Protest gegen Klimakiller RWE bei der Hauptversammlung

Gegen die heute in Essen stattfindende Hauptversammlung von RWE haben Aktivistinnen und Aktivisten der Umweltbewegung sowie Mitglieder der Linken, darunter auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) und Mitglieder aus dem  Bundes- und Landesvorstand, protestiert. Die bunten Proteste richteten sich gegen die umweltzerstörende Politik des Konzerns, der weiterhin auf fossile Energien setzt und aktuell seine Tochterfirma Innogy zerschlagen möchte, um die eigenen Gewinne auszubauen.

Zdebel macht deutlich, warum er teilgenommen hat: „Das Geschäftsmodell von RWE ist die Ausbeutung von Mensch und Natur. Deswegen ist es so wichtig, dass wir heute gemeinsam protestiert haben gegen Umweltzerstörung und Stellenabbau. Der geplante Innogy-Deal zwischen E.ON und RWE würde die Monopolstrukturen im Energiesektor weiter stärken, während zugleich bis zu 5.000 Stellen abgebaut werden sollen.

Darüber hinaus sind RWE und E.ON beteiligt an der Urananreicherungsanlage Gronau und mitverantwortlich für die Uranlieferungen an die Schrottreaktoren Tihange und Doel in Belgien. RWE betreibt allein drei der schädlichsten Kraftwerke in Europa und sorgt für die Abholzung des Hambacher Forstes. Darüber hinaus ist das Unternehmen einer der vehementesten Verfechter von Kohleenergie.“

Atomgesetz und Entschädigungen für Konzerne – Laufzeitverlängerung nicht geplant

Bis Ende Juni 2018 muss der Bundestag das Atomgesetz ändern, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg vom 6. Dezember 2016 auf Klage der Atomkonzerne umzusetzen. Generell hatte das Gericht den Atomausstieg als Verfassungsgemäß erklärt, aber Entschädigungen, wenn auch in deutlich geringerem Umfang als die von den Atomkonzernen erwarteten 20 Mrd. Euro, für rechtens befunden und eine entsprechende Neuregelung verlangt. Im Wirtschaftsausschuss bestätigte die Bundesregierung nun auf Nachfrage der LINKEN, was sie auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel bereits mitgeteilt hatte: Die nach dem Urteil mögliche Option einer Laufzeitverlängerung für einige Atommeiler werde laut Aussage des Bundesumweltministeriums nicht Gegenstand der noch laufenden Prüfung sein.

Außerdem erklärte die Bundesregierung, eine Atomgesetzänderung in der Frist bis Ende Juni 2018 einhalten zu wollen. Obwohl die Zeit drängt, konnte die Bundesregierung im Ausschuss keinen Termin nennen, bis wann eine Einigung über die anderen möglichen Alternativen zum Ausgleich von Entschädigungen gefunden sein wird. Der Termin 30.6. kann schon jetzt nur noch durch ein zeitlich gestrafftes Gesetzgebungsverfahren gehalten werden. Entsprechende Erwägungen gebe es, ließ die Bundesregierung durchblicken.

Hubertus Zdebel, der für die Fraktion DIE LINKE im Wirtschafts-Ausschuss zuständig war: „Gut ist, dass die Bundesregierung die Finger von der Variante einer Laufzeitverlängerung für Atommeiler lässt. Dass aber mit Blick auf die Frist bis Ende Juni offenbar in der Bundesregierung immer noch Uneinigkeit besteht, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun umgesetzt werden soll, lässt nichts Gutes erwarten, denn es geht wieder einmal darum, dass die Atomkonzerne finanziell bedient werden müssen. Dem Bundestag ausreichend Zeit für eine gründliche und gute Beratung zu lassen, wäre deshalb das Mindeste. Die Regelungen betreffen vor allem die Atomkraftwerke Krümmel (Vattenfall) und Mülheim-Kärlich (RWE), wo der Gesetzgeber laut Bundesverfassungsgericht bis Ende Juni 2018 einen Ausgleich schaffen muss.“

Hinweis: Vattenfall klagt mit besonderem Blick auf das AKW Krümmel auch vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID im Rahmen der Energie-Charta auf Schadensersatz gegen den Atomausstieg. Ein Urteilsspruch ist derzeit nicht absebar.

