Stadt Ahaus widerspricht: Atomtransportegenehmigung Garching – Ahaus derzeit nicht rechtskräftig

Während der BUND gegen die geplanten gefährlichen 152 Atomtransporte von Jülich nach Ahaus im Eilverfahren vor Gericht klagt, hat die Stadt Ahaus sich gegen einen solchen Weg entschieden. Wenige Tage nach den Kommunalwahlen in NRW teilt die Bürgermeisterin Karola Voß in einer Pressemeldung aber mit, dass sie gegen die ebenfalls geplanten zwei Atomtransporte mit jeweils fünf hoch radioaktiven und atomwaffenfähig angereicherten Uran-Brennelementen aus dem Forschungsreaktor München-Garching bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, dem BASE, Widerspruch eingereicht hat. Umweltverbände und Anti-Atom-Gruppen rufen für den 4. Oktober zu einer Demonstration nach Ahaus auf und bereiten Aktionen vor. Auch in München sind Proteste gegen die gefährlichen Atomtransporte in Vorbereitung. (Foto: Betreiber)
- BUND klagt gegen Atomtransporte durch NRW
- Gegen hochgefährliche und unnötige Atomtransporte durch NRW: BUND zieht vor Gericht
- Der Aufruf und die Infos zur Demo am 4. Oktober in Ahaus sind hier auf der Seite der BI online. Siehe außerdem die Infos und Unterstützer (Stand 23092025) gleich unten als Dokumentation.
- Der Betreiber des Zwischenlagers Ahaus hat aktuell (letzter Stand Ahaus 25. August) auf der Homepage offenbar keine PM online, aber Sprecher David Knollmann wird in der Presse dieser Tage (z.B. hier) so zitiert.
Hintergrund ist, dass BASE für die Transporte von Jülich nach Ahaus auf Antrag der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) bzw. vom beauftragten Transportunternehmen Orano.NCS den Sofort-Vollzug genehmigt hat. Demgegenüber hatten die Betreiber des Garchinger-Reaktors, die Technische Universität (TU) München, einen solchen Antrag bisher nicht gestellt. Nach derzeitiger Rechtslage ist damit durch den Widerspruch der Stadt Ahaus für die aus München geplanten Atomtransporte eine aufschiebende Wirkung erreicht, bis das BASE über den Widerspruch entschieden hat oder ein noch zu stellender Antrag der TU auf Erteilung einer Genehmigung für den Sofort-Vollzug vom BASE genehmigt wird.
Dokumentation der PM der Stadt Ahaus:
19. September 2025
Stadt hat Prüfung abgeschlossen
Die Stadt Ahaus wird gegen die im August 2025 erteilte Transportgenehmigung für 152 Castoren der JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten. Eine vorausgegangene intensive und anwaltlich begleitete Prüfung hatte ergeben, dass durch den vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) genehmigten und etwa 190 Kilometer durch das Land Nordrhein-Westfalen führenden Transport von Jülich nach Ahaus abwehrfähige Rechte der Stadt wohl nicht rechtswidrig berührt werden.
Bürgermeisterin Karola Voß erklärt dazu: „Die Frage, ob die Transporte und anschließende Aufbewahrung in Ahaus erfolgen sollen, ist eine Frage, die politisch von Bund und Land verantwortet werden muss. Wir hätten uns, gerade mit Blick auf die weiter andauernde Endlager-Suche, eine andere Entscheidung und entsprechende Unterstützung gewünscht.“
Die Stadt hatte sich gegen die, neben der Transportgenehmigung erforderlichen und 2016 erteilten, Aufbewahrungsgenehmigung bereits gerichtlich zur Wehr gesetzt. Diese Genehmigung gestattet der Betreiberin des Zwischenlagers Ahaus die Lagerung der 152 Behältern des Typs Castor THTR/AVR. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte im Dezember letzten Jahres die dagegen gerichteten Klagen rechtskräftig abgewiesen.
Rechtsbehelfsverfahren bezüglich FRM II-Castoren
Zeitgleich mit der Transportgenehmigung für die Jülich-Castoren hatte das BASE im August 2025 zudem zwei Genehmigungen (Aufbewahrungs- und Transportgenehmigung) für Castoren des Typs MTR 3 aus der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) in Garching bei München erteilt. Diesbezüglich hat die Stadt Ahaus Widerspruchsverfahren beim BASE eingeleitet. Akteneinsichtnahmen und Prüfungen stehen hier aus. Diese Widerspruchsverfahren haben aufschiebende Wirkung. Transport und Einlagerung dürfen bis zur Entscheidung nicht erfolgen.
Von der Seite der BI Ahaus:
Demonstration am 4. Oktober in der Ahauser Innenstadt
Weitere Infos: Demonstrationsaufruf – Kurzfassung [PDF] | Demonstrationsaufruf – Langfassung [PDF]
Die Aktion unterstützende Initiativen & Organisationen:
- Aktionsbündnis „Stop Westcastor“ Jülich
- SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
- BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
- Bündnis AtomkraftgegnerInnen im Emsland (AgiEL)
- Unabhängige Wählergruppe (UWG) Ahaus
- Wählergemeinschaft Soziales Ahaus (WSA)
- Die Linke OV Ahaus
- SPD-Ortsverein Ahaus
- Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
- Arbeitskreis Umwelt Gronau
- Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
- Grün-Alternative Liste (GAL) Gronau
- .ausgestrahlt
- Natur- und Umweltschutzverein (NUG) Gronau e.V.
- AKW-NEE-Gruppe Aachen
- Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) Braunschweig
- Stichting Laka (Landelijk Kernenergie Archief) Amsterdam
- BI Umweltschutz Hamm
- Arbeitskreis Umwelt Schüttorf
- Elternverein Restrisiko Emsland
- BUND Kreisgruppe Emsland
- BUND Kreisgruppe Wesel
- BUND Landesverband NRW
- Atomkraftgegner*innen Moers
- Umweltforum Münster
- BUND Kreisgruppe Münster
- AG Schacht Konrad e.V.
- Die Linke NRW
- Attac Trägerverein e.V., Regionalgruppe Niederrhein
- Umweltinstitut München
- AntiAtomBündnis Niederrhein
- Evangelische Christus-Kirchengemeinde Ahaus
- Katholische Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt Ahaus
- Die Linke, Ratsfraktion Münster
- Nuclear Free Future Foundation
- Anti Atom Bonn
- NABU-Gruppe Ahaus