Russische Beteiliung an Uranfabrik in Lingen – Bundesregierung schweigt weiterhin
Die Bundesregierung schweigt sich auch weiterhin in der überaus sensiblen Beteiligung des russischen Staatskonzern TVEL an der in Lingen ansässigen Uranfabrik zur Herstellung von Brennelementen für den Einsatz in Atomkraftwerken aus. Das zeigt sich abermals in der Antwort auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE). Erneut verweigert die Bundesregierung jede konkrete Aussage und erklärt die ganze Angelegenheit als „VS-Vertraulich“. Die Uranfabrik ist nicht vom Atomausstieg betroffen, verfügt über eine unbefristete Genehmigung und wird von dem französischen Konzern Framatome betrieben. Beide Konzerne wollen angesichts der weltweiten Atomflaute ihre Zusammenarbeit verstärken. Die wirtschaftliche Auslastung der Uranfabrik ist überaus mangelhaft.
Geplant ist im Rahmen der französisch-russischen Kooperation, dass sich TVEL mit 25 Prozent an der Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen beteiligten soll. Dazu läuft seit Anfang des Jahres ein Prüfverfahren im Verantwortungsbereich des Wirtschaftsministeriums.
Hubertus Zdebel und DIE LINKE haben im Bundestag wiederholt die Stilllegung der Uranfabriken in Lingen und Gronau gefordert, damit AKWs nicht weiterhin unbefristet mit Uranbrennstoff versorgt werden.
- Krise Uranfabrik Lingen: Nicht mal mehr auf halber Leistung
- Offenbar unangenehm: Französisch-russischer Urandeal am Standort Lingen, Deutschland
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Dokumentation:
Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat August 2021 Frage Nr. 272
Fraqe des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:
„Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Prüfung, ob eine Beteiligung der russischen TVEL an der von Framatome betriebenen Uranbrennelementefabrik in Lingen zulässig ist, und welche Gründe liegen aus Sicht der Bundesregierung vor, die einer Zustimmung durch die zuständigen Behörden im Wege stehen?“
Antwort von Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium vom 27. August 2021
„Soweit sich die Frage auf konkrete Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 ff. der Außenwirtschaftsverordnung bezieht, sind verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen berührt. Diese nicht öffentlich verfügbaren Angaben ermöglichen Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der beteiligten Unternehmen und Personen. Sie könnten zu Beeinträchtigungen im unternehmerischen Wettbewerb führen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen zu geführten lnvestitionsprüfverfahren als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Sie können dort eingesehen werden.“