Finanzierung der Atommülllager – Der Entsorgungsfonds

Fachtagung des Atommüllreports. Thema: Die Neuordnung der Atommüllentsorgung. Anlass: Ende 2016 ist mit den Stimmen von Grünen, SPD und CDU/CSU die Atommülllagerung neu organisiert worden. Gegen eine Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro wurden die Atomkonzerne dauerhaft von den Kosten-Risiken der Atommülllagerung befreit. Der gesamte Bereich der Lagerung aller Arten von Atommüll wurde verstaatlicht, neue staatliche Akteure übernehmen Schritt für Schritt nun die Aufgaben von den Atomkonzernen. Mitte 2017 nahm der neue Entsorgungsfonds seine Tätigkeit auf. Er muss erreichen, dass die Verzinsung der Einlagen dauerhaft auf so hohem Niveau ist, dass die Kosten dauerhaft gesichert werden. Sonst müssen die SteuerzahlerInnen die Zeche Zahlen.

Auf der Tagung „Wem gehört der Atommüll“ berichtete die Anwältin Cornelia Ziehm zu den rechtlichen Aspekten der sogenannten Neuordnung. Thorben Becker vom BUND zeigte auf, welche neuen staatlichen Akteure und Gesellschaften für die Atommüll-Verwaltung zuständig sind. Burghard Rosen und Dr. Klaus-Jürgen Brammer von der neu gegründeten Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung informierten über die Umsetzung der Beschlüsse des Bundestages, demzufolge die staatliche Übernahme der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle am 1. Januar 2019 erfolgt und anschließend auch weitere 12 Zwischenlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle verstaatlicht werden.

Zur Finanzierung der Kosten für Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke sowie zur Atommülllagerung und dem dafür neu eingerichten Entsorgungs-Fonds informierte Hubertus Zdebel die etwa 50 TeilnehmerInnen der Fachtagung. Zdebel ist Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Kuratorium des Entsorgungs-Fonds.

In seinem Beitrag gab er auch einen Überblick über die Herausforderungen und Risiken, die der immer noch im Aufbau befindliche Entsorgungs-Fonds zu stemmen hat. (Es gilt das gesprochene Wort.)

Finanzierung Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke, Finanzierung der Atommülllagerung und der Entsorgungs-Fonds, Hubertus Zdebel, MdB:

Zu Ende der vergangenen Legislaturperiode wurden die Verantwortlichkeiten im gesamten Bereich der Atommülllagerung neu geregelt. Dazu gehört auch die Frage: Wer zahlt? Jahrzehntelang galt: Die Atomunternehmen als Verursacher übernehmen diese Kosten. Dieses Versprechen wurde Ende 2016 mit dem gemeinsam von Bündnis 90/DIE GRÜNEN,  CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen meiner Fraktion verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung  gebrochen: Gegen eine geringe Einmal-Zahlung wurden die Konzerne von der Kosten-Verantwortung befreit. Die drei Fraktionen stützten sich dabei auf Empfehlungen der von der damaligen Bundesregierung eingesetzten »Trittin-Kommission« mit VertreterInnen aus dem Umfeld von CDU/CSU, SPD und Grünen – DIE LINKE war nicht vertreten. Das Motto lautete: Der Staat übernimmt den Atommüll! Die Konzerne hatten die Gewinne, die SteuerzahlerInnen sollen die Kosten-Risiken tragen. Das war und ist skandalös und eine schwere Belastung, um einen gesellschaftlichen Konsens für die sichere Lagerung der radioaktiven Abfälle zu erreichen.

Bis zum Jahr 2015 hatten die Atomkonzerne für die Stilllegung der Reaktoren und für die Atommülllagerung – zusammengefasst unter dem Begriff der Entsorgungs-Rückstellungen – Rückstellungen in Höhe von etwa 36 Mrd. Euro gebildet.

