Hochradioaktiver Atommüll aus Frankreich kehrt zurück – Castortransporte nach Philippsburg genehmigt

Hochradioaktiver Atommüll aus der Plutoniumfabrik in La Hague in Frankreich darf per Castor-Transport in das Zwischenlager am ehemaligen AKW in Philippsburg zurücktransportiert werden. Eine entsprechende Genehmigung hat das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt. Bis 2005 durften die AKW-Betrieber ihren Atommüll zur vermeintlichen „Wiederaufarbeitung“ nach La Hague oder Sellafield schicken, statt sie in Castorbehältern einfach zwischenzulagern. Während neuer Atommüll und enorme Umweltrisiken in Kauf genommen wurden, wurde ein geringer Teil des hochgefährlichen Plutoniums aus dem Brennstoff herausgelöst und zu sogenannten Mischoxid-Brennelementen (MOX) weiterverarbeitet. Einen tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzen hatte das nicht, half damals aber, die vollkommen ungeklärte Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu verschleiern. Ein vergleichbarer Rücktransport hat bereits aus Sellafield in das Zwischenlager Biblis stattgefunden. Weitere solcher Castor-Atomtransporte nach Brokdorf und Isar/Ohu sollen noch bis spätestens Ende 2025 erfolgen.

Vier Castor-Behälter werden nun bis Ende 2024 von Frankreich aus per Bahn nach Philippsburg kommen. Begleitet werden sie vermutlich von einem Großaufgebot von Polizei, denn angesichts erhöhter Terrorrisiken und dem Krieg in der Ukraine dürfte eine enorm hohe Sicherheitsstufe für die Durchführung dieser brisanten Atomtransporte angewandt werden. Atomtransporte gelten seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA als Anschlagsziele. Dabei kommen die meist geheimen Regelungen nach SEWD zur Anwendung (Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter).

Die Rücknahme der Atomabfälle aus Frankreich und England basiert auf internationalen Verträgen, die mit der Verarbeitung der bestrahlten Brennelement aus deutschen Atomkraftwerken im Ausland vereinbart wurden. Diese Verträge sind öffentlich nicht bekannt, sollen aber regeln, dass Deutschland verpflichtet ist, den durch die Verarbeitung entstanden zusätzlichen Atommüll zurückzunehmen.

  • Ehemals war vorgesehen, dass aus Frankreich rund 157 Behälter mit Atommüll kommen sollten. 2021 hatten sich die Bundesrepublik und Frankreich jedoch verständigt, die Zahl deutlich zu reduzieren. Statt mittelradiokativer Abfälle zu verpacken (Strukturteile, Abstandhalter etc. von den Brennelementen), einigte man sich darauf, lieber weniger Behälter, dafür aber hochaktives verglastes Material zu transportieren. Der Spiegel berichtete z.B.: „Der ursprüngliche Plan sah eine Rückführung von 157 Behältern mit mittelradioaktivem Material aus der französischen Anlage La Hague vor. Fünf Castorbehälter mit mittelradioaktiven Abfällen sollten ursprünglich ins Zwischenlager Philippsburg und 152 Behälter mit mittelradioaktiven Metallresten von aufgearbeiteten Brennelementen ins Zwischenlager Ahaus in Nordrhein-Westfalen zurück.“ (Zuvor hatte es Kontroversen und Probleme zwischen Frankreich und Deutschland über die Behälter gegeben, die bei diesen Rücktransporten zum Einsatz kommen sollten. Siehe hier: Zwischenlager Ahaus: Deutscher Atommüll bleibt vorerst in Frankreich.) Weiter berichtete der Spiegel über die neue Vereinbarung von 2021: „Diese Lösung sei aber »aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der dafür vorgesehenen Behälterbauart TGC27« nicht realisierbar gewesen und hätte eine zeitliche Verzögerung des Transports bis in die Vierzigerjahre zur Folge gehabt, erklären die Ministerien. Nun sollen, anders als zunächst vorgesehen, 152 Behälter mit radioaktiven Metallresten doch in Frankreich bleiben. Dafür sollen neben den Castortransporten nach Philippsburg noch 30 leere Brennelemente-Transportbehälter ins deutsche Zwischenlager Ahaus gebracht werden. Auch das ist Teil der Einigung.“ Auch andere Medien und z.b. das Nuklearforum Schweiz berichtete damals von diesen Verhandlungen.

Plutonium ist einer der giftigsten Stoffe, den die Menschheit kennt. Und er ist der „heißeste“ Stoff, um daraus Atomwaffen herzustellen. Die Auseinandersetzung in Deutschland um die Nutzung von Plutonium im Atombereich dauert Jahrzehnte und war mit Anlagen wie der Plutoniumbrennelementefabrik von Siemens in Hanau, dem geplanten Schnellen Brutreaktor in Kalkar und der geplanten „Wiederaufarbeitungsanlage“ (WAA) Wackersdorf verbunden. Nach massiven Konflikten und großen Demonstrationen wurde der Einstieg in die Plutoniumwirtschaft in Deutschland schließlich Ende der 1980er Jahre beendet. 2005 wurde dann auch der Weg über die Plutoniumabtrennung im Ausland gesetzlich verboten und die Zwischenlagerung hochradioaktiver Atombrennstoffe als Norm festgeschrieben.

Damit wurden erhebliche Risiken bei den Atomtransporten und der Bearbeitung in Sellafield und La Hague von deutscher Seite „stillgelegt“. Das strahlende Atommüll-Erbe aus dieser Phase bleibt nun aber noch für vermutlich rund 100 Jahre in oberirdischen Lagern in Deutschland. Die Suche nach einem unterirdischen Atommülllager hat sich abermals deutlich verzögert, wie Behörden und zuständige Unternehmen vor wenigen Monaten einräumen mussten.

Einer der Standorte, der über Jahrzehnte mit Atommüll aus der gefährlichen Plutonium-Abtrennung in La Hague und Sellafield zu tun hatte, war das Zwischenlager in Gorleben im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Dort sollte in einem völlig ungeeigneten Salzstock der Atommüll später vergraben werden. Auch hier kam es zu lange Jahre anhaltenden erheblichen Protest, mit großen Polizeieinsätzen und politischen Kontroversen.

  • Streit um Gorleben als Zwischenlagerstandort gibt es weiterhin. Nicht nur wegen der Defizite bei der Auslegung in Sachen Terrorschutz. Zuletzt forderten Landräte aus Bayern, die dortige Zwischenlager mit Atommüll aufzulösen und doch alles nach Gorleben zu transportieren. Dazu diese PM der BI Lüchow Dannenberg.

Heut ist klar: Gorleben war immer nur eine politische Festlegung für das Atommüll-Zwischen- und Endlager. Als eine erstmal von politischen Beeinflussungen unabhängige Prüfung der Eignung des als Endlager geplanten Salzstocks in Gorleben erfolgte, kamen die zuständigen Fachleute und die Bundesgesellschaft für Endlagerung auf Basis der im Standortauswahlgesetz festgelegten Kriterien zu dem Ergebnis, dass Gorleben für die Endlagerung nicht geeignet ist.

Die Suche für ein solches unterirdisches Atommüll-„End“-Lager, welches für eine Million Jahre Schutz bieten muss, dauert weiter an.

Dokumentation der o.g. PM vom BASE hier im Wortlaut:

Rücktransport von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich nach Philippsburg genehmigt

Die Genehmigung für den Transport der letzten aus Frankreich zurückzunehmenden hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken ist erteilt. Die Transportfirma Orano NCS GmbH hat nach Prüfung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung die Einhaltung aller dafür notwendigen Sicherheitsanforderungen nachgewiesen.

Genehmigt ist der Transport der hochradioaktiven Abfälle auf der Schiene in maximal vier Transport- und Lagerbehältern bis einschließlich dem 31. Dezember 2024. Wann und auf welchem Weg konkret der Transport stattfindet, stimmt die Antragstellerin insbesondere mit den zuständigen Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes sowie dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde für den Schienentransport ab. Die Rücknahme der deutschen Abfälle ist völkerrechtlich verbindlich vorgegeben.

Aufbewahrungsgenehmigung für Philippsburg liegt vor

Die Aufbewahrung der verglasten Abfälle im Zwischenlager Philippsburg wurde vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im Juli 2023 genehmigt. Auch nach der Rücknahme der vier Behälter wird am Standort Philippsburg die bereits genehmigte Zahl an Behältern für hochradioaktive Abfälle nicht ausgeschöpft. Im Zwischenlager Philippsburg ist u.a. die Aufbewahrung von maximal 152 Behältern mit hochradioaktiven Abfällen gestattet. Inklusive der Behälter mit den verglasten Abfällen aus La Hague werden dort 46 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen weniger stehen als ursprünglich geplant.

