Protokoll einer Ausschusssitzung: Atomtransporte Jülich nach Ahaus im Landtag NRW

Die geplanten Atomtransporte mit 152 Castor-Behältern Typ AVR von Jülich nach Ahaus werden in diesem Jahr nicht mehr stattfinden. Proteste, höchste Sicherheitsanforderungen wegen Terrorrisiken und auch der Schutz der einzusetzenden Sicherheitskräfte vor der Radioaktivität und vor allem eine Klage des BUND NRW haben zuletzt immer wieder für Verzögerungen gesorgt. Auch der Landtag in NRW ist immer mal wieder mit dem Thema befasst. Z.B. der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hatte sich Ende Oktober mit dem Thema nach mehrfachen Terminverschiebungen mit der Sache befasst. Ausgerechnet die FPD, die vor den Grünen mit der CDU in NRW regierte und zuständig war, hatte das Thema aufgerufen. Die Sitzung fand zwar öffentlich statt und wurde live gestreamt, das Protokoll liegt nun aber erst vor und öffentlich zugänglich. Eine Befassung des Verwaltungsgerichts in Berlin wird noch im Dezember erwartet.
- Das Protokoll der Ausschuss-Sitzung im Landtag NRW ist hier als PDF online. (Siehe auch gleich unten als Auszug den Top 7 zum Thema.
- umweltFAIRaendern hat über das Thema Atomtransporte aus Jülich und Garching nach Ahaus immer wieder berichtet. Dazu einfach die Suchfunktion auf dieser Seite benutzen.
Dokumentation:
Landtag Nordrhein-Westfalen – 39 – APr 18/1023
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie 29.10.2025
80. Sitzung (öffentlich) sv
Top 7 Bis zu 152 Castortransporte von Jülich nach Ahaus genehmigt – Die Lan-
desregierung muss nun endlich Transparenz herstellen (Bericht beantragt
von der FDP-Fraktion [siehe Anlage 6])
Bericht
der Landesregierung
Vorlage 18/4157
Trotz der ablehnenden Haltung der Landesregierung würden Castortransporte in ab-
sehbarer Zeit durch Nordrhein-Westfalen rollen, betont Dietmar Brockes (FDP). Da-
her halte er deutlich mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit für erforderlich.
Die Landesregierung berichte über eine abschließende Bewertung der Erbebensicher-
heit und Seismik am Zwischenlagerstandort Jülich durch das Bundesamt für die Si-
cherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Jahr 2022 nach langjähriger Prüfung,
mache aber keine Angaben dazu, wie das Prüfungsergebnis ausgefallen sei, worum
er nun bitte. Er gehe von der Existenz eines Gutachtens oder dergleichen aus.
Zudem bitte er die Landesregierung eingedenk ihrer Aussage, derartige Informationen
nicht breit zu streuen, im öffentlichen Interesse dennoch um Auskunft zum Zeitplan
und zum Verfahrensstand bei den Koordinierungsgesprächen, die laut Landesregie-
rung mindestens acht Wochen vor dem Transport stattfinden sollten.
Die Landesregierung habe in ihrem Bericht den zeitlichen Ablauf dargestellt und die
Verantwortlichkeiten klar benannt, schildert Norika Creuzmann (GRÜNE).
Angesichts der weltpolitischen Lage interessiere es sie, zu erfahren, ob das Zwischen-
lager Ahaus potenziellen Terrorangriffen standhalten könne bzw. wie die BGZ Gesell-
schaft für Zwischenlagerung entsprechende Sicherheitsvorkehrungen umsetze. Zu-
dem wolle sie angesichts Unmengen von Castorbehältern in Ahaus und in Garching
bei München in Erfahrung bringen, wie das BGZ die Verlängerung der auslaufenden
Transportgenehmigungen sicherzustellen gedenke
Da die Landesregierung die Beteiligungsverhältnisse von Bund und Land an der Jüli-
cher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) im Falle eines Neubaus in ih-
rem Bericht als nicht sachgerecht beschreibe, wolle er wissen, ab wann die Landesre-
gierung angesichts des Haushaltsbeschlusses 2022, in dem sich diese nicht sachge-
rechte Aufteilung manifestiere, Kenntnis davon hatte und ob sie beabsichtige, daran
Änderungen vorzunehmen, so André Stinka (SPD).
Nach Ansicht des BASE stehe die Erdbebensicherheit einer Aufbewahrungsgenehmi-
gung für Kernbrennstoffe in Bezug auf das Zwischenlager Jülich nicht entgegen, er-
läutert StS’in Silke Krebs (MWIKE). Weitere Auskünfte dazu könne nicht die Landes-
regierung, sondern nur das BASE selbst erteilen, das Gutachten zur Erdbebensicher-
heit aus nachvollziehbaren Gründen sicherlich nicht öffentlich machen werde.
Landtag Nordrhein-Westfalen – 40 – APr 18/1023
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie 29.10.2025
80. Sitzung (öffentlich) sv
Im Hinblick auf das Zwischenlager Ahaus habe die Landesregierung den Bund wie-
derholt darauf hingewiesen, dass sie eine Verlagerung von radioaktivem Material in
ein Lager mit in naher Zukunft auslaufender Genehmigung nicht für ratsam halte und
die Erstellung eines bundesweiten Gesamtkonzeptes für die Zwischenlager empfehle.
Deren Genehmigungen würden nämlich bis Mitte bzw. Ende der 2030er-Jahre erlöschen.
Obwohl sich der Bund um eine Beschleunigung im Zusammenhang mit der Endlage-
rung bemühe, werde das Verfahren noch einige Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Da-
her müsse der Bund klären – die Landesregierung habe dies kommuniziert –, für wel-
che Zwischenlager mit entsprechenden Sicherheitsstandards eine rechtzeitige Verlän-
gerung der Aufbewahrungsgenehmigung vorgesehen sei. Näheres dazu könne nur
vonseiten der BGZ als zuständige Institution des Bundes bekanntgegeben werden.
Nach Einschätzung der Landesregierung handele es sich bei der Wiedergenehmigung
von Zwischenlagern allerdings um einen komplexen Sachverhalt.
Der Hinweis auf die nicht sachgemäße Aufteilung der Mittel des Bundes und des Lan-
des für die JEN stehe im Zusammenhang mit dem Vorschlag der vollumfänglichen
Finanzierung eines Lagerneubaus am Standort Jülich durch das Land, der im Wider-
spruch zu der anteiligen Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Land für die
Lagerung in Jülich stehe. Ein Neubau komme nach Ansicht der Landesregierung nur
dann infrage, wenn diese Finanzierungsvereinbarung berücksichtigt werde und die
Zeit bis zur Fertigstellung eines solchen Neubaus durch eine Verlängerung der Ge-
nehmigung für das bestehende Zwischenlager überbrückt werde.
Das Koordinierungsgespräch habe am 23. September 2025 im Polizeipräsidium in
Münster stattgefunden, ergänzt MR Dr. Mart





