Energiewende Hamburg: CDU-Verfassungsklage gegen Volksentscheid über Energienetze weder zulässig noch begründet

unser-netz_248x80Das Bündnis UNSER HAMBURG – UNSER NETZ hat gegen die von der CDU-Fraktion eingereichte Verfassungsklage gegen den Volksentscheid zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze Stellung genommen und diese heute beim Hamburger Verfassungsgericht eingereicht.

UPDATE: Hier die Stellungnahme zur Verfassungsklage von RA Till Steffen, Elblaw (PDF) und einige Anmerkungen zur “Bedeutung der Verteilnetze für die Energiewende” (PDF) .

Und hier die Pressemitteilung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ:

 

“UNSER HAMBURG – UNSER NETZ kommt nach Prüfung der von der Hamburger CDU-Fraktion im Dezember 2012 vorgelegten Verfassungsklage gegen den im September 2013 stattfinden Volksentscheid zur Rücknahme der Energienetze zum Ergebnis, dass die Klage weder zulässig noch inhaltlich begründet ist. (siehe auch hier: Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation)

Die Rechtslage zur Zulässigkeit der Verfassungsklage ist aus Sicht der Initiative, die sich von Rechtsanwalt Dr. Till Steffen aus der Kanzlei elblaw Rechtsanwälte vertreten lässt, eindeutig. Kurz vor einem Volksentscheid ist eine verfassungsrechtliche Überprüfung nicht möglich, dies hätte deutlich früher in dem dreistufigen Verfahren erfolgen müssen. Die CDU muss sich fragen lassen, warum sie bis zum Ablauf der Frist im Jahre 2011 keine Verfassungsklage eingereicht hat, obwohl kein von ihr vorgetragenes Argument neu ist. Es entsteht der Eindruck, dass sie bewusst das Verfahren vor dem Verfassungsgericht nutzt, um die Volksinitiative in ein ungünstiges Licht zu rücken. Tatsächlich weiß die CDU, dass die Klage unzulässig sein wird: Sie hat noch im Jahre 2012 einer Gesetzesänderung zugestimmt, die den Ausschluss einer Klage kurz vor einem Volksentscheid noch einmal verdeutlicht.

Viel entscheidender ist für die Initiative aber, dass die wesentlichen inhaltlichen Vorwürfe nicht tragen. So können Volksentscheide durchaus haushaltsrelevant sein. Zur Klarstellung wurde 2008 die Hamburger Verfassung extra geändert. Nicht mehr allgemein „Haushaltsangelegenheiten“ sondern nur noch „Haushaltspläne“ sind als Gegenstand eines Volksentscheides ausgeschlossen (Artikel 50 HV). Auch der Vorwurf, die Rücknahme der Energienetze sei nicht finanzierbar und würde den finanzpolitischen Spielraum des Hamburger Haushalts quasi auf Null reduzieren, ist nicht haltbar. Dem Kaufpreis stehen gesicherte Einnahmen aus dem Netzbetrieb in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr gegenüber und die Bundesnetzagentur garantiert bei entsprechender Betriebsführung auch für Ausbauvorhaben auskömmliche Renditen.

Mittlerweile haben zudem seit 2007 bundesweit 170 kommunale Unternehmen die Energienetze wieder in ihre Zuständigkeit übernommen. Allein dies zeige, so die Initiative, dass eine Rekommunalisierung ein normaler und finanzierbarer Vorgang sei.

Der zweite inhaltliche Vorwurf richtet sich gegen die angebliche Unbestimmtheit des Vorlagentexts des Volksentscheids. Auch dies hält UNSER HAMBURG –UNSER NETZ für unbegründet. Der Auftrag an Senat und Bürgerschaft ist klar formuliert: alle notwendigen und zulässigen Schritte für eine Rücknahme der Energienetze sind zu unternehmen. Diesen Auftrag könne der Wähler zweifelsfrei einordnen und der Adressat sei klar benannt.

Die konkrete Umsetzung einer Rekommunalisierung ist ohnehin weitgehend im Energiewirtschaftsgesetz vorgegeben. Die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung einer vollständigen Übernahme oder andere juristische Details lägen dann wieder in der Zuständigkeit des gewählten Senats und der Bürgerschaft.

Auch der Vorwurf der CDU-Fraktion, dass die Energienetze „neutral“ seien und nichts mit der Energiewende zu tun hätten, ist unzutreffend. Die Netzinitiative konnte umfangreich nachweisen, dass gerade den Verteilnetzen eine zentrale Rolle im Gelingen der Energiewende zukommt.

Dies hat zuletzt die Deutsche Energieagentur im Dezember 2012 bestätigt
1http://www.dena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Energiesysteme/Dokumente/121210_denaVNS_Ergebniszusammenfassung_PSG_pdf.pdf

Die Vertrauenspersonen Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter
Hörmann hoffen nun, dass es zu einer schnellen Entscheidung des
Hamburgischen Verfassungsgerichtes kommt.”

Hinweis: In Berlin startet im Februar das Volksbegehren für die Rekommunalisierung der Stromnetze und für neue Stadtwerke ohne Vattenfall: Berlin braucht Unterstützung für die Energiewende – Vattenfall abschalten

Dirk Seifert

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