Atomtransporte aus Russland zur Uranfabrik nach Lingen – Neue Genehmigung seit August 2025 gültig bis Juli 2027

Atomtransporte mit wiederaufgearbeitem Uran, sogenannten WAU-Pellets, sind im September trotz des Kriegs in der Ukraine per LKW von Russland in die Uranfabrik der Advanced Nuclear Fuels (ANF) Lingen gelangt. Eine entsprechende neue Genehmigung für diese Atomtransporte hat das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung  (BASE) erteilt. Von den zahlreichen EU-Sanktionen gegen Russland sind die Atomgeschäfte bislang komplett ausgenommen. Hinter den Urantransporten nach Lingen steckt der russische Atomkonzern Rosatom. In Zusammenarbeit mit Rosatom will der Betreiber der ANF Lingen, der französische Konzern Framatome, die Atomgeschäfte noch ausbauen. Künftig sollen sogenannte VVER-Brennelemente gemeinsam mit Rosatom für den Einsatz in den osteuropäischen Atomkraftwerken fertigen. Eine Genehmigung durch das zuständige Umweltministerium in Niedersachsen steht noch aus.

Diese Genehmigung wird derzeit vor allem auch unter dem Blickwinkel der Sicherheit und Sabotagemöglichkeiten geprüft. Darüber schweigen sich die Behörde derzeit allesamt aus. Zuletzt hatten im Bundestag aber die Nachrichtendienste erhebliche Warnungen über russische Aktivitäten vorgetragen.

Allerdings: Frankreich als Eigentümer von Framatome und der Anlage in Lingen hat deutlich gemacht, dass die Atomgeschäfte mit Russland weiterhin überaus wichtig sind.  Das weiß auch die Bundesregierung, die laut dem o.g. Feature starkes Interesse an dem laufenden Genehmigungsverfahren in Niedersachsen hat.

Dort ist zu lesen: Genehmigungsnummer 7896, Antragsteller: Orano NCS, 15.05.2025 – WAU-Pellets, 32 Straßentransporte, von MSZ Machinery – Manufacturing Plant JSC – Elektrostal/ROS zum Empfänger ANF Lingen, gültig ab 25.08.2025, gültig bis 31.07.2027. Transporttermine bisher: 05.09.2025, 06.09.2025

Wann rollen die Atomtransporte von Jülich nach Ahaus? Bericht von NRW-Ministerin an den Landtag

Der BUND in NRW hat gegen eine Genehmigung für hoch radioaktive Atomtransporte mit waffenfähig angereichertem Uran aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus vor dem Verwaltungsgericht in Berlin Klage eingereicht. Weil die Behörde den Sofort-Vollzug erteilt hat, zielt die Klage im Eilverfahren zunächst darauf, zu verhindern, dass die Atomtransporte durchgeführt werden, bevor eine gründliche Sicherheits-Prüfung durch die Gerichte stattgefunden hat. Erwartet wird, dass kein Transport vor der Eil-Entscheidung stattfinden wird, die in den nächsten Wochen erwartet wird. Bevor es dann aber zu Transporten von Jülich nach Ahaus kommen wird, wird die zuständige Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) eine Dialogveranstaltung in Ahaus durchführen. Ein Termin dafür ist noch nicht benannt. (Foto: JEN)

Auf diese Veranstaltung hatte auch die für Atomfragen in NRW zuständige grüne Ministerin Mona Neubaur noch mal in einem Bericht für den Landtag hingewiesen: „Gleichwohl ist gemäß der Pressemitteilung vom 25. August 2025 der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ als Betreiberin des Zwischenlagers in Ahaus vorgesehen, vor Beginn der ersten Transporte zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung in Ahaus einzuladen. Ein genauer Termin steht aktuell noch aus.“ (Seite 4, diese PDF) Die für die Atomanlagen in NRW zuständige Wirtschaftsministerin Mona Neubaur bezieht sich auf diese Aussage der BGZ: „Vor den ersten Transporten wird die BGZ zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung in Ahaus einladen.“

