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Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive und andere Atomabfälle wird sich – Stand jetzt – um vermutlich Jahrzehnte verzögern. Damit werden diese brisanten Strahlenabfälle weiterhin an vielen Standorten quer durch Republik und nicht nur an den ehemaligen AKWs oberirdisch aufbewahrt. Ob die jeweiligen Behälter, in denen der Strahlenabfall verpackt ist, auch dafür geeignet sind und welche Gefahren bei 100+ statt bislang geplanter 40 Jahren „Zwischenlagerung“ hinzukommen: Das ist die eine bedeutsame Frage, die weit oben auf der Tagesordnung in Fragen Sicherheit und Schutz der Bevölkerung stehen. Eine andere: Wie konnte es dazu kommen, dass die sogenannte Endlagerung immer noch in weitere Ferne ist? Darüber denken in einem Beitrag im „Blog der Republik“ Michael Müller, damaliger Co-Vorsitzender der Endlager-Kommission von Bundestag und Bundesrat und Jürgen Voges, Journalist, Mitarbeiter der genannten Kommission und später im Nationalen Begleitgremium (NBG) zuständig für die Umsetzung des sogenannten Standortauswahlgesetzes nach.
Mitte der 1950er Jahre wurde die friedliche Nutzung der Atomenergie als Weg in ein neues Zeitalter des Wohlstands gepriesen. Die gewaltige Kraft der nuklearen Energiequelle wurde als schier unendlich hingestellt, die alle Energieprobleme der Menschheit lösen würde. Der Grund für die Atomenergie lag auch darin, mit dem Slogan „Atomkraft für den Frieden“ von der katastrophalen Vernichtungskraft der militärischen Atomkernspaltung abzulenken. Doch der Traum von der friedlichen Nutzung ist in unserem Land nach den beiden Größten Anzunehmenden Unfällen (GAU)* in Tschernobyl und Fukushima geplatzt. Aber trotz des Abschaltens aller deutschen Atomkraftwerke ist das kurze, aber riskante und teure Zeitalter der Atomenergie noch nicht vorbei. Das Erbe ist hochradioaktiven Abfall, der über eine Million Jahre in einem sicheren Verschluss gelagert werden muss, damit es nicht zu Schädigungen für Mensch und Natur kommen kann.
Hier im Blog der Republik weiterlesen.
Eine irgendwie olympische Aufgabe für Nordrhein Westfalen: Kommt es ab Anfang 2024 zu hochradioaktiven Atomtransporten mit Castor-Behältern quer durch das Bundesland von Jülich nach Ahaus? Atomwaffenfähiges und extrem angereichertes Uran steckt – hochradiaktiv – in den Graphitkugeln. 300.000+ Eine spezielle Atomreaktor-(Superhelden:)Idee mit Thorium Kugeln, die in einem Hochtemperatur-Reaktor bestrahlt werden, um Atomstrom herzustellen. Mit Brennstoff, der die Herstellung von waffenfähigem Uran und damit dem militärischen Mißbrauch Tür und Tor öffnet. Der Reaktor hat nie richtig funktioniert, aber schwere Schäden angerichtet und brisanten Atommüll hinterlassen.