Hintergrund: Rücknahme der deutschen Abfälle

Bis heute befinden sich verglaste radioaktive Abfälle aus deutschen Atomkraftwerken im Vereinigten Königreich und in Frankreich. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte Brennelemente aus ihren Atomkraftwerken dorthin zur Wiederaufarbeitung transportiert. Die dabei entstandenen flüssigen Abfälle wurden anschließend in Glas geschmolzen und seitdem sukzessive zurück transportiert. Seit dem Jahr 2005 ist die Lieferung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken in die sogenannte Wiederaufarbeitung verboten. Stattdessen wurden die Atomkraftwerksbetreiber durch Änderung des Atomgesetzes verpflichtet, die bestrahlten Brennelemente in Zwischenlagern an den Standorten der Reaktoren zu lagern.

Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen

Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung zurückzunehmen. Aus Frankreich sollten ursprünglich bis Ende des Jahres 2024 fünf CASTOR-Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen und 152 Behälter mit hochdruckverpressten mittelradioaktiven Metallresten zurückgenommen werden. Da diese Transporte in dem vorgesehenen Zeitraum nicht hätten stattfinden können, wurde mit Frankreich eine neue Lösung verhandelt. Statt der insgesamt 157 Behältern mit mittelradioaktiven Abfällen nimmt Deutschland stattdessen die hier genehmigten vier Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen zurück. Zusätzlich sorgen die Energieversorger für die Verwertung von bis zu 30 leeren, ausgedienten Brennelemente-Transportbehältern.

Mit dem hier genehmigten Transport werden somit die letzten hochradioaktiven Abfälle aus Frankreich zurückgenommen. Zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Vereinigten Königreich müssen aber noch hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in England zurückgenommen und in andere deutsche Zwischenlager gebracht werden.

Warum Rücktransport nach Philippsburg?

Bis 2011 transportierten die Abfalleigentümer die radioaktiven Rückstände aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen seither 108 Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen und damit bereits ein Großteil der insgesamt aus der Wiederaufarbeitung zurückzunehmenden Abfälle. In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der in der Vergangenheit teilweise auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden, der Standort ist nicht mehr Teil der Endlagersuche nach dem Standortauswahlgesetz.

Mit dem Standortauswahlgesetz, das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz: die verbliebenen verglasten Abfälle im Ausland sind demnach in Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem Endlager nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die verbliebenen radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach (Atomkraftwerk Isar) und Philippsburg zwischenzulagern.

 

 

Gesund durch den Reaktor? Der Atomforschungsreaktor Garching und sein brisanter Brennstoff

Im neuen Forum und auf der Homepage der IPPNW schreibt Karl Amannsberger über den Atomforschungsreaktor in München-Garching und über seinen brisanten Brennstoff. Atomwaffenfähiges Uran mit einer Anreicherung über 90 Prozent. Dabei geht er auch auf das von den Betreibern, der Technischen Universität München, vorgebrachte Argument ein, der Betrieb des Atomreaktors sei für die medizinische Forschung bzw. die Herstellung von Radiopharmaka erforderlich. Amannsberger zeigt auf der Homepage bzw. der Zeitung der mit dem Nobelpreis ausgezeichneten inernationalen Ärzt*innen-Organisation auf, wie wenig stichhaltig diese Argumente sind. Amannsberger hatte zuletzt auf umweltFAIRaendern und auch im BUND-Magazin zu dem Thema informiert. Anlass war die Verhandlung einer Klage gegen den weiteren Betrieb des Atomforschungsreaktors. (Foto: TUM)

In Garching vor den Toren Münchens steht ein Atomreaktor. Und er steht buchstäblich, obwohl er vom sogenannten Atomausstieg 2023 nicht betroffen ist und betrieben werden dürfte. Anders als die abgeschalteten deutschen Atomkraftwerke (AKW) produziert der Forschungsreaktor München 2 (FRM 2) der Technischen Universität nämlich keinen Strom, sondern erzeugt durch Kernspaltung Neutronen für die Forschung. Noch etwas unterscheidet ihn von einem AKW: Anstatt auf vier Prozent ist das spaltbare Uran 235 beim Garchinger Reaktor auf 93 Prozent – und damit auf eine atomwaffenfähige Konzentration angereichert. Dieses hoch angereicherte Uran, Highly Enriched Uranium (HEU), löste weltweit Kritik aus.

Hier bei der IPPNW den Text weiterleisen…

(Update:) Hier der Text aus dem Forum der IPPNW in voller Länge:

von Karl Amannsberger / Forum 179

Gesund durch den Reaktor?

Der Forschungsreaktor Garching und sein brisanter Brennstoff

In Garching vor den Toren Münchens steht ein Atomreaktor. Und er steht buchstäblich, obwohl er vom sogenannten Atomausstieg 2023 nicht betroffen ist und betrieben werden dürfte. Anders als die abgeschalteten deutschen Atomkraftwerke (AKW) produziert der Forschungsreaktor München 2 (FRM 2) der Technischen Universität nämlich keinen Strom, sondern erzeugt durch Kernspaltung Neutronen für die Forschung. Noch etwas unterscheidet ihn von einem AKW: Anstatt auf vier Prozent ist das spaltbare Uran 235 beim Garchinger Reaktor auf 93 Prozent – und damit auf eine atomwaffenfähige Konzentration angereichert. Dieses hoch angereicherte Uran, Highly Enriched Uranium (HEU), löste weltweit Kritik aus.

Schon lange sollte der Reaktor, der vor 20 Jahren startete, auf niedriger angereichertes Uran umgerüstet sein, doch bis heute hat sich nichts geändert. Deshalb hat der BUND Naturschutz in Bayern Klage gegen den Freistaat Bayern mit dem Ziel der Stilllegung des Reaktors erhoben – und im Juni in der ersten Instanz in München vorerst verloren.

Das bedeutet, dass der Atommeiler, der wegen verschiedener technischer Probleme seit über vier Jahren außer Betrieb ist, Ende 2024/Anfang 2025 wieder anlaufen dürfte. „Angesichts der weltweit wachsenden Atomgefahren ist der Weiterbetrieb des Forschungsreaktors Garching mit atomwaffenfähigem Uran-Brennstoff unverständlich und ein völlig falsches Signal“, findet die IPPNW-Vorsitzende Angelika Claußen.

Von Anfang an umstritten

Schon in der Planungsphase in den 1990er Jahren sorgte der brisante Brennstoff  für internationale Verwerfungen, sogar mit den USA. Die Vereinigten Staaten hatten in den 1970er Jahren die weltweite Umstellung des Betriebs von Forschungsreaktoren von hoch angereichertem auf niedrig angereichertes Uran angestoßen, um die Gefahr der Verbreitung (Proliferation) von atomwaffenfähigem Material einzudämmen. Ein ziemlich erfolgreiches Programm, mit dem es gelang, durch besondere hochdichte Materialien anstelle von hoher Anreicherung die gewünschten hohen Neutronenflüsse in Reaktoren zu erzielen. Die Münchener Forscher wollten entgegen der Absicht des Programms mit der Kombination von neuartigen Materialien und einer hohen Anreicherung sehr hohe Neutronenflüsse in einem vergleichsweise kleinen Reaktor erzeugen. Die Vereinigten Staaten – traditionell Lieferant von Uran für die deutschen Forschungsreaktoren – weigerten sich daraufhin, den FRM 2 zu beliefern. Doch die Garchinger Physiker, massiv unterstützt von der CSU-Regierung, ließen sich auch durch weltweiten Widerstand nicht von ihren Plänen abbringen.
Der Bombenstoff aus Moskau

Obwohl die USA ab 1992 kein HEU mehr exportierten, erweckte die TU München lange den Eindruck, als gäbe es bei der Versorgung mit HEU kein Problem. Man greife auf „mitteleuropäische Quellen“ zurück, wurde behauptet. In Wirklichkeit fanden geheime Gespräche in Moskau statt, was die TU leugnete. Doch die Lüge flog auf. Es wurde ein Rahmenabkommen mit der Russischen Föderation über die Lieferung von 1.200 kg HEU unterzeichnet. Bis heute schweigt sich die TU über die tatsächlich gelieferte Menge aus.
Mit dem Antritt der rot-grünen Bundesregierung 1998 ging das jahrelange Ringen um den Einsatz des HEU in eine entscheidende Phase. Die Auseinandersetzung endete vorläufig damit, dass der seinerzeitige grüne Umweltminister Jürgen Trittin die vom Bayerischen Umweltministerium geplante Genehmigung für den Betrieb des FRM 2 nur unter der Bedingung akzeptierte, dass der Reaktor bis Ende 2010 auf den Betrieb mit weniger als 50 Prozent angereichertem Uran umgestellt sein musste. Doch das ist bis heute nicht geschehen, obwohl es ohne nennenswerte Einbußen bei den wissenschaftlichen Experimenten möglich wäre.