In diesem Bericht aus dem Hause Neubaur auch diese Erklärung des Scheiterns: „Ein Zwischenlagerneubau allein auf Kosten des Landes ist nicht finanzierbar. Zudem würde dies die Beteiligungsverhältnisse von Bund und Land an der JEN nicht sachgerecht abbilden. Für einen Neubau wäre zudem ein Genehmigungsverfahren notwendig, welches durch die JEN bis zum heutigen Tag ebenfalls nicht eingeleitet wurde.“ Allerdings wirft dieses Statement Fragen auf:

1. Wieso hat Neubaur öffentlich immer wieder betont, dass sie auch nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags im November 2022, der ihr offenbar bekannt war, noch an einer Neubau-Option festhielt, obwohl diese für das Land NRW, wie es jetzt heißt, „nicht finanzierbar“ war. Zu keinem Zeitpunkt nach diesem Beschluss des Haushaltsausschusses hat die Ministerin sich derart klar geäußert. Weder hat es offenbar in dieser Sache weitere Gespräche mit dem Bund gegeben, noch informierte die Ministerin die Öffentlichkeit.

2. Was von Neubaur auch nicht gesagt wird: Es waren bei dem Beschluss des Haushaltsausschusses im Bundestag z.B. auch das Bundesumweltministerium unter der Grünen Steffi Lemke beteiligt sowie Abgeordnete der Grünen Bundestagsfraktion. Diese hatten sich übergreifend mit den damaligen Ampelfraktionen SPD und FDP auf einen Beschlussvorschlag verständigt: Auch als Reaktion auf den Bundesrechnungshof, der die jahrelangen Stillstände und hin und her Schiebereien der Behörden kritisiert hatte.

Mit den Grünen Stimmen entschied die Ampel im Haushaltsausschuss im November 2022 einen Zwischenlager-Neubau in Jülich nicht mitfinanzieren zu wollen, und beschloss, dass der Bund als Miteigentümer weiterhin 70 Prozent der Kosten übernimmt (und NRW dann nur 30 Prozent), wenn der Atommüll aus Jülich als vorzugswürdige Variante nach Ahaus transportiert wird.

Die Aussagen von Neubaur in dem Bericht für den Landtag NRW vom 5. September 2025 zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am 10. September 2025 sind daher durchaus brisant. Denn sie machen eigentlich klar: Die Grünen im Bundestag und BMU sorgten mit ihren Entscheidungen dafür, dass der Abtransport des Atommülls aus Jülich entgegen den Zielen der schwarz-grünen Landesregierung in NRW durchgesetzt werden konnte. Die Grünen in NRW, in der Landesregierung, im Parlament, in der Partei und insbesondere im Wirtschaftsministerium von Mona Neubaur schwiegen dazu!

Der Bericht der Ministerin ist im Landtag bzw. im zuständigen Ausschuss bislang nicht diskutiert worden. Derzeit ist im Wirtschaftsausschuss des Landtags NRW eine Befassung am 29. Oktober geplant.

Langzeitbetrieb Schweizer AKWs – Über Risiken wird in Hamburg gesprochen

In der Schweiz sollen die Uralt-Atomreaktoren deutlich länger als ehemals geplant am Netz bleiben. „Gefährdung Süddeutschland – Grenzenloses Risiko durch Schweizer Atomkraftwerke“ warnt deshalb der „Trinationale Atomschutzverband“ (Tras). Auch .ausgestrahlt, die IPPNW sowie der BUND informieren über die wachsenden nuklearen Risiken. Mit einer Reihe von Veranstaltungen und einer Online-Unterschriften-Aktion rufen sie zum Protest auf. Jetzt soll die „Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK)“ vom 27. bis zum 29. Oktober ausgerechnet in Hamburg auf seiner 43. Hauptsitzung stattfinden und nach Angaben des Bundesumweltministeriums sich auch mit dem Langzeitbetrieb der Schweizer Atomkraftwerke befassen.

Auch in der Schweiz, z.B. bei der Energiestiftung SES, wird vor der weiteren Verlängerung von AKK-Laufzeiten und die angestrebte Aufhebung des Verbots für AKW-Neubauten mobilisiert. Die Schweizer Behörden weigern sich, internationale Standards bei der weiteren Nutzung der Atommeiler einzuhalten. Nicht einmal eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie im Rahmen der Aarhus-Konvention/ESPOO international vereinbart sind, wollen die Schweizer Behörden zulassen.

