COP23 – DIE LINKE ruft auf: Klima schützen – Kohle stoppen! – Rote Linie gegen Kohle

DIE LINKE unterstützt die Proteste zum UN-Klimagipfel COP 23 im November in Bonn. Mit einem eigenen Aufruf mobilisiert die Partei zur Demonstration „Klima schützen – Kohle stoppen! – Rote Linie gegen Kohle“ am 04.11.2017. Außerdem ruft DIE LINKE zur Teilnahme und Unterstützung der friedlichen Aktionen des zivilen Ungehorsams von Bündnissen wie „Ende Gelände“ auf.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel: „Egal welche Bundesregierung zustande kommt, der Kohleausstieg muss jetzt sofort beginnen und gesetzlich geregelt werden. Dazu gehört auch, dass die ältesten Braunkohlekraftwerke schnellstens vom Netz genommen werden. Anders gibt es keine Chance, dass Deutschland seine Klimaschutzziele bis 2020 erreicht. Damit der klimapolitisch unverzichtbare Ausstieg nicht zu Lasten der Beschäftigten geht, braucht es einen Strukturanpassungsfonds.“

Wir müssen jetzt gemeinsam den Protest verstärken und dazu gehören auch die Demonstrationen und Aktionen rund um den UN-Gipfel COP23. Es darf auch International keine Null-Nummern mehr geben. Deutschland und die EU müssen als Vorreiter dafür sorgen, dass das 1,5 Grad-Ziel erreicht wird und dafür konkrete Maßnahmen auflegen.“

Demonstration anlässlich der Weltklimakonferenz in Bonn

Beschluss des Geschäftsführenden Parteivorstandes vom 9. Oktober 2017

DIE LINKE unterstützt die Proteste zum UN-Klimagipfel COP 23 im November.

Wir rufen auf zur Teilnahme an der Demonstration am 04.11.2017 in Bonn

„Klima schützen – Kohle stoppen! – Rote Linie gegen Kohle“

Die Extrem-Wetter-Ereignisse auf der ganzen Welt zeigen deutlich, der menschengemachte Klimawandel schreitet voran. Gleichzeitig versagt die herrschende Politik einmal mehr. US-Präsident Donald Trump pfeift auf das Pariser Klimaabkommen, während immer mehr Menschen, vor allem im globalen Süden, von der Klimakatastrophe bedroht und zur Flucht gezwungen werden. Doch auch andere Regierungen schützen Kohle-, Öl- und Autokonzerne und scheuen den Konflikt mit den Interessen der Großkonzerne. Die Bundesrepublik ist hier Paradebeispiel. CDU und SPD blockieren den Einstieg in den Kohleausstieg, bremsen den Ökostromausbau und beschützten den Dieselmotor. Die 2020-Klimaziele wird Deutschland krachend verfehlen. Gleichzeitig erhalten die Energiekonzerne RWE und LEAG für eine überflüssige Reservehaltung von maroden Braunkohlekraftwerken noch Millionen-Beträge von den Stromverbraucherinnen und –Verbrauchern. Eine sozial gerechte Energiewende geht anders!

DIE LINKE fordert einen gesetzlich geregelten, und für die Beschäftigten sozial abgesicherten, Kohleausstieg. Dieser muss unverzüglich mit den dreckigsten Meilern beginnen und spätestens im Jahr 2035 beendet sein.

Denn die Uhr für unser Klima tickt: die 1,5-bis-2-Grad-Obergrenze der Erderwärmung scheint kaum noch einhaltbar. Ein Irrwitz, denn Alternativen zur fossil-atomaren Wirtschaftsweise sind längst vorhanden. Erneuerbare Energien übernehmen schon heute große Anteile der Stromversorgung und könnten auch zusätzlich eine zukunftsfähige Mobilität und effiziente Gebäude versorgen. Dafür braucht es aber mehr als nur neue Technik. Die profitorientierte Wachstumslogik gehört ebenso auf den Prüfstand, wie die Verteilung von Macht und Reichtum in unserer Gesellschaft. Bisher wird zum Beispiel der dringend benötigte Strukturwandel für Menschen in Regionen, die stark mit der fossil-atomaren Wirtschaftsweise verbunden sind, aufgeschoben. Die nötigen Investitionen für einen gerechten Übergang hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft werden nicht getätigt. Hier muss umgesteuert werden. DIE LINKE fordert deshalb ein Zukunftsprogramm für den sozialen und ökologischen Umbau der Wirtschaft.

