Atommüll-Kosten und Konzerne: Regierung bringt endlich Nachhaftungsgesetz in den Bundestag
„Dieses Gesetz zur Konzernhaftung wäre überflüssig, hätten diese und frühere Bundesregierungen rechtzeitig auf die immer wieder vorgetragene massive Kritik an der desolaten Regelung der Kostenhaftung für den Atommüll der Konzerne reagiert und wäre der vielfach geforderte öffentlich-rechtliche Fonds für die Kosten der Atommülllagerung längst eingeführt worden. Nun braucht es dieses Gesetz dringend, um die schweren Versäumnisse wenigstens halbwegs auffangen zu können.“ Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel auf das jetzt von der Regierung in den Bundestag eingebrachte Nachhaftungsgesetz, mit dem sicher gestellt werden soll, dass die Atomkonzerne sich nicht durch Bad-Bank-Gründungen vor der Kostenverantwortung für die Finanzierung der Atommüllberge drücken können.
- Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag (12.11.) auf der Tagesordnung des Bundestags zur ersten Lesung.
- Der Gesetzentwurf für die anstehenden Beratungen ist hier als PDF online.
- Zu der jetzt außerdem von der Bundesregierung eingesetzten Atom-Kommission, die über die Sicherstellung und Höhe der Entsorgungs-Rückstellungen unter der Leitung von Ole von Beust (CDU), Mathias Platzeck (SPD) und Jürgen Trittin (Grüne) reagierte Hubertus Zdebel gemeinsam mit der Fraktionsvorsitzenden Sahra Wagenknecht vor wenigen Tagen: Neue Atomkommission: Wagenknecht und Zdebel – Keine Rabatte für die Atomkonzerne
Anlass für das jetzt eingebrachte Nachhaftungsgesetz sind Planungen der Atomkonzerne E.on sowie RWE und Vattenfall, sich mit der Abspaltung von Unternehmensteilen aus der Verantwortung für die gesetzliche Pflicht zur Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die dauerhafte Atommülllagerung zu stehlen. E.on hatte den Plan, zum Jahreswechsel 2016 eine solche Abtrennung der maroden Atom- und Kohlegeschäfte zu vollziehen. Damit sollte die Haftung für die Kosten auf diese neue Gesellschaft begrenzt werden. Würde diese neue Gesellschaft mangels Geschäftsmodell pleite gehen, würden am Ende die SteuerzahlerInnen für die Kosten des AKW-Abriss und der Atommülllagerung aufkommen müssen.
Die Regelungen, mit denen die Atom-Konzerne für die Kosten der Atommülllagerung gesetzlich verpflichtet wurden, sind seit langer Zeit in der Kritik. Spätestens sein Anfang er 2000er Jahre, als eine erste rot-grüne Bundesregierung im Amt war, lagen Forderungen nach der Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Atommüllfonds für die Rückstellungen auf dem Tisch. Den Atomkonzernen sollte die Verfügung über diese Finanzmittel entzogen und in einem solchen Fonds eingezahlt werden. Dieses Modell hätte eine Sicherstellung der bisherigen Rückstellungen gewährleistet.
Doch weder die damalige rot-grüne Bundesregierung noch ihre Nachfolger wollten sich mit den Atomkonzernen in dieser Frage anlegen und unterließen es, ein Neuregelung umzusetzen.
Genüßlich berichtet die Zeitung der Atom-Lobby – die „Atomwirtschaft“ – im Jahr 2008 über die Reaktion der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf Zweifel der EU-Kommission an der Zulässigkeit der bundesdeutschen Regelungen zu den Entsorgungs-Rückstellungen: „Das deutsche Rückstellungssystem für die Kernenergie bewährt sich seit Jahrzehnten. Es gibt keinen Fall, in dem Rückstellungsmittel nicht bedarfsgerecht für die Stilllegung zur Verfügung standen oder nicht künftig voraussichtlich zur Verfügung stehen werden [1].
Diese Aussage stammt nicht von den Betreibern, sondern von der Bundesregierung, genauer gesagt von der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die in 2001 eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission abgegeben hat. Ihr ist zuzustimmen. Die Aussage ist zugleich eine vorweggenommene Antwort auf die von der Kommission verabschiedete Empfehlung zur finanziellen Entsorgungsvorsorge vom 24. Oktober 2006 [2]. Deren ausdrücklich alleiniger Zweck ist es, sicherzustellen, dass angemessene finanzielle Mittel für sämtliche Stilllegungsmaßnahmen in kerntechnischen Anlagen sowie für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zur Verfügung stehen [3].“ Auch die Welt schrieb damals über die rot-grünen Bemühungen, die Atomwirtschaft in Schutz zu nehmen.