Seit den 90er Jahren war immer wieder gewarnt worden, dass das Instrument der Rückstellungen und die alleinige Kontrolle der Atomkonzerne darüber enorme Risiken mit sich bringe. Schon damals haben wir gefordert, die Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu übertragen. Natürlich mit der Verpflichtung für die Konzerne, für die Kostensteigerungen in der Haftung zu bleiben.

Doch alle Bundesregierungen, auch die erste Rot-Grüne Regierung, haben diese Warnungen ignoriert und es unterlassen, die Rückstellungen in einen unabhängigen Fonds zu überführen und nachhaltig zu sichern.

Doch so, wie die Atomkonzerne damals „gepeppelt“ wurden, so sehr ist die vermeintliche Neuordnung zu ihrem Vorteil: Vor dem Hintergrund der Drohungen der Konzerne, sich per Bad-Bank-Ausgründungen vor der Verantwortung und den Kosten zu drücken, haben CDU/CSU, SPD-und die Grünen es selbst 2016 für den Bereich Stilllegung und Rückbau der AKWs bei dem unverantwortlichen Modell der Rückstellungen belassen.

Zwar bleiben die Konzerne hier in der Verantwortung, aber wie Prof. Dr. Georg Hermes von der Uni Frankfurt bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss im Bundestag feststellte, es wurde „keine konsequente Sicherung der Haftungsmasse“ betrieben. Auf wirksame Regelungen zur Haftungssicherung wurde völlig verzichtet. Hier bleibt das Risiko also bestehen, dass die Atomkonzerne sich möglicherweise zum Schaden der SteuerzahlerInnen aus dem Staub machen.

Statt die gesamten Rückstellungen in den Fonds zu übertragen und diese damit krisensicher zu machen, wurden die Konzerne geschont und lediglich rund 17 Mrd. Euro plus ein Risikoaufschlag von knapp 7 Milliarden Euro nur für den Atommüll-Sektor in den Fonds vereinbart. Entscheidend dabei: Jegliche Nachschusspflicht bei Kostensteigerungen für die Atommüll-Entsorgung sind zum Vorteil der Konzerne abgeschafft.

Kein Wunder, dass dieser Entsorgungs-Deal bei den Konzernen Partystimmung erzeugte. Von einer „Wunderheilung“ sprach die Süddeutsche, als die eben noch „Pleite-Unternehmen“ umgehend den vollen Betrag an den Entsorgungsfonds überwiesen.

Schlimmer noch, – die Konzerne mussten nicht einmal die Klagen zurückziehen – Stichworte: Bundesverfassungsgericht und Brennelementesteuer sowie Schiedsgerichtsklage von Vattenfall. Diesen faulen Deal hat die Bundesregierung mit Zustimmung von CDU/CSU, SPD und Grünen im Bundestag auch noch mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zusätzlich abgesichert. Lediglich meine Fraktion hat dagegen gestimmt.

Seit dem letzten Sommer ist nun dieser neue „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ unter der Vorstands-Chefin und Bankerin Anja Mikus im Aufbau. Um die Atomkonzerne mit Blick auf die Zinsen weiter zu entlasten, ist das völlig überstürzt angegangen worden. Bis heute ist der Fonds provisorisch im Wirtschaftsministerium untergebracht, baut seine IT noch auf und ist noch dabei, Personal zu finden. Ende dieses Jahres werden wohl 25 Finanzexperten für den Fonds arbeiten. Außerdem ist ein Anlage-Ausschuss eingerichtet, der Vorstand und das Aufsichtsgremium, das sogenannte Kuratorium, beraten soll, wie die Gelder langfristig angelegt werden sollen.

In diesem Kuratorium sitzen Vertreter aus den Bundesbehörden (Wirtschaft, Finanzen, Umwelt), außerdem VertreterInnen der im Bundestag vertretenen Fraktionen. Die Zusammensetzung macht klar, dass die Politik also einen hohen Einfluss hat und Regierung und Bundestag vertreten sind.

Die zentrale Aufgabe ist, die 24 Mrd. Euro angesichts der heutigen Zinsen auf lange Sicht so anzulegen, dass ein durchschnittliches Niveau zwischen 3,3 und  4,5 Prozent (Manager-Magazin) erreicht wird, damit die Kosten für die Lagerung aller Arten von Atommüll in Zukunft finanziert werden können. Steigen die Kosten – wovon auszugehen ist – müsste der Zinssatz noch höher liegen, damit die SteuerzahlerInnen nicht zur Kasse gebeten werden. Das ist eine völlig unsichere Wette auf die Zukunft.

