vielfältigen Protest gegen den G20-Gipfel ist erschreckend und alarmierend. Unerträglich ist, dass DemonstrationsteilnehmerInnen durchweg als potentielle Gewalttäter diffamiert werden, die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten verweigert und mit brutaler Polizeigewalt die Einrichtung von entsprechenden Camps verhindert wird. Statt als „Tor zur Welt“ ein Signal demokratischer Vielfalt und Lebendigkeit zu zeigen, setzt der rot-grüne Senat in Hamburg auf Konfrontation, auf Repression und auf Abschreckung. Es ist wichtig, sich davon nicht provozieren zu lassen und ich hoffe, dass wir am Wochenende bunte und entschlossene Aktionen sowie eine große Demonstration für grenzenlose Solidarität erleben werden.“

Neufassung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung ist alter Wein in neuen Schläuchen

Am Donnerstag, den 29.6.2017 hat DIE LINKE im Deutschen Bundestag gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neufassung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung gestimmt.

Sein NEIN bei der Abstimmung begründete der Abgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der LINKEN im Umweltausschuss, mit einer persönlichen Erklärung. Darin heißt es unter anderem: „Zentrale Defizite des Rechts über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden nicht behoben. Neue Entwicklungen und bisherige Erkenntnisse werden nicht berücksichtigt. So stellt das Verfahren zur Überprüfung der Umweltverträglichkeit weiterhin kein eigenständiges Verwaltungsverfahren dar. Damit bleibt die UVP wie bisher nur eine vermeintlich lästige Pflicht der Betreiber und Behörden innerhalb eines Trägerverfahrens.“

Weiter führt Zdebel aus: „Die Kriterien zur Ermittlung und Bewertung der Umweltverträglichkeit ergeben sich zudem weiterhin lediglich direkt aus den fachgesetzlichen Vorschriften. Dies bedeutet, dass eine UVP keine schärferen Anforderungen stellen kann, als es das Fachrecht bereits vorsieht. Damit gibt es keinen eigenständigen materiellen Wert der UVP.“ Die angebliche Modernisierung des UVP-Rechts ist daher nur alter Wein in neuen Schläuchen.

Die kurzfristig am Vortag der Abstimmung vorgelegten Änderungsanträge der Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Regierungsentwurf noch verschlechtert. „Ein Beispiel dafür ist die Zielsetzung, § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auszuhebeln, der eine weitgehende Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet vorsieht. Hier hat die Koalition dem Drängen der Industrie nachgegeben, die auf allen Ebenen gegen den § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz kämpft“, heißt es in der persönlichen Erklärung.

Ebenfalls abgelehnt hat DIE LINKE einen Entschließungsantrag der Regierungskoalition zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit diesem soll erreicht werden, dass für bestimmte Vorhaben eine UVP unterbleiben kann. „Dies ist eine völlig inakzeptable Aufweichung des Umweltrechts“, erklärt Hubertus Zdebel.

DIE LINKE wird sich auch künftig für eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit ambitionierten, über das Fachrecht hinausgehenden Bewertungsmaßstäben einsetzen, ein eigenständiges UVP-Verfahren verlangen und die Veröffentlichung aller Unterlagen im Internet fordern.

 

G20@Hamburg: Abschreckung statt Schlafen – Die Urteile

Schlafen in Hamburg vor und während des G20. Während die GipfelteilnehmerInnen ihre Hotels bestellt haben, dürfen DemonstrantInnen in Hamburg nicht mal auf einer Wiese übernachten. Senat und Polizei setzen weiter auf einen Kurs der Konfrontation und der Abschreckung. Bisheriger Höhepunkt ganz sicher das Agieren der Polizei gestern in Entenwerder, bei dem sie trotz eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hamburg den Aufbau einer Camp-Struktur mit Übernachtungsmöglichkeit rechtswidrig verhinderte. In der Nacht zum heutigen Montag verhängte dann das Verwaltungsgericht erneut einen Beschluss, der das Übernachten in Entenwerder untersagt. umwelfFAIRaendern dokumentiert im folgenden die Urteile der letzten Wochen in Sachen Demonstrationen, Protest und dem Gipfel der Mächtigen…