Eiertanz um die Umrüstung

Die Umrüstung des Reaktors wurde wieder und wieder verschoben, zuletzt in einer geheimen Vereinbarung zwischen dem Bundesforschungs- und dem bayerischen Wissenschaftsministerium sogar ohne Fristsetzung. Da riss den Kritiker*innen des HEU-Einsatzes der Geduldsfaden. Der BUND Naturschutz in Bayern, das Umweltinstitut München, die Grüne Landtagsfraktion und die örtliche Bürgerinitiative forderten 2019 die Einstellung des Betriebs. Ein Rechtsgutachten hatte nachgewiesen, dass der Reaktor wegen der nicht erfolgten Umrüstung seit 1. Januar 2011 keine Genehmigung mehr habe und sein Betrieb somit illegal sei. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) folgte aber mit seiner Ablehnung der Klage im Wesentlichen den Argumenten des bayerischen Umweltministeriums. Die in der Genehmigung festgelegte Frist zur Umrüstung des Reaktors von auf 93 % hoch angereichertem und damit waffenfähigem Uran 235 auf niedriger angereichertes Uran bis Ende 2010 sei „völlig frei gesetzt“ sei und objektiv nicht einzuhalten gewesen. Bund Naturschutz-Landesgeschäftsführer Peter Rottner erklärte dazu, „dass er die mit dem FRM II-Prozess verbundenen grundsätzlichen Rechtsfragen für so bedeutend halte, dass auch die nächste Instanz gefragt werden wird“. So ist es recht wahrscheinlich, dass sich die Klageparteien vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wiedersehen.

Möglicherweise durch die Klage unter Druck geraten, präsentierte die TU 2023 überraschend Pläne, wonach es jetzt sogar möglich sei, in einem Schritt von 93 Prozent auf weniger als 20 Prozent Anreicherung umzustellen. Nach Ansicht von Umweltschützer*innen und Kritiker*innen des HEU-Einsatzes handelt es sich dabei aber wieder um ein Spiel auf Zeit. So müssen z.B. bei dem gewählten neuen Brennstoff (monolithisches Uran-Molybdän) umfangreiche Bestrahlungstests einem jahrelangen Genehmigungsverfahren vorausgehen, das angeblich schon 2025 eingeleitet werden soll. In der oben erwähnten Vereinbarung heißt es dazu: „Die Parteien sind sich einig, dass der FRM 2 bis zur Umrüstung weiterhin mit HEU betrieben werden muss.“ Selbst die TU spricht von einem Regelbetrieb nicht vor 2032.

Gesund durch den Reaktor?

Warum aber bestehen die Garchinger Neutronenforscher so hartnäckig auf dem Einsatz des hoch angereicherten Urans und dem damit verbundenen hohen Neutronenfluss? Eine besondere Rolle spielt dabei die Medizin – weniger in der Praxis, dafür schon seit den 1990er Jahren  umso mehr in der Öffentlichkeitsarbeit. Krebs – das klingt auch heute noch in den Ohren vieler Menschen wie ein Todesurteil. Berichte in den Medien über neue Therapien gegen diese Geißel der Menschheit können sich der Aufmerksamkeit sicher sein.

So sah der damalige Präsident der TU Wolfgang Herrmann mit dem FRM 2 eine „neue Ära …. in der Behandlung, in Diagnose und Therapie insbesondere von Krebserkrankungen“ heraufziehen. Doch statt von seinerzeit propagierten 120 Behandlungen pro Woche spricht die TU heute von insgesamt 120 Patient*innen, die in den 20 Jahren seit Betriebsbeginn des FRM 2 von einer Strahlenbehandlung profitiert hätten. Die direkte Tumorbestrahlung sei „nicht der Riesenerfolg“ gewesen, sagt die TU heute. Das hatten Kritiker*innen der Anlage freilich schon lange vorhergesagt. In der Auseinandersetzung um den Bau des Reaktors und seine Bedeutung für die Medizin war schon früh deutlich geworden, dass es zu der Krebstherapie mit Neutronen billigere und besser geeignete Alternativen gibt. Der 2011 verstorbene Münchener Mediziner und Biochemiker Prof. Roland Scholz beurteilte seinerzeit die Notwendigkeit des Reaktors für die Medizin mit harschen Worten: „Der Neubau eines Forschungsreaktors in Garching (…) instrumentalisiert die Krebsangst der Menschen (…) im Interesse von Profit und Prestige.“

Inzwischen wird von den Reaktorbetreibern  die mögliche Produktion von Radiopharmaka herausgehoben. So soll eine leistungsfähige Produktion des Radioisotops Lutetium 177 aufgebaut werden, mit dem ein sehr spezieller Prostatakrebs behandelt werden könnte. Pressesprecherin Andrea Voit rechnet damit, dass – wenn der Reaktor wieder in Betrieb ist – pro Woche 2.500 Patientendosen des erst 2022 zugelassenen und daraus hergestellten Medikaments produziert werden könnten.

Und auch Molybdän 99, das zu Technetium 99 zerfällt, welches in drei Vierteln aller weltweit durchgeführten nuklearmedizinischen Diagnosen eingesetzt wird, soll künftig am FRM 2 produziert werden. Auch hier weckte man früher hohe Erwartungen, die nicht erfüllt wurden. Die europäischen Forschungsreaktorbetreiber hatten den Beginn der Produktion in Garching schon für 2019 in Aussicht gestellt. Tatsächlich wurde der lange vorher gestellte Antrag überhaupt erst 2022 genehmigt. Ob sich die hohen Erwartungen, die mit medizinischen Anwendungen des umstrittenen Reaktors verbunden sind, diesmal erfüllen? Von Engpässen oder gar Notständen in der Versorgung mit Radiopharmaka wurde während des fast fünfjährigen Stillstands des Garchinger Reaktors zumindest einer breiten Öffentlichkeit nichts bekannt. „Fast jede Universitätsklinik betreibt sowieso einen eigenen Teilchenbeschleuniger für Bestrahlungen und die Produktion von bestimmten Radiopharmaka“, weiß Angelika Claußen.

Offen ist aber auch die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente des Reaktors. Immer noch atomwaffenfähig, lagern sie in einem Becken des Reaktors, das fast randvoll ist. Da es kein Endlager gibt, sollen sie in ein Zwischenlager im nordrhein-westfälischen Ahaus. Die Stadt Ahaus wehrt sich, die Genehmigungen sind noch nicht erteilt, aber die Zeit drängt, falls der Reaktor tatsächlich wieder in Betrieb geht. Drohen noch 2024 Transporte atomwaffenfähigen Materials quer durch Deutschland?

Karl Amannsberger ist ehemaliger Leiter des Präsidialbereichs beim Bundesamt für Strahlenschutz.

 

Wohin mit dem Atommüll aus der ASSE? AG Schacht Konrad nimmt Stellung

Die Diskussion über die Rückholung der strahlenden Atomabfälle aus der ASSE II hat viele Turbulenzen hinter sich. Das ehemalige „Forschungs-Atommülllager“ droht einzubrechen und abzusaufen. Mit erheblichen Folgen für nachfolgende Generationen. Nie hätte dort Atommüll eingelagert werden dürfen, aber politische Interessen an der Atomenergie trugen zu politischen Maßnahmen beim Umgang mit den strahlenden Abfällen bei. Als schließlich auch die Politik und Behörden nicht mehr ignorieren konnten, dass es in der ASSE zu einer nuklearen Katastrophe kommen könnte, wurden schließlich die Planungen für ein „kontrolliertes Absaufen“ lassen gestoppt. Per Gesetz wurde das Forschungslager dem Atomgesetz unterworfen und nach Abwägung die Rückholung der Abfälle entschieden.