Vor diesem Hintergrund ist zu befürchten, dass die Sicherheit beim Umgang mit dem Atommüll weiterhin auch stark von Kostenfragen belastet sein wird und das Risiko, Billiglösungen zu bevorzugen, bestehen bleibt.

Kostenrisiken gibt es genug: Es gibt aktuell Unsicherheiten, wie es bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle weiter geht und ob es hier Neubauten braucht. Konrad verzögert sich weiter und könnte noch einmal teurer werden, es gibt die Risiken bei der ASSE und in Morsleben. Vor wenigen Tagen gab es erneut über marode Atommüllfässer in Leese. In Lubmin muss ein neues Zwischenlager errichtet werden.

Risiken bestehen aber auch an den Schnittstellen bei der Übergabe der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle von den AKW-Betreibern an den Staat. Die Übergabe soll so erfolgen, dass die Abfälle endlagerfähig sind. Das klingt eindeutig, wir wissen aber, dass hier Potential für erheblichen Streit und für erhebliche Kostensteigerungen zu Lasten des Fonds denkbar sind.

Angesichts der Divestment-Debatten muss man natürlich auch die Frage stellen, wie ein so großer Betrag ethisch und nachhaltig angelegt werden kann: Grundsätzlich soll für die langfristige Anlage das Nachhaltigkeitskonzept nach ESG-Kriterien (ESG – Environmental (Umwelt), Social, Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung) und dem „UN Global Compact“ (Umweltschutz, Anti-Korruption, Menschenrechte, Arbeitsrechte) und dem „UN Global Compact“ (Umweltschutz, Anti-Korruption, Menschenrechte, Arbeitsrechte) gelten, kein Geld soll in AKW-betreibende Unternehmen investiert und der Klimaschutz (Carbon Scores) soll beachtet werden, so das Manager-Magazin.

Da ich Geheimnisträger bin, kann und will ich mich gar nicht dazu äußern, inwieweit bei der Anlage eines ersten Teils der Gelder diese Kriterien überhaupt eingehalten wurden.

Ohnehin, so „Die Welt“, bedeute das einstweilen überhaupt nicht, dass der Fonds damit z.B. Investments in Kohlekonzerne kategorisch ausschließt. Ölkonzerne wie Exxon wären ja schließlich auch jahrelang im Dow Jones Sustainability Index gelistet und damit irgendwie „öko“: „Denn ESG-Kriterien sind äußert locker definiert und auslegungsbedürftig. Meist verwenden Fonds dabei den „Best-in-Class“-Ansatz. Damit sind auch Investitionen in Atom- und Kohlekonzerne möglich, solange nachweisbar ist, dass die ausgewählten Atom- und Kohlekonzerne nach Umwelt- und Sozialgesichtspunkten zu den besten ihrer Klasse gehören.“ Und weiter: „Die deutschen Verbraucher haben jahrzehntelang mit ihrer Stromrechnung in die Rücklagen zur Stilllegung der Kernkraftwerke eingezahlt. Dass über die Mittelverwendung möglichst bald Transparenz hergestellt wird, wäre da wohl angebracht.“

Laut Manager-Magazin haben inzwischen auch schon hochspekulative Hedgefonds beim Vorstand des Fonds angefragt. Da werden wir also sehr gründlich hinschauen müssen.

Die Gründung des Fonds erfolgte – damit die Konzerne schnell aus den Kostenrisiken raus konnten – völlig überstürzt. Das führte zu dem Problem: Wie verwaltet man 24 Mrd. Euro von einer Minute auf die andere mit einem im Aufbau befindlichen Fonds, ohne dass der Betrag durch „Negativzinsen“ sofort schrumpft? Dass es einen längeren Zeitraum brauchen wird, um die gesamten 24 Mrd. vernünftig anzulegen, liegt auf der Hand. Man wird daher erst in einigen Jahren sehen, ob die notwendige Verzinsung erreicht werden kann und welche Risiken für die BürgerInnen damit verbunden sein  werden.