Die Atomtransporte von Jülich nach Ahaus sind nicht nur wegen der Strahlung gefährlich, sondern auch wegen der Risiken von Terrorangriffen eine enorme Aufgabe für die Innere Sicherheit, für Polizei und Sicherheitskräfte im BUND und NRW. Die Kriegssituation in der Ukraine mit den dortigen Risikolagen um umkämpfte Atomanlagen, erhöht die Aufmerksamkeit. Schon Mitte des nächsten Jahrzehnts läuft die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Ahaus aus. Warum lässt man das Zeug nicht in Jülich? In Ahaus ruft die Bürgerinitiative zu einer Protestkundgebung auf: Sonntag, den 20. August, 14 Uhr im Zentrum von Ahaus (am „Mahner“). Ein Termin, der aus Gründen wichtig ist, um die Frage nach den erforderlichen Sicherheitskonzepten für die künftige oberirdische Lagerung von hochradioaktivem Atommüll neu zu definieren. Denn nicht nur Terror und Krieg erhöhen die Risiken der Atomenergie in all ihren Formen zwischen Reaktor und Waffe. Auch die enormem Probleme bei der langfristigen unterirdischen Lagerung stellen Deutschland und fast alle Staaten der Welt vor bislang ungelöste Herausforderungen. Noch gibt es keine Genehmigung für solche Atomtransporte. Noch fordern vor allem Grüne im Land NRW ein neues Lager in Jülich, statt Transporte. Grüne im Bundestag haben aber – aus unklaren Kostengründen – im Haushaltsausschuss für Transporte nach Ahaus votiert, nachdem sich die verantwortlichen Bundesministerien entsprechend festgelegt hatten.. Der Bund ist Mehrheitseigner bei dem Atommüll aus Jülich.

Das Forschungszentrum Jülich (FZJ) und seine nukleare Entsorgungsgesellschaft (JEN) wollen ihren Atommüll nach Ahaus bringen. Es geht um ca. 300 000 abgebrannte Kugelbrennelemente (Kugel-BE) aus dem stillgelegten Versuchsreaktor AVR. Diese befinden sich in 152 Castor-Behältern. Ab 2024 sollen dann also 152 Straßen-Transporte von Jülich nach Ahaus stattfinden. Eine Testfahrt ohne Behälter hat bereits stattgefunden.
FZJ und JEN erwarten noch in diesem Jahr die Transportgenehmigung und wollen dann schnellstmöglich mit dem Abtransport nach Ahaus beginnen,
obwohl
Wir sagen: Atommüll-Verschiebung ist keine Entsorgung!
Atommüll aus Jülich? Nicht mit uns – wir stellen uns quer!
Wir rufen auf zu einer ersten
Protestkundgebung
am Sonntag, dem 20. August, 14 Uhr
im Zentrum von Ahaus (am „Mahner“).
Während interessierte Kreise immer noch eine wunderbar schöne Geschichte der nukleare Zukunft träumen und dabei wie im Rausch sämtliche Unfall-Risken und die ungelöste Atommüllentsorgung irgendwie vergessen, macht die Realität des nuklearen Wahnsinns deutlich: Atomenergie nimmt die Menschheit in die Geiselhaft der Gefahr einer weitreichenden radioaktiven Verseuchung der Umwelt. Und: Die Kosten für die Umgang mit dem atomaren Erbe steigen und steigen. Und nur, weil die Staaten die Verantwortung für den Atommüll übernehmen und die Unternehmen von den damit verbundenen Risiken entlasten, bleibt der Unsinn vom Gerede von billiger Atomenergie. Niemals war Atomenergie billig.
Niemals wäre sie ohne die staatlichen Beihilfen, Förderungen, Steuerbevorteilungen und Kostenübernahmen für private Konzerne machbar gewesen. In 2017 hat der Bundestag eine Neuregelung bei der Finanzierung der Atommülllagerung durchgeführt. Gegen eine geringe Gebühr von rund 24 Mrd. Euro hat der Bundestag mit CDU/CSU und SPD und den Grünen dafür gestimmt, den Unternehmen den Atommüll quasi abzukaufen. Im Gegenzug sind die Konzerne aus jeder Haftung für weiter steigende Kosten raus. Nun haften die Bürger:innen.
War der Plan bislang, ab den 2050er Jahren den hochaktiven Atommüll in einem Endlager zu verbudeln, ist nun klar, vor 2080 oder aber auch erst im nächsten Jahrhundert, bleibt das Zeug oberirdisch. Auch der Schacht Konrad für leicht- und mittelaktive Abfälle verschiebt sich schon wieder. Und bei den staatlichen Forschungsprojekten aus den 1950er und 60er Jahren läuft es ohnehin jeder bisherige Plan zum Rückbau und zur Stillegung schief. Ausgerechnet die Grünen, die zuletzt zugestimmt hatten, dass die Konzerne aus der Haftung entlassen wurden, hatten im April noch mal den ökonimischen Wahnsinn der Atomenergie, in einer Studie auflisten lasten. UmweltFAIRaendern reicht diese Studie hiermit noch mal nach.
