Protest in Düsseldorf: Verabredungen der Koalitionsverhandlungen bei Atomausstieg und Klimaschutz mangelhaft – Starke Kritik an NRW-Ministerpräsident Laschet (CDU)

Rund 150 AktivistInnen aus verschiedenen Anti-Atom- und Klimaschutz-Organisationen, darunter auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), protestierten gestern in Düsseldorf vor der Staatskanzlei. Als einer der Chefverhandler bei den Koalitionsvereinbarungen habe der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) maßgeblich dazu beigetragen, dass die Maßnahmen zum Atomausstieg und zum Klimaschutz weit hinter den Erfordernissen zurück bleiben.

Zdebel begründete seine Teilnahme: „Uranfabriken müssen endlich stillgelegt werden, Brennstoff- und Atommüllexporte aus Deutschland müssen gestoppt werden und statt einer Aufweichung der Klimaschutzziele brauchen wir jetzt die Abschaltung von Braunkohlekraftwerken. Für das jetzt stattdessen vorliegende, konzernfreundliche Ergebnis ist NRW-Ministerpräsident Laschet als CDU-Verhandlungsführer maßgeblich verantwortlich.“ Siehe dazu weiteres hier: MdB Zdebel beim Protest gegen Atomfabriken und für Kohleausstieg in Düsseldorf

MdB Zdebel beim Protest gegen Atomfabriken und für Kohleausstieg in Düsseldorf

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) beteiligt sich an der Protest-Aktion zahlreicher Anti-Atom- und Klimaschutz-Organisationen am morgigen Dienstag (6.2.) vor der NRW-Staatskanzlei in Düsseldorf. „Uranfabriken müssen endlich stillgelegt werden, Brennstoff- und Atommüllexporte aus Deutschland müssen gestoppt werden und statt einer Aufweichung der Klimaschutzziele brauchen wir jetzt die Abschaltung von Braunkohlekraftwerken“, stellt Zdebel mit Blick auf die Ergebnisse der bisherigen Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD fest. „Für dieses konzernfreundliche Ergebnis ist NRW-Ministerpräsident Laschet als CDU-Verhandlungsführer maßgeblich verantwortlich.“

Zdebel weiter: „Zwar soll nach den unzureichenden Vereinbarungen von CDU/CSU ‚geprüft‘ werden, wie Brennstoffexporte aus den deutschen Uranfabriken in Lingen und Gronau für marode Reaktoren Marke Doel und Tihange künftig verhindert werden könnten. Die längst überfällige Einbeziehung der bislang vom Atomausstieg nicht betroffenen Uranfabriken soll aber offenbar nicht erfolgen. Damit könnten diese Anlagen weiterhin weltweit Atommeiler mit Uranbrennstoff versorgen. Das wäre absurd und ein Spiel mit dem Super-Gau.

Statt die Klimaschutzziele für 2020 aufzuweichen, wie es jetzt in den Vereinbarungen einer möglichen neuen Großen Koalition vorgesehen ist, braucht es Maßnahmen, diese Ziele umzusetzen: Dafür ist die Stilllegung von 20 Kohlekraftwerken ein wichtiger erster Schritt.“

Zu der Protestaktion am Dienstag ab 16 Uhr vor der Staatskanzleit am Horionplatz rufen die internationale Ärzteorganisation IPPNW, der BUND, münsterländische Anti-Atom-Initiativen, die Initiative Stop Tihange, der Nabu und andere auf. Der Aufruf zu dieser Aktion samt Presseerklärung ist hier z.B. bei der IPPNW online.

Große Koalition verschiebt Klimaschutz auf den St. Nimmerleinstag

Zu den Einigungen von Union und SPD im Bereich Klimapolitik und Energiewende, die nun im Rahmen der Koalitionsverhandlungen verkündet wurden, erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete und Umweltpolitiker Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

„Die große Koalition verschiebt den Klimaschutz auf den St. Nimmerleinstag und knickt damit einmal mehr vor der Industrielobby ein. Mit der Aufgabe des Klimaziels für 2020 können Union und SPD ihr eigenes Politikversagen der letzten Jahre nicht deutlicher eingestehen. Damit brechen die ‚Klimakanzlerin‘ und Martin Schulz, der zuletzt die Notwendigkeit eines Kohleausstiegs einräumte, zentrale Wahlkampfversprechen.

Schön und gut, dass Union und SPD den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen und die Klimaschutzziele für 2030 gesetzlich verbindlich machen wollen. Doch wer kann das ernst nehmen, wenn sie zugleich die 2020er Klimaziele achselzuckend aufgeben und die Verhandlungen über einen dringend benötigten Kohleausstieg in eine zahnlose Kommission auslagern? Wer vom heutigen Regierungspersonal wird 2030 überhaupt noch im Amt sein? Der Klimaschutz muss im Hier und Jetzt vorangetrieben werden. Deutschland kann seine Reduktionsziele überhaupt nur dann erreichen, wenn die 20 schmutzigsten Braunkohlekraftwerke bis 2020 abgeschaltet werden. Doch vor dieser Verantwortung drücken sich die Koalitionäre.