Zahlen hat der Entsorgungsfonds bislang nicht veröffentlicht. Einen Finanz- und Wirtschaftsplan muss der Fonds erst in einigen Monaten vorlegen. Angelaufen aber ist, dass auch Entsorgungskosten im zweistelligen Millionenbereich in 2018 bereits gezahlt werden.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Wie Sie wissen, gelten die jetzigen Entsorgungs-Regelungen nur für die AKW-Betreiber. Versorgungs-Unternehmen sind davon bislang ausgenommen. Siemens, aber möglicherweise auch noch andere Unternehmen, wollen auch noch unter dieses Dach und die Haftungsrisiken loswerden. Die Bundesregierung will das bis Ende dieses Jahres regeln. Vielleicht auch eine Chance, über die Mängel der jetzigen Fonds-Lösung und über die Haftung und Nachschusspflichten noch einmal zu streiten?!

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

Hauptversammlungen der Klimakiller RWE und Co. – Zdebel (DIE LINKE) unterstützt Proteste der Antiatom- und Antikohlebewegung

Aus Anlass der anstehenden Jahreshauptversammlungen von Innogy (24.04.), RWE (26.04.) und E.ON (09.05.) sowie der angekündigten Proteste der kritischen Aktionäre und der Umweltinitiativen erklärt der atompolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Hubertus Zdebel:

„Die größten Klimakiller aus NRW werden ihren Aktionären aller Voraussicht nach erneut satte Gewinne präsentieren. Das Geschäftsmodell der großen Energiekonzerne ist die Ausbeutung von Mensch und Natur. Umso wichtiger, dass zur RWE-Hauptversammlung am Donnerstag (26.04.) breite Proteste geplant sind. Ich hoffe, dass ein deutliches Zeichen für einen konsequenten Klimaschutz gesetzt werden kann. Die scheinheilige Inszenierung von RWE und Co. als klimafreundliche Energieversorger darf bei den Hauptversammlungen nicht unwidersprochen bleiben.

Die Konzernpolitik der Energieriesen ist sowohl aus ökologischer als auch sozialer Perspektive eine Katastrophe. RWE und E.ON sind an der Gronauer Urananreicherungsanlage Urenco beteiligt und also mitverantwortlich für die Uranlieferungen an die belgischen Schrottreaktoren Tihange und Doel. Durch den geplanten Innogy-Deal zwischen E.ON und RWE würden nicht nur die Monopolstrukturen im Energiesektor weiter gefestigt, sondern auch bis zu 5 000 Stellen abgebaut werden. Der dringend nötige Kohleausstieg wird insbesondere von RWE mit aller Macht bekämpft, u.a. durch erfolgreiche Lobbyarbeit bei Ministerpräsident Laschet (CDU) und der großen Koalition in Berlin. Mehr als genug Gründe, um den Klimakillern endlich die rote Karte zu zeigen.

Ich begrüße die angekündigten Aktionen der kritischen Aktionäre und der Umweltinitiativen und werde am Donnerstag die Proteste vor der Grugahalle in Essen unterstützen.“

Tihange/Doel: Nukleare Pulverfässer – Super-GAU möglich

Super-GAU möglich – Atomkraftwerke Tihange und Doel sind nukleare Pulverfässer.“ So titelt die Junge Welt in ihrem Schwerpunkt über die Risiken durch tausende von Rissen in den Druckbehälter der beiden belgischen AKWs. Am Wochenende hatten Experten auf einer Tagung in Aachen auf die Mißstände aufmerksam gemacht und auch von Manipulationen gesprochen. „Mehr als ein Weckruf“ schreibt Hubertus Zdebel in seinem Gastkommentar und fragt: „Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?“ In einem Interview mit dem ehemaliger Leiter der deutschen Atomaufsicht spricht Wolfgang Renneberg mit Blick auf die Genehmigung der beiden Reaktoren von „Hinweisen, dass Risse ignoriert wurden«.

Über die Risiken von Tihange 2 und Doel 3 und die Tagung in Aachen siehe auch hier:

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