AKW Brokdorf: Stilllegungs-Antrag online – längere Auslegungsfrist gefordert

AKW Brokdorf: Stilllegungs-Antrag online – längere Auslegungsfrist gefordert

Die Atomverwaltung in Schleswig-Holstein hat die Öffentlichkeitsbeteiligung für die erst Ende 2021 anstehende Stilllegung des AKW Brokdorf völlig unnötig unmittelbar vor den Sommerferien gestartet. Damit wird die ohnehin unzureichende Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich eingeschränkt und erschwert. Die Initiative „Brokdorf Akut“ hat deshalb in einem Schreiben das von den Grünen geführte Atomministerium jetzt aufgefordert, die zweimonatige Auslegungsfrist der Antragsunterlagen – gerade auch mit Blick auf die zusätzlichen Corona-Einschränkungen – zu verlängern. Die Antragsunterlagen und dazugehörige Gutachten und Berichte sind jetzt online verfügbar.

Am 8.6.2020 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stilllegung des AKW Brokdorf in der Wilsterschen Zeitung bekannt gemacht. Die Auslegung der Antragsunterlagen ist demnach für die Zeit vom 15.6. bis einschließlich 17.8.2020 vorgesehen. Es kann „aufgrund von aktuellen örtlichen Bestimmungen“ eine telefonische Voranmeldung für die Einsichtnahme erforderlich sein. Diese „Bestimmungen“ werden nicht näher benannt. Es soll die Möglichkeit geben, die Antragsunterlagen auch auf elektronischem Weg anzufordern.

In einem Schreiben von Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf Akut an die Kieler Atomaufsicht wird kritisiert: „Wegen der Corona-Pandemie und der Sommerferien ergeben sich für die EinwenderInnen erhebliche Einschränkungen bei der Erarbeitung ihrer Einwendungen, und das Organisieren eines unter den Initiativen abgestimmten Vorgehens ist erheblich erschwert.“ Die Initiative fordert die Atomabteilung auf, die Frist für die Einwendungen zu verlängern.

Die Initiative hat eine Mustereinwendung angekündigt, mit der interessierte Bürger*innen die Möglichkeit erhalten, ihre Kritik in das Genehmigungsverfahren einzubringen und bei einem späteren Erörterungstermin Sicherheitsmängel oder andere Probleme beim geplanten Rückbau des Atommeilers zu kritisieren.

In einer ersten Reaktion bemängelt die Initiative, dass der Betreiber PreussenElektra/E.on die Ableitung von radioaktiven Aerosolen und Edelgasen über den Kamin in gleicher Höhe wie für den Leistungsbetrieb beantragt. (Sie wurden in keinem Jahr ausgeschöpft). Auch für die radioaktiven Einleitungen in die Elbe werden die gleichen Werte wie für den Leistungsbetrieb beantragt. Auch diese Werte wurden im Leistungsbetrieb in keinem Jahr ausgeschöpft. Diese Antragswerte sind umso unverständlicher als für den Rückbau des AKW Brunsbüttel erheblich abgesenkte Ableitungen für den Rückbau festgesetzt wurden, merkt Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf Akut an.

Hinrichsen weiter: „Der Betreiber hat es mit dem Rückbau besonders eilig: Der soll stattfinden, obwohl sich nach dem Abschalten noch 750 Brennelemente im Kompaktlager befinden werden (das sind gut 40 Castorbehälter). Und es gibt noch ca. 300 defekte Brennstäbe, die in Köchern in Castorbehälter eingestellt werden müssen. Als weitere Probleme durch den Rückbau sind schon jetzt zu nennen: Durch die Nähe zum AKW sind die AnwohnerInnen von radioaktivem Staub und Baulärm betroffen. Im Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle gibt es keine heiße Zelle. Dabei sollen noch sieben weitere Castoren aus Sellafield im Zwischenlager Brokdorf eingelagert werden.“

Das mit Brokdorf baugleiche Zwischenlager in Brunsbüttel verfügt nach einem Urteil des Oberveraltungsgerichts wegen fehlender Sicherheitsnachweise bis heute über keine ausreichende Betriebsgenehmigung.

UmweltFAIRaendern hatte über den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits hier informiert:

Dokumentation: Die Atomverwaltung in Schleswig-Holstein hat sich zum Stilllegungsantrag für das AKW Brokdorf und den Start der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußert.

(Hinweis: in dem o.g. Text habe ich darauf verwiesen, dass MELUND am 6. Juni um 10.30 Uhr noch keine Ankündigung online hatte. Warum nun eine solche Ankündigung mit Datum 5. Juni online ist, kann ich nicht sagen. Möglicherweise stammt die PM, mit der MELUND die Medien zunächst per Mail oder Fax informierte vom 5. Juni und ist mit diesem Datum aber erst später online gestellt worden?)

Öffentlichkeitsbeteiligung zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf startet – Energiewendeminister Albrecht: „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf sind ein Meilenstein für unser Land“

KIEL. Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf (KBR) rücken näher: Die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde startet für dieses Vorhaben des PreussenElektra-Konzerns und das damit zusammenhängende geplante Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Montag (8. Juni) das öffentliche Beteiligungsverfahren mit der förmlichen Bekanntgabe der Vorhaben.