Stattdessen können Union und SPD gar nicht oft genug darauf hinweisen, dass ihnen die ‚Wettbewerbsfähigkeit‘ des Industriestandorts Deutschland am Herzen liegt, die Energiewende noch ‚marktorientierter‘ werden müsse und der ‚Schutz des Eigentums‘ über allem steht. Aus einem ‚zielgerichteten Ausstieg‘ aus den fossilen Energieträgern wird eine ’schrittweise Reduzierung‘. Kurzum: Die Verhandlungsführer Armin Laschet (CDU; NRW-Ministerpräsident), Georg Nüßlein (CSU) und Stephan Weil (SPD, Niedersachsen-Ministerpräsident) haben ganze Arbeit geleistet, damit RWE und Co. auch weiterhin nichts zu befürchten haben.“

Keine Extrawurst für Klimakiller! Zdebel (DIE LINKE) kritisiert Entschädigungsforderungen von RWE-Boss Schmitz

Während der Handelsblatt-Energietagung in Berlin forderte RWE-Chef Rolf Martin Schmitz laut Presseberichten Entschädigungen für einen baldigen Kohleausstieg. Dazu erklärt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN aus Münster:

„Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, wenn RWE-Boss Schmitz nun auch noch Bonuszahlungen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die von RWE verschlafene Energiewende einfordert. Seit Jahren macht der Klimakiller Nr. 1 in Europa satte Profite und blockiert den Kohleausstieg durch massive Lobbyarbeit. Und nun verlangt Schmitz auch noch finanzielle Gegenleistungen, falls die nächste Bundesregierung einen baldigen Kohleausstieg einleitet. Getreu dem Motto: Gewinne privatisieren, Kosten sozialisieren.

Wie eine Studie der IZES gGmbH von 2015 zeigt, lässt sich ein Rechtsanspruch auf Amortisation den Grundrechten jedenfalls nicht entnehmen. Demnach können den Anlagenbetreibern mit Blick auf höherrangige Ziele des Klimaschutzes wirtschaftliche Belastungen zugemutet werden. Klar ist: Auch die Haftung für die Ewigkeitskosten darf nicht angetastet werden. Schon einmal konnten die Energiekonzerne feiern, als sie von der großen Koalition unter gütiger Mithilfe der Grünen von den Ewigkeitskosten der Atommülllagerung befreit wurden. Das darf sich nicht wiederholen.

Einmal mehr inszeniert Schmitz den RWE-Konzern als unverzichtbaren Garanten für die Versorgungssicherheit. Dabei belegt eine Studie der Agora Energiewende, dass die 20 schmutzigsten Braunkohlekraftwerke bis 2020 problemlos abgeschaltet werden können. Genau das will DIE LINKE. Anstatt mit haltlosen Forderungen zu provozieren, sollte sich der RWE-Boss endlich um die Umstrukturierung seines Konzerns kümmern.“

Nachgefragt: Atom- und Kohlekraftwerke verstopfen Stromnetz und bremsen Erneuerbare Energie

Immer mehr führt Strom aus Atomkraftwerken und konventionellen Kraftwerken dazu, dass Erneuerbare Energien aus Wind und Sonne abgeregelt und der Zubau gedeckelt wird. Statt Erneuerbaren Vorrang zu geben, wird über die Erklärung von Netzausbaugebieten der Betrieb von Atomkraftwerken befördert. Dabei können AKWs wie Brokdorf und Lingen nur dann bis zum Ende ihrer gesetzlich festgelegten Laufzeit am Netz bleiben, wenn Strommengen von anderen, bereits abgeschalteten Atommeilern, auf sie übertragen werden. Ohne diese Übertragung müsste die Abschaltung früher erfolgen. Der atompolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, hat zu diesem komplexen Thema jetzt eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung auf den Weg gebracht, in der er u.a. auch wissen will, ob die bis Ende Juni 2018 erforderliche Änderung des Atomgesetzes auch Regelungen enthalten soll, die derartige Strommengenübertragungen auf Atommeiler in Netzausbaugebieten künftig untersagt.

