Atommüll-Endlager-Suche und Export-Verbot: Zweifel und Mängel bleiben
Am 23. März will der Bundestag in zweiter und dritter Lesung nach nur drei Wochen parlamentarischer Behandlungsfrist die Novelle zur „Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes“ verabschieden. Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE tragen den Entwurf von Grünen, SPD und CDU/CSU nicht mit, weil weiterhin grundsätzliche Mängel und Zweifel bestehen. Zdebel hat für seine Fraktion einen Entschließungs- und Änderungsantrag angekündigt.
Bei dem Standortauswahlgesetz geht es darum, wie die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle künftig ablaufen soll. Denn auch über 40 Jahre nach dem Einstieg in die Atomenergie gibt es für diese Abfälle bis heute keine dauerhafte Lagermöglichkeit. 40 Jahre dauert auch der Konflikt um Gorleben an, bei dem Staat und Wirtschaft so ziemlich alles falsch gemacht haben, was man falsch machen kann. Nicht zuletzt weil Staat und Wirtschaft gegen jede Vernunft einseitig an Gorleben festhielten, hat eine ergebnisoffene Suche nach einem dauerhaften Atommülllager bis heute nicht wirklich stattgefunden. Dennoch soll bei dem jetzt zur Beschlussfassung anstehenden Neustart Gorleben weiterhin im Verfahren bleiben.
- Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf soll eine Umsetzung der Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe sein. Die Fraktion DIE LINKE hatte den Ergebnissen nicht zugestimmt. Mehr zu den weiteren Kritikpunkten sind hier in einer Stellungnahme veröffentlich.
Kritisch bewerten Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE auch die vorgesehene Regelung zum Export-Verbot für hochradioaktive Brennelemente aus Forschungsreaktoren, insbesondere mit Blick auf die 152 Castor-Behälter in Jülich. Der Vorschlag zu einer Änderung des Atomgesetzes, der sich auch nach der Anhörung in der letzten Woche nicht mehr verändert hat, lässt aus Sicht des Bundestagsabgeordneten Schlupflöcher, die einen Export unter bestimmten Umständen zulassen.
Seit Jahren verhandeln die Betreiber der Forschungsanlage in Jülich mit den USA über einen solchen Export. Allerdings hatten in der Anhörung des Umweltausschusses in der vergangenen Woche VertreterInnen der anderen Fraktionen und des Bundesumweltministeriums betont, dass ein solcher Export aus ihrer Sicht mit der vorliegenden Formulierung nicht geben wird.
Nach der Beschlussfassung des Bundestags am 23. März muss noch der Bundesrat in seiner Sitzung am 31. März dem Gesetzentwurf zustimmen.
- Auf der Homepage des Bundestages wird die Debatte für den 23. März (225. Sitzung) so angekündigt:
Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes
zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
Drucksache 18/11398
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)
Drucksache 18/…
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)
– zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Exportverbot für hochradioaktiven Abfälle
– zu dem Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
Verantwortung für die Zukunft
Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandorte
Drucksachen 18/9791, 18/9100, 18/…
c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)
zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Umgang mit Atommüll – Defizite des Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms beheben und Konsequenzen aus dem Atommülldesaster ziehen
Drucksachen 18/5228, 18/7275