Vattenfalls Kohlemonster Moorburg: Nach Lage der Dinge „zunächst“ künftig nur noch Kühlturm-Kühlung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und die Folgen für den Betrieb des 1.600 MW Vattenfall-Kohlemonsters in Moorburg: „Das Verfahren zur Aufhebung des sofortigen Vollzuges der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung ist eingeleitet. Nach derzeitiger Lage kann davon ausgegangen werden, dass nach Abschluss dieses Verfahrens das Kraftwerk in der Folge zunächst nur mit dem Kühlturm weiterbetrieben werden kann.“ Mit diesen Worten antwortet der Hamburger Senat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drucksache 21/8977) des LINKEN-Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch.

Auf Klage der Europäischen Kommission hatte der Europäische Gerichtshof jüngst Deutschland verurteilt, dass bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg Europarecht verletzt worden ist. Grund dafür war, dass eine Fischtreppe bei Geesthacht als „Ausgleich“ anerkannt worden ist, um im weit entfernten Moorburg die Elbe und den Fischbestand zu schützen. Und das, obwohl die Wirksamkeit der Fischtreppe damals noch nicht mal klar war. Dieses Vorgehen hat der EuGH nun als fehlerhaft festgestellt und entsprechend muss nun Deutschland und konkret die Umweltbehörde diesen Mangel beseitigen.

Die Folge: Von der Kühlung mit Elbwasser und dem damit verbundenen Schreddern von Fischen muss wohl künftig Abstand genommen werden. Die Kühlung wäre dann nur noch über den bereits vorhandenen Kühlturm zulässig.

Hinzu kommt: Der BUND hat genau zu diesem Punkt schon vor Jahren eine Klage auf den Weg gebracht. In erster Instanz hatte das Oberverwaltungsgericht dem BUND recht gegeben und die Kühlung nur noch per Turm festgeschrieben. Die Umweltbehörde Hamburg – damals noch unter der Allein-Regierung der SPD – und Vattenfall hatten dagegen Revision eingelegt. Nun wird das EuGH-Urteil auch in diesem Verfahren von zentraler Bedeutung. Das Bundesverwaltungsgericht wird diesen Rechtsspruch beachten müssen.

Der BUND Hamburg hatte erst letzte Woche die inzwischen grüne Umweltbehörde aufgefordert, die Revision zurückzuziehen und Vattenfall die Kühlung mit Elbwasser zu untersagen.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage von Jersch teilt die Umweltbehörde nun mit, dass sie das Verfahren zur Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit der Möglichkeit zur Kühlung mit Elbwasser eingeleitet hat. Wörtlich heißt es in der Antwort auf die Frage 2: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kraftwerk Moorburg wird derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Bundes sorgfältig geprüft und so schnell wie möglich umgesetzt. Das Verfahren zur Aufhebung des sofortigen Vollzuges der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung ist eingeleitet. Nach derzeitiger Lage kann davon ausgegangen werden, dass nach Abschluss dieses Verfahrens das Kraftwerk in der Folge zunächst nur mit dem Kühlturm weiterbetrieben werden kann.“

Nicht unwichtig in der Antwort ist das Wort „zunächst“. Denn Vattenfall dürfte über eine solche Auflage als dauerhafte Maßnahme wenig begeistert sein und vermutlich widersprechen. Denn sie bedeutet für das Unternehmen auch, dass der Betrieb von Moorburg unwirtschaftlicher wird. Laut Angaben des Senats würden jeweils 17 MW der elektrischen Nettoleistung je Block weniger zur Verfügung stehen, wenn der Kühlturm ganzjährig genutzt werden muss. Vattenfall hat inzwischen eine Fischscheuchanlage in Moorburg eingebaut, mit der Vattenfall möglicherweise argumentieren könnte, dass es damals zwar Fehler in der Genehmigung gegeben haben könnte, dieser aber wegen z.B. einer solchen Scheuchanlage „geheilt“ würde. Zur Frage der Revision sagt der Senat nichts, weil danach nicht gefragt wurde.

