10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Manfred Braasch – ehemals Vertrauensperson für den BUND Hamburg

Zwischenstand, Teil 3: Manfred Braasch, damals Geschäftsführer beim BUND in Hamburg, war für die Volksinitiative Unser Hamburg Unser Netz eine der drei von dem Bündnis benannten Vertrauenspersonen, die aufgrund der rechtlichen Regelungen für derartige Beteiligungsverfahren vorgeschrieben sind. Zehn Jahre nach dem Volksentscheid blickt er im folgenden auf den Volksentscheid vom 22. September 2013 zurück. Statementes aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von den beiden weiteren Vertrauenspersonen gibt es hier:  Theo Christiansen, damals „Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost“, sowie Günter Hörmann, damals Verbraucherzentrale Hamburg. Siehe außerdem: Zwischenstand, Teil 1: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Aspekte der Vorgeschichte der Initiative für die Rekommunaliserung der Energienetze und Zwischenstand, Teil 2: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Der Kampf um Energienetze in öffentlicher Hand

Manfred Braasch, August 2023: „Klimaschutz und Energiewende – Nie waren die Herausforderungen größer. Der Klimawandel wird stärker spürbar, die Zeit, um das Pariser Klimaziel noch einzuhalten, rieselt immer schneller durch die Sanduhr. Nach 10 Jahren Volksentscheid Unser Hamburg – Unser Netz Grund genug die Frage zustellen, ob und wie die Ideen und Ziele von damals umgesetzt worden sind.

An die eigentliche Rekommunalisierung des Strom- und Gasnetzes sowie der ehemals von Vattenfall betriebenen Fernwärmeversorgung kann man einen Haken machen. Alle drei Unternehmen sind in staatlicher Regie, HamburgWärme ist sogar mit Hamburg Energie zum öffentlichen Unternehmen Hamburger Energiewerke (HEnW) fusioniert und könnte damit zum Nukleus für neue Hamburger Stadtwerke werden.

Auch die ökonomische Seite kann sich sehen lassen. Gab es vor 10 Jahren noch Parolen wie „Kitas statt Kabel“ und „Warum zwei Milliarden für Kabel und Rohre ausgeben?“, freut sich heute der Finanzsenator über die öffentlichen Energieunternehmen in seiner Bilanz. Allein Stromnetz Hamburg hat bislang fast 400 Mio. Euro Gewinn an die Stadt abgeführt, Finanzmittel, die sonst der Energiekonzern Vattenfall eingestrichen hätte.

Aber kommen wir zum Klimaschutz. Der Umbau der Energieversorgung und die Dekarbonisierung von Gesellschaft und Wirtschaft braucht ein zukunftsfähiges Stromnetz. Die Einspeisung von Photovoltaik- und Windstrom oder auch das veränderte Lastmanagement aufgrund von mehr Wärmepumpen und mehr Elektroautos funktionieren nur, wenn das Verteilnetz dies auch leisten kann. Hier stimmt die Richtung: Stromnetz Hamburg investiert deutlich mehr in den Erhalt und Ausbau des Hamburger Stromnetzes als noch unter der Regie von Vattenfall.

Die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung mit der klaren Zielvorgabe, spätestens 2030 aus der Kohleverbrennung auszusteigen, wird umgesetzt – daran gibt es derzeit keinen Zweifel. Verstärkt durch die Volksinitiative Tschüss Kohle hat der Volksentscheid vor 10 Jahren dafür den Grundstock gelegt.

Was nicht zufrieden stellen kann, ist die Geschwindigkeit beim Fernwärmeumbau. Nimmt man den Budgetansatz in den Blick – also die noch zur Verfügung stehende CO2-Gesamtmenge, um die Pariser Klimaschutzziele einzuhalten – rächt sich die verspätete Übernahme der Fernwärme fünf Jahre nach dem eigentlichen Volksentscheid. Eine schnelle Übernahme hätte dafür sorgen können, dass das alte Kohlekraftwerk Wedel nicht erst 2026 abgeschaltet wird.

Schwieriger zu beurteilen ist die Situation für Gasnetz Hamburg. Das Unternehmen wurde 2016 