Klar, dass es dazu nicht nur unterirdisch bis in über 700 Meter Tiefe enorme technischen Lösungen braucht. Auch oberirdisch braucht es natürlich Anlagen und Technik, die den radioaktiven Salz-Matsch neu verpackt und solange verwahrt, bis klar ist, wo ein neues Endlager für diese Abfälle entstehen kann.

Eine Herausforderung mit dem atomaren Erbe soweit wie möglich vernünftig, nicht nur technisch und wirtschaftlich, sondern vielleicht vor allem gesellschaftlich. Gemeinsam, statt Atom-Ego. Im Juli war hier plädiert worden, dass das Zwischenlager und die Konditionierungsanlage selbstverständlich vor Ort oberirdisch an einem möglichst sicheren Ort entstehen müssten. Jetzt hat auch die AG Schacht Konrad auf die Debatte reagiert, die notwendig wird, weil einige den Atommüll aus der ASSE lieber in Sinne alter Atomspaltungspolitik anderen vor die Tür stellen wollen. Einige BIs, Kommunalpolitik und sogar ein grüner Umweltminister des Bundeslandes.

Die Stellungnahme hätte gern deutlicher ausfallen dürfen! Aber gut, dass sie da ist! Hallo Atommüllkonferenz! Nichts rein, nichts raus. Das war eine Kategorie der Anti.Atom.Bewegung, die auch rund um Wolfenbüttel weiterhin gelten muss.

Dokumentation aus dem aktuellen Newsletter der AG Schacht Konrad.

Asse II Bundesweit Arbeitsgemeinschaft

Wohin mit dem Atommüll aus der Asse?

(Mi., 14.08.24/SW) Eine der im Zusammenhang mit der Rückholung des Atommülls aus der Asse am meisten – und emotionalsten – diskutierten Fragen ist diejenige nach dem Standort für ein „Zwischen“lager für den zurückgeholten Atommüll. Die BGE als Betreiberin der Asse 2 will dieses aus technischen und genehmigungsrechtlichen Gründen direkt am noch zu errichtenden Bergeschacht in unmittelbarer Nähe der bisherigen überirdischen Anlagen bauen. Im Gespräch ist dafür die Gemarkung „Kuhlager“, eine steil abschüssige Lichtung nördlich des bisherigen Förderturms im sonst sehr waldigen Höhenzug Asse. Teile des dafür notwendigen Baugrundes hat die BGE bereits käuflich erworben, aber es gibt auch Grundeigentümer, die sich weigern oder nur zu bestimmten Bedingungen bereit sind zu verkaufen. Ob es der BGE gelingt, den von ihnen präferierten Baugrund zu erwerben, ist also noch gar nicht geklärt.

Die ortsansässige Initiative „AufpASSEn“ schreibt auf ihrer Homepage: „Die Bürgerinitiativen können sich ein Zwischenlager an der Asse nicht vorstellen, weil die Gegend um die Asse herum zu dicht besiedelt ist.“ Die Wolfenbütteler Atom-Ausstiegs-Gruppe WAAG verweist auf durch das Landesbergamt festgestellte zu erwartende Bergschäden am derzeit geplanten ZL-Standort „Kuhlager“.

Es gibt also weiterhin auch Gründe, die gegen diesen Standort sprechen und die Diskussionen darum scheinen sich seit Jahren im Kreis zu drehen. Der vom damaligen Begleitprozess geforderte Standortvergleich ist nie durchgeführt worden. Der Dialog mit der Bevölkerung hat dadurch massiven Schaden erlitten. Im Rahmen dieser Diskussionen hat der Kreistag Wolfenbüttel leider kürzlich einen Konsens verlassen, dass aus der betroffenen Region keine anderen Standorte vorgeschlagen werden. Im Kreistagsbeschluss vom 10. Juni 2024 wird von den Kommunalpolitiker*innen vorgeschlagen, den Atommüll aus der Asse an 10 AKW-Standorte zu verteilen.

Niedersachsens grüner Umweltminister Christian Meyer äußerte im Mai unbedarft, er wolle den Müll aus der Asse auf die Standorte verteilen, in denen nach Inbetriebnahme von Schacht KONRAD Kapazitäten frei werden. Er blendet dabei sowohl aus, dass jene Genehmigungen für diese „Zwischen“lager auch befristet sind, dass bisher noch kaum Gebinde „konrad-fähig“ konditioniert sind und vor allem, dass die Inbetriebnahme von Schacht KONRAD weiterhin in Frage steht.

Wir möchten als AG Schacht KONRAD insbesondere gegenüber den Initiativen an den nun vom Kreistag Wolfenbüttel vorgeschlagenen Standorten deutlich signalisieren, dass wir als Arbeitsgemeinschaft uns deutlich von solchen Vorschlägen distanzieren. Der Kreistagsbeschluss ist ohne unser Zutun und sogar gegen unsere Empfehlung verfasst worden. Mit diesem Brief wollen wir das deutlich machen.

Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
AG Schacht KONRAD e.V., Bleckenstedter Str. 14a, 38239 Salzgitter Salzgitter, im August 2024

Der Brief ist direkt auch hier online zu lesen:

Liebe Freundinnen und Freunde,

die AG Schacht Konrad arbeitet seit ihrer Gründung auch aktiv mit Initiativen und in politischen Gremien zum Thema ASSE mit. So konnten wir die ursprünglich geplante Flutung des ehemaligen Salzbergwerks mit Hilfe eines von uns erzwungenen und von Fachleuten 2010 durchgeführten Optionenvergleichs verhindern. Ergebnis: Die Rückholung des Atommülls aus der ASSE ist die einzig verantwortbare Option. Die Rückholung der 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen wurde im Atomgesetz 2013 im § 57b verankert. Das Vorhaben ist eine schwierige Aufgabe, da weltweit einmalig. Zunächst war das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dafür zuständig, mittlerweile die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Offizieller Termin für den Beginn der Rückholung ist aktuell 2033.

Unsere zentrale Forderung war und ist die Beschleunigung der Rückholung. Diese Forderung hat auch Bundesumweltministerin Lemke bei ihrem Besuch in der ASSE am 10.07.24 erhoben. Von einer zuständigen Ministerin kann man aber erwarten, dass sie hier konkreter wird, mit welchen Maßnahmen das erreicht werden kann. Ein zweiter zentraler Punkt in der Auseinandersetzung ist die Frage, wo der rückgeholte Atommüll nach einer oberirdischen Konditionierung zwischengelagert werden kann. Die BGE plant ein neues Zwischenlager direkt neben dem neu zu errichtenden Bergungsschacht zu errichten.

Sowohl die kommunalen Vertretungen als auch alle zivilgesellschaftlichen Gruppen fordern bis heute einen Standortvergleich mit einem oder mehreren assefernen Standorten. Auch wir sind für einen Standortvergleich assenah und assefern, dabei müssen die für einen assefernen Standort notwendigen Transporte als ein zusätzlicher Risikofaktor in den Vergleich einfließen.

Niedersachsens Umweltminister Meyer hat kürzlich erklärt, dass ab 2033 Kapazitäten in mehreren bestehenden Zwischenlagern frei würden, da dann die Einlagerung in KONRAD beginnen würde. Er übergeht dabei geflissentlich, dass die faktischen Voraussetzungen für einen Transport und eine anschließende Endlagerung noch gar nicht erfüllt sind.

Da die oberirdischen Anlagen einer weiteren Atomanlage in der Asse in einem Naturschutzgebiet liegen, muss ein Raumordnungsverfahren (RoV) durchgeführt werden. In diesem muss der Antragsteller u.a. darlegen, dass es – bezogen auf den Standort – „keine (für ihn) zumutbaren Alternativen“ gibt. Das ist für die Gruppen vor Ort der zweite Ansatzpunkt für einen
notwendigen Zwischenlager-Standortvergleich. Das für das RoV zuständige „Amt für regionale Landesentwicklung“ (ArL) untersteht der Landeswirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne), die auf eine entsprechende Nachfrage geantwortet hat, es gebe ja keine alternativen Standorte.

Daraufhin hat der Rat des Landkreises Wolfenbüttel am 10. Juni 2024 einen Beschluss gefasst, indem konkrete Vorschläge für zu prüfende alternativen Standorte gemacht werden.

Wir möchten als Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD betonen, dass dieser Beschluss ohne unsere Mitwirkung und gegen unsere Empfehlung zustande gekommen ist.