Hamburger Energienetzbeirat: Die siebte Sitzung und die Dokumente

Am Donnerstag, den 11. Mai, tagten die Energienetzbeiräte nunmehr zum siebten Mal. Der Beirat ist ein Ergebnis des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ und soll die Rekommunalisierung der drei Netze Strom, Fernwärme und Gas begleiten. Bislang ist lediglich das Stromnetz wieder in städtischem Eigentum, die anderen Netze sollen folgen. Im Focus weiterhin: Wie sehen die Alternativen aus, mit denen das marode und mit Kohle befeuerte Heizkraftwerk in Wedel endlich abgeschaltet werden kann?

Nach EuGH-Urteil: Vattenfalls Kohlemonster Moorburg das Wasser abgraben – BUND fordert: Umweltsenator Kerstan muss handeln!

Nachdem der Europäische Gerichtshof auf Initiative der EU-Kommission Deutschland wegen Mängeln bei der Genehmigung für das 1600 MW Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg verurteilt hat, legt jetzt der BUND Hamburg nach und fordert vom grünen Umwelt- und Energiesenator Jens Kerstan endlich aktiv zu werden. Der Umweltverband klagt seit Jahren gegen die von der Hamburger Umweltbehörde erteilte Genehmigung für das Kraftwerk. Nach einem Erfolg des BUND beim Oberverwaltungsgericht Hamburg hatten die Umweltbehörde und Vattenfall dagegen Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Jetzt muss das BVerwG mit dem Urteil des EuGH im Rücken erneut urteilen, ob Vattenfall für die Kühlung des Kohlekraftwerks Elbwasser ziehen darf oder – wie der BUND und zuvor das Oberverwaltungsgericht meinten – dauerhaft nur noch über den Kühlturm betrieben werden darf. Letzteres würde die ohnehin schwer belastete Elbe und Fische schützen und den Betrieb des Kraftwerks für Vattenfall teurer machen. In gleicher Weise hatte auch der EuGH jüngst entschieden. Jetzt fordert der BUND den grünen Umweltsenator Kerstan auf, die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zurück zu ziehen und Vattenfall aufzuerlegen, nur noch den Kühlturm einzusetzen.

In einer Pressemeldung (hier als Dokumentation) fordert der Hamburger BUND heute:

Kohlekraftwerk Moorburg: Umweltsenator muss Kühlwasserentnahme aus der Elbe stoppen – BUND Hamburg fordert Rücknahme der Revision beim Bundesverwaltungsgericht

Nachdem der Europäische Gerichtshof Ende April festgestellt hat, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für das Kohlekraftwerk Moorburg rechtswidrig ist (C-142/16), fordert der BUND Hamburg Umweltsenator Jens Kerstan auf, die Kühlwasserentnahme aus der Elbe sofort stoppen. Das Kraftwerk darf nach derzeitiger Genehmigungslage bis zu 1,8 Milliarden Kubikmeter Wasser pro Jahr für Kühlzwecke aus der Süderelbe entnehmen und schädigt damit den Sauerstoffhaushalt und die Fauna des Gewässers massiv.

Die Europäische Kommission hat dem BUND Hamburg in einem aktuellen Schreiben mitgeteilt, dass die Kommission zwei Monate nach dem EuGH-Urteil vom 26. April eine Mitteilung erwartet, wie der Mitgliedsstaat Deutschland das Urteil umsetzen wird.

„Umweltsenator Kerstan hat nun genug Zeit gehabt, das Urteil aus Straßburg zu prüfen. Eine Rücknahme der Erlaubnis zur Kühlwasserentnahme aus der Elbe ist überfällig, zumal mit den jetzt ansteigenden Temperaturen die Sauerstoffsituation in der Elbe ohnehin wieder problematischer wird. Jetzt ist Gewässerschutz und nicht mehr Gewinnoptimierung bei Vattenfall angesagt“, fordert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der BUND fordert die Stadt Hamburg und den Kraftwerksbetreiber Vattenfall auf, die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (5 E 11/08 vom 18.01.2013) zurückzunehmen. Das OVG hatte einer Klage des BUND Hamburg stattgegeben und die Kühlwasserentnahme aus der Süderelbe untersagt. Da Hamburg und Vattenfall Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hatten, wurde das OVG-Urteil nicht rechtskräftig und Vattenfall konnte die Kraftwerkskühlung weiterhin mit Elbwasser betreiben.

