Bundesregierung: Betrieb der Uranfabrik zur Nicht-Verbreitung von Atomwaffentechnik erforderlich

Radioaktiv-07.jpgMit einer Kleinen Anfrage zu den Verkaufsplänen der Uranfabriken der URENCO wollten die Linken-Bundestagsabgeordneten Dorothée Menzner und Kathrin Vogeler von der Bundesregierung mehr Informationen und erfahren, wie denn der Atomausstieg in Deutschland weitergehen wird. Doch statt Pläne für die Stilllegung der Uranfabrik in Gronau, gibt es das Gegenteil. Die Bundesregierung setzt sich für den weiteren Betrieb der Uranfabrik in Gronau ein, denn unter anderem trage sie „wesentlich zum Wohlstand einer strukturschwachen Region Deutschlands bei“. (Drucksache 17/11975, PDF). Alles klar?!

Die Linken-Abgeordneten formulierten auch die Sorge, dass durch einen Verkauf der URENCO große Risiken für die Weiterverbreitung von Atomwaffentechnik entstehen. Für die Bundesregierung kein Problem. „Dem … Interesse an einer möglichst wirksamen Durchsetzung der Vorgaben dieses Vertrages (gemeint ist der Vertrag von Almelo, Anm. UFÄ) wird durch den Weiterbetrieb der Anlage in Gronau wirksam gedient.“

Die Linke Abgeordnete Dorothée Menzner zu dieser bestechenden Logik in einer Pressemitteilung: „Die Anreicherung von Uran in Deutschland dient nach Vorstellung der Bundesregierung der Nichtverbreitung von Kernwaffen. … Einem Land, dessen Bevölkerung die Atomkraft ein für allemal kategorisch abgelehnt hat, derartige durchschaubaren Argumente vorzulegen, ist eine Unverschämtheit. Mit dem gleichen Argument könnte man die Laufzeiten der Atommeiler wieder verlängern, um die Ausstiegsbeschlüsse länger umsetzen zu können“, so Menzner, energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Die Uranfabrik in Gronau ist von den Atomgesetzänderungen nach Fukushima ausgenommen, der Betrieb wurde nicht befristet. In Gronau wird der Uranbrennstoff für Atomkraftwerke in aller Welt hergestellt. Grundsätzlich kann in diesen Anreicherungsanlagen auch waffenfähiges Uran hergestellt werden. Daher gilt diese Technik als besonders riskant und unterliegt mit dem Staatsvertrag von Almelo umfangreichen Kontrollen (siehe auch hier: Uran(waffen)technik im Angebot – URENCO steht zum Verkauf). Die deutschen Betreiber E.on/RWE sowie die britische Regierung wollen jeweils ihre Drittel an der URENCO verkaufen. Außerdem ist mit einem Drittel die Niederlande an den Urananlagen in Deutschland, England, Niederlande und USA beteiligt.

Weitere Informationen: Krieg um Uran? Mali, Niger und der Uranabbau für Atomkraftwerke

Uranfabrik Gronau – Maßnahmen gegen Flugzeugabsturz sind Geheimsache – Sicherheitsprüfung zieht sich hin

Uranfabrik Gronau stilllegen – zwei Rechtsgutachten von 2011 und ein kostspieliger Ausstieg?

Urankonzern URENCO – niederländische Regierung lässt Verkauf prüfen

 

Bundestagspräsident für Rekommunalisierung der Energienetze?!

unser-netz_248x80Auch das noch. Bundestagspräsident Norbert Lammert will die Rekommunalisierung oder gar Verstaatlichung der Energienetze! In einem Interview mit der „Welt“sagt Lammert: „Wir machen zunehmend die Erfahrung, dass die Ausgliederung von Verantwortlichkeiten aus dem öffentlichen in den privatwirtschaftlichen Bereich keineswegs zu Verbesserungen führt. Ich habe auch erhebliche Zweifel daran, ob zum Beispiel die privatwirtschaftliche Verantwortung für die Energienetze in Deutschland eine gute Idee ist. Wir sollten bei Fragen der Infrastruktur eher vom Grundsatz einer öffentlichen als einer privaten Verantwortlichkeit ausgehen.“

Nicht schlecht, wo doch in Hamburg seine Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion gerade per Verfassungsklage gegen einen Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze in der Elbmetropole vorgeht. Das hat zwar wenig Aussicht auf Erfolg. Aber besser wäre, die CDU Hamburg würde sich der Auffassung von Lammert anschließen und „Infrastruktur eher … einer öffentlichen als einer privaten Verantwortlichkeit“ übergeben.

Möglicherweise engagiert sich der Bundestagspräsident und das CDU-Mitglied ja auch direkt bei den laufenden Kampagnen für die Rekommunalisierung? In Berlin, in Hamburg und vielen vielen anderen Orten.