 

Zum Hintergrund der Kleinen Anfrage (hier samt Fragen als PDF)

Im Atomgesetz ist die schrittweise Abschaltung der noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke (AKW) mit festen Terminen geregelt. Zusätzlich ist den jeweiligen Atomkraftwerken eine Reststrommenge zugeordnet. Einzelne Atomkraftwerke haben die ihnen zugewiesene Reststrommenge vermutlich vor dem Ende der Laufzeit verbraucht. Ohne Strommengenübertragungen von anderen, bereits abgeschalteten Atomkraftwerken müssten mindestens einige der noch am Netz befindlichen AKW vor Erreichen der festgelegten Abschalt-Termine runtergefahren werden (www.bfe.bund.de/DE/kt/kta-deutschland/kkw/laufzeiten/laufzeiten).

Immer mehr führt Strom aus Atomkraftwerken und konventionellen Kraftwerken dazu, dass Erneuerbare Energien aus Wind und Sonne abgeregelt und der Zubau gedeckelt wird. Statt diese Stromerzeugungen zu reduzieren und Erneuerbaren Vorrang zu geben, wird über die Erklärung von Netzausbaugebieten das Gegenteil verursacht.

Von der 87. Umweltministerkonferenz am 2. Dezember 2016 (Top 18 „Übertragung von Reststrommengen aus AKW-Anlagen in das neue Netzausbaugebiet“) liegt ein Beschluss vor, in dem die Umweltministerinnen und -minister der Länder erklären: „Ziel sollte sein, in Zeiten hoher Einspeisung aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen die Einspeisung von Atomkraftwerken zu reduzieren, insbesondere wenn die Kraftwerke für die Systemsicherheit dauerhaft verzichtbar sind und die Versorgungssicherheit nicht gefährdet ist.“ Darüber hinaus haben die Länder Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen in einer Protokollerklärung (www.umweltministerkonferenz.de/documents/87-_UMK_Protokoll_16122016.pdf) den Bund u. a. aufgefordert, „eine Übertragung von Reststrommengen auf Atomkraftwerke in dem neuen Netzausbaugebiet zu verhindern“.

Anlass dafür war und ist, dass die Stromerzeugung von Atomkraftwerken im Netzausbaugebiet teilweise zur Verschärfung von Netzengpässen beiträgt (www.erneuerbareenergien.de/wer-darf-im-netzausbaugebiet-einspeisen/150/434/105064/). Ziel sollte aus Sicht der Fragesteller sein, in Zeiten hoher Einspeisung aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen die Einspeisung von Atomkraftwerken zu reduzieren, insbesondere wenn die Kraftwerke für die Systemsicherheit dauerhaft verzichtbar sind und die Versorgungssicherheit nicht gefährdet ist. Dabei sind die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

Auch auf der 88. Umweltministerkonferenz am 6. Mai 2017 war diese Problematik erneut im TOP 18 Thema: „Entlastung der Stromnetze durch eine Absenkung der Mindestleistung („must-run“) konventioneller Kraftwerke“ (www. umweltministerkonferenz.de/documents/88-UMK-final.pdf).

Dort heißt es unter anderem: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder fordern die Bundesregierung daher auf, die Stromnetz-planung nicht allein auf Leitungsausbau- und -verstärkung zu beschränken, sondern stärker als bisher bestehende, kosteneffiziente Potentiale zur Entlastung der Stromnetze unter Wahrung des hohen Versorgungssicherheitsniveaus effektiv einzubinden. Ziel muss sein, die Belastung der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher abzusenken.“

Weiter wird festgestellt: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und – senatoren der Länder stellen fest, dass die Stromnetze derzeit in erheblichem Umfang auch durch die konventionelle Mindestleistung belastet werden. Studien zeigen zugleich, dass die aktuelle konventionelle Mindestleistung das für die Gewährleistung der Netzstabilität erforderliche Maß deutlich übersteigt.“

Und: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten die Bundesregierung zur prüfen, wie die Dauerproduktion konventioneller Kraftwerke in Engpasssituationen auf das für die Gewährleistung der Netzstabilität erforderliche Maß reduziert werden kann. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder betonen darüber hinaus die Notwendigkeit, dass zukünftig verstärkt EE-Anlagen und Flexibilitätsoptionen wie insbesondere Energiespeicher Systemdienstleistungen kosteneffizient erbringen und so zur Gewährleistung der Netz- und Systemstabilität beitragen sollten, um die für die Netzstabilität erforderliche Mindestleistung konventioneller Kraftwerke sukzessive zu reduzieren. Sie bitten die Bundesregierung einen Vorschlag vorzulegen, inwieweit und wie schnell konventionelle Erzeugung im Regelleistungs-markt durch erneuerbare Energien oder geeignete Flexibilitäten ersetzt werden kann.“

In einer Protokollerklärung der Länder Bayern und Sachsen heißt es dazu: „Aus Sicht Bayerns und Sachsens sind weitere Einschränkungen der konventionellen Kraftwerksleistung über den Einspeisevorrang für erneuerbare Energien hinaus nicht angemessen, da sich der Kraftwerkseinsatz der konventionellen Kraftwerke im Gegensatz zu den EEG-geförderten Anlagen am Markt orientiert. Wesentlich ist ein zügiger Netzausbau.“

