Realität statt nuklearer Fieber-Fantasien: Belgien schaltet 2025 drei Atomkraftwerke ab!

Deutscher Sonderweg und versifter Atomausstieg? Nee: Spanien und auch: „Brüssel – In Belgien wird heute im Laufe des Tages das Atomkraftwerk Doel 1 heruntergefahren und endgültig stillgelegt. Es ist das erste von drei belgischen Atomkraftwerken, das im Laufe des Jahres 2025 abgeschaltet wird. In den letzten fünf Jahren summiert sich die Zahl der AKW-Stilllegungen in Westeuropa bereits auf 17 Kernkraftwerke.“ Das meldete der Dienst der Erneuerbaren Energien – IWR  – bereits am 14. Februar. Fakten zur Energiepolitik. Wörtlich heißt es dort zum Einstieg der Geschichte… (Foto: KI (west – USA)

„Brüssel – In Belgien wird heute im Laufe des Tages das Atomkraftwerk Doel 1 heruntergefahren und endgültig stillgelegt. Es ist das erste von drei belgischen Atomkraftwerken, das im Laufe des Jahres 2025 abgeschaltet wird. In den letzten fünf Jahren summiert sich die Zahl der AKW-Stilllegungen in Westeuropa bereits auf 17 Kernkraftwerke.

Nach dem belgischen Atomausstiegsgesetz wurden von den einst sieben Atomkraftwerken die beiden AKW Doel 3 und Tihange 2 im Jahr 2023 stillgelegt. Im Laufe des Jahres 2025 werden nun drei weitere Kernkraftwerke (Doel 1, Doel 2 sowie Tihange 1) die Stromproduktion endgültig beenden. Nur die beiden Kernkraftwerke Doel 4 und Tihange 3 sollen bis 2035 mit Hilfe staatlicher Subventionen in Betrieb bleiben.“ (Quelle und weiterlesen bei IWR)

Es gibt viele Artikel zum Hintergrund dieser Meldung in diesem Blog. Nutzt die Suchfunktion, um mehr über Doel, Tihange, Belgien, Risse in Reaktoren uvm … Oben in der rechten Spalte.

  • Siehe insbesondere zur Atomenergieentwicklung diese einzige wirtschaftlich und politisch unabhängige Analyse im World Nuclear Industry Status Report 2024. Jährlich erscheint seit vielen Jahren vom WNISR ein Status Report mit einer Analyse der weltweiten Entwicklung und jeweiliger Schwerpunkte sowie den Länderberichten in Sachen Atomenergie. Der WNSIR ist vom Maßstab her die einzige unabhängige Einrichtung in Sachen Atomenergie. Die IAEA(O) als Internationale Atomenergie Agentur (Organisation) ist aufgrund der  Regularien eine Einrichtung zur Förderung der Atomenergienutzung, bei „strikter“ Einhaltung einer nicht militärischen Nutzung – siehe Atomwaffensperrvertrag).

 

Eine Stimme für Demokratie und Gerechtigkeit und Klima – FÜR ALLE: DIE LINKE Rede von Heidi Reichinnek zur Situation in Deutschland am 11.02.25

Was viele vielleicht nicht bedenken oder nicht wissen. Im Bundestag reden – vor allem – die kleinen Fraktionen und Parteien – wenn sie nicht in der Regierung sind – immer gegen die Uhr! Die Redezeiten im Bundestag und in Landtagen sind maximal reguliert! Jede Sekunde ist Macht – und Politik und vielleicht auch Medienpräsenz.“Großstadtjournalisten“ kennen das, außerhalb von Berlin ist das weniger bekannt. Ist aber brutal, dieses Reden gegen die Zeit. Umso viel viel mehr beeindruckender, diese Rede von Heidi Reichinnek für DIE LINKE im Deutschen Bundestag.

Uralt-AKW Leibstadt an der deutschen Grenze: Anwohner:innen verklagen die Schweiz

