Zugunsten der Atomkonzerne: CDU/CSU blockiert Haftungssicherungsgesetz der eigenen Regierung

Das so genannte Haftungssicherungsgesetz, mit dem die Atomkonzerne daran gehindert werden sollen, mit Abspaltungen und Bad Bank-Gründungen sich aus der Verwantwortung für die Finanzierung der Atommüll-Kosten zu stehlen, kommt nicht wie von der Bundesregierung angekündigt zum 1. Januar. Die CDU/CSU-Fraktion hat die Beratungen im Bundestag heute mit Zustimmung der SPD-Fraktion gegen den Protest der der LINKEN und Grünen von der Tagesordnung genommen. Bundesregierung und Bundesrat hatten das Gesetz als eilbedürftig bezeichnet, weil E.on zum 1. Januar 2016 erste Konzernanteile abspalten wird. Die CDU/CSU-Fraktion blockiert damit – mit Duldung der SPD – den Gesetzentwurf aus dem Haus des Wirtschaftsministers Gabriel.

Hubertus Zdebel, Bundestagsabeordnerter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Offener Konflikt zwischen den Koalitionspartnern der Bundesregierung zu gunsten der Atomkonzerne. Das von der eigenen Bundesregierung und auch dem Bundesrat als eilbefürftig bezeichnete Gesetz wird aufgrund der Blockade der CDU/CSU-Fraktion im Wirtschaftsausschuss und mit Duldung der SPD nun nicht mehr zum 1. Januar in Kraft treten können.

Das ist auch ein offener Angriff aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion gegen den Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, aus dessen Haus der Gesetzentwurf stammt und der verhindern soll, dass sich die Atomkonzerne durch Abspaltungen und Bad-Bank-Gründungen aus der Verantwortung für die Kosten der Atommüll-Entsorgung verabschieden.

Zum 1. Januar wird E.on erste Abspaltungen vornehmen und RWE hat angekündigt das nun auch tun zu wollen. Das Gesetz ist daher dringend nötig und wird als erster Schritt von der Fraktion DIE LINKE unterstützt, damit am Ende nicht die BürgerInnen die Zeche zahlen.

Die CDU/CSU macht die Konzernhaftung damit zur Verhandlungsmasse der neuen Atomkommission. Die Absetzung ist auch ein Alarmsignal, was von der Atomkommission zu erwarten ist, die bis Februar Vorschläge machen soll, die die Atom-Rückstellungen der Konzerne gesichert werden können: „Der nächste Atomdeal zum Schaden der Bürger ist auf den Weg gebracht. Das ist das Signal, das von der heutigen Absetzung des Gesetzentwurfs ausgeht“.

Belgische Riss-Reaktoren in Doel und Tihange dauerhaft stilllegen!

Trotz tausender Risse in den Reaktordruckbehältern der belgischen Atommeiler Doel 3 und Tihange 2 hat die dortige Atomaufsicht FANC grünes Licht für die Wiederinbetriebnahme gegeben. Städte wie Aachen und Mönchengladbach in NRW, aber auch über 100.000 BürgerInnen fordern die dauerhafte Stilllegung dieser maroden Reaktoren. Der NRW-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel unterstützt diese Forderungen und hat jetzt die Bundesregierung aufgefordert, im Umweltausschuss über die Sicherheitsüberprüfungen zu informieren. Die Sitzung findet morgen im Bundestag statt.

Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE wird das Bundesumweltministerium auf der 69. Sitzung des Umweltausschusses „über die zahlreichen Riss-Befunde, die vorgenommenen Überprüfungen und die abschließenden Bewertungen bei den beiden belgischen Atomkraftwerken Doel (Block 3) und Tihange (Block 2) sowie über die Bewertung der Wiederinbetriebnahme der beiden Reaktoren“ informieren.

Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss und Sprecher für Atomausstieg: „Tihange liegt dicht an der deutschen Grenze und zu Nordrhein-Westfalen. Zurecht machen sich die Bürgerinnen und Bürger große Sorgen, dass diese maroden Reaktoren trotz der Risse wieder ans Netz gehen sollen. Nicht nur wir von der Linken fordern angesichts dieser Risse und der damit verbundenen Risiken die endgültige Abschaltung. Viele Kommunalvertreter und auch CDU-Abgeordnete haben sich für die Stilllegung ausgesprochen. (Aachener Zeitung). Ich will jetzt wissen, was das Bundesumweltministerium in der Sache sagt und ob die Bundesregierung aktiv wird und sich die Abschaltung einsetzt.“

Bis heute sind die Ursachen für die Risse in den Reaktordruckbehältern (RDB) der beiden AKWs Doel und Tihange nicht aufgeklärt. Der RDB ist das „Herzstück“ eines Atomreaktors, in dem sich die hochradioaktiven Brennelemente befinden und in dem die nukleare Kettenreaktion stattfindet. Der RDB muss – insbesondere im Fall von Ausnahmesituationen wie Schnellabschaltungen – extremen Druckereignissen standhalten. Risse sind also eine massive Gefahr, weil sie auf Schwächungen des Reaktor-Stahls verweisen. Im Krisenfall könnte es zu einem Bruch des Reaktors kommen. Dann wäre der Super-GAU kaum noch aufzuhalten.

Nachbesserungen am Landesentwicklungsplan NRW zwingend erforderlich, um Fracking umfassend auszuschließen

HubertusZedebl-012„Entgegen dem Eindruck, den die SPD-Grünen Landesregierung in NRW hervorrufen will, wird Fracking im neuen Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) nicht umfassend ausgeschlossen. Die Landesregierung präsentiert stattdessen eine Mogelpackung. Fracking im Sandgestein wäre demnach erlaubt. Erkundungsbohrungen, Probe- und Forschungsbohrungen sind in jedem Gestein erlaubt“, kritisiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Dies ist exakt die Linie von SPD-Wirtschaftsminister Gerald Duin, der den systematischen Einstieg in Fracking plant. So kann Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung nicht halten, Fracking im Bundesland nicht zuzulassen. Ich fordere die Landesregierung auf, nachzubessern und Fracking im Landesentwicklungsplan umfassend auszuschließen.“

Zdebel weiter: „Im LEP NRW wird Fracking lediglich für sogenannte ‚unkonventionelle Lagerstätten‘ ausgeschlossen. Nach den Vorstellungen der Landesregierung gehören hierzu nur Schiefergas- und Flözgasreservoirs. Insbesondere Sandgesteine werden zu den konventionellen Lagerstätten gezählt und damit für Fracking freigegeben. Erste Betreiber in NRW zielen schon auf das Sandgestein ab, so dass Fracking zur industriellen Gasförderung keineswegs ausgeschlossen ist. Gerade an der Grenze zu Niedersachsen, auf dessen Landesgebiet großflächige Sandsteinformationen liegen, ist mit gashaltigem Sandgestein zu rechnen.

Der Hinweis im LEP NRW, dass Fracking im Sandgestein ‚eine sichere Technologie‘ sei, ist grob irreführend. In Niedersachsen etwa wurde bereits in Sandgestein gefrackt – ohne dass dort jemals eine systematische Untersuchung auf Umweltschäden erfolgt wäre. Damit ist und bleibt Fracking auch in Sandgestein ein unkalkulierbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Hinzu kommt, dass der LEP NRW Fracking selbst im Schiefergestein und Kohleflözen nicht vollständig ausschließt. Ausgeschlossen wird hier lediglich die ‚Gewinnung‘ von Erdgas, d.h. die industrielle Förderung. Nicht ausgeschlossen wird hingegen die ‚Aufsuchung‘. Dies sind Tätigkeiten zur Entdeckung oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen. Sie umfassen etwa Erkundungsbohrungen, Probebohrungen und Forschungsbohrungen, bei denen dann aber auch Fracking zur Anwendung kommen kann.“

Haushalt 2016 und der Atommüll: Gorleben und Schacht Konrad beenden

In einem Entschließungsantrag zu den Haushaltsberatungen 2016 haben Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE das Ende für die ungeeigneten Atommülllager-Standorte Gorleben und Schacht Konrad gefordert. In dem Antrag zum Einzelplan 16 (PDF) des Umweltministerium heißt es unter anderem:

„Die dauerhafte Lagerung aller Arten von Atommüll ist bis heute komplett ungelöst. ASSE und Morsleben zeigen, dass ohne wissenschaftliche Kriterien für die Lagerung und ohne Alternativenvergleich unterschiedlicher Standorte eine sichere Lagerung radioaktiver Abfälle nicht möglich ist.