Auf Anfrage von umweltFAIRaendern teilt das Bundesumweltministerium mit, dass die kommende Sitzung der DSK vom 27. bis zum 29. Oktober im „Empire Riverside Hotel“ stattfinden wird, in nicht-öffentlicher Sitzung. Ein Sprecher teilte zur Tagesordnung mit: „Im Rahmen der DSK tauschen sich die Delegationen u.a. zu aktuellen Themen in Bezug auf die Sicherheit sowie den Stand kerntechnischer Einrichtungen aus. Davon umfasst ist nicht zuletzt auch der Langzeitbetrieb der Schweizer Atomkraftwerke.“

Weiter teilt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums auf Nachfragen von  umweltFAIRaendern: „Insbesondere auch der Übergang des Atomkraftwerks Leibstadt in den Langzeitbetrieb wird sowohl durch die angrenzenden Bundesländer als auch das BMUKN aufmerksam beobachtet. Wir nehmen zudem wahr, dass unabhängig von umfangreichen Nachrüstungen ein Betrieb der Schweizer Atomkraftwerke deutlich über die ursprünglich geplante Betriebsdauer hinaus für Unruhe auch bei der deutschen Bevölkerung sorgt. Daher haben das BMUKN und das Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg (UM BW) bereits mehrfach darum gebeten, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung Deutschlands durchzuführen sowie die zuständigen deutschen Behörden entsprechend zu notifizieren. Zuletzt hat das UM BW formal mit Schreiben vom 20. August 2025 eine Notifizierung durch das Schweizer Bundesamt für Energie (BFE) eingefordert. Begleitend hat auch das BMUKN am 27. August 2025 schriftlich um Beteiligung der zuständigen deutschen Behörde gebeten und das Vorgehen des UM BW ausdrücklich unterstützt.“

Auch Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) hatte vor den Risiken immer älterer Atommeiler rund um Deutschland gewarnt (siehe Berliner Morgenpost) „Strahlung macht an den Grenzen nicht halt. In vielen Nachbarländern bleiben die Atomkraftwerke am Netz, es werden sogar noch neue gebaut. Hinzu kommen Bedrohungsszenarien, die lange vergessen waren. Die Bedrohungslage hat sich verändert, das Risiko ist aber nicht geringer geworden“.

Atomexperten, wie der Gutachter Prof. Dr. Manfred Mertins, ehemals hochrangiger Sachverständiger bei der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) spricht vom „Überschreiten einer roten Linie.“ Siehe hier: Uralt-AKW Leibstadt an der deutschen Grenze: Anwohner:innen verklagen die Schweiz

Siehe außerdem:

 

 

Atomtransporte NRW – Behörde untersagt Fotos von Transportfahrzeugen im Internet

Die Atomaufsichtsbehörde im grüne geführten Wirtschaftsministerium in NRW verbietet es einem Atomunternehmen in Jülich, Fotos und Videos von Transportfahrzeugen weiterhin im Internet für Presseberichterstattung und Öffentlichkeit bereitzustellen. Das teilt die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) bei entsprechenden Seitenaufrufen im Internet mit (siehe Screenshot). Bundes- und Landesbehörden bereiten derzeit über 150 Atomtransporte mit hochriskanten Strahlen-Müll, der auch noch hochangereichertes Uran enthält, von Jülich nach Ahaus vor. Ähnlicher Atommüll soll auch aus München-Garching nach Ahaus. Sicherheitsstufe um und bei 1. Nicht die demokratischen Proteste von Atomkraftgegner:innen sorgen die Atom- und Sicherheitsbehörden. Angesichts der internationalen Sicherheitslage mit Blick auf Nahen Osten, islamistischem Terror oder dem Ukraine Krieg, werden die geplanten Atomtransporte in einer extrem hohen Sicherungskategorie angesiedelt. Schon die Möglichkeit, Fotos oder Videos von den Transportfahrzeugen zu zeigen, gilt nunmehr offenbar als Risiko. Dabei waren viele der Bilder und Videos wochen-, monate- oder jahrelang online.

https://www.jen-juelich.de/projekte/avr-brennelemente/download-bilder // Abruf 14. Oktober. 1.02 Uhr.

