Abgebrochene Beteiligung – Umweltministerium lässt Sicherheitsanforderungen diskutieren

Abgebrochene Beteiligung – Umweltministerium lässt Sicherheitsanforderungen diskutieren

Wohin mit dem Atommüll und welche Anforderungen sind an eine möglichst sichere und dauerhafte Lagerung zu stellen? Rund 50 Jahre nach dem Einstieg in die Atomenergienutzung wird noch immer nach einem solchen Lagerort gesucht. Am Wochenende ließ das Bundesumweltministerium (BMU) im Rahmen der „neuen“ Standortsuche die vorgelegten Sicherheitsanforderungen (siehe auch hier und Stellungnahmen) im Rahmen einer als Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichneten Veranstaltung diskutieren. Mitglieder der BI Lüchow-Dannenberg, der IPPNW und des BUND quittierten die formal-juristische Beteiligung am Sonntagvormittag mit dem Auszug aus der Veranstaltung, forderten mehr Zeit und eine qualitativ bessere Öffentlichkeitsbeteiligung mit kritischem Dialog. Doch eine Änderung im Zeitplan will das BMU nicht zulassen. Andere sprechen davon, dass das BMU Schönfärberei betreibe. Die BI nimmt hier zum Abbruch Stellung.

Viele beruflich oder dienstlich Verpflichtete waren vor Ort und auch einige wenige versprengte AtomkraftgegnerInnen. Die beauftragten ModeratorInnen von Zebralog übten sich darin, die formal-juristischen-für-spätere-gerichtsfestigkeit Beteiligungsregeln des BMU umzusetzen und hier und dort wurden gar „Stellungnahmengeber“ angeboten. Als Format eine Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung, in der Sache aber keine Einladung zur Diskussion, Teilhabe, Mitsprache: Antworten wurden serienweise auf „später“ verschoben, alle „Anregungen“ würden selbstverständlich später „intensiv“ geprüft und auch ein Chart für „Lob und Kritik“ war in die Ecke gestellt. Für alles weitere müsste man vor allem Verständnis haben. Die Verantwortlichen des BMU wahrten die Form, aber konnten nicht ernsthaft deutlich machen, dass es um kritischen Dialog ginge.

Kritik von BürgerInnen, für ein derart komplexes Thema lediglich ein paar Wochen in der Sommerpause Zeit gehabt zu haben, traf auf totales Unverständnis der Beamten. Eine im Grunde ohne Probleme mögliche zeitliche Erweiterung für die Öffentlichkeitsbeteiligung wollte das BMU unter keinen Umständen ermöglichen. Ersatzweise zur eigenen Nicht-Bereitschaft verwiesen die Vertreter des BMU auf die noch anstehende Bearbeitung im Umweltausschuss des Bundestages – freilich außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs.

Dabei würden diese Sicherheitsanforderungen erst Ende 2020 bzw. Anfang 2021 tatsächlich benötigt, weil dann die mit der Endlagersuche befasste Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Teilgebiete festgelegt haben will. Davon wollte das BMU jedoch nichts wissen. Dass die Entwürfe für die Sicherheitsanforderungen auch hätten viel früher vorgelegt werden können und damit ein Zeitdruck nach hinten entfallen wäre, war kein Thema für das BMU.

Wie eng der nach BMU vorgegebe Ablaufplan ist, wird deutlich, wenn man das NBG betrachtet. Selbst das mit den StandAG geschaffene Gremium zur Überwachung der vorgeschriebenen Abläufe bei der „neuen“ Endlagersuche und einer guten transparenten Beteiligung hatte es über die Sommerpause nicht geschafft, unabhängige Gutachten zur Überprüfung und Bewertung in Auftrag zu geben, um eine kritische Debatte über die vorgelegten Sicherheitsanforderungen zu ermöglichen. Eine solche Veranstaltung, in der das BMU in einer öffentlichen Debatte mit derartig eingebundenem Sachverstand Rede und Antwort gestatten hätte, hatte die Vertreterin der Gorleben-Rechtshilfe mit Unterstützung von Aktiven aus der BI Lüchow-Dannenberg und dem BUND gefordert – bevor sie die Teilnahme an der Veranstaltung beendeten.

Eines machte die Veranstaltung auch deutlich: Da es zahlreiche – auch vom Europa-Recht geforderte – Transparenz- und Beteiligungsvorschriften gibt, wurde die Veranstaltung von der Moderation über Video und Protokoll messerscharf dokumentiert. Immer wieder mussten die ModeratorInnen entsprechende „Ansagen“ und „Feststellungen“ machen. Klar, denn bei späteren Klagen – z.B. in Sachen mangelhafter Öffentlichkeitsbeteiligung – will das Ministerium auch gegenüber Gerichten nachweisen können: Wir haben formalrechtlich alles getan, wie es die Gesetze verlangen. Öffentlichkeitsbeteiligung für die Gerichte – nicht für die BürgerInnen?!

So sieht der weitere Fahrplan des BMU aus: Am 6. November will das Bundesumweltministerium die Sicherheitsanforderungen vom Bundeskabinett beschließen lassen. Stellungnahmen können noch bis zum 20. September – auch online – abgegeben werden. Das BMU hat das hier in einer Pressemitteilung erklärt. Der Bundestag kann dann – als Regelung nach dem Standortauswahlgesetz – in einer Frist von vier Sitzungswochen zu dieser Verordnung Stellung nehmen bzw. Änderungen verlangen. (Ob das im Umweltausschuss per Anhörung erfolgt, ist aber damit noch nicht entschieden.) Danach werden diese Sicherheitsanforderungen in Kraft gesetzt. Angekündigt hat das BMU eine weitere (dritte) Verordnung, die sogenannte Dokumentationsverordnung nach § 38 StandAG, die aber wohl erst im nächsten Jahr kommen wird.

Dirk Seifert

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