Hochradioaktiver Atommüll in Brunsbüttel: Atombehörde verlängert Ausnahmezustand für Castorlager

Hochradioaktiver Atommüll in Brunsbüttel: Atombehörde verlängert Ausnahmezustand für Castorlager

Schleswig-Holsteins Atombehörde verlängert den Ausnahmezustand zur Lagerung von Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll am AKW Brunsbüttel. Nachdem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vor rund drei Jahren die Genehmigung für das Castor-Lager aufhob, weil mehrfach Sicherheitsnachweise nicht erbracht werden konnten, wird die Lagerung des Atommülls nur noch per Ausnahmegenehmigung geduldet. Trotz fehlender atomrechtlicher Genehmigung hatte die Behörde des grünen Energieministers Robert Habeck erlaubt, dass Vattenfall weiterhin Castoren aus dem benachbarten AKW in das nicht genehmigte Lager bringen konnte. Jetzt hat die Behörde in Kiel den Ausnahme-Zustand für das Zwischenlager Brunsbüttel für zwei Jahre verlängert.

Atommülllagerung am Vattenfall AKW Brunsbüttel im Ausnahmezustand: „Das Land ist in der Zwickmühle: Das Zwischenlager hat keine Genehmigung, aber die Castor-Behälter mit Atommüll müssen untergebracht werden“, berichtet die SHZ über die Entscheidung der Atombehörde in Kiel und berichtet außerdem: „Im Standortzwischenlager (Kreis Dithmarschen) befinden sich 20 Castor-Behälter mit 965 hochradioaktiven Brennelementen, die alle aus dem Betrieb des Kernkraftwerks Brunsbüttel stammen. Das Lagergebäude hat Platz für 80 Castoren.“

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte im Juni 2013 die Zulassung des atomaren Zwischenlagers Brunsbüttel kassiert. Es sei nicht hinreichend gegen terroristische Angriffe wie den Absturz eines Airbus A380 oder einen Angriff mit panzerbrechenden Waffen geprüft worden. Im Januar 2015 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil und machte es damit rechtsgültig.

Baugleich mit dem Zwischenlager Brunsbüttel sind auch die Lager in Brokdorf, Krümmel, Unterweser, Lingen und Grohnde, deren Sicherheitsnachweise damit praktisch ebenfalls mangelhaft sind. Allerdings wurde mit Ausnahme von Unterweser nicht weiter gegen diese Lager geklagt. Das Verfahren zu Unterweser liegt immer noch beim OVG Lüneburg zur Entscheidung. In den südlichen Zwischenlagern in Isar, Gundremmingen, Biblis und Philippsburg sind die Zwischenlager sogar noch weniger sicher als im Norden, da hier deutlich dünnere Betonwände und Decken verbaut wurden.

Gegenüber der SHZ erklärte Habeck: „Wir haben seit drei Jahren eine Ausnahmesituation“, sagte der für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeminister Robert Habeck (Grüne). „Das Zwischenlager hat keine Genehmigung, aber wir können die Castor-Behälter ja auch nicht einfach irgendwohin stellen.“ Es gebe keine genehmigte Lagerstätte, an der der Kernbrennstoff sicherer gelagert werden könne als im Zwischenlager Brunsbüttel. Der ungenehmigte Zustand dürfe aber kein Dauerzustand sein, sagte Habeck und pochte auf Maßnahmen Vattenfalls.“

Auch die Süddeutsche und das Hamburger Abendblatt berichten über die Verlängerung der Ausnahme-Anordnung.

Trotz der Mängel, die das Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung in Brunsbüttel anführte, sollen weitere Castoren aus der Wiederaufarbeitung im Ausland demnächst in die Zwischenlager in Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar transportiert werden. Die Genehmigungsverfahren für insgesamt 26 solcher spezieller Castor-Behälter werden derzeit vom zuständigen Bundesamt für kerntechnische Sicherheit (BfE) bearbeitet. Eine Entscheidung, ob diese atomrechtlichen Verfahren mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden, steht noch aus.

Vattenfall hat nach der Aufhebung der alten Genehmigung eine neue beim BfE beantragt. Im Sommer 2017 fand dazu der Erörterungstermin in Brunsbüttel statt. Wann die Genehmigung erteilt wird, ist derzeit noch offen. Die erste Ausnahme-Erlaubnis für den Verbleib der Castoren im Zwischenlager Brunsbüttel hatte die Atombehörde in Kiel zunächst auf drei Jahre bis zum Januar 2018 erteilt. Außerdem erlaubte die Behörde trotz der nicht vorhandenen Genehmigung die Einlagerung weiterer Castoren mit bestrahlten Brennelementen aus dem Reaktor des abgeschalteten Atommeilers. Die jetzt erneuerte Ausnahme-Erlaubnis ist auf zwei Jahre befristet.

Auch in Jülich lagern 152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll nur noch im Ausnahme-Zustand, nachdem der staatliche Betreiber entsprechende Sicherheitsnachweise des dortigen Zwischenlagers nicht rechtzeitig erbracht hatte. In Lubmin an der Ostsee kommt es wegen fehlender Nachrüstungs-Möglichkeiten für den Terrorschutz am bestehenden Zwischenlager zu einem Neubau.

Dirk Seifert

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