Bei der UN-Klimakonferenz im November in Bonn werden globale Eliten erneut so tun, als wären die globalen Herausforderungen bei ihnen in guten Händen. Doch den meisten von ihnen geht es vor allem darum, die wirtschaftlichen Interessen heimischer Großkonzerne zu schützen. Lasst uns darum den Klimaschutz in die eigene Hände nehmen. In Energiegenossenschaften, Bioenergiedörfern und Stadtteilinitiativen, in Kommunen, Universitäten und Unternehmen. Und vor allem auch mit einer klaren Ansage für eine gerechte Klimapolitik an die UN-Klimakonferenz in Bonn und die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU, FDP und Grünen in Berlin.

DIE LINKE begrüßt und unterstützt die friedlichen Proteste der Zivilgesellschaft im Zusammenhang mit dem UN-Klimagipfel COP 23 in Bonn. Wir rufen unsere Mitglieder und Sympathisierenden zur Teilnahme an der Demonstration von Umwelt- und Entwicklungsorganisationen „Klima schützen – Kohle stoppen! – Rote Linie gegen Kohle“ am 4.11.2017 in Bonn auf. Wir rufen ebenfalls zur Teilnahme und Unterstützung der friedlichen Aktionen des zivilen Ungehorsams von Bündnissen wie „Ende Gelände“ auf, die im zeitlichen Umfeld dazu im Rheinland stattfinden.

DIE LINKE ist und bleibt Teil der globalen Klimagerechtigkeitsbewegung.

Statt Klimawandel stehen wir ein für den sozial-ökologischen Wandel!

Terror-Urteil: Bundes­poli­zei zu Recht im Einsatz gegen 155 Gramm Nordseekrabensalat

Das erschüttert jeden nordischen Küstenbewohner: Im durch nichts zu rechtfertigenden Einsatz gegen die ununterbrochene Nutzung des lebensnotwendigen 155-Gramm-Krabensalats auf Flugreisen bekommt die Bundespolizei durch ein Urteil des Oberverwaltung Berlin-Brandenburg sogar im Berufungsverfahren Recht. Menschenrechtsorganisationen sollten aufhorchen. Nicht ganz so schwer wiegt vielleicht das nunmehr ebenfalls bestätigte Verbot für die Mitnahme von 140 Gramm „Flensburger Fördetopf“ im Flug-Handgepäck. Doch nicht nur norddeutschen Fluggästen wird künftig die Grundversorgung verweigert: Auch italienische BürgerInnen sind bedroht, denn die dürfen nach diesem Terrorurteil vom März 2017 auch keine 272 g Büffelmozarella mehr ins Handgepäck packen. Das OVG versteigt sich in völliger Verkennung der Wahrheit zu der völlig absurden Bewertung, dass es sich bei Krabbensalat um Lebens­mit­tel handelt, die aus „Mi­schun­gen von Flüs­sig­kei­ten und Fest­stof­fen“ bestehen. Ort des brutalen Einsatzes der Bundespolizei: Natürlich Berlin-Tegel. So einen Flughafen muss man einfach schließen! (Foto: Marcela (talk), Wikipedia)

„Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Bran­den­burg hat in einem Beru­fungs­ver­fah­ren eine Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Berlin bestätigt, wonach 272 g Büffel­mozza­rella, 155 g Nord­see­krabben­salat und 140 g „Flens­bur­ger Förde­topf“ nicht im Hand­ge­päck eines Flug­gas­tes mit­ge­führt wer­den durf­ten. Die Bundes­poli­zei hatte dem Klä­ger im März 2013 am Flug­ha­fen Ber­lin-Te­gel zu Recht unter­sagt, die genann­ten Lebens­mit­tel im Hand­ge­päck zu trans­por­tieren. Es han­delt sich nach dem in Deutsch­land unmit­tel­bar gel­ten­den euro­päi­schen Ver­ord­nungs­recht über die Kon­trol­le des Hand­ge­päcks bei den Lebens­mit­teln um Mi­schun­gen von Flüs­sig­kei­ten und Fest­stof­fen. Der­ar­tige Mi­schun­gen dür­fen allen­falls in Einzel­be­hält­nis­sen mit einem Fas­sungs­ver­mö­gen von nicht mehr als 100 Milli­li­tern in ei­nem durch­sich­tigen, wieder ver­schließ­ba­ren Plas­tik­beu­tel mit einem Fas­sungs­ver­mö­gen von nicht mehr als 1 Liter beför­dert wer­den. Diese Vor­ga­ben, die hin­rei­chend be­stimmt sind, hat der Klä­ger nicht ein­ge­hal­ten. Die Bundes­poli­zei war auch nicht ver­pflich­tet, die mit­ge­führ­ten Lebens­mit­tel auf das Vor­han­den­sein von Flüs­sig­spreng­stoff zu unter­suchen. Die Revision wurde nicht zuge­las­sen. Urteil vom 28. März 2017 – OVG 6 B 70.15″

Noch mehr Atommüll zu Lasten der SteuerzahlerInnen verstaatlichen?

Die Bundesregierung will weiteren Atommüll von Zulieferfirmen für den AKW-Betrieb verstaatlichen und deren Haftung für die Kostenrisiken bei der Atommülllagerung beenden. Bereits im Dezember 2016 hatten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU sowie die Grünen die AKW-Betreiber gegen eine Einmalzahlung in einen öffentlich-rechtlichen Atommüll-Entsorgungsfonds von der künftigen Kosten-Haftung befreit. Bereits zweimal haben im Mai Gespräche zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der Siemens AG in dieser Sache stattgefunden, teilt die Bundesregierung auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) mit.

Siemens hatte u.a. Brennelemente für den AKW-Einsatz in Hanau hergestellt. Insgesamt 10.170 Kubikmeter Atommüll sind dabei angefallen. Für den Rückbau der Atomanlagen und die Atommülllagerung hat Siemens sogenannte „Entsorgungs-Rückstellungen“ in Höhe von 1.551 Millionen Euro gebildet. Die Bundesregierung teilt mit, dass bis Ende 2018 eine Entscheidung fallen soll.

Zdebel: „Es spricht nichts dagegen, dass auch Versorgungsbetriebe wie Siemens ihre Rückstellungen in den bestehenden öffentlich-rechtlichen Atommüll-Entsorgungsfonds einzahlen. Was aber hier genauso wenig geht, wie bei den AKW-Betreibern, ist, diese von der Verantwortung für die künftigen Kostenrisiken zu befreien. Eine Verlagerung dieser Kosten-Risiken von den Konzernen auf die Steuerzahler ist mit DIE LINKE nicht zu machen.“

Ende 2016 hatten die Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD sowie die Grünen im Bundestag die „Neuordnung der Entsorgungsverantwortung“ beschlossen und die AKW-Betreiber gegen eine Einmalzahlung von 24 Mrd. Euro von der künftigen Verantwortung für die Finanzierung der Atommülllagerung komplett befreit. Die Risiken bei den Kosten trägt seit dem der Steuerzahler.

Diese Regelung umfasst bislang nur die AKW-Betreiber. Atommüll ist aber auch bei Versorgungsbetrieben oder Forschungseinrichtungen angefallen. Bereits im November 2016 hatte die Bundesregierung angekündigt, dass sie „Gespräche mit Betreibern anderer Anlagen aufnehmen werde, in denen radioaktive Abfälle anfallen oder angefallen sind (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10482 vom 30. November 2016).“ Laut Angaben der Bundesregierung finden derzeit Gespräche angeblich „im Rahmen einer ergebnisoffenen Prüfung“ zur Klärung von Fragen und Sachverhalten statt.

