Verbunkerung von Atommülllagern – Langzeitlagerung hochradioaktiver Atomabfälle – Gorleben und anderswo

Seit Jahren wachsen die Anforderungen an den Schutz von Atomanlagen gegen Terrorangriffe. Das gilt für Atomkraftwerke ebenso wie für die oberirdischen Lager für die hochradioaktiven Brennelemente in den Castor-Behältern. Der Krieg Russlands in der Ukraine hat eine neue Dimension von Atomgefahren verdeutlich: Nicht nur Terroristen  – auch staatliche Aktionen bis hin zum Krieg könnten mit Angriffen auf Atomanlagen zur nuklearen Katastrophe führen. Nun haben Bundesbehörden und das staatliche Endlager-Unternehmen erklärt, dass es noch Jahrzehnte länger als bislang geplant oberirdische Atommülllager für die hochradioaktiven Abfälle braucht.In Gorleben – und anderswo – werden die Sicherheitsrisiken der oberirdischen Atommülllagerung (auf einer Veranstaltung am 3. Februar)  debattiert. (Foto: Betreiber Zwischenlager Gorleben) Wolfgang Ehmke hat sogar einen Zwischenruf verfasst.

Der Zwischenruf von Ehmke ist hier online.

Ob die Gebäude, die Behälter und der Atommüll eine Verlängerung der Zwischenlagerung aushalten, ist unklar. Gegen die militärischen Anforderungen sind sie in jedem Fall nicht gerüstet. In Ahaus und Gorleben, wo die ältesten Zwischenlager stehen, wird daher inzwischen von neuen verbunkerten Langfristlagern gesprochen. Eine längst überfällige Debatte, aber die staatlichen Stellen weichen auch und wimmeln ab. Dabei ist ihnen kaum in die Karten zu schauen, denn fast alle Sicherheitsfragen stehen unter Geheimhaltigung. Zuletzt hatte auch Mecklenburg-Vorpommern sich zur Zwischenlagerung geäußert, wei in Lubmin das Genehmigungsverfahren für den Neubau eines Castor-Zwischenlager läuft. Das bisherige Zwischenlager erfüllt schon seit vielen Jahren die baulichen Anforderungen an den notwengien Terrorschutz nicht mehr.

Angesichts des Atomülldesaster spricht die BI Ahaus in einer Presseinformation Anfang Januar 2023 zur dortigen Zwischenlagerung davon: „Denkbar wäre etwa eine oberflächennahe unterirdische Lagerung in gebunkerten Gebäuden, worüber auch im internationalen Rahmen nachgedacht wird. Auch die Internationale Atom-Agentur (IAEA) spricht bei einer Lagerdauer von 50 – 100 Jahren nicht mehr von Zwischenlagerung („Interim storage“), sondern von Langzeitlagerung (Long term storage“).“

Auch in Gorleben, wo das Zwischenlager für hochaktive Abfälle ähnlich dünne Stahlbeton-Wände hat, wie in Ahaus, spricht die BI von Verbunkerung des Atommülls. Sie verweist dabei auch im Zusammenhang mit deutlich dickeren Stahlbetonwänden auf die Neubau-Pläne in Lubmin: Nuklearer Terrorschutz in Gorleben – Neubau in Lubmin – Siehe hier.

  • Auch der BUND hatte immer wieder auf erhebliche Mängel der bisherigen Zwischenlagerung hingewiesen und dazu mehrere Gutachten vorgelegt. So hat der BUND eine neue gesellschaftliche Debatte über die Zwischenlagerung und deren Sicherheit gefordert. Dabei ist auch die Notwendigkeit von „Heißen Zellen“ wiederholt gefordert werden, wo defekte Behälter repariert werden könnten, wenn es zu Undichtigkeiten kommt. Nach dem Rückbau der bisherigen AKWs wird die bisherige Möglichkeit einer Reparatur beseitigt.