Thomas Erbe, Carsten Kawka, Marianne Neugebauer, Ludwig Wasmus und Silke Westphal
(Vorstand der AG Schacht KONRAD e.V.)

 

Dokumentation des Kreistagsbeschlusses Wolfenbüttel (PDF)

hier als einfacher Text ohne weitere Bearbeitung:

Seite: 1/7
Landkreis Wolfenbüttel
Die Landrätin
Sitzungsvorlage
Geschäftszeichen
01-Br
Datum
03.06.2024
Vorlage-Nr.
XIX-0438/2024
Beratungsfolge Sitzung Sitzung am Zuständigkeit
Kreisausschuss nicht öffentlich 10.06.2024 Vorberatung
Kreistag öffentlich 10.06.2024 Entscheidung
Betreff
Raumordnungsverfahren Asse II – Prüfung von alternativen Standorten für ein Asse-fernes
Zwischenlager
Beschlussvorschlag:
Die Landrätin wird beauftragt, dem für das Raumordnungsverfahren in Sachen Asse II zuständigen
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig beispielhaft konkrete ernsthaft in Betracht
kommende Asse-ferne Standortalternativen für die Zwischenlagerung der zurückzuholenden
radioaktiven Abfälle mitzuteilen, damit im Rahmen des Raumordnungsverfahrens eine
Alternativenprüfung durchgeführt werden kann.
Als weitere Alternative für die Zwischenlagerung der Abfälle aus der Asse wird vorgeschlagen zu
prüfen, inwieweit die bereits vorhandenen Zwischenlager noch über Aufnahmekapazitäten für
schwach- und mittelradioaktive Abfälle verfügen und eine Verteilung der Abfälle aus der Asse
erfolgen kann.
Aufwand/Auszahlung i. € Produktkonto Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Haushaltsjahr/e
Mittel stehen zur Verfügung nicht zur
Verfügung
nur bereit i. H. v. Euro
Deckungsvorschlag Mehrerträge/-einzahlungen bei Minderaufwendungen/-auszahlungen bei
Diese Maßnahme hat Auswirkungen auf die Erreichung folgender Oberziele:
Präambel Konsolidierung der Kreis- und Gemeindefinanzen unterstützt behindert
Bürgerfreundlichkeit der Kreisverwaltung unterstützt behindert
Oberziel 1 Gesellschaftlicher Zusammenhalt unterstützt behindert
Oberziel 2 Bildung und Kultur unterstützt behindert
Oberziel 3 Arbeit und Wirtschaft unterstützt behindert
Oberziel 4 Umwelt- und Klimaschutz unterstützt behindert
Seite: 2/7
Oberziel 5 Mobilität und Infrastruktur unterstützt behindert
Begründung:
Mit Schreiben vom 06.11.2023 hatte die Landrätin die für Raumordnungsverfahren zuständige
Landwirtschaftsministerin Staudte um einen Gesprächstermin gebeten. Dabei sollte erörtert
werden, wie Alternativen in das anstehende Raumordnungsverfahren für die Schachtanlage
Asse durch die BGE als Vorhabenträgerin eingebracht werden könnten bzw. müssten. Aus
Sicht der Region sei die BGE als Vorhabenträgerin nach § 15 Absatz 1 Satz 3
Raumordnungsgesetz in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sogar dazu verpflichtet.
Zudem läge es in landesplanerischer Kompetenz, dass die BGE als Vorhabenträgerin
Standortalternativen für das Zwischenlager in das Verfahren durch Vorlage entsprechender
Unterlagen einzubringen hat. Hier hätte das Land Niedersachsen die Möglichkeit, auf die BGE
bzw. den Bund einzuwirken.
In dem Schreiben der Landrätin wurde auch deutlich gemacht, dass die vom zuständigen Amt
für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) vorgenommene Festlegung des
Untersuchungsrahmens für das Raumordnungsverfahren gerade mit Blick auf die
Koalitionsaussagen der Landesregierung irritierend sei. Zudem sei nicht erkennbar, in welcher
Weise sich das ArL mit den regionalen Stellungnahmen gerade zur Frage des
Alternativendiskurses auseinandergesetzt hatte. So hatte das ArL lediglich darauf verwiesen,
dass im Rahmen der schriftlichen Beteiligungen keine ernsthaft in Betracht kommenden
Alternativen eingebracht wurden und sich im Untersuchungsraum von 5 km um die
Schachtanlage Asse II keine ernsthaft in Betracht kommende Alternative aufdränge.
Im Schreiben an Ministerin Staudte wurde auch auf die von Umweltminister Meyer auf dem
Bürgerdialog in Remlingen am 25.10.2023 deutlich gemachte Haltung der niedersächsischen
Landesregierung zum havarierten Bergwerk und Atommülllager Asse II verwiesen, sich
konstruktiv für eine Lösung der Standortfrage mit Alternativenprüfung für die
Zwischenlagerung der rückzuholenden Abfälle einzusetzen. Minister Meyer zitierte dabei
mehrfach aus seinem Schreiben an Bundesumweltministerin Lemke vom 08.09.2023, in dem
er unter anderem für eine Öffnung des Themenhorizonts und im Sinne einer erweiterten
Klärung der Zwischenlagerfrage auch die Nutzung bestehender Zwischenlager ins Spiel
brachte.
Auf mehrfache Nachfrage teile das Büro von Ministerin Staudte am 15.05.2024 mit, dass sich
das Land Niedersachsen weiterhin für eine erweiterte Standortsuche für ein Zwischenlager
ausspricht. Allerdings sei das Raumordnungsverfahren bzw. die Raumverträglichkeitsprüfung
hierfür nicht das geeignete Verfahren. Eine Begründung hierfür wurde jedoch nicht gegeben,
ebenso wenig wie ein Hinweis darauf, wie diese erweiterte Standortsuche aus Sicht des
Landes erfolgen soll bzw. wie das Land selbst diese vorantreibt. Die Antwort vermittelt zudem
den Eindruck, dass ein Interesse an einem zeitnahen persönlichen Austausch in dieser
Angelegenheit derzeit auf dieser Ebene nicht besteht.
Vor diesem Hintergrund erscheint es nunmehr angezeigt, dass der Landkreis Wolfenbüttel
dem ArL vor der Einleitung des Raumordnungsverfahrens konkrete, ernsthaft in Betracht
kommende Asse-ferne Standortalternativen beispielhaft mitteilt.
Aus Sicht der Landkreisverwaltung sind diese Hinweise auch nach Festlegung des
Untersuchungsrahmens durch das ArL ohne weiteres bei der Raumverträglichkeitsprüfung zu
berücksichtigen. Dass die ergänzende Stellungnahme nicht im Rahmen und innerhalb der
Fristen eines förmlichen Beteiligungsverfahrens abgegeben wird, ist mangels materieller
Präklusionsvorschriften im Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung unschädlich.
Die Benennung von Alternativen erfolgt gerade vor dem Hintergrund der Festlegung des
Untersuchungsrahmens für das Raumordnungsverfahren durch das ArL, der
Nichtberücksichtigung der regionalen Stellungnahmen zum notwendigen Alternativendiskurs
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und der knappen Aussage, dass im Rahmen der schriftlichen Beteiligungen keine ernsthaft in
Betracht kommenden Alternativen eingebracht worden seien und sich dem ArL selbst
innerhalb des Untersuchungsraums keine ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen
aufdrängen.
Die Region hatte die BGE als Betreiberin, den Bund als Gesellschafter aber auch das Land als
Genehmigungsbehörde mehrfach und seit Jahren aufgefordert, einen Alternativenvergleich für
das Zwischenlager auch mit Asse-fernen Standorten durchzuführen. An dieser Stelle sei
nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass dies nicht Aufgabe der Region ist, sondern
die des Vorhabenträgers. Da die Benennung von Asse-fernen Standortalternativen bisher
beharrlich verweigert wurde, erfolgt sie im Kontext des Raumordnungsverfahrens nunmehr
durch den Landkreis Wolfenbüttel – ausdrücklich unter dem Hinweis, nicht nach dem „Sankt-
Florians-Prinzip“ zu handeln, sondern um endlich ernsthaft in Betracht kommende Alternativen
zu prüfen und zu vergleichen.
Denn die Betrachtung verschiedener Alternativen ermöglicht es, die Vor- und Nachteile
verschiedener Optionen zu verstehen. Sie stellt sicher, dass die Interessen und Bedenken
berücksichtigt werden – aber auch die berechtigten Erwartungen der Region. Die
Alternativenprüfung sollte jedoch nicht nur die wirtschaftlichen Aspekte eines Vorhabens,
sondern auch seine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt berücksichtigen. Die Betrachtung
sollte dabei nicht nur nach fachlich-technischen, sondern auch nach sozialen Gesichtspunkten
