Atomanlagen und „terroristisch motivierte Taten“: Erhöhte Schutzmaßnahmen gegen „bestimmte Angriffsszenarien“

AKW-Brokdorf-Nov2015
AKW Brokdorf mit Anti-Terror-Maßnahme auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel.

Informationen gefährden den Sicherungszweck, sagen die Behörden. Immer mehr Fragen der Sicherung von Atomanlagen zum Schutz der Bevölkerung spielen sich im Geheimen ab und entziehen sich damit jeder öffentlichen Kontrolle. Seit 2011 erfolgen an den Atomanlagen Nachrüstungen gegen „terroristisch motivierte Taten“. Beim Castor-Atommülllager in Lubmin scheiterten geplante Nachrüstungen vorerst. Am AKW Brokdorf sind auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Gestänge montiert worden, die offenbar die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel wurde per Gerichtsbeschluss aufgehoben. Die Behörden mochten selbst den Richtern keinen Einblick in ihre Maßnahmen geben. Zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) haben Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner von der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Bundesregierung befragt.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Atomanlagen als Terror-Ziele. Das ist eine beklemmende Vorstellung und zeigt auf ganz andere Weise, welch unverantwortlicher Wahnsinn die Atomenergienutzung war und ist. Vor allem die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler sollte angesichts ihres enormen Gefährdungspotentials möglichst sofort abgeschaltet werden. Es ist ein Dilemma, aber es kann nicht sein, dass Bürger und Gerichte immer mehr ausgeschlossen werden, die Sicherheit der Atomanlagen überprüfen zu können.“

  • Die Antwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.
  • Im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig, das zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel führte, sprach Richter Dierk Habermann mit Blick auf die Geheimhaltung bei Sicherheitsmaßnahmen von einem „Dilemma“ für den Senat. Siehe dazu die SHZ. Ausführlich hat sich das ZDF-Magazin Frontal21 mit diesem Thema beschäftigt. Das Manuscript des Beitrags
    „Angriffsziel Atomkraftwerk – Gefahren nach dem Ausstieg“ aus der Sendung vom 11. März 2014 hier hier online nachzulesen (PDF). Darin kommt Richter Habermann ebenso zu wort wie die Sachverständige Oda Becker, deren Vortrag vor Gericht wesentlich zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel sorgte. Ihre Stellungnahme ist hier als PDF nachlesbar.

Insgesamt bestätigt die Bundesregierung auf Nachfrage von Zdebel und Kassner: „Nachrüstmaßnahmen wurden für alle deutschen Zwischenlager erforderlich und 2011 auch an allen Standorten beantragt. Für die standortnahen Zwischenlager Gundremmingen, Biblis und Lingen wurden die Genehmigungen bereits erteilt; die Erteilung der übrigen Nachrüstungsgenehmigungen mit Ausnahme des Zwischenlagers Nord, des AVR-Behälterlagers Jülich sowie des Zwischenlagers Brunsbüttel erfolgt nach derzeitiger Planung spätestens im Jahr 2016.“

Die geplanten baulichen Nachrüstungen für das Castor-Zwischenlager der EnergieWerke Nord (EWN) bei Lubmin hätten sich „letztendlich als nicht genehmigungsfähig“ herausgestellt, teilt die Bundesregierung weiter mit. Der Betreiber prüfe derzeit „Optionen, die dazu geeignet sind, die ausreichenden temporären Maßnahmen durch bauliche und sonstige technische Maßnahmen zu ersetzen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Ob es dabei auch zu einem Neubau der Castor-Zwischenlagerhalle kommt, wie der NDR jüngst berichtet hat, bleibt offen.

Bis dahin sorgen nach Aussage der Bundesregierung weiterhin lediglich „temporäre Maßnahmen“ für ausreichenden Schutz. Über die Gründe will die Bundesregierung den beiden Abgeordneten Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner keine Details mitteilen, „um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen“.

Doch auch bei den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken werden derartige Maßnahmen umgesetzt. Sichtbar ist das am AKW Brokdorf, wo auf allen Dächern rund um die Reaktorkuppel „Gestänge“ montiert wurden. Es ist offensichtlich, dass damit das Landen von Hubschraubern verhindert werden soll, damit kein Terrorkommando von dort aus z.B. mit panzerbrechenden Waffen direkt auf die Reaktorkuppel schießen kann. Dennoch weigert sich die Bundesregierung, über diese Maßnahme nähere Angaben zu machen, um „Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden“.