Wie es in Fragen der Sicherheit der Atommülllagerung in Deutschland weitergeht, ist derzeit im besten Fall „unklar“: Die Atommüllendlagersuche für hochaktive Abfälle geht auf Zeitreise – der Atommüll lagert weiter  weit über die bislang 40 geplanten Jahre bis möglicherweise ins nächste Jahrhundert oberirdisch – was sowohl technische Sicherheistfragen auslöst als auch wachsende Sicherungsanforderungen angesichts weltweit wachsender Terror- oder Kriegsrisiken. Zukunftfähig, soviel sollte klar sein, ist Atomenergie sowieso nicht.

Dokummenation:

1 BI Lüchow Dannenberg

2. Mecklenburg Vorpommern.

Nummer 1 – Presse 31.01.2023 Aus der Zwischenlagerung wird eine Langzeitlagerung!

 Zu einer Auftaktveranstaltung zu den verlängerten Zwischenlagerzeiten laden die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Bäuerliche Notgemeinschaft und die Rechtshilfe Gorleben ein am

Freitag den 3. Februar 2023 um 18 Uhr in den Ostbahnhof Dannenberg

Mit uns diskutieren Britta Kellermann (MdL-Bündnis90/Die Grünen), Jakob Blankenburg (MdB-SPD), Vertreter*ínnen von der BGZ (Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung) und dem Niedersächsischen Umweltministerium.

Die Standortfindung für ein Endlager wird sich erheblich verzögern. Ursprünglich war die Standortfestlegung für das Jahr 2031 in Aussicht gestellt worden. Jetzt hat die BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) bestätigt, der Zeitplan ist nicht haltbar. Eine Entscheidung wird voraussichtlich zwischen 2046 und 2068 gefällt werden.
Das langwierige Verfahren der Endlagersuche wird unmittelbare Auswirkungen auf die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland haben.

Da die Genehmigung für die Lagerung unsere Castoren in Gorleben 2034 ausläuft und es mindestens 10 Jahre Vorlauf für eine Neuorganisation der Lagerung bedarf, wird der Schwerpunkt der Arbeit 2023 darin bestehen, an den grundsätzlich neuen Konzepten für die Langzeitlagerung mitzuwirken.

Die BI, die Bäuerliche Notgemeinschaft und die Rechtshilfe Gorleben fordern deshalb einen Begleitprozess, der sofort einsetzen muss: „Wir müssen deutlich machen, dass dringender Handlungsbedarf besteht und die Genehmigung für die Lagerung der 113 Castorbehälter nicht einfach verlängert werden kann.“

Nummer 2 – Mecklenburg Vorpommern:

Backhaus fordert Zeitplan für die Castor-Zwischenlagerung

Nr.023/2023 | 25.01.2023  | LM  |Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus fordert den Bund dazu auf, eine einheitliche Zwischenlagerstrategie für Deutschland und damit auch für die 74 Castorbehälter in Lubmin zu erarbeiten. Im Schweriner Landtag sagte er heute: „Es ist eine Richtlinie erforderlich, die die Anforderungen an eine längerfristige Zwischenlagerung definiert. Nur so können Anlagenbetreiber ihre Aufbewahrungsgenehmigungen auf einer soliden Basis verlängern lassen.“ Anlass für seine Forderung geben die Verzögerungen bei der Endlagersuche, die im November 2022 öffentlich bekanntgeworden sind. Demnach werde die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Standortentscheidung um mindestens 15 bis 37 Jahre aufschieben. Das Standortauswahlgesetz von 2017 sah eine Festlegung des Endlagerstandortes für 2031 vor.