Die Hamburger Morgenpost kommentiert die Vorgehensweise des rot-grünen Senats: „Hamburg startet in die Gipfel-Woche – und der Senat liefert eine empörende Show ab. Der Bürgermeister rollt den Autokraten, Königen und Demokratieverächtern dieser Welt den roten Teppich aus, wird sie per Handschlag begrüßen, sich im Blitzlichtgewitter sonnen und stolz die Elbphilharmonie präsentieren. Er lädt Donald Trump ins Gästehaus des Senats ein –  aber für die Bürger, die gegen Erdogan und Co. demonstrieren wollen, hat er nicht mal eine Wiese zum Zelten übrig.“ Natürlich müssen Polizei und Senat den G20-Gipfel schützen, heißt es in dem Kommentar. „Aber der Senat tut so, als wären alle Protestler, die in unsere Stadt kommen wollen, um ein Zeichen zu setzen, radikale Steinewerfer. Die Botschaft: Für euch ist kein Platz bei unserem Gipfel. Das ist für Hamburg, diese freie, liberale Stadt, eine Schande. Der Bürgermeister (von den Grünen hört man ja eh nichts) hätte friedliche Aktivisten von Anfang an offen empfangen sollen, ihnen von Beginn an eine Wiese für ein Camp zur Verfügung stellen sollen. Er könnte auch beim Alternativgipfel eine flammende Rede halten – und dabei klarstellen, auf wessen Seite diese Stadt steht. Nämlich auf der Seite der Menschen, die die Welt besser machen wollen – und nicht der Autokraten, die Oppositionelle einkerkern, Zivilisten in Syrien und im Jemen bombardieren und auf den Klimawandel pfeifen“, schreibt Mathis Neuburger.

Doch stattdessen wird von Seiten des Senats und der Polizei seit Wochen an einem Klima der Angst gearbeitet und auf Abschreckung gesetzt. Siehe auch hier „Grundrechte-verteidigen.hamburg„.

Unter „Aktuelles“ wird auf der Homepage des Justiz-Portals derzeit (19 Uhr, 3.7.2017) folgende Liste mit Urteilen angeführt:

VG Hamburg 75 G 8/17* Beschluss vom 02.07.2017

Erfolgloser Eilantrag gegen eine erneute teilweise Untersagungsverfügung hinsichtlich des Protestcamps im Elbpark Entenwerder.

VG Hamburg 75 G 3/17* Beschluss vom 01.07.2017

Überwiegend erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines Protestcamps im Elbpark Entenwerder.

VG Hamburg 7 E 6480/17* Beschluss vom 30.06.2017

Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration „Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn“

VG Hamburg 3 E 6460/17* Beschluss vom 30.06.2017

Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Versammlungen „Freihandel macht Flucht“

VG Hamburg 3 E 6431/17* Beschluss vom 29.06.2017

Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich einer Mahnwache in der Hamburger Innenstadt

VG Hamburg 6 E 6478/17* Beschluss vom 28.06.2017

Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Altonaer Volkspark

VG Hamburg 20 E 6320/17* Beschluss vom 28.06.2017

Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Nutzung des Heiligengeistfeldes durch die Versammlung „G20 – not welcome“; zur versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung der Polizei Hamburg vom 1. Juni 2017

VG Hamburg 16 E 6288/17* Beschluss vom 27.06.2017

Zusatz: Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration „Solidarische Oase Gängeviertel – Für grenzenlose Bewegungsfreiheit“; zur versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung der Polizei Hamburg vom 1. Juni 2017

VG Hamburg 19 E 6258/17* Beschluss vom 20.06.2017

Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Stadtpark; zur versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung der Polizei Hamburg vom 1. Juni 2017

VG Hamburg 19 E 5697/17* Beschluss vom 07.06.2017

Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Stadtpark

 

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