Dies trifft auch für das geplante Atommüllendlager im Schacht Konrad für die Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle zu. Der Standort ist ungeeignet, weil auch er ohne jeden Alternativenvergleich politisch festgelegt worden ist und obendrein nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Forschung entspricht.

Ebenso ist der Salzstock in Gorleben für die dauerhaft sichere Lagerung hochradioaktiver Abfälle ungeeignet. Statt der jetzigen Offenhaltung sollte Gorleben als Standort aufgegeben und vollständig

Entsprechend fordert der Antrag die Anpassung der Haushaltsmittel in diesem Bereichen.

Mehr Geld verlangen Zdebel und die Fraktion für die Suche nach einem dauerhaften Lager für den Atommüll. Die derzeitige Atommüll-Kommission wird angesichts der knappen Zeit ihrer Tätigkeit bis Ende Juni 2016 nicht in der Lage sein, ihren Arbeit zu einem sinnvollen Abschluss zu bringen. Dafür hat auch die Vorlage des Nationalen Entsorgungsprogramms im August 2015 gesorgt. Nach langem Widerstand durch Vertreter der Kommission müssen nun auch andere Atommüllarten als nur die hochradioaktiven Abfälle betrachtet und Vorschläge für den weiteren Umgang mit ihnen gefunden werden. Deswegen müsse in neuer Konstellation nach dem Ende der jetzigen Kommission ein neues Gremium an den Start gehen.

Konzerne haben mit Festhalten an Gorleben Atommüll-Kosten selbst in die Höhe getrieben

„Die Atomkonzerne können sich jetzt nicht vor den Kosten drücken, die sie selbst verschuldet haben. Wenn die Endlagersuche heute länger dauert, dann ist das ein Ergebnis ihrer Ignoranz und Politik. Immer noch halten sie an einem nicht geeigneten Standort in Gorleben fest“, kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, die heutige Anhörung der Energiekonzerne in der Sitzung der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK). Zdebel weiter:

„Damit tragen die Energiekonzerne selbst die Verantwortung, dass die Endlagersuche bislang nicht vorangekommen ist. Mit aller Macht haben sie sich gegen die Aufgabe von Gorleben gestemmt und Regierungen mit Schadensersatzklagen gedroht. Sie sind die Verursacher der Atommüllberge, für dessen Lagerung es auch aufgrund ihres bornierten Festhaltens an Gorleben, bis heute keine Lösung gibt. Ihre Ignoranz gegenüber einer gesellschaftlichen Mehrheit, die spätestens nach Tschernobyl für den Atomausstieg plädiert, hat einen Konflikt angeheizt, für dessen Kosten sie nun auch finanziell grade stehen müssen. Schließlich haben sie jahrelang fette Gewinne mit der Atomenergie gemacht.

Eine Atomstiftung zur Finanzierung des Atomausstiegs lehnt DIE LINKE ab. Wir setzen uns dafür ein, dass das Nachhaftungsgesetz schleunigst verabschiedet wird, damit die Atomkonzerne nicht durch Abspaltungen aus der Haftung aussteigen können. Und wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Atommüll-Fonds mit Nachschusspflicht, in den die Unternehmen die Rückstellungen einzahlen und auch künftig bei Kostensteigerungen nachzahlen müssen. Das ist ihre Pflicht und Schuldigkeit. Eine Verlagerung von Kosten auf die öffentlichen Haushalte und damit auf Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, darf es nicht geben“.

Diese PM ist auch auf der Seite der Bundestagsfraktion DIE LINKE online

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