„Zwar hat die BGE Ende Dezember einen Zeitplan für die weiteren Schritte der Endlagerung vorgelegt. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bezeichnete die eingereichten Unterlagen aber als nicht prüffähig. Gleichwohl gab das BASE an, zur Prüfung der angeblich nicht prüffähigen Unterlagen und bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen in den Standortregionen fünf bis sechs Jahre zu benötigen. Mit anderen Worten: Der bisherige Prozess ist für mich an vielen Stellen undurchsichtig und nicht nachvollziehbar, insbesondere der nicht begründete hohe Zeitbedarf, der bis dato so nicht kalkuliert war. Ich fordere deshalb vom zuständigen Bundesumweltministerium rasche Aufklärung und einen abgestimmten Zeit- und Arbeitsplan für die weitere Endlagersuche, welcher alle Prüfschritte bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen einschließt“, sagte er weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die 74 Castorbehälter im Zwischenlager Nord in Lubmin von den Verzögerungen betroffen. Die Aufbewahrungsgenehmigung ist auf 40 Jahre ab Verschluss der Castorbehälter aber maximal bis zum 31.10.2039 befristet. Damit läuft die Aufbewahrungsgenehmigung für die ersten CASTOR-Behälter im Jahr 2036 aus. Auch nach den bisherigen Zeitplanungen einer Standortfindung bis 2031 wäre der Beginn der Einlagerungen in ein Endlager aufgrund der notwendigen Bauzeiten für ein Endlager erst ab etwa dem Jahr 2050 möglich gewesen. Daher bestehe auch jetzt schon die Notwendigkeit, die Aufbewahrungsdauer im Zwischenlager über die 40 Jahre hinaus zu verlängern. Dafür sei eine verlässliche Zeitplanung für ein Endlager unerlässlich, so Backhaus.

Zudem kritisierte er, dass die von MV übergebenen Daten nicht ausreichend in die Identifizierung von Teilgebieten eingeflossen sind: „Zur Ausweisung der Teilgebiete wurden großmaßstäbliche und schlecht geeignete Kartenwerke verwendet. Im Ergebnis wurden zu große Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent der Fläche Deutschlands betreffen. Der Stellungnahme unseres Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie an die BGE ist zu entnehmen, dass für einen großen Teil der ausgewiesenen Flächen in MV die gesetzlich geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.“

 

IPPNW: Atomkraftwerke als nukleare Zielscheiben im Krieg – Saporischschja in der Ukraine

Die Atomanlagen in der Ukraine sind nach dem Angriff Russlands zu strategisch bedeutsamen Einrichtungen der Kriegsführung geworden. Atomenergie ist nicht nur ein Risiko, weil der Super-GAU als technischen Versagen droht und der Atommüll bleibt. Atomstrom bedeutet auch das Risiko, Atombombenmaterial zu erzeugen und als Angriffsziel im Krieg. In der Ukraine erleben wir, warum Atomkraftwerke keine nachhaltig und zukunftsfähige Technik sein: Erst Tschernobyl, dann einer der weltweit größten Atomkomplexe mit sechs Reaktoren und jeder Menge hochradioaktiver Abfälle vor Ort: Saporischschja wird von Truppen umkämpft, von der russischen Armee besetzt und in der Umgebung wird gekämpft, geschossen. Die nukleare Katastrophe als Möglichkeit mittendrin. Die Internationale und mit Nobelpreis ausgezeichnete Ärzt:innen-Organisation IPPNW veranstaltet zu dem brisanten Theme eine Online-Veranstaltung.

Die IPPNW bietet eine überaus interessante Veranstaltungsreihe zu Atomgefahren und dem Krieg in der Ukraine an: Hier mehr Informationen.

(IPPNW) 8. Februar 2023, 19-20 Uhr
Atomanlagen im Ukrainekrieg
Referentin: Ute Rippel-Lau, IPPNW-Vorstandsmitglied

Seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine sind Atomkraftwerke in beispielloser Weise in einen Krieg einbezogen worden. Das Kraftwerk Saporischschja wurde am 3. März 2022 von russischen Truppen eingenommen. Krieg in einem Land mit laufenden Atomreaktoren ist ein Novum. Welche Gefahren gehen von einem Atomkraftwerk im Krieg aus? Welche Szenarien sind möglich? Was sagt das Völkerrecht dazu? Welche Rolle spielt die Atomenergie in der Energieversorgung der Ukraine?
Auf all diese Fragen wollen wir in der Online-Veranstaltung nach Antworten suchen.

