Umweltausschuss: GroKo-Fraktionen lehnen Anträge zur Stilllegung der Uranfabriken und Uran-Export-Verbot ab

Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am vergangenen Mittwoch (22. Februar) im Umweltausschuss des Bundestages Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Grünen zur Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen sowie für ein Exportverbot von Uranbrennstoffen in ausländische AKWs abgelehnt. Voraussichtlich Mitte März – zum Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima – wird sich der Bundestag mit den Anträgen im Plenum befassen.

Hubertus Zdebel, Mitglied im Umweltausschuss und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Der Atomausstieg in Deutschland ist zwar beschlossen, aber nicht umfassend vollzogen. Immer noch sind die Uranfabriken vom Atomausstieg ausgenommen. Das muss dringend korrigiert werden. Unser Antrag zielt daher auf eine völlige Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau sowie der Brennelementefabrik in Lingen ab. Darüber hinaus fordert die Fraktion DIE LINKE, dass Exporte von Uranbrennstoff für Atomreaktoren im Ausland untersagt werden müssen. Es ist eine schizophrene Situation, dass von Deutschland aus Anlagen im Ausland mit Kernbrennstoffen versorgt würden, zum Beispiel die Atomkraftwerke Tihange und Doel (Belgien), die die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bedrohen.“

Zdebel verwies im Ausschuss auch auf die zusätzliche Brisanz, dass die Urananreicherungstechnologie, die in Gronau praktiziert werde, zur Herstellung von Atomwaffen geeignet sei.

Einem Antrag der Grünen für eine Atomgesetznovelle zur Stilllegung der Uranfabriken stimmten Zdebel und die Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss zu.

Ebenso unterstütze die Linke einen Antrag der Grünen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Sicherheitsheits-Bewertung für die Risikoreaktoren Tihange und Doel in Belgien (PDF) nicht wie neulich geschehen abzusenken.

Zdebel erinnerte für die Fraktion DIE LINKE daran, dass die Bundesumweltministerin Svenja Schulze im Sommer/Herbst 2018 die bisherige Sicherheitsbewertung der fraglichen Atomkraftwerke in der Weise korrigiert habe, dass sie eine vorrübergehende Abschaltung der Reaktorblöcke zur Klärung weiterer Sicherheitsfragen nicht mehr für erforderlich halte, und sei damit von der Linie ihrer Amtsvorgängerin abgewichen.

Anlass für diese Kurskorrektur sei eine Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission (RSK). Die RSK-Stellungnahme gebe jedoch keine Begründung für diese neue Bewertung.  Dies sei sehr gut in dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN herausgearbeitet worden. Der Vorsitzende der RSK habe erklärt, dass diese Stellungnahme keine Bestätigung der Unbedenklichkeit der fraglichen Reaktoren darstelle.

Insgesamt sei daher die Kurskorrektur der Bundesregierung nicht nachvollziehbar. Zumindest die vorübergehende Abschaltung sei der richtige Weg, um alle Sicherheitsbedenken gewissenhaft überprüfen zu können.

Andere renommierte Gutachter – wie z.B. INRAG im November 2018 (http://www.inrag.org/publications-and-meetings/stellungnahme-tihange-november-2018) – haben darauf verwiesen, dass es keinen Grund für eine Neubewertung der Sicherheit in Tihange und Doel durch das BMU gäbe.

 

Dse4Zdebel

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