erfolgen, wobei diese auch im Sinne von Fairness und Belastungsgerechtigkeit zu
berücksichtigen sind. Letztlich sollen durch die Prüfung von Alternativen mögliche
Fehlentscheidungen vermieden werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die
gewählte Option die besten Ergebnisse für die Allgemeinheit erzielt, negative Auswirkungen
minimiert und die Entscheidung transparent, ausgewogen und nachhaltig ist. Die
Alternativenprüfung in Raumordnungsverfahren stellt daher ein wichtiges Instrument zur
Steigerung der Akzeptanz von Großprojekten dar. Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung werden
zentrale Funktionen planungsdemokratischer Wertvorstellungen ermöglicht.
Rückblick: Beleuchtung des Standortauswahlverfahrens für ein Zwischenlager
In diesem Zusammenhang wird auf den sogenannten „Beleuchtungsprozess“ aus dem Jahr
2021 verwiesen, in dem genau diese Frage im Mittelpunkt stand bzw. die Festlegung auf ein
Asse-nahes Zwischenlager ohne einen Alternativendiskurs mit Asse-fernen Standorten von
der Region als nicht sachgerecht kritisiert wurde. Nachstehend sollen hierzu einige Aussagen
der beauftragten Gutachter zu den zu prüfenden Fragestellungen in Erinnerung gerufen
werden:
Insofern ist die Vorauswahl, dass der Makrostandort des Zwischenlagers Asse-nah zu liegen
hat, rechtlich nicht abgesichert. Da im Rahmen der Vorauswahl durch den Vorhabenträger
offenbar nicht sämtliche in Sache gebotenen Kriterien berücksichtigt und geprüft worden sind,
kann dies dazu führen, dass im förmlichen Zulassungsverfahren Begründungen zu vertiefen
und ggf. noch Asse-ferne Standorte zu prüfen sind. (Herbert Bühl | Peter Hocke | Christian
Küppers | Sabine Schlacke (30.09.2021): Beleuchtung des Standortauswahlverfahrens für ein
Zwischenlager im Rahmen der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage
Asse II; Seite 82)
Aus Sicht des Expertenteams wurde der Kriterienkatalog für die Auswahl eines
Zwischenlagerstandortes so ausgelegt, dass er die Standortsuche in einem größeren Umkreis
ermöglichen sollte. Zudem waren die Aussagen des Kriterienberichts und die Verlautbarungen
des BfS im Zuge dessen Veröffentlichung geeignet, die Erwartung zu wecken, dass nicht nur
nach Asse-nahen Standortmöglichkeiten für das Zwischenlager gesucht werden soll. Der
Kriterienbericht wurde in der Region offenbar als Zusicherung verstanden, den
Zwischenlagerstandort für die rückgeholten Abfälle kriterienbasiert finden zu wollen. (Herbert
Bühl | Peter Hocke | Christian Küppers | Sabine Schlacke (30.09.2021): Beleuchtung des
Standortauswahlverfahrens für ein Zwischenlager im Rahmen der Rückholung der
radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II; Seite 84)
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Aus Sicht der AGO wird als Fazit zusammenfassend festgestellt, dass der
„Beleuchtungsbericht“ die gestellten Fragen weitgehend beantwortet und auch für die AGO
wichtige Gesichtspunkte behandelt hat:
 Strahlenschutz als Begründung für die Asse-nahe Standortfestlegung nicht
nachvollziehbar,
 Möglichkeit der Trennung von Abfallbehandlung und nachfolgender Zwischenlagerung,
 getrennte Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen,
 fehlende Untersuchungen, ob durch Ereignisse im Rückholbergwerk (Bergsenkungen)
oder auslegungsüberschreitende Lösungszutritte (AüL) oder durch Störfälle in der
Abfallbehandlungsanlage der Betrieb eines Asse-nahen Zwischenlagers gefährdet sein
könnte.
(Brückner | Gellermann | Hoffmann | Kreusch | Krupp (27.01.2022): AGO-Positionspapier zum
„Beleuchtungsbericht“; Seite 6)
Hatte die BGE die Beschränkung der Standortsuche auf Asse-nahe Standorte bis dahin
insbesondere mit dem Vermeidungsgebot nach § 8 Absatz 1 Strahlenschutzgesetz und dem
Minimierungsgebot von § 8 Absatz Strahlenschutzgesetz begründet, so scheint die
Argumentation nach dem Vorliegen des „Beleuchtungsberichts“ jetzt eine andere zu sein. Die
Gutachter des Beleuchtungsberichts hatten nämlich festgestellt, dass das
Strahlenvermeidungs- und Minimierungsgebot Transporte radioaktiver Abfälle in ein Asse-
fernes Zwischenlager nicht grundsätzlich ausschließt: Zwischenlagergenehmigung und
Transportgenehmigung sind getrennt voneinander zu erteilen: Weder formell- noch materiell-
rechtlich sind diese beiden Zulassungen miteinander verzahnt. Für die Zulassung eines Asse-
fernen Zwischenlagers kann das Strahlenvermeidungs- und -minimierungsgebot insoweit nicht
als Argument oder gar Versagungsgrund i.d.S. fungieren, dass ein Transport radioaktiver
Abfälle zu einer Strahlenexposition führe und durch ein Asse-nahes Zwischenlager vermieden
oder minimiert werden könne. (Herbert Bühl | Peter Hocke | Christian Küppers | Sabine
Schlacke (30.09.2021): Beleuchtung des Standortauswahlverfahrens für ein Zwischenlager im
Rahmen der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II; Seite 95)
Derzeit wird von Seiten der BGE argumentiert, dass die Suche nach weiteren Standorten, die
wiederum neue Herausforderungen und zweifellos auch Widerstände mit sich bringt, eine
Überforderung für das Projekt (siehe Newsletter zur Asse vom März 2024) aber auch für die
BGE darstellt, die parallele Verfahren für Anlagen an zwei Standorten nicht bewältigen kann
(Videoaufzeichnung „Betrifft: Asse – Rückblick 2023 Ausblick 2024“ ab Zeitpunkt 1 Stunde 26
Minuten). Dies kann und darf aber kein Grund sein, im Raumordnungsverfahren keine
Alternativen zu prüfen.
Zwischenlagerstandorte
Allein an den Standorten der Kernkraftwerke gibt es derzeit zehn Zwischenlager für schwach-
und mittelradioaktive Abfälle. Die bestehenden Zwischenlager verfügen zum Teil noch über
Aufnahmekapazitäten bzw. es bestehen Potenziale für Erweiterungsmöglichkeiten an den
jeweiligen Standorten. Zu berücksichtigen ist auch die Reduzierung der vorhandenen
Abfallmengen in diesen Zwischenlagern durch die geplante Verbringung von schwach- und
mittelradioaktiven Abfällen in Endlager für diese Abfallart.
Zudem ist die Zwischenlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle immer noch von
der Fiktion einer schnellen Endlagerung geprägt. Ein geologisches Tiefenlager liegt jedoch
erkennbar und offiziell bestätigt in weiter Ferne. Es ist daher davon auszugehen, dass die
Zwischenlagerung über einen sehr langen Zeitraum erfolgen wird. Dies gilt für alle
bestehenden, aber auch für zukünftige Standorte. Eine Neubewertung der Zwischenlagerung
und ein tragfähiges Gesamtkonzept sind daher erforderlich, ebenso die parallele Suche nach
ausreichenden Endlagerkapazitäten für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.
Ziel sollte es daher sein, die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle aus der Asse zeitlich
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so weit wie möglich zu reduzieren. Daher sollte mit dem in 2026/2027 erwarteten Vorschlag für
übertägig zu erkundende Standortregionen im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für
hochradioaktive Abfälle eine sinnhafte Entkoppelung vom Standortauswahlverfahren für ein
Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle angestrebt werden.
Im Folgenden werden verschiedene in Deutschland vorhandene Zwischenlager für schwach-
und mittelradioaktive Abfälle im Hinblick auf einen Alternativenvergleich im Rahmen des
Raumordnungsverfahrens dargestellt (siehe auch Oda Becker im Auftrag des Bundes für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (2021): Aktueller Stand der Zwischenlagerung schwach-
und mittelradioaktiver Abfälle in Deutschland).
In Niedersachsen werden an sieben Standorten Zwischenlager für schwach- und
