Atomgesetz-Änderung im Bundestag angekommen: Neues Atommülllager für Schacht Konrad und der Atommüll von Siemens
Eine Änderung des Atomgesetzes und anderer mit der Atomenergie zusammenhängender Gesetze ist in der letzten Woche im vereinfachten Verfahren in den Bundestag eingebracht worden. Da geht es nicht nur darum, dass das gerade erst neu gegründete „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ zum Preis von angeblich unter 40.000 Euro zu BSE (wo war jetzt noch mal gleich das a unterzubringen?) umgetauft werden soll. Schrauben will die schwarz-rote Bundesregierung vor allem an dem in aller Eile und Not auf den Weg gebrachten neuen Atommülllager für den Schacht Konrad, dass jetzt als Eingangs- oder auch Bereitstellungslager bezeichnet wird und vor allem weit weg vom Schacht gebaut werden soll. Außerdem soll die Abrechnung der Atommüll-Lager-Kosten umgestellt werden, mit der Möglichkeit, auch Unternehmen wie Siemens und Framatome (ehemals Plutonium- und Uranfabriken) künftig von den wachsenden Kostenrisiken bei der Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle zu befreien.
Unter Punkt e.) kam es am 26. September 2019 in der 115. Sitzung des Bundestages zur „Erste(n) Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen Drucksache 19/13439„! Ohne Debatte und demnächst weiter im Ausschuss.
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