Dokumentation: Bundestagsfraktion DIE Grünen – April 2023: Studie – Atomkraft ist ein Milliardengrab (Die Studie ist direkt hier als PDF)
Atomkraft ist weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll. Eine aktuelle Studie belegt, dass Atomkraft ein Milliardengrab für Steuerzahler*innen und Staat ist. Erneuerbare Energien sind nicht nur kosteneffizienter, sondern auch das bessere Mittel zum Klimaschutz.
07.04.2023
Ökonomische Aspekte der Atomkraft
Atomkraftwerke sind eine ständige Bedrohung für unsere Sicherheit, produzieren Unmengen an hochradioaktivem Müll, der uns noch über eine Million Jahre belasten wird, und sind darüber hinaus deutlich klimaschädlicher als erneuerbare Energien. Die aktuelle Studie „Ökonomische Aspekte der Atomkraft“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und der Technischen Universität Berlin belegt zudem klar, wie ungeheuer kostspielig diese Hochrisikotechnologie ist. Sie ist weder wirtschaftlich noch konkurrenzfähig zu kostengünstigeren Alternativen wie den erneuerbaren Energien.
Atomkraft war, ist und bleibt eine der teuersten Stromerzeugungstechnologien. Die Kosten zur Produktion von einer Kilowattstunde Atomstrom sind bis zu viermal so hoch, wie die Kosten einer Kilowattstunde Wind- oder Solarenergie. Da Atomkraft wirtschaftlich nicht wettbewerbsfähig ist, ist Atomenergie bei Bau und Betrieb der Kraftwerke immer auf hohe staatliche Subventionen angewiesen. Für Steuerzahler*innen und öffentliche Haushalte ist Atomkraft wirtschaftlich ein Milliardengrab. In den USA wurden wegen fehlender Wettbewerbsfähigkeit zwischen 2009 und 2021 zwölf AKW vom Netz genommen, obwohl diese noch genehmigte Laufzeiten zwischen 10 und 20 Jahren hatten.
Während Solar- und Windkraftanlagen über die Jahre immer günstiger geworden sind, sind die Kosten für Atomkraftwerke über die Jahrzehnte stetig angestiegen. Die Kostenversprechen der Atomenergie haben sich somit als falsch erwiesen. Im Vergleich zu den 70er Jahren stiegen die Baukosten teilweise um das Fünffache und die tatsächlichen Baukosten liegen deutlich über den prognostizierten Projektkosten.
Auch der Rückbau der Atomkraftwerke dauert Jahrzehnte und kostet Unmengen an Geld. Aktuelle Schätzungen gehen von einer Milliarde Euro pro Atomkraftwerk aus. Auch die Kostenrisiken für die Endlagerung des Atommülls werden vom Staat getragen.
Eine Laufzeitverlängerung würde enorm viel Geld verschlingen. Das Beispiel Frankreich zeigt: Um einen Reaktor zehn Jahre länger laufen zu lassen, fallen im Schnitt zusätzliche Kosten von 1,7 Milliarden Euro pro Reaktor an und das allein dafür, dass zwingend notwendige Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt und die daraus folgenden Umbaumaßnahmen umgesetzt werden.
Wirtschaftlich behindern Atomkraftwerke den Ausbau der Erneuerbaren, denn jeder Euro für Brennstäbe oder zur Lagerung von zusätzlichem Atommüll fehlt für Investitionen in Wind und Sonnenenergie. Atomstrom ist bis zu viermal so teuer wie Strom aus Wind und Sonne. Die Kosten für die Energiewende, inklusive Speicher- und Netzausbau, liegen insgesamt deutlich unter denen für Atomkraft. Jeder Cent für Atomkraft ist eine Fehlinvestition in eine nicht wettbewerbsfähige Hochrisikotechnologie und sollte besser in unsere nachhaltigen erneuerbaren Energien investiert werden.