Das unmittelbar an der Grenze zu Deutschland am Rhein gelegene AKW Leibstadt soll nach dem Willen des Schweizer Umweltdepartments über eine Laufzeit von 40 Jahren hinaus in Betrieb bleiben. Ein Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität hätte vor allem in Baden-Württemberg erhebliche Auswirkungen für Mensch und Umelt. An für eine solch lange Betriebsdauer vorgesehene internationale Rechtsstandards wollen sich die Schweizer Behörden aber nicht halten. Atomexperten, wie der Gutachter Prof. Dr. Manfred Mertins, ehemals hochrangiger Sachverständiger bei der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) spricht vom „Überschreiten einer roten Linie.“ Internationales Recht (Espoo und Aarhus Konvention) fordert in Fällen von AKW-Betriebszeiten über 40 Jahre hinaus eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung. Nachdem bereits Anfang 2024 anwohnende Bürger:innen auf beiden Seiten der Grenze die Einhaltung dieser Rechtsstandards mit anwaltlicher und Unterstützung  der Schweizer Energiestiftung, Greenpeace und dem Trinationalen-Atom-Schutzverband wurde heute eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. (Foto: Wladyslaw Sojka – www.sojka.photo)

Die Anwohnenden und ihre Unterstützenden haben heute auf einer Pressekonferenz umfangreich zu den Hintergründen informiert und die Klage begründet. Dazu haben Sie eine eigene Internetseite eingerichtet, in der der Ablauf der bisherigen Schritte gegenüber der zuständigen Atombehörde mitsamt den Dokumenten veröffentlicht sind. Seit dem Sommer 2024 prüft man auch im Bundesumweltministerium, dass die Schweiz die entsprechenden Anforderungen der internationalen Abkommen nach Espoo etc. einhält und hat dies auch gegenüber dem zuständigen Umwelt-Departement mitgeteilt. Auch das Umweltministerium in Baden-Württemberg hatte sich dahingehend geäußert, ein Verfahren nach Espoo durchführen zu wollen. Dafür allerdings muss die Schweiz ein solches Verfahren eröffnen. Weil das aber bislang unterblieben ist, wird nun das Schweizer Umwelt-Departement verklagt.

  • Einen Überblick gibt es in dieser Praesentation_Prozess_Leibstadt (PDF), die bei der Pressekonferenz gezeigt wurde. Beachte dazu die weiteren Links unten!! Die anonymisierte Klageschrift ist hier als PDF online.
  • Eva Stegen hat hier einen interessanten Artikel veröffentlicht: „Kernige Wahl-Versprechen: Das glauben sie selbst nicht!“ Der Text ist beim Kulturjoker online.

Dokumentation:

«Prozess Leibstadt»: Anwohnende ziehen AKW vor Gericht

Gemeinsame Medienmitteilung der Schweizerischen Energie-Stiftung SES, des Trinationalen Atomschutzverbands TRAS und von Greenpeace Schweiz

Fünfzehn Personen haben eine Beschwerde gegen das AKW Leibstadt und das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, wie sie heute an einer Medienkonferenz bekannt gegeben haben. Für den Langzeitbetrieb des AKW Leibstadt, der Mitte Dezember 2024 Tatsache geworden ist, verlangen sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und demokratische Mitsprache. Dazu verweisen sie auf internationale Abkommen, die die Schweiz zu einer grenzüberschreitenden UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichten.

Das AKW Leibstadt ging nach 40 Jahren Betriebszeit am 15. Dezember 2024 in den Langzeitbetrieb über. Die Beschwerdeführenden wohnen alle in der näheren Umgebung des AKW Leibstadt, einzelne davon auch auf der deutschen Seite des Rheins.

Vorgehen gegen Verzögerung und Ablehnung des Gesuchs

Im Februar 2024 wendeten sie sich mit einem Gesuch ans UVEK. Sie legten dar, warum das AKW Leibstadt nach internationalem Recht eine grenzüberschreitende UVP, unter Mitsprache der betroffenen Bevölkerung, durchführen muss, bevor es den Langzeitbetrieb aufnimmt (Espoo- und Aarhus-Konventionen). Als Anfang Dezember 2024 weder eine UVP noch ein Entscheid zum Gesuch vorlag, klagten die Anwohnenden wegen Rechtsverzögerung. Unterdessen hat das UVEK das Gesuch geprüft und abgelehnt. Gegen diesen Entscheid wehren sich die Anwohnenden und machen dem AKW Leibstadt und dem UVEK den Prozess. Sie haben ihre Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Mehr Transparenz und Klarheit gefordert

«Das AKW sei sicher, wird behauptet. Aber wieso bekommen wir dann diese Jodtabletten für den Fall eines Super-GAUs?», fragt sich Anwohnerin Katleen De Beukeleer. Sie weiss nicht, wie sie diese Wiedersprüche ihrer Tochter erklären soll. Dass sich das AKW keiner UVP unterziehen will, kommt nicht nur ihr verdächtig vor. Die Anwohnenden bestehen daher auf einer ehrlichen, transparenten und öffentlichen Untersuchung, die aufzeigt, welche Folgen der Weiterbetrieb dieser alternden Hochrisiko-Technologie für Mensch und Umwelt hat.