Energiewende Hamburg: CDU-Verfassungsklage gegen Volksentscheid über Energienetze weder zulässig noch begründet

unser-netz_248x80Das Bündnis UNSER HAMBURG – UNSER NETZ hat gegen die von der CDU-Fraktion eingereichte Verfassungsklage gegen den Volksentscheid zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze Stellung genommen und diese heute beim Hamburger Verfassungsgericht eingereicht.

UPDATE: Hier die Stellungnahme zur Verfassungsklage von RA Till Steffen, Elblaw (PDF) und einige Anmerkungen zur „Bedeutung der Verteilnetze für die Energiewende“ (PDF) .

Und hier die Pressemitteilung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ:

 

„UNSER HAMBURG – UNSER NETZ kommt nach Prüfung der von der Hamburger CDU-Fraktion im Dezember 2012 vorgelegten Verfassungsklage gegen den im September 2013 stattfinden Volksentscheid zur Rücknahme der Energienetze zum Ergebnis, dass die Klage weder zulässig noch inhaltlich begründet ist. (siehe auch hier: Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation)

Die Rechtslage zur Zulässigkeit der Verfassungsklage ist aus Sicht der Initiative, die sich von Rechtsanwalt Dr. Till Steffen aus der Kanzlei elblaw Rechtsanwälte vertreten lässt, eindeutig. Kurz vor einem Volksentscheid ist eine verfassungsrechtliche Überprüfung nicht möglich, dies hätte deutlich früher in dem dreistufigen Verfahren erfolgen müssen. Die CDU muss sich fragen lassen, warum sie bis zum Ablauf der Frist im Jahre 2011 keine Verfassungsklage eingereicht hat, obwohl kein von ihr vorgetragenes Argument neu ist. Es entsteht der Eindruck, dass sie bewusst das Verfahren vor dem Verfassungsgericht nutzt, um die Volksinitiative in ein ungünstiges Licht zu rücken. Tatsächlich weiß die CDU, dass die Klage unzulässig sein wird: Sie hat noch im Jahre 2012 einer Gesetzesänderung zugestimmt, die den Ausschluss einer Klage kurz vor einem Volksentscheid noch einmal verdeutlicht.

Viel entscheidender ist für die Initiative aber, dass die wesentlichen inhaltlichen Vorwürfe nicht tragen. So können Volksentscheide durchaus haushaltsrelevant sein. Zur Klarstellung wurde 2008 die Hamburger Verfassung extra geändert. Nicht mehr allgemein „Haushaltsangelegenheiten“ sondern nur noch „Haushaltspläne“ sind als Gegenstand eines Volksentscheides ausgeschlossen (Artikel 50 HV). Auch der Vorwurf, die Rücknahme der Energienetze sei nicht finanzierbar und würde den finanzpolitischen Spielraum des Hamburger Haushalts quasi auf Null reduzieren, ist nicht haltbar. Dem Kaufpreis stehen gesicherte Einnahmen aus dem Netzbetrieb in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr gegenüber und die Bundesnetzagentur garantiert bei entsprechender Betriebsführung auch für Ausbauvorhaben auskömmliche Renditen.

Mittlerweile haben zudem seit 2007 bundesweit 170 kommunale Unternehmen die Energienetze wieder in ihre Zuständigkeit übernommen. Allein dies zeige, so die Initiative, dass eine Rekommunalisierung ein normaler und finanzierbarer Vorgang sei.

Der zweite inhaltliche Vorwurf richtet sich gegen die angebliche Unbestimmtheit des Vorlagentexts des Volksentscheids. Auch dies hält UNSER HAMBURG –UNSER NETZ für unbegründet. Der Auftrag an Senat und Bürgerschaft ist klar formuliert: alle notwendigen und zulässigen Schritte für eine Rücknahme der Energienetze sind zu unternehmen. Diesen Auftrag könne der Wähler zweifelsfrei einordnen und der Adressat sei klar benannt.

Die konkrete Umsetzung einer Rekommunalisierung ist ohnehin weitgehend im Energiewirtschaftsgesetz vorgegeben. Die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung einer vollständigen Übernahme oder andere juristische Details lägen dann wieder in der Zuständigkeit des gewählten Senats und der Bürgerschaft.

Auch der Vorwurf der CDU-Fraktion, dass die Energienetze „neutral“ seien und nichts mit der Energiewende zu tun hätten, ist unzutreffend. Die Netzinitiative konnte umfangreich nachweisen, dass gerade den Verteilnetzen eine zentrale Rolle im Gelingen der Energiewende zukommt.

Dies hat zuletzt die Deutsche Energieagentur im Dezember 2012 bestätigt
1http://www.dena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Energiesysteme/Dokumente/121210_denaVNS_Ergebniszusammenfassung_PSG_pdf.pdf

Die Vertrauenspersonen Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter
Hörmann hoffen nun, dass es zu einer schnellen Entscheidung des
Hamburgischen Verfassungsgerichtes kommt.“

Hinweis: In Berlin startet im Februar das Volksbegehren für die Rekommunalisierung der Stromnetze und für neue Stadtwerke ohne Vattenfall: Berlin braucht Unterstützung für die Energiewende – Vattenfall abschalten

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