Ähnliche Maßnahmen sind der Antwort der Bundesregierung zufolge auch an anderen noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken umgesetzt oder werden noch umgesetzt: „Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind ergänzende Sicherungseinrichtungen auf den Dachflächen der Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb notwendig. Die technische Ausführung dieser Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Kernkraftwerk und kann daher unterschiedlich ausfallen. Die Anträge zur Ergänzung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind entweder bereits abgearbeitet bzw. wurden oder werden in Kürze gestellt. Weitere Details der Maßnahme können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“

Im Januar wurde nach einem Urteil des OVG Schleswig die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Auch hier spielte die Geheimhaltung der Behörden eine Rolle. Der Grund: „Die zuständige Behörde sah sich aus Geheimschutzgründen, die durch das Bundesverwaltungsgericht nach gerichtlicher Überprüfung bestätigt wurden, gehindert, die getroffenen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem erkennenden Gericht offen zu legen, da hierdurch gerade der Sicherungszweck gefährdet worden wäre“, heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Zdebel und Kassner.

Hintergrund: Atomanlagen und „Schutz gegen terroristisch motivierte Taten“

An allen bundesdeutschen Atomanlagen werden aufgrund von „Gefährdungslagen“ seit 2011 Sicherungsmaßnahmen zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) vorgenommen. „Als solche werden derzeit insbesondere auch terroristisch motivierte Taten in Betracht gezogen“, heißt es auf der Homepage des Bundesumweltminsterums.

Auch wenn das Ministerium betont, dass die Nachrüstungen „nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland“ erfolgen. Seit Mitte 2011 hat sich mit Blick auf die Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll zu „bestimmten Angriffsszenarien im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter, die zu Schutzzielverletzungen führen können“ … „die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.“

Als „temporäre Maßnahmen“ werden vor allem personelle und administrative Regelungen bezeichnet. Also z.B. verstärkter Einsatz von Sicherheitspersonal rund um die Anlagen. Angestrebt werden aber bauliche Maßnahmen, die mehr Schutz gegen nicht weiter bezeichnete Angriffsszenarien bieten sollen. An einigen Castor-Zwischenlagern sollen bzw. werden z.B. Schutzmauern zusätzlich errichtet. Auch von „Härtungen“ wird dabei gesprochen. Selbst zu der Frage, was man sich darunter vorstellen soll, verweigert die Bundesregierung eine Antwort: „Dies ist von den jeweiligen standortspezifischen Umständen, insbesondere von der Bausubstanz der Halle abhängig. Details können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu gefährden.“

Mit TISA-Freihandelsabkommen droht Fracking

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Geheime Verhandlungsunterlagen sind Freibrief fürs Fracking

Zu den an die Öffentlichkeit gelangten geheimen Verhandlungsunterlagen des TISA-Abkommens (Trade in Services Agreement) erklärt der Bundestagsabgeordneter Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss:

„Mit TISA planen Energiewirtschaft und deren politische Handlanger die vollständige Liberalisierung der globalen Energiemärkte und nehmen dabei keinerlei Rücksicht auf Gesundheit und Umwelt. Das jetzt öffentlich gewordene Papier schlägt ausdrücklich eine ‚Technologie-Neutralität‘ vor. Wenn ein Land seinen Energiemarkt für ausländische Konzerne öffnet, dann dürfe das nicht nur für einzelne Energieträger, sondern müsse für alle gelten – ganz gleich, ob es sich dabei um Solar, Atom, Wind, Kohle, Öl, Geothermie oder Fracking handelt.

Unter diesem Deckmantel sollen Fracking, Kohle und Atom-Energie geschützt werden, während der Ausbau erneuerbarer Energien behindert werden würde. Selbst die viel zu geringen Fracking-Regulierungen, die von der CDU-SPD-Bundesregierung vorgeschlagen wurden, könnten mit TISA als eine nicht legitime Einschränkung angesehen werden und damit hinfällig werden.

Wer über Fracking redet, darf über die Freihandelsabkommen TISA, TTIP und CETA nicht schweigen. Die geplanten Abkommen könnten Fracking-Konzernen den Weg ebnen, um Gesundheit- und Umweltschutz zu umgehen. Außerdem könnten die Fracking-Konzerne mit TTIP und CETA milliardenschweren Schadensersatz für Verbote oder Regulierungen von Fracking einklagen. DIE LINKE fordert daher nicht nur ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking, sondern auch den sofortigen Stopp der Verhandlungen zu  TISA, TTIP und CETA. Es muss Schluss mit der Deregulierung des internationalen Handels sein. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Regulierung, damit die Umwelt und die Menschen nicht auf der Strecke bleiben.“

Bundesumweltministerium über die belgischen AKWs Doel und Tihange

Trotz tausender Risse in den Reaktordruckbehältern der belgischen Atommeiler Doel 3 und Tihange 2 hat die dortige Atomaufsicht FANC grünes Licht für die Wiederinbetriebnahme gegeben. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE hatten zur Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch, den 2.12.2015 das Bundesumweltministerium um einen aktuellen Bericht gebeten.Im folgenden wird der schriftliche Bericht hier dokumentiert.

„Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit / der Bundesregierung 01.12.2015
„Bericht zur Darstellung, in welcher Weise die zuständigen Behörden in Deutschland über die Befunde an den belgischen Anlagen in Doel-3 und Tihange-2 informiert wurden.“

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE

 

Im Juli und September 2012 wurden bei einer Sonderprüfung am Reaktordruckbehälter (RDB) der Kernkraftwerke Doel-3 und Tihange-2 mehrere Tausend Ultraschallanzeigen gefunden. Die belgische atomrechtliche Aufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC) informierte umgehend andere Aufsichtsbehörden und Sachverständigenorganisationen darüber und bat um Unterstützung bei der Bewertung. Das Bundesumweltministerium begrüßte die Entscheidung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde FANC, sich zur Klärung der Befunde einer internationalen Diskussion zu stellen. FANC hatte für diesen Prozess Expertengruppen eingerichtet.

In diesen ersten Expertengruppen, die am 16. Oktober 2012 und am 8.-9. Januar 2013 getagt haben, war aus Deutschland die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) vertreten. Eingehende Diskussionen im Rahmen der Expertengruppen veranlassten die zuständige FANC, der Einschätzung des Betreibers zu folgen, dass es sich um Wasserstoff-induzierte Trennungen im Werkstoff, sogenannte Wasserstoffflocken, handele, die schon bei der Herstellung entstanden seien. Mit Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 17/12975 vom 04. April 2013 wurde der damalige Sachstand zu den Befunden dargestellt.
Im weiteren Verlauf wurde FANC neben den anerkannten belgischen Sachverständigen-Organisationen auch von weiteren internationalen Experten in der Bewertung unterstützt. Im diesem „International Review Board“ (IRB) wurden international anerkannte Experten durch die FANC „ad personam“ berufen. Im IRB war die GRS nicht vertreten. Die FANC berichtete in Abständen über die weitere Entwicklung an die Mitglieder der WENRA (Western Nuclear Regulators Association). Der WENRA gehören die Leiter sämtlicher europäischer atomrechtlicher Aufsichtsbehörden an. Die WENRA nahm schließlich die Erkenntnisse aus den beiden belgischen Anlagen zum Anlass, im Sommer 2013 eine Empfehlung für entsprechende Überprüfungen an den Reaktordruckbehältern der in Europa bestehenden Kernkraftwerke auszusprechen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen sind im Bericht vom 17. Dezember 2014 „Activities in WENRA countries following the recommendation regarding flaw indications found in Belgian reactors“ dargestellt (http://www.wenra.org/media/filer_public/2014/12/26/flaws_in_
rpv_feedback_2014-12-19.pdf).

Neben der Mitwirkung in der WENRA ist Deutschland – ebenso wie Belgien – in den für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen europäischen Gremien und Gruppen – wie etwa ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group) und HERCA (Heads of the European Radiological Protection Competent Authorities) – vertreten. Ein Austausch mit Belgien findet zudem auf internationaler Ebene unter Nutzung der multilateralen Organisationen IAEO und der OECD/NEA statt. Das Bundesumweltministerium hat auch im Rahmen dieser Möglichkeiten den regelmäßigen Dialog mit den belgischen Vertretern gesucht und bei entsprechenden Gelegenheiten die deutschen Besorgnisse, die sich im Zusammenhang mit dem Sicherheitszustand der grenznahen belgischen Anlagen ergeben, zum Ausdruck gebracht.
Am 17. November 2015 hat FANC seine Entscheidung zur Zustimmung zum Wieder- anfahren der Anlagen Doel-3 und Tihange-2 bekannt gegeben. FANC kommt nach einer Würdigung der ihr vorliegenden Unterlagen zu dem Schluss, dass die Integrität der Reaktordruckbehälter der beiden Anlagen für einen 40-jährigen Betrieb nachgewiesen sei. Für eine transparente Erläuterung der Entscheidung hat FANC umfangreiche Unterlagen veröffentlicht(http://www.fanc.be/nl/page/doel-3-tihange-2-indications-de-defauts-dans-l-acier-des-cuves/1488.aspx).