mittelradioaktive Abfälle betrieben. Die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung
(BGZ) betreibt das zentrale Zwischenlager in Gorleben sowie Zwischenlager an den
Kernkraftwerksstandorten Stade und Unterweser. Darüber hinaus befindet sich in Munster die
zentrale Sammelstelle der Bundeswehr. Darüber hinaus lagern radioaktive Abfälle in einer
Konditionierungsanlage in Braunschweig und an den Kernkraftwerksstandorten Emsland,
Grohnde und Lingen.
Neben Niedersachsen gibt es auch in den anderen Bundesländern Zwischenlager für
schwach- und mittelradioaktive Abfälle:
In Baden-Württemberg befindet sich in Karlsruhe das bundesweit größte Zwischenlager für
schwach- und mittelradioaktive Abfälle einschließlich Landessammelstelle (Betreiber:
Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE)) sowie jeweils ein Zwischenlager an den
drei Kernkraftwerksstandorten Obrigheim, Neckarwestheim und Philippsburg.
In Bayern werden das zentrale Zwischenlager mit Landessammelstelle in Mitterteich, ein
neues Zwischenlager am Kernkraftwerksstandort Grafenrheinfeld und ein Zwischenlager der
kerntechnischen Industrie (Siemens) am Standort Karlstein betrieben. An den
Kernkraftwerksstandorten Isar und Gundremmingen sowie am Forschungsreaktor München
lagern schwach- und mittelradioaktive Abfälle, für die bisher keine Zwischenlager betrieben
werden.
In Berlin befindet sich ein Zwischenlager mit Landessammelstelle auf dem Gelände des
Helmholtz Zentrums (ZRA).
In Brandenburg lagern schwach- und mittelradioaktive Abfälle im ehemaligen Kernkraftwerk
Rheinsberg.
In Hessen befinden sich am Standort des Kernkraftwerks Biblis zwei Zwischenlager für
schwach- und mittelradioaktive Abfälle, in Ebsdorfergrund-Roßberg die Landessammelstelle
und in Hanau ein Zwischenlager der kerntechnischen Industrie.
In Mecklenburg-Vorpommern befindet sich am Standort Rubenow ein großes Zwischenlager
(Zwischenlager Nord oder auch Zwischenlager Lubmin), das gleichzeitig Landessammelstelle
ist. Am Standort des Kernkraftwerks Greifswald werden ebenfalls Abfälle gelagert.
In Nordrhein-Westfalen gibt es ein zentrales Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive
Abfälle in Ahaus, ein Zwischenlager am ehemaligen Kernkraftwerk Würgassen, ein
Zwischenlager einschließlich Landessammelstelle am Forschungszentrum Jülich und ein
Zwischenlager der kerntechnischen Industrie (Urenco) in Gronau.
In Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es jeweils eine Landessammelstelle. Am Standort des
Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich werden Rohabfälle und vorbehandelte Abfälle ohne
Zwischenlager gelagert.
In Sachsen befindet sich am Standort Dresden-Rossendorf ein Zwischenlager und die
Landessammelstelle für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
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In Schleswig-Holstein befindet sich in Geesthacht ein Zwischenlager und die
Landessammelstelle. An den Standorten der Kernkraftwerke werden ebenfalls radioaktive
Abfälle gelagert, aber bisher keine Zwischenlager betrieben. Neue Zwischenlager sollen in
Brunsbüttel und Krümmel errichtet werden.
Angesichts der jahrzehntelangen unsachgemäßen Einlagerung radioaktiver Abfälle in der
Asse ist hier nochmals darauf hinzuweisen, dass für die Zwischenlagerung der Abfälle aus der
Asse ein Lastenausgleich innerhalb der bestehenden Standorte angestrebt werden sollte, um
die hohe Belastung der Region künftig deutlich zu reduzieren. Damit würde auch
Verantwortung für politische Fehleinschätzungen der Vergangenheit übernommen.
Beispielhafte Alternativen
Vor diesem Hintergrund sollen für ernsthaft in Betracht kommende Alternativen zur
Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktive Abfällen aus der Asse folgende
Standorte dem ArL beispielhaft genannt werden:
Zwischenlagerstandorte
Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, dass es in Niedersachsen, aber auch in
anderen Gebieten Deutschlands bereits eine Vielzahl von Zwischenlagerstandorten gibt.
Im Hinblick auf mögliche Alternativen können bestehende Zwischenlagerstandorte betrachtet
werden, bei denen Erweiterungs- oder Neubauten zur Aufnahme der Abfälle aus der Asse
möglich sind. Für die bestehenden Standorte liegen bereits eine Vielzahl von
Planungsgrundlagen vor, die in eine Bewertung einbezogen werden können.
Beispielhaft könnte hier die zentrale Sammelstelle für radioaktive Abfälle der Bundeswehr
(ZESAM) in Munster genannt werden.
Neben der Erweiterung oder dem Neubau eines Zwischenlagers an bestehenden Standorten
könnte als weitere Alternative für die Zwischenlagerung der Abfälle aus der Asse geprüft
werden, inwieweit die bestehenden Zwischenlager noch über Aufnahmekapazitäten für
schwach- und mittelradioaktive Abfälle verfügen. Bei dieser Betrachtung könnte die BGZ als
bundeseigene Gesellschaft sicherlich unterstützend mitwirken, da sie für einen Großteil der
Zwischenlager verantwortlich ist und wahrscheinlich auch im Austausch mit anderen
Betreibern steht. Auf die Bedeutung ausreichender Lagerkapazitäten für die Endlagerung
schwach- und mittelradioaktiver Abfälle und die dafür erforderlichen Planungen wird an dieser
Stelle nochmals verwiesen.
Truppenübungsplätze
Truppenübungsplätze, die sich in der Regel im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland
befinden, wurden bereits mehrfach als Zwischenlagerstandort diskutiert.
Beispielsweise könnte der Truppenübungsplatz Munster als alternativer Standort für die
schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus der Asse genannt und geprüft werden. In Munster
existiert bereits eine zentrale Sammelstelle für radioaktive Abfälle der Bundeswehr.
Da die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in der Asse auch aus Tätigkeiten der
Bundeswehr stammen, liegt es nahe, zumindest Teilmengen in das Zwischenlager ZESAM zu
verbringen. Darüber hinaus könnte geprüft werden, ob dort eine Erweiterung des
Zwischenlagers möglich ist (siehe oben).
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Bunkeranlagen und Tunnel
Bestehende Bunkeranlagen oder Tunnel (beispielweise von aufgelassenen Bahnstrecken)
könnten ebenfalls als Alternativen für eine Zwischenlagerung in Betracht gezogen und geprüft
werden – insbesondere vor dem Hintergrund, dass aus Sicht von Fachleuten eine
unterirdische Zwischenlagerung einer oberirdischen vorzuziehen ist (Schutz vor äußeren
Einflüssen, zum Beispiel aus der veränderten geopolitischen Lage – auch vor dem
Hintergrund, dass es sich bei der Zwischenlagerung aufgrund fehlender Endlagerkapazitäten
faktisch um eine Langzeitlagerung handelt).
Beispielhaft könnte die Bunkeranlage Regenstein bei Blankenburg genannt werden, die über
einen Bahnanschluss verfügt und im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist (seit
08.04.2008 Versorgungs- und Instandsetzungszentrum für Sanitätsmaterial der Bundeswehr).
Die Bunkeranlage wurde 1944 begonnen (Fertigstellung von 18.000 m² Nutzfläche,
Querschnitt der Lagerkammern 7,0 x 4,5 m) und ab 1974 weiter ausgebaut (6,0 km Stollen,
Eisenbahnrampe mit 260 m Länge). Die Anlage verfügt über zwei Zufahrten, hat drei große
Lagerbereiche und ist mit einem Personalbereich, vier Netzersatzanlagen je 400 kVA sowie
51.000 l Dieselvorrat ausgestattet. Der Bunker wurde im Oktober 1990 durch die Bundeswehr
übernommen. (https://www.sachsenschiene.net/bunker/dep/dep_78.htm – Abruf am
21.05.2024)
Im Auftrag
Sven Volkers
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Hochradioaktiv: „Instrumentalisierte Öffentlichkeit – Drei Jahre Beteiligungsverfahren zur Standortauswahl für die langfristige Tiefenlagerung hochradioaktiver Abfälle“