Moderation: Lara Krausse, Pressesprecherin IPPNW

Online-Anmeldung

Kosten des Atommülls – der Rückbau der Atommeiler – Bundesregierung erklärt

Atommüll – ein ganz besonderes Thema. Niemand will den, aber Atomstrom. Na vielleicht ja doch – wenn er billig ist. Und wohin mit dem Atommüll? Weiß keineR?! Dokumentation Heute im Bundestag – „Rückstellung der Betreiber für den AKW-Rückbau: „Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Unterrichtung – 09.12.2022 (hib 731/2022)“

„Berlin: (hib/SAS) Die Rückstellung der Betreiber von Atomkraftwerken (AKW) für Rückbauverpflichtungen, die aus Aufstellungen nach Paragraf 2 Absatz 1 Transparenzgesetz hervorgehen, betrugen zum 31. Dezember 2021 auf Basis der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse insgesamt etwa 20,2 Milliarden Euro (2020: 21,6 Milliarden Euro). Das geht aus dem „Bericht nach Paragraf 7 des Transparenzgesetzes – Rückbau von Kernkraftwerken“ hervor, der als Unterrichtung der Bundesregierung (20/4558) vorliegt.

Die Kosten des Nach- und Restbetriebs werden im Rückbauverfahren mit acht Milliarden Euro (2020: 8,5 Milliarden Euro) veranschlagt, für die Reststoffbearbeitung und Verpackung 6,7 Milliarden Euro (2020: 7,6 Milliarden Euro). Die eigentlichen Abbauarbeiten werden wie im Vorjahr auf 5,5 Milliarden Euro beziffert.

Zu Beginn des Jahres 2022 hätten sich von den 23 Anlagen vier im Nachbetrieb und 16 in der Phase der Stilllegung und des Abbaus befunden, heißt es im Bericht. Der Rückbau schreite „spürbar“ voran. Die vorgehaltenen Rückstellungen würden damit voraussichtlich weiter sinken.““

CDU/CSU fragt Bundesregierung wegen Atom-Broschüre des Bundesamts

Vor wenigen Tagen war hier zu einem Thema aus einer Broschüre der Atombehörde BASE zum Atomausstieg die Rede, da findet sich auch schon auf der Homepage des Bundestags eine Anfrage der CDU/CSU zu eben dieser Broschüre. „Union erkundigt sich nach BASE-Publikation“ heißt es online bei „Heute im Bundestag“.

BASE ist das „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“, eine dem Bundesumweltministerium nachgeordnete Behörde, die in etwa für Betrieb und Genehmigung von Atomanlagen zuständig ist und für Atommüll aller Art als Betreiber oder staatlicher Kontrolleur. Eine Bundesbehörde (ehemals das Bundesamt für Strahlenschutz), die früher einmal als direkter Arm der Politik galt und dabei nicht immer entlang von Fakten, sondern von Interessen handelte. Lange Jahre hatte es gedauert, das BfS aus der politischen Umklammerung zu einer fachlich orientierten Behörde zu entwickeln. Dieser Prozeß hat dazu geführt, dass die Behördenleitung bei den Konservativen immer ein „Dorn im Auge“ war. Das BASE ist vor wenigen Jahren als Teil vom „modernisierten“ BfS abgetrennt worden.  (Allerdings gibt es auch massive Kritik an BASE in Sachen Umgang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche, dem Festhalten am ungeeigneten Atommüllendlager für leicht- und mittelaktive Abfälle im Schacht Konrad oder auch der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle.)

Hier die Meldung und der Hinweis auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion: „Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage – 25.01.2023 (hib 54/2023)

Berlin: (hib/SAS) Die CDU/CSU-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach der vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) herausgegebenen Publikation „Atomausstieg in Deutschland – Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben“. Aus der im November 2022 erschienene Publikation gingen „Unstimmigkeiten“ hervor, die Klärung bedürften, heißt es in der Kleinen Anfrage (20/5325) der Fraktion. Konkret wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, ob mit der darin getroffenen Aussage der „Beseitigung aller Atomanlagen“ auch die Forschungsreaktoren in Deutschland gemeint sind.“

 

Uranfabrik Lingen: Erweiterung der nuklearen Brennstoffpalette unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die wirtschaftlich wenig ausgelastete Uranfabrik in Lingen, die vom Atomausstieg ausgenommen ist, will ihre nukleare Brennstoffpalette  erweitern. Dazu liegt dem zuständigen Umweltministerium in Niedersachsen seit dem letzten Jahr ein entsprechender Antrag zur Genehmigung vor. Künftig will Framatome, der französische Eigentümer der Anlage im Emsland, spezielle Brennelemente auch für von Russlang gebaute Atomreaktoren in Osteuropa herstellen. Dabei wird sich Framatone offenbar auf das Knowhow des russsichen Brennelemente-Unternehmens TVEL stützen. Bereits seit Jahren wurde die Kooperation der beiden Atomgiganten in Russland und Frankreich ausgebaut (siehe unten). Eine „Vorprüfung“ des niedersächsischen Umweltministeriums hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit die Beteiligung der Öffentlichkeit für die Erweiterung der Uranfabrik nicht vorgesehen ist.

Die neuen Atomgeschäfte mit russischen Reaktoren in Osteuropa sollen unter Ausschluss der Öffentlichkeit entschieden werden. Frankreich und Russland haben vor dem Ukraine-Krieg eine umfassenden Zusammenarbeit vereinbart, die bis heute anhält. Die Anlage in Lingen verarbeitet auch russisches Uran weiterhin für Westreaktoren. Verantwortlich für die Genehmigung des französisch-russischen Atomdeals sind im Bundesumwelt- und wirtschaftsministerium sowie im Umweltministerium Niedersachsen die Grünen. Diese Entscheidung des NUM stammt vom 26.8.2022 und wurde bereits im November 2022 mit einem 15 seitigen Bescheid veröffentlicht.

Die französische und russische Atomwirtschaft streben seit Jahren eine engere Zusammenarbeit an.

Auch nach dem Krieg gegen die Ukraine soll die Atomkooperation offenbar nicht eingestellt werden. In den letzten Monaten ist es auch immer wieder zur Uranlieferungen aus Russland an die Fabrik in Lingen gekommen. Sanktionen in Sachen Uran-Brennstoffe und Atomtechnik sind von der EU bis heute nicht vorgesehen. Unter anderem das Umweltbundesamt in Österreich hatte jüngst in einer Studie darauf hingewiesen, dass die Verflechtung mit der russischen Atomwirtschaft für den Betrieb von Atomanlagen in der Europäischen Union und darüber hinaus sehr intensiv ist.

Die inzwischen grün geführte Umweltministerium stellt in dem Bescheid zur Vorprüfung fest: „Durch das Änderungsvorhaben ergebe sich keine Änderung der genehmigten Höchstmassen für die gleichzeitige Lagerung, Verarbeitung und Handhabung von Uran in der Anlage.“ (Seite 2). Neben weiteren Umweltaspekten wird vom Ministerium laut Angaben der Betreiber mit Blick auf die Atom-Aspekte festgestellt: „Ebenso würden die genehmigten Kapazität zur Lagerung von Kernbrennstoff, zur Herstellung von Uranoxidpulver, oder -tabletten sowie zur Herstellung von Brennstäben und Brennelementen nicht erhöht. Es ergebe sich auch keine Erhöhung der Anzahl der ein- und ausgehenden Gefahrguttransporte über die im Rahmen vorangegangener Genehmigungsverfahren für die volle Auslastung der genehmigten Fertigungskapazität angenommenen Anzahl von 1000 Transporten pro Jahr.“

Hintergrund: Zwei Uranfabriken in Gronau und Lingen, die Atommeiler in aller Welt mit Uran-Brennstoff versorgen, sind vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen bislang über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Vorherige Regierungen und der Bundestag hatten über Jahre gerungen, diese beiden Uranfabriken in Betrieb zu belassen oder aber eben in den deutschen Atomausstieg einzubeziehen und nachträglich die Stilllegung per Atomgesetz zu betreiben. Entsprechende juristische Gutachten und Stellungnahmen, wie das atomrechtlich umgesetzt werden könnte, liegen in den Schubladen des Bundesumweltministeriums. Grüne und Linke hatten wiederholt die Stilllegung der Anlage im Bundestag gefordert. Die SPD ist gespalten in der Frage, FDP und CDU/CSU sowie AfD haben mit dem Weiterbetrieb der Uranfabriken keine Probleme, sondern wollen mit den Anlagen Deutschland als Atomstaat unterstreichen. In der derzeitigen Ampelkoalition finden sich keine Aussagen zu den Uranfabriken. Grüne hatten darauf verwiesen, dass wäre mit der FDP nicht vereinbar gewesen. Im Koalitionsvertrag gibt es daher keine Aussage, was bedeutet, dass die Grünen den Weiterbetrieb der Uranfabriken als Regierungsgrundlage akzeptiert haben.

Zuletzt hieß es dazu: „Ein Ministeriumssprecher bestätigte auf Anfrage: »Aus Sicht des Bundesumweltministeriums würde die Beendigung der Kernbrennstoffproduktion den deutschen Atomausstieg vervollständigen.« Gleichzeitig verwies er darauf, dass im geltenden Koalitionsvertrag keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen worden seien: »Eine aktuelle Verfolgung der genannten Einschränkungen« sei deshalb »derzeit nicht erfolgversprechend«. Das Aktionsbündnis und weitere Anti-Atom-Gruppen fordern, das Ministerium müsse nun »die eigene Glaubwürdigkeit beweisen« und selbst einen konkreten Gesetzesentwurf vorlegen.“ (nd, 8.12.2022)

Dokumentation 1 von der Seite „UVP-Verbund„:

Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Feststellung gemäß § 5 UVPG

Die Advanced Nuclear Fuels GmbH, Am Seitenkanal 1, 49811 Lingen, hat beim MU die Änderung des gem. § 7 Abs. 1 des Atomgesetzes genehmigten Betriebs der Brennelementfertigungsanlage Lingen beantragt. Der Antrag umfasst die zur Fertigung von VVER-Brennelementen erforderlichen Änderungen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UVPG i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG durch eine allgemeine Vorprüfung zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Die Vorprüfung beinhaltet gem. § 7 UVPG eine überschlägige Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien erheblich nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Diese Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht durchzuführen ist.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann auf dieser Internetseite eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Kernenergie

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Archivstr. 2
30169 Hannover
Deutschland

E-Mail:poststelle@mu.niedersachsen.de
Telefon:+49 (0)511 120 0
URL:https://www.umwelt.niedersachsen.de/
0.2 MB

Datum der Entscheidung

26.08.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Begründung zur Feststellung nach § 5 UVPG – VVER-Fertigung ( 2022-08-26-Ferststellung UVP-Pflicht_ANF_VVER-Fertigung.pdf 0.2 MB )

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Dokumentation 2: Zusammenarbeit Framatome und Rosatom – Presseerklärung

„December 2, 2021 – Framatome and Rosatom recently signed a new Strategic Cooperation Agreement further expanding the companies’ efforts to develop fuel fabrication and instrumentation and control (I&C) technologies. Rosatom Director General Alexey Likhachev, and Bernard Fontana, CEO of Framatome signed the agreement during the World Nuclear Exhibition held in Paris.

“By working closely with our industrial partner Rosatom, we strengthen our contributions for safe and reliable generation of clean energy generated by our customers nuclear operating plants,” said Bernard Fontana. “Together, we build on our expertise for maintaining operations for the existing nuclear fleet and preparing for the next generation of nuclear energy.”

“Together with Framatome, we are creating a solid foundation for developing high-quality nuclear energy solutions within the scope of current and future areas for collaboration,” said Alexey Likhachev. “Today, the world has finally recognized that it is impossible to achieve carbon neutrality without nuclear generation. Therefore, we must hasten our collective efforts towards achieving global decarbonization goals.”

The new agreement expands the companies’ existing relationship, established through a 2017 memorandum of understanding, creating a framework for joint work in new areas.

About Framatome

Framatome is an international leader in nuclear energy recognized for its innovative, digital and value added solutions for the global nuclear fleet. With worldwide expertise and a proven track record for reliability and performance, the company designs, services and installs components, fuel, and instrumentation and control systems for nuclear power plants. Its more than 16,000 employees work every day to help Framatome’s customers supply ever cleaner, safer and more economical low-carbon energy.

Framatome is owned by the EDF Group (75.5%), Mitsubishi Heavy Industries (MHI – 19.5%) and Assystem (5%).“

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