Das BMUB hatte schon Ende Oktober 2015 über seine Vorgehensweise für den Fall einer Zustimmung der Behörde zum Wiederanfahren entschieden. Die Entscheidung der FANC soll unter Einbindung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und des Ausschusses Druckführende Komponenten und Werkstoffe (DKW) der Reaktorsicherheitskommission (RSK) ausgewertet werden. Mit der Auswertung durch die GRS und der DKW wurde begonnen, Ergebnisse stehen derzeit noch aus.
FANC hat angekündigt ihre Entscheidungsgrundlage im Rahmen eines Workshops mit atomrechtlichen Aufsichtsbehörden im Januar 2016 erläutern zu wollen. Das Bundesumweltministerium begrüßt, dass die atomrechtliche Aufsichtsbehörde FANC sich einer internationalen Diskussion zu den Entscheidungsgrundlagen stellen wird. Das Bundesumweltministerium wird sich an dieser Erörterung aktiv beteiligen.“

Nachgefragt: Sicherungsmaßnahmen am Atommüll-Zwischenlager in Lubmin und AKW Brokdorf

„Die Sicherung von Zwischenlagern für hochradioaktiven Atommüll ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6795).“ Darüber berichtet die Homepage des Deutschen Bundestags. Gemeinsam mit der zuständigen Bundestagsabgeordneten Kerstin Kassner will Hubertus Zdebel von der Bundesregierung über die Situation des Atommüll-Zwischenlagers in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) mehr erfahren. Dabei geht es vor allem um Anti-Terror-Maßnahmen, behördlich so genannten SEWD (Sonstige Einwirkungen Dritter). Medien hatten berichtet, dass der dortige Betreiber, die Energie Werke Nord (EWN), einen Genehmigungsantrag für Sicherungsmaßnahmen zurückgezogen haben. Auch über Schutzmaßnahmen am AKW Brokdorf wollen Zdebel und Kassner mehr wissen. Antworten der Bundesregierung werden für nächste Woche erwartet.

Der Pressedienst im Bundestag fasst die Anfrage so zusammen: „Die Fragensteller wollen unter anderem wissen, ob EWN den Antrag tatsächlich zurückgezogen hat und wie dies begründet wurde. Zudem interessieren sich die Linken-Abgeordneten für Details „temporärer Maßnahmen“, die die Abfälle vor Eingriffen durch Dritte, beispielsweise Terroristen, schützen sollen. Auch zu Sicherungsmaßnahmen anderer Zwischenlagerstandorte verlangt die Fraktion Auskunft.“

Zdebel fragt die Bundesregierung auch über Maßnahmen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes am AKW Brokdorf. Dort wurden auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Konstruktionen errichtet, die offenbar dazu dienen, die Landung von Hubschraubern zu verhindern. Die Behörden machen aber keine Angaben, was genau diese Maßnahmen sollen und aufgrund welcher Sicherheitsanalysen diese erfolgen.

Nachgefragt: Castoren in der Wiederaufbereitung

Mit einer Kleinen Anfrage will Hubertus Zdebel über die „Rückführung von 26 Castor-Behältern aus Wiederaufbereitungsanlagen in Frankreich und England  (18/6841) von der Bundesregierung erfahren, wie es um die Kosten der Lagerung des Atommülls und deren Träger bestellt ist. Darüber berichtet die Homepage des Deutschen Bundestags jetzt. Außerdem fragen Zdebel und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE nach den „Absprachen in Form von Notenwechsel zwischen der Bundesregierung und Frankreich beziehungsweise England.“ Die Antworten der Bundesregierung sollen in der nächsten Woche erfolgen.

Auf der Bundestagseite ist weiter zu lesen: „So wollen die Fragesteller konkret wissen, ob die Verlängerung der Rücktransportfristen mit den jeweiligen Regierungen „in Form von Noten“ erfolgt ist und welchen genau Inhalt diese Noten haben. Zudem interessieren sie sich für die Zusammensetzung von „bilateralen Arbeitsgruppen“, die mit dem Thema befasst sein sollen. Laut Vorbemerkung soll der Rücktransport bis zum Jahr 2020 erfolgen. 2013 sei vom Bundesamt für Strahlenschutz noch ein Termin „voraussichtlich ab 2015“ angegeben worden, heißt es in der Anfrage.

Hintergrund der Anfrage ist, dass Deutschland noch insgesamt 26 Castor-Behälter mit gefährlichem Atommüll aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in Sellafield (GB) und La Hague (F) zurücknehmen muss. Ehemals sollten diese Abfälle in das oberirdische Zwischenlager nach Gorleben. Mit dem Standortauswahlgesetz zum Neubeginn der Suche nach einem dauerhaften Atommülllager wurde vereinbart, dass dieser Atommüll nicht mehr nach Gorleben, sondern auf Standortzwischenlager an den AKWs verteilt werden soll.

Bis heute gibt es dazu aber keine Lösung. Die Atomkonzerne hatten dagegen Klage erhoben, weil sie die Kosten für die Lagerung an den AKW-Standorten nicht übernehmen wollen. Die Klagen sind nach Mitteilung der Vertreter von E.on und RWE in der Atommüll-Kommission allerdings „ruhend“ gestellt, weil derzeit zwischen der Bundesregierung und den Konzernen Verhandlungen laufen.

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