Die angestrebte Regelung hätte beispielsweise laut dem schleswig-holsteinischem Newsportal „shz.de“ folgende Konsequenzen: Für das AKW Brokdorf würde das „angestrebte Verbot bedeuten, dass der Reaktor an der Unterelbe schon im Herbst 2019 endgültig vom Netz gehen müsste und nicht erst wie bisher geplant Ende 2021. Denn bei der dort durchschnittlich produzierten Strommengen von 11 000 Gigawattstunden pro Jahr wäre das bestehende Brokdorfer Reststrom-kontingent von 30 000 Gigawattstunden bereits Ende September 2019 aufgebraucht. Der Meiler müsste stillgelegt werden. Verhindern kann der Betreiber Preussenelektra – die Atomsparte von Eon – das nur dadurch, dass er verbliebene Produktionskontingente von bereits vorzeitig abgeschalteten Kernkraftwerken wie Krümmel oder Mülheim-Kärlich auf Brokdorf überträgt“ (Quelle: www.shz.de/16141451).

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Dezember 2016 über den nach dem Reaktorunfall von Fukushima im Sommer 2011 per Atomgesetz neuerlich beschlossenen Ausstieg den Atomkonzernen nur in geringem Umfang Entschädigungsansprüche zugebilligt. Bis Ende Juni 2018 hat die Bundesregierung nunmehr die Aufgabe, eine Regelung zu finden, um vor allem die monierten Regelungen hinsichtlich der noch ungeklärten Umgangsweise mit den verbleibenden Strommengen aus den AKWs Mülheim-Kärlich und Krümmel zu regeln. Außerdem ist unter Umständen eine Entschädigung für Investitionen im Zeitraum von Dezember 2010 bis März 2011 zu regeln.

Nach unseren Kenntnissen haben RWE und Vattenfall keine Möglichkeit, die noch bestehenden Reststrommengen von insgesamt 81 bis 88 TWh in eigenen Atomkraftwerken zu verbrauchen.

Über die mögliche Höhe einer angemessenen Entschädigung berichtet der Spie-gel nach der Urteilsverkündung: „Wenn überhaupt Geld fließt, dann sicher nicht mehr als ein oberer dreistelliger Millionen-Euro-Betrag“, sagt der Berliner Atomrechtsexperte Olaf Däuper, Prozessbevollmächtigter dreier Bundesländer. Auch der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers, erwartet, dass es mit Blick auf die Reststrommengen nur um „einen Bruchteil“ der bisher thematisierten Entschädigungssummen gehen werde“ (SPON, 6. Dezember 2016, 17:43 Uhr).

Das Bundesverfassungsgericht lässt dem Bund in dem Urteil drei Möglichkeiten, die Ansprüche der AKW-Betreiber zu regeln: Neben einer direkten finanziellen Entschädigung könnte auch eine Laufzeitverlängerung einzelner AKWs oder die Festlegung fairer Preise für die Übertragung von Reststrommengen von RWE oder Vattenfall auf E.on oder EnBW erfolgen.

Im Februar 2017 war das Thema in der Fragestunde des Deutschen Bundestags. (Plenarprotokoll 18/217). Laut den Antworten sah die Bundesregierung bis zu diesem Zeitpunkt offenbar keinen Grund zu einer Neuregelung hinsichtlich der Netzzubaugebiete und einem Verbot der Strommengen-Übertragung auf Atom-kraftwerke und konventionelle Kraftwerke zu kommen.

Das Scheitern der bisherigen Regelung zu einer Brennelemente-Steuer vor dem Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13. April 2017 hat den Atomkonzernen jüngst eine Rückzahlung von circa sieben Milliarden Euro beschert. Eine Studie der Forums Ökologische Marktwirtschaft (FÖS) kommt zu dem Ergebnis, dass bei Verzicht auf eine verfassungskonforme Neuregelung dieser Steuer dem Bund in der Summe der Jahre 2017 bis 2022 Steuereinnahmen zwischen 3,9 und 5,8 Mrd. Euro entgehen. In dem genannten Zeitraum werden die AKW-betreibenden Unternehmen einen zusätzlichen Gewinn durch das Fehlen dieser Steuer von ca. 2,9 bis 4,4 Mrd. Euro erzielen (vgl. FÖS – Kurzanalyse im Auftrag von Naturstrom AG, Kernbrennstoffsteuer nach 2016? 9/2016; www.foes.de/pdf/2016-09-Kurzanalyse-Kernbrennstoffsteuer-nach-2016.pdf).

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