Korrektur !! Entwurf !der CDU/CSU zur! Atomgesetzänderung im !!Umweltausschuss!! desBundestag

Korrektur !! Entwurf !der CDU/CSU zur! Atomgesetzänderung im !!Umweltausschuss!! desBundestag

KORREKTUR!! DER ENTWURF DER CDU/ CSU  – NICHT DER DER BUNDESREGIERUNG – WAR AUF DER TO DES UMWELTAUSSCHUSSES am 12. Oktober! MEIN FEHLER. ICH BITTE UM ENTSCHULDIGUNG.

Über die Debatte im Bundestag zum CDU/CSU-Antrag berichtet der Bundestag auf seiner Seite hier.

Die 19. Atomgesetzänderung, mit der ein Streckbetrieb für zwei Atomreaktoren zugelassen werden soll, liegt dem Bundestag vor und ist in den Beratungen des Umweltausschusses. Damit soll die bislang vorgesehene Abschaltung der beiden süddeutschen AKWs in Isar und Neckarwestheim bis in den April verschoben werden. So könnte im Bedarfsfall Atomstrom aus diesen Reaktoren ins Netz eingespeist werden. Der diene jedoch weniger der Stromerzeugung als Vielmehr der Netzstabilität, so heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Diese Maßnahme, so befürchten Atomkritiker:innen, könnte angesichts der Forderungen von FDP, CDU/CSU und AfD dazu führen, in einem nächsten Schrittt den Wiedereinstieg in die Atomenergie durchzuführen. Auf dem kommenden Parteitag der Grünen gibt es daher Anträge, die auch einen Streckbetrieb ablehnen und am Atomausstieg festhalten wollen. Umweltverbände wie der BUND und andere fordern, die AKWs wie geplant Ende 2022 endgültig abzuschalten.

Außerdem zum Thema:

Weitere Informationen:

Dirk Seifert