Im Rahmen des Atomausstiegs haben Stilllegung und Abbau gerade des Kernkraftwerks Brokdorf für viele Menschen eine ganz besondere Bedeutung. Die Auseinandersetzungen um Brokdorf prägten über Jahrzehnte die Geschichte der Atomenergie in Deutschland. Wenn dieses Kapitel der Geschichte sich jetzt seinem Ende zuneigt, ist das ein Meilenstein für die Energiewende“, sagte Energiewendeminister Jan-Philipp Albrecht mit Blick auf den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Strahlenschutz steht auch bei der Stilllegung und dem Abbau eines Kernkraftwerks immer im Vordergrund. Das erklärt, warum sich ein solch umfangreiches Genehmigungsverfahren über mehrere Jahre erstreckt. Parallel läuft ein Genehmigungsverfahren zu dem Antrag für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe („Transportbereitstellungshalle“ – TBH), in welchem solche beim Abbau anfallende Stoffe bis zur Abgabe an ein Endlager zwischengelagert werden sollen. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, die Antragsunterlagen einzusehen und ggf. auch Einwendungen gegen die Vorhaben zu erheben.

Ursprünglich sollte der Erörterungstermin, auf dem die Einwendungen vertieft und diskutiert werden können, bereits im Oktober 2020 stattfinden. Wegen der derzeitigen Prognoseunsicherheiten im Zusammenhang mit Covid-19 hat das Ministerium nun aber entschieden, den Termin zu verschieben. Nach gegenwärtigem Planungsstand soll der Erörterungstermin im Februar 2021 durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass für einen Erörterungstermin mit potentiell vielen Teilnehmern klare räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen bestehen müssen und die Entwicklung hierfür aktuell zu sehr im Fluss ist. Der konkrete Termin wird gesondert bekannt gegeben.

Die Unterlagen zu den Genehmigungsanträgen können ab dem 15. Juni für zwei Monate bei der Kreisverwaltung Steinburg in Itzehoe, der Amtsverwaltung Wilstermarsch in Wilster und in der Reaktorsicherheitsbehörde in Kiel, Adolf-Westphal-Str. 4, eingesehen werden. Es handelt sich dabei unter anderem um die Genehmigungsanträge. Darüber hinaus werden zu jedem der beiden Vorhaben eine Kurzbeschreibung, ein detaillierter Sicherheitsbericht sowie ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht ausgelegt. Die Unterlagen sind ab dem 15. Juni außerdem unter folgendem Link abrufbar:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/R/reaktorsicherheit/brokdorf
Fachberichte.html

Hintergrund:

Die PreussenElektra-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf hat im Dezember 2017 beim Energiewendeministerium den Stilllegungs- und Abbauantrag gestellt. Gesetzlich darf das Kernkraftwerk noch bis längstens Ende 2021 betrieben werden. Daneben und rechtlich selbstständig wurde ein Antrag für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe („Transportbereitstellungshalle“ – TBH) gestellt. Auch dieses Verfahren wird öffentlich bekannt gegeben. Für die Verfahren ist aus der Perspektive des Atom- und Strahlenschutzrechts die Reaktorsicherheitsbehörde und für die baurechtlichen Aspekte die Baubehörde des Kreises Steinburg zuständig. In beiden Verfahren findet eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) statt. Rechtsgrundlagen für die Verfahren sind das Atomgesetz (AtG), die Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß UVPG werden für folgende Schutzgüter die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens ermittelt, beschrieben und bewertet: Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselbeziehungen zueinander.

Der Erörterungstermin ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht öffentlich. Alle Personen, die innerhalb der Auslegungsfrist Einwendungen erhoben haben, können diese dort näher erläutern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen, die die Genehmigungsanträge gestellt haben, wird dann die Möglichkeit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen. Auch ein Austausch mit Behörden und Sachverständigen ist möglich.

Die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wurde bereits während des noch laufenden Leistungsbetriebes beantragt, damit möglichst bald nach dessen Beendigung mit der Stilllegung begonnen werden kann. Ein Unterschied zu den sonstigen Stilllegungsverfahren in Schleswig-Holstein liegt aufgrund des derzeit noch laufenden Leistungsbetriebes insbesondere darin, dass sich zu Beginn der Stilllegung noch Brennelemente im Kernkraftwerk befinden werden. Das MELUND als Genehmigungsbehörde wird im weiteren Verfahren auf die damit zusammenhängenden Aspekte ein besonderes Augenmerk legen.

In der TBH sollen die schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die beim Abbau anfallen und auf dem Kraftwerksgelände vorbehandelt werden, vorübergehend aufbewahrt werden, bis sie an ein Endlager abgegeben werden können. Das Bundesendlager Schacht Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Niedersachsen wird voraussichtlich nicht vor 2027 zur Verfügung stehen.

Für die hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Brokdorf gibt es bereits ein Standort-Zwischenlager, das von der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) betrieben wird.


		

Dirk Seifert