Mit Bezug auf Siemens sagt die Bundesregierung: „Vor diesem Hintergrund fand mit der Siemens AG am 17. Mai 2017 ein Gespräch zwischen dem Chief Financial Officer und dem fachlich zuständigen Abteilungsleiter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie statt, und am 30. Mai 2017 ein Gespräch mit den gleichen Beteiligten sowie den beteiligten Ressorts Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, vertreten auf Fachebene, und fachlichen Experten der Siemens AG.“

Nach Angaben der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel lagern von den insgesamt 10.170 Kubikmetern leicht- und mittelradioaktiven Abfällen, für die Siemens verantwortlich ist, 6.050 Kubikmeter in Hanau. Das dortige Zwischenlager für von der Firma DAHER Nuclear Technologie GmbH betreiben.

Außerdem lagern im damaligen Siemens-Standort Karlstein „nach Angaben der Firma Siemens AG 2.610 m3 radioaktive Abfälle sowie 25.836 kg radioaktive Rohabfälle (Stand Juni 2017). Es handelt sich ausschließlich um Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (schwach- und mittelradioaktive Abfälle – LAW/MAW). Das Lager wird von der Firma Siemens AG betrieben.“

„Die Abfälle werden derzeit an folgenden Orten bzw. bei folgenden Unternehmen zwischengelagert oder konditioniert und verpackt:
– Karlstein,
– Hanau,
– Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE),
– GRB Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe GmbH,
– Siempelkamp.“

Unklar bleibt die Antwort zur Frage, ob unter den Siemens-Abfällen auch Kernbrennstoffe sind. Dazu sagt die Bundesregierung: „Bei den in Rede stehenden radioaktiven Abfällen der Firma Siemens AG handelt es sich nicht um Kernbrennstoffe im genehmigungsrechtlichen Sinne.“

 

Benning und Lewe täuschen die Öffentlichkeit – BImA-„Einigung“ wird immer mehr zur Wahlkampfposse

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) kommentiert die aktuellen Berichte der Westfälischen Nachrichten und der Münsterschen Zeitung zu den Irritationen bei den Verkaufsverhandlungen um die York-Kaserne in Münster-Gremmendorf, die momentan von der Stadt Münster mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geführt werden:

„Mehr und mehr wird deutlich: Die von Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU), der CDU-Bundestagsabgeordneten Sybille Benning und der CDU Münster vollmundig hinausposaunte Einigung zum Ankauf der BImA-Immobilien ist hochgradig unseriös und entpuppt sich als billiges Wahlkampfgetöse. Die Wahrheit ist: Viele Fragen sind weiterhin offen und die Verhandlungen sind nicht abgeschlossen, sondern werden weiter geführt.

Finanzstaatssekretär Jens Spahn (CDU) hat mir am Mittwoch in einem Brief auf meine schriftliche Frage zum Verkaufswert der Kasernen und zum aktuellen Verhandlungsstand geantwortet, dass ‚die Frage nach der Wertermittlung (…) für Teilbereiche der beiden genannten Liegenschaften in Münster Gegenstand der laufenden Verhandlungen mit der Stadt Münster‘ bleibe. Laut WN und MZ geht es dabei um die Kasernenareale, die derzeit noch vom Land NRW als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge genutzt werden. Diese Bereiche seien – anders als am Montag beim Pressegespräch mit Oberbürgermeister Lewe und Staatssekretär Spahn behauptet – vorerst von einem Verkauf ausgenommen.

Dreierlei irritiert:

  1. Wieso wurde das falsch dargestellt und wieso taucht diese Information in Spahns Antwort auf meine Frage nicht auf, sondern kommt erst auf erneute Nachfragen der Presse ans Licht?
  2. Die CDU Münster spricht am vergangenen Wochenende von einem ‚Meilenstein‘ und einem ‚Durchbruch‘ bei den Verhandlungen mit der BImA. Aber wieso hat dann Oberbürgermeister Lewe am vergangenen Mittwoch im Rat keine näheren Auskünfte über den Deal geben wollen?
  3. Und wieso spricht Sybille Benning (CDU-Bundestagsabgeordnete) von einem ‚Sonderpreis‘ für Münster, obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist?.