Irgendwas bei der Atomenergie funktioniert irgendwie nie: Der Versuch, die radioaktiven Atomabfälle endlich tief unter der Erde „sicher“ zu vergraben, scheitert in Deutschland abermals. Erst vor wenigen Wochen mussten Bundesbehörden einräumen, dass die Suche nach einem Dauerlager für hochradioaktiven Atommüll Jahrzehnte länger braucht, als bislang geplant. Jetzt ist klar: Auch bei den schwach und mittelradioaktiven Atomabfällen verschiebt sich – wieder einmal – die Inbetriebnahme eines geplanten Endlagers im Schacht Konrad in Salzgitter.
Diese Meldung des für Konrad zuständigen Unternehmens „Gesellschaft für Endlagerung“ (BGE) ist eine Bankrott-Erklärung für die Bundesregierung und in besonderem Maß für die Grünen in der Bundesregierung und auch in den Bundesländern. Ausgerechnet am Mittwoch, 14. Juni, wird das Nationale Begleitgremium (NBG) bei der Endlagesuche im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages gastieren! Eine Stellungnahme hat das NBG dazu verfasst. (PDF). Unter Tagesordnungspunkt 21 gegen 12 Uhr, wie es in der Tagesordnung (PDF) heißt. Die Genehmigung für das im Schacht Konrad geplante Endlager ist aus den 1980er Jahren. Ein Standort wie Konrad wäre heute sicherheitstechnisch undenkbar. Kritiker:innen fordern daher seit langem ein neues Atommülllagersucherverfahren.
Es ist mehr als nur Zeit, um endlich einzugestehen: Die Sicherheitsforderungen sind beim Umgang mit den radioaktivem Atommüll – aus gutem Grund – enorm hoch. Schon kleinste radioaktive Freisetzungen haben auf die Biologie des Menschen gesundheitsschädigende Wirkungen. Vor allem aber, können radioaktive Freisetzungen in Folge von Unfällen oder aber, wie wir immer mehr zu verstehen lernen, aufgrund terroristischer oder gar kriegerischer Auseinandersetzungen zu regionalen oder gar kontinentalen oder gar globalen Katastrophen führen (Stichwort: nuklearer Winter).
Klar ist: Es geht nun vor allem darum, Konzept zu finden, wie die Sicherheit bei der oberirdischen Lagerung aller Arten von Atommüll weiter gehen kann, um maximale Sicherheit in Sachen technisches Versagen einerseits und Terror- und kriegerische Einwirkungen andererseits hinzubekommen.
Aber irgendwie sollte langsam allen dämmern: Atomenergie ist in der biologischen Welt der Menschen nicht beherrschbar bzw. nur unter Bedingungen, die Freiheit abzuschalten.
Jede Gesellschaft, die Atomenergie und Atommüll zu verwalten hat, braucht ungeheuerlichen Aufwand, die damit einhergehenden technischen und gesellschaften Notwendigenkeiten zu organiseren und sicher zu stellen! Das sind eher autoritäre repressive Systemanforderungen. Mit Freiheit hat Atomenergie daher nichts zu tun. Sie ist die Idee der totalen Unterwerfung der Menschheit, bis zur Vernichtung!
Die Erklärung der BGE:
Die Errichtungstätigkeiten für das Endlager Konrad sind weit fortgeschritten. Alle neuen Gebäude auf dem Betriebsgelände Konrad 1 sind errichtet. Konrad 1 ist der konventionelle Teil des Endlagers, über den Beschäftigte und Material nach unter Tage und wieder herausgebracht werden. Alle für den Betrieb des Endlagers notwendigen Hohlräume unter Tage sind aufgefahren, der Unter-Tage-Ausbau ist fast abgeschlossen.