Gefahr über die Grenze hinaus

«Das AKW Leibstadt steht gleich an der Grenze. Die schwerwiegenden Folgen eines Störfalls würden den Süddeutschen Raum bis weit nach Norden betreffen», verdeutlicht Anwohner Hans Eugen Tritschler, der auf der deutschen Seite des Rheins wohnt. «Wegen solchen Gefahren für Mensch und Umwelt existieren diese internationalen Vereinbarungen, an die sich auch die Schweiz halten muss. Sie verpflichten das AKW Leibstadt zur UVP, und zwar auch dann, wenn das einen gewissen Aufwand darstellt und die Ergebnisse vielleicht nicht die sind, die sich die Betreiber wünschen», betont Tritschler.

Weitere Informationen:

UPDATE: SMR – Temelin – (Vorlage für) Stellungnahme gegen neue Atomreaktoren

Gestern war auf umweltFAIRaendern.de umfangreich über die Pläne der Tschechischen Republik zum Neubau von neuartigen Atomreaktoren berichtet worden. SMRs, die es eigentlich noch nicht gibt. Hier folgt als Update und Ergänzung die kurze, aber klare Stellungnahme von Global2000 aus Österreich und von Calla aus der Tschechischen Republik. Die Stellungnahmen ließen sich sicherlich ein wenig bearbeiten und bei Interessen als persönliche oder Sammel-Stellungnahme auf den Weg bringen, um als Einwendung gegen die Pläne für neue nukleare Risiken wirksam zu werden.

Update: Stellungnahme Bundesumweltamt Österreich, hier als Dokumentation (Auszug)

Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie unter Mitfinanzierung der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.

Fachstellungnahme (Jänner 2025)

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

  • Da sich das detaillierte Design aller vier SMR-Modelle, die für den Standort Temelin in Betracht gezogen werden, noch in Entwicklung befindet, sind der Sicherheitsanalysebericht und die probabilistische Sicherheitsanalyse noch nicht abgeschlossen. Dies würde bei der Durchführung einer UVP zu einer Situation führen, in der die Bewertungen weder realistisch sind, noch die Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung richtig bestimmt werden können. Es wird daher empfohlen, die Entwicklung einer umfassenden UVP, insbesondere in Bezug auf die Umweltauswirkungen radiologischer Freisetzungen, zu verschieben, bis das detaillierte Design des SMRs abgeschlossen ist.

  • Die Alternativen zum Bau des SMRs, die in der UVP berücksichtigt werden müssen, werden im Dokument nur auf einer groben Ebene beschrieben. Eine Analyse einer „Zero Option“ (d. h., dass der SMR überhaupt nicht gebaut wird) könnte eine sinnvolle Ergänzung sein.

  • Derzeit sind am Standort Temelin neben zwei großen Einheiten auch das Lager für abgebrannte Brennelemente und ein Lager für frische Brennelemente in Betrieb. Es wird empfohlen, dass der UVP-Bericht mögliche Wechselwirkungen zwischen mehreren Einheiten behandelt, einschließlich der Bewertung externer Auswirkungen, die alle Einheiten am Standort betreffen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Bedingungen für andere Einheiten zu berücksichtigen, falls eine der Einheiten von einem Unfall mit Freisetzung radioaktiver Substanzen betroffen ist.

  • Im Notification Document wurde klar darauf hingewiesen, dass im Rahmen der UVP-Analysen von Szenarien umfassender Auslegungsstörfälle und Szenarien mit Auslegungserweiterungen vorgenommen werden, um die Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt in den Nachbarländern zu ermitteln. Während angedeutet wird, dass selbst im Falle einer Beschädigung des Reaktorkerns in einem SMR die Freisetzung durch „Mikrolecks“ erfolgen würde, wird vorgeschlagen, dass eine DEC-B-Sequenz mit einem frühen Containmentversagen bewertet wird. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, dass im UVP-Bericht die ausgewählten Sequenzen detailliert beschrieben werden.

  • Wie bei jedem Kernkraftwerk hat die Erzeugung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente besondere Auswirkungen auf die Umwelt. Es wird daher empfohlen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Erzeugung, Verarbeitung/Behandlung, Lagerung vor Ort und Entsorgung der radioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente aus der Kernkraftwerksanlage in Temelin erörtert.

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