Endlager für hochradioaktive und andere Atomabfälle. Das ist nicht nur eine technische oder geologische Aufgabe, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung mit enormem Konfliktpotential. Wyhl, Brokdorf, Gorleben, Wackersdorf, Kalkar, Tschernobyl, Fukushima … Offenkundig ist: Die Spaltung der Atome hat fast immer auch zu einer Spaltung von Gesellschaften geführt. Daher sind Sozialwissenschaften gefordert, die Verfahren beim Umgang mit den radioaktiven Stoffen unter die Lupe zu nehmen. In einem Aufsatz unter dem Titel „Instrumentalisierte Öffentlichkeit – Drei Jahre Beteiligungsverfahren zur Standortauswahl für die langfristige Tiefenlagerung hochradioaktiver Abfälle“ widmen sich Albert Denk und Achim Brunnengräber (FU Berlin) unterstützt mit „hilfreichen Kommentaren“ von Dörte Themann, Ansgar Klein, Thomas Flüeler und Ulrich Smeddinck dieses immer wieder brisanten Thema.

Dokumentation aus der „Einleitung:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung der Standortauswahl für die langfristige Tiefenlagerung hochradioaktiver Abfälle wurde durch die staatlichen Akteure nicht zielführend konzipiert und umgesetzt. Zwar wurden zivilgesellschaftliche Akteure in die Organisation der Beteiligungsformate eingebunden. Es kam aber in der Gesamtschau zu einer Instrumentalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung durch staatliche Akteure. Dies ist die These, der wir in diesem Beitrag nachgehen. Dafür blicken wir auf drei Jahre Öffentlichkeitsbeteiligung zurück, die der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstellt ist.

In einem formellen Verfahren auf Bundesebene soll auf der gesetzlichen Grundlage des Standortauswahlgesetzes (StandAG 2017/2023) das Ziel verfolgt werden, einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Standortauswahl für ein langfristiges Atommülllager zu erzielen. Damit das Tiefenlager auch von den Betroffenen toleriert werden kann, sollen die Bürger*innen als Mitgestalter des Verfahrens einbezogen werden (ebd. Paragraf 5 Absatz 1). Der staatlich verfolgte Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt also darin, dass Bürger*innen die Standortauswahl partizipativ begleiten und dem Verfahren Legitimität verschaffen sollen. Wie wir aufzeigen werden, zielte das bisherige Verfahren aber nicht auf einen Konsens ab, der am Ende des Verfahrens die Standortentscheidung begleiten soll. Auch die der Öffentlichkeitsbeteiligung zugeschriebene Funktion, die Auswahl des Standortes kritisch zu begleiten und dadurch eine Korrektivfunktion auszuüben (Denk 2024b: 39 ff.), wurde bisher nur ansatzweise erfüllt.“

WEITERLESEN: Hier ist der direkte Link zur PDF für diesen Aufsatz (PDF) beim Forschungsyournale – Soziale Bewegungen.
Albert Denk und Achim Brunnengräber (FU Berlin) – Instrumentalisierte Öffentlichkeit – Drei Jahre Beteiligungsverfahren zur Standortauswahl für die langfristige Tiefenlagerung hochradioaktiver Abfälle

Hier außerdem die Zusammenfassung des Aufsatzes von Denk und Brunnengräber:

Zusammenfassung: Zwischen 2020 und 2023 wurden vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sechs Veranstaltungen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lagerung von hochradioaktiven Abfällen umgesetzt.

In diesem Beitrag synthetisieren wir unsere Einzelfallanalysen dieser Veranstaltungen. Unsere These ist, dass es im Verlauf des Verfahrens zu einer Instrumentalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung kam. Diese zeigt sich erstens in der thematischen Engführung auf das tiefengeologische Endlager und die nationalstaatliche Handlungsebene, zweitens durch die sehr geringe Beteiligung von Bürger*innen und soziale Ungleichheiten im Verfahren sowie drittens aufgrund der Dominanz staatlicher Akteure. Ein breiter gesellschaftlicher Konsens im Umgang mit hochradioaktiven Abfällen, wie es das Standortauswahlgesetz (StandAG) verlangt, ist auf diese Weise nicht zu erreichen. Dagegen sehen wir im Einbezug möglichst vielfältiger Perspektiven durch eine inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung wesentliche Vorteile für Sicherheit und Gerechtigkeit im Umgang mit den Abfällen.

Abstract: Between 2020 and 2023, the Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management (BASE), under the legal supervision of the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Nuclear Safety and Consumer Protection (BMUV), conducted six public participation events on the storage of high-level radioactive waste. In this article we summarize our individual case analyses of these events. Our thesis is that in the course of the proceedings public participation was instrumentalized. This can be seen firstly in the thematic focus on the deep geological repository and the national level of action, secondly in the very low participation of citizens and social inequalities in the process, and thirdly due to the dominance of state actors. A broad social consensus on dealing with high-level radioactive waste, as required by the Siting Act (StandAG), cannot be achieved in this way. In contrast, we see significant advantages for safety and fairness in dealing with waste in the inclusion of as many different perspectives as possible through inclusive public participation.“

„DAS ATOMDESASTER – Die verdrängte Ernsthaftigkeit bei der Suche nach einem Atomendlager“

Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive und andere Atomabfälle wird sich – Stand jetzt – um vermutlich Jahrzehnte verzögern. Damit werden diese brisanten Strahlenabfälle weiterhin an vielen Standorten quer durch Republik und nicht nur an den ehemaligen AKWs  oberirdisch aufbewahrt. Ob die jeweiligen Behälter, in denen der Strahlenabfall verpackt ist, auch dafür geeignet sind und welche Gefahren bei 100+ statt bislang geplanter 40 Jahren „Zwischenlagerung“ hinzukommen: Das ist die eine bedeutsame Frage, die weit oben auf der Tagesordnung in Fragen Sicherheit und Schutz der Bevölkerung stehen. Eine andere: Wie konnte es dazu kommen, dass die sogenannte Endlagerung immer noch in weitere Ferne ist? Darüber denken in einem Beitrag im „Blog der Republik“ Michael Müller, damaliger Co-Vorsitzender der Endlager-Kommission von Bundestag und Bundesrat und Jürgen Voges, Journalist, Mitarbeiter der genannten Kommission und später im Nationalen Begleitgremium (NBG) zuständig für die Umsetzung des sogenannten Standortauswahlgesetzes nach.

Dokumentation: DAS ATOMDESASTER – Die verdrängte Ernsthaftigkeit bei der Suche nach einem Atomendlager – Ein Gastbeitrag von Michael Müller und Jürgen Voges – Die kurze, aber sehr folgenreiche Zeit der Atomenergie

Mitte der 1950er Jahre wurde die friedliche Nutzung der Atomenergie als Weg in ein neues Zeitalter des Wohlstands gepriesen. Die gewaltige Kraft der nuklearen Energiequelle wurde als schier unendlich hingestellt, die alle Energieprobleme der Menschheit lösen würde. Der Grund für die Atomenergie lag auch darin, mit dem Slogan „Atomkraft für den Frieden“ von der katastrophalen Vernichtungskraft der militärischen Atomkernspaltung abzulenken. Doch der Traum von der friedlichen Nutzung ist in unserem Land nach den beiden Größten Anzunehmenden Unfällen (GAU)* in Tschernobyl und Fukushima geplatzt. Aber trotz des Abschaltens aller deutschen Atomkraftwerke ist das kurze, aber riskante und teure Zeitalter der Atomenergie noch nicht vorbei. Das Erbe ist hochradioaktiven Abfall, der über eine Million Jahre in einem sicheren Verschluss gelagert werden muss, damit es nicht zu Schädigungen für Mensch und Natur kommen kann.

Hier im Blog der Republik weiterlesen.

  • * In beiden Fällen handelte es sich nicht um einen GAU, sondern um einen Super-GAU. Der Größte Anzunehmende Unfall GAU ist derjenige, der von der Anlage beherrscht wird. Dafür ist der Meiler technisch ausgelegt worden. Diese Auslegung ist in Tschernobyl und Fukushima überschritten worden. Daher muss es Super-GAU heißen.
  • Alles zum Thema Endlagersuche auf umweltFAIRaendern.de

 

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