„Die Rücknahme der Revision wäre jetzt ein konsequenter Schritt, um langwierige Streitigkeiten und weitere Gerichtskosten vermeiden. Der Gewässerschutz muss Vorrang haben“, so Manfred Braasch.

Braunkohle: LINKE fordert gesetzlich fixierten Abschaltplan für den sofortigen Kohleausstieg

Zdebel (DIE LINKE): „Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) auf RWE-Kurs/ Auf Grüne kein Verlass“

„DIE LINKE fordert einen verbindlichen Plan für einen sofortigen Kohleausstieg, der durch einen Strukturwandelfonds für die betroffenen Regionen von Bund und Ländern in Höhe von jährlich 250 Millionen Euro begleitet wird“, erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Bundesumweltausschuss, angesichts der aktuellen Äußerungen aus der SPD-Grünen-Landesregierung zum Braunkohleabbaus in NRW. „Für uns ist klar: RWE steht als Profiteur des Kohleabbaus in der finanziellen Verantwortung für den Strukturwandel.“

Zdebel weiter: „NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die SPD wollen sich ihrer Verantwortung nicht stellen. Die Ziele des Pariser Klimaabkommens können nie und nimmer erreicht werden, wenn der Braunkohleabbau in NRW wie geplant bis 2045 weiterläuft. Als am vergangenen Freitag Klima-AktivistInnen ihr in Düsseldorf über 33 000 Unterschriften zum Stopp des Braunkohleabbaus übergeben wollten, war sie nicht erreichbar. Das ist typisch. Mit den Konzern-Bossen von RWE trifft sich Kraft gerne. Die Sorgen derjenigen, die vom Braunkohleabbau im Rheinischen Revier und insbesondere am Hambacher Forst betroffen sind, will sich die SPD-Landesvorsitzende jedoch nicht persönlich anhören.

Erst vor wenigen Tagen hatte Kraft erneut behauptet, dass ohne Kohlestrom eine sichere Energieversorgung nicht gewährleistet sei. Das stimmt einfach nicht. Zahlreiche Studien belegen, dass Deutschland aus der Kohlewirtschaft aussteigen kann, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Arbeitsplätze gehen außerdem dort verloren, wo der Kohleausstieg schleichend und unkontrolliert von den Energiekonzernen auf Kosten der Belegschaften vorgenommen wird. Deshalb wollen wir LINKEN einen geordneten Kohleausstieg bis zum Jahre 2035. Dafür braucht es einen gesetzlich fixierten Abschaltplan für die einzelnen Kraftwerksblöcke, der noch dieses Jahr beginnt. Nach unserem Konzept müssen bis 2025 alle Kraftwerke vom Netz gehen, die älter als 40 Jahre sind. Danach kämen schrittweise die jüngeren, bis 2035 der letzte Block stillgelegt wird. Dazu gehört auch, dass ab sofort keine Kohlekraftwerke mehr gebaut werden.

Die Äußerungen von Landesumweltminister Johannes Remmel (Die Grünen), der zuletzt eine rasche Abschaltung der zehn schmutzigsten Kraftwerke in NRW gefordert hatte, sehe ich skeptisch. In der ‚Düsseldorfer Erklärung‘ drücken sich Remmel und seine grünen MinisterkollegInnen um konkrete Aussagen, wie sie den Ausstieg sozialverträglich gestalten wollen. Und in Sachen Konzernhaftung für die Ewigkeitskosten ist auf die Grünen ohnehin kein Verlass, wie der Atomausstieg zeigt. Kurz vor Weihnachten 2016 haben sie im Bundestag gemeinsam mit SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der LINKEN gesetzlich geregelt, dass die Konzerne gegen eine lächerliche Summe aus den Ewigkeitskosten für den Atomausstieg entlassen werden. Einen solchen schmutzigen Deal auf Kosten von Mensch und Natur wird DIE LINKE auch in Sachen Braunkohle nicht mitmachen. Die Konzerne hatten die Profite, sie müssen in der Haftung für die Ewigkeitskosten bleiben.“