Auf der entsprechenden Seite der JEN heißt es jetzt: „Download – Aufgrund einer behördlichen Anordnung der Atomaufsicht NRW (MWIKE) können keine Fotos oder Videos zu der Transporteinheit und deren Handhabung mehr bereitgestellt werden.“

Glückwunsch: 100. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums NBG bei der Endlagersuche für insbesondere hochaktive Abfälle

Am 14. Oktober findet die 100. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums (NBG) bei der Endlagersuche für vor allem hoch radioaktive Atomabfälle statt. Das Gremium ist als Ergebnis der Kontroversen um die Atomenergie und den radioaktiven Abfall im Rahmen des Standortauswahlgesetzes entwickelt worden. Nachdem das Standortauswahlgesetz vom einer Endlagerkommission von Bundestag und Bundesrat „überarbeitet“ worden ist, tagte dieses „Wächtergremium“ erstmals am 5. Dezember 2016 in Berlin. Aufgrund der Jahrzehnte langen Konflikte sollte das NBG als eine Art zivilgesellschaftliches Vertrauensgremium darüber wachen, dass das Standortauswahlgesetz strikt nach den dort festgelegten Anforderungen umgesetzt wird und keine politischen Interventionen z.B. wissenschaftliche oder partizipative Aspekte umgeht.

Die Arbeit des überaus wichtigen Gremiums wird faktisch derzeit vor allem von den süddeutschen Bundesländern deutlich erschwert, weil diese seit Jahren die längst überfälligen Wahlen von neuen und alten NBG-Mitgliedern blockieren. Sie wollen Personen benennen, die eigene Länderinteressen übernehmen sollen. Das aber ist laut Gesetz nicht die Aufgabe dieser Personen. Daher sind einige Plätze im NBG inzwischen unbesetzt oder nur noch auf Bitten der letzten Umweltministerin Lemke im Amt, – was nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Genau genommen hat die dritte reguläre Wahl bis heute nicht stattgefunden. Möglicherweise soll nun der Bundesrat bzw. die Konferenz der Ministerpräsidenten noch im Oktober hier etwas voranbringen, nach Bundesumweltminister Schneider die Bundestagspräsidentin in einem Schreiben auf die notwendige Neuwahl hingewiesen hatte. Vor wenigen Wochen waren die CO-Vorsitzenden zu Gast im Umweltausschuss des Bundestages, wo sie über ihre Arbeit berichteten, aber auch die Wahlprobleme ansprachen.

Auch sonst bleibt das NBG maximal gefordert. Nachdem sich nun gezeigt hat, dass die Endlagersuche erheblich länger dauern wird, als bislang gedacht, soll das Standortauswahlgesetz derart überarbeitet werden, dass die Suche einerseits beschleunigt werden kann, aber sowohl bei der Sicherheit als auch bei Öffentlichkeitsbeteiligung und anderen Anforderungen keine qualitativen Einschränkungen erfolgen. Schon Anfang 2026 soll der Bundestag entsprechende Vorlagen aus den Ministerien beraten. Damit ist – siehe den Link zur TO oben – das NBG auf seiner 100. Sitzung intensiv beschäftigt. Hoffentlich reicht es für ein Glas Sekt, nach der Sitzung. Für seine wichtige und immer herausfordernde Arbeit für ein transparentes Endlagersuchverfahren hat das Nationale Begleitgremium in jedem Fall Grund zu feiern. Und seine Aufgabe wird in den nächsten Monaten ganz sicher noch mal bedeutsamer.

Da wäre es gut, wenn endlich auch Bundesrat und Bundestag sich an die eigene Verantwortung erinnern. Der überfällige regulären dritten Wahlgang bzw. Benenung der Mitglieder muss nun endlich erfolgen und dafür Sorge tragen, dass Erfahrung und Kompetenz weiter im Gremium vertreten bleiben. Gestärkt durch neue Mitglieder im Sinne von Transparenz und Öffentlichkeit.

Siehe auch:

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