Mit der Inbetriebnahme der Baustelle für die Tagesanlagen auf Konrad 2 ist das Endlager nunmehr auf der Zielgeraden der Errichtung. Über den Betriebsteil Konrad 2 werden in Zukunft die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle angenommen, nach unter Tage befördert und dort eingelagert. Damit wird der zentrale Baustein der Entsorgungsstrategie für die Rückbaumaterialien der abgeschalteten Kernkraftwerke und Atomforschungseinrichtungen Realität. Die seit 2017 angenommene Fertigstellung des Endlagers Konrad im Jahr 2027 ist allerdings nicht mehr zu erreichen.
Drei Hauptgründe sind zu nennen: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat für die Neugestaltung der vertraglichen Beziehungen zu den zentralen Auftragnehmern (Generalplaner) länger gebraucht, als bei Gründung der BGE erwartet. Generalplaner sind die zentralen Vertragspartner für die Planung der Bauwerke.
Die BGE hat die Aufgabe unterschätzt, die aktualisierte Sicherheitsanforderung im kerntechnischen Regelwerk gegen Erdbeben in die Ausführungsplanungen aller Bauwerke umzusetzen. Die dafür notwendigen Berechnungen fordern von allen Beteiligten bis heute besondere Anstrengungen. Bei den notwendigen atomrechtlichen Zustimmungsverfahren hat sich gezeigt, dass die in der Terminplanung der BGE angenommenen Verfahrensdauern in der Vollzugspraxis nicht immer umzusetzen sind.
Der technische Geschäftsführer der BGE, Dr. Thomas Lautsch, sagt: „Wir haben zum Start der BGE auf Konrad den durch die vorherige Verantwortungsstruktur nicht bearbeitbaren Stillstand bei der Errichtung des Einlagerungsschachtes aufgelöst.“ Er fügt aber hinzu: „Bei den konkreten Arbeiten haben wir allerdings mehrfach erlebt, dass wir Aufgaben in ihrer Komplexität unterschätzt haben. Das gilt insbesondere für Konrad 2. Wir sind aber zuversichtlich, auch diese Herausforderung mit Unterstützung unserer Auftragnehmer bewältigen zu können.“ Zudem hofft die BGE, dass die zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden das weitere Vorgehen zügig prüfen und billigen werden.
Aktuell terminführend bei der Errichtung ist die Herrichtung des Einlagerungsschachtes Konrad 2. In einer Neubewertung der restlichen Bautätigkeit kommt die BGE zu der Einschätzung, dass die Arbeiten um etwa zwei Jahre im Verzug sind. Im intensiven Dialog sollen nun weitere Beschleunigungspotenziale ausgelotet werden.
Die BGE wird in den kommenden Jahren ein besonderes Augenmerk auf mögliche Änderungen in den sicherheitsgerichteten Regelwerken für die Fertigstellung des Endlagers Konrad legen, um schneller reagieren zu können. Insbesondere wird die BGE sich darum bemühen, in einem kontinuierlichen Dialog mit den Auftragnehmenden sowie den Behörden zielgenauer Anforderungen zu erfassen und entsprechende Unterlagen vorzulegen. Die BGE strebt insbesondere an, im Dialog mit den Behörden eine Optimierung bei der Umsetzung des Berg- und des Atomrechts zu erzielen.
Bereits in der Vergangenheit hat die BGE die Arbeitsverdichtung auf den Baustellen durch Ausweitung der Schichtmodelle auf einen unterbrechungslosen Betrieb erhöht. Das wird bei jedem neuen Bearbeitungsschritt erneut geprüft und umgesetzt, wenn es Beschleunigung bringt.
Im Hinblick auf den von zwei Umweltverbänden beim Umweltministerium Niedersachsen gestellten Antrag, die Genehmigung (Planfeststellungsbeschluss) für das Endlager Konrad zurückzunehmen oder zu widerrufen, hat die BGE keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung. Das Umweltministerium in Hannover hat für Ende 2023 eine Entscheidung zum Antrag angekündigt.
Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt neben der Stilllegung des Bergwerks Gorleben die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).