Finanzstaatssekretär Spahn beeilt sich auch prompt zu betonen, dass die BImA durch das entsprechende BImA-Gesetz daran gebunden sei, das Eigentum des Bundes nicht unter Wert zu verkaufen. Wenn man das anders wolle, so Spahn, dann müsse eben das Gesetz geändert werden. Richtig! Aber wieso verweigert die CDU genau diese Gesetzesänderung seit Jahren? DIE LINKE fordert schon seit langem die Änderung des BImA-Gesetzes, um die BImA-Verkaufspolitik nach wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Erfordernissen wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums auszurichten, statt nach dem Prinzip der Profitmaximierung. Einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion haben Sybille Benning und Christoph Strässer (SPD) im Bundestag abgelehnt.

Zusammenfassen lässt sich die aktuelle Wahlkampfposse der CDU also wie folgt: Die CDU Münster feiert sich dafür, dass sie sich eine Woche vor der Bundestagswahl als Kümmerer in der Wohnungspolitik inszenieren kann. Das entpuppt sich bei näherer Betrachtung als wahlkampftaktisches Manöver. Denn es wird ja noch weiter verhandelt und entscheidende Fragen sind noch nicht geklärt. Das BImA-Gesetz bleibt unangetastet und verpflichtet den Bund beim Verkauf weiter auf das Profitprinzip. Das dicke Ende könnte dann nach der Bundestagswahl kommen. Bleibt es beim jetzigen BImA-Gesetz, wird die Stadt Münster vermutlich einen deutlich höheren Kaufpreis verkünden als bislang erwartet. Das würde zu Lasten der Schaffung bezahlbaren Wohnraums gehen.

DIE LINKE wird den Verhandlungsprozess weiter kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass das BImA-Gesetz auf Bundesebene endlich geändert und vom Profitzwang befreit wird.“

Zdebel kritisiert Zuwachs von Leiharbeit in Münster

„Seit 2003 hat sich die Leiharbeit in Münster verfünffacht. Mittlerweile müssen in unserer Stadt bereits rund 5000 Menschen in einem Leiharbeitsverhältnis verdingen. Leiharbeit ist nichts anderes als eine moderne Form von Sklaverei. Wir warnen seit Jahren vor amerikanischen Verhältnissen in Münster, diese Studie gibt uns leider Recht“, so Hubertus Zdebel Bundestagskandidat der LINKEN in Münster zu den Ergebnissen der Studie „Atypische Beschäftigung“ der Hans-Böckler-Stiftung.

Zdebel weiter: „Diese Entwicklung ist aber nicht vom Himmel gefallen, sondern setzte mit der Agenda 2010 ein, die Bundeskanzler Schröder (SPD) im Jahr 2003 gegen den Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt hat. Es ist allerhöchste Zeit für einen Wechsel in der Arbeitsmarktpolitik: Statt Hungerlöhnen, miesen Arbeitsbedingungen und unsicheren Zukunftsperspektiven braucht es die Umwandlung von Leiharbeit in sichere Arbeitsverhältnisse. Die Wirtschaft muss gesetzlich zu guten Arbeitsbedingungen verpflichtet werden. Dafür ist es notwendig, sich mit der mächtigen Wirtschaftslobby anzulegen, wozu bisher nur DIE LINKE bereit war.

Die Studie wirft insgesamt ein schlechtes Licht auf die Arbeitsbedingungen in Münster. Demnach stiegen die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im gleichen Zeitraum ebenfalls stark an. Besonders heraus sticht dabei der Anteil von Frauen. 67 Prozent aller prekär Beschäftigten in Münster sind weiblich. Wer sich die Gleichberechtigung von Frau und Mann auf die Fahnen schreibt, ist daher nur glaubwürdig, wenn er/sie sich auch gegen die Deregulierung des Arbeitsmarktes durch die vergangenen Regierungen engagiert.“

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