Vattenfall muss nachzahlen: Bewag-Übernahme fast 54 Millionen Euro teurer

Die Anfang der 2000er Jahre erfolgte Übernahme der ehemaligen „Berliner Städtische Elektrizitätswerke Akt.-Ges“, besser als BEWAG in Erinnerung, kommt Vattenfall teurer als bislang gedacht. Unfair zum Nachteil der Bewag AG bzw. ihrer damaligen Eigentümer wäre der Vattenfall-Deal gewesen, urteilte Anfang April das Landgericht Berlin (Az. 102 O 126/03 AktG). Insgesamt fast 54 Millionen Euro muss Vattenfall nun nachträglich auf den Tisch legen. Angestrengt war die Klage von Kleinaktionären der damals mehrheitlich im Besitz der Stadt Berlin befindlichen BEWAG. Noch allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Über die Rekommunalisierung der Energieerzeugung in der Hauptstadt läuft seit Jahren eine Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Energietisch und einer Energiegenossenschaft (BürgerEnergieBerlin), der Stadt Berlin, Vattenfall und anderen. In Hamburg sorgte der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ dafür, dass Vattenfall das Stromnetz und demnächst die Fernwärme an die Stadt Hamburg zurück geben muss.

Die Kurzgeschichte der BEWAG und ihrer schrittweisen Privatisierung ab Ende der 1990er Jahre ist hier bei Wikipedia nachlesbar. Auf „fair-news“ wird über das Urteil gegen Vattenfall berichtet und auch die Seite der Anwälte der Kleinaktionäre informiert. In der auf fair-news wiedergegeben Presseerklärung heißt es zu dem Urteil gegen Vattenfall: „Die Bewag AG war ein städtisches Strom-Versorgungsunternehmen mit Sitz in Berlin, dessen Aktien an der Börse notiert waren. Im Rahmen der Privatisierung und Liberalisierung des deutschen Strommarktes wurde die Vattenfall Europe AG zum Großaktionär der Bewag AG. Im Jahr 2003 wurde die Bewag AG schließlich auf die Vattenfall Europe AG verschmolzen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Bewag AG wurden im Zuge dieser Verschmelzung umgetauscht in Aktien der Vattenfall Europe AG.

Mehrere Aktionäre der ehemaligen Bewag AG, vertreten durch insgesamt neun Anwälte, darunter Sommerberg-Anwalt Diler, sind gegen diese Verschmelzung durch Einleitung eines Spruchverfahrens vor dem Landgericht Berlin vorgegangen. Sie haben den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer baren Zuzahlung wegen der Verschmelzung gestellt. Dies wurde von der Antragstellerseite damit begründet, dass das seinerzeit im Rahmen der Verschmelzungstransaktion durch die Vattenfall Europe AG festgesetzte Umtauschverhältnis von 0,5976 Aktien der Vattenfall für eine Aktie der Bewag AG unzureichend ist, da der Unternehmenswert der Bewag AG höher anzusetzen ist als im Verschmelzungsbericht angenommen.

Das Landgericht Berlin ist jetzt mit seinem Beschluss vom 28. März 2017 zu dem Ergebnis gelangt, dass das Umtauschverhältnis tatsächlich unfair zum Nachteil der Bewag AG festgelegt wurde. Um diesen Nachteil auszugleichen, hat das Berliner Landgericht eine angemessene bare Zuzahlung pro Stückaktie der Bewag AG in Höhe von 2,30 Euro festgesetzt. Diese bare Zuzahlung muss die Vattenfall Europe AG leisten.

Sommerberg-Rechtsanwalt Diler: „Damit wurde unserem Antrag stattgegeben. Ich betrachte dies als großen Erfolg zum Schutz der Aktionärsrechte.“

Insgesamt gab es zum Zeitpunkt des Verschmelzungsbeschlusses 23.475.200 außenstehende Aktien der Bewag AG. Nach der Berechnung des Landgerichts Berlin (2,30 Euro multipliziert mit 23.475.200 Aktien) ergibt sich somit eine bare Zuzahlung in Höhe von insgesamt 53.992.960 Euro.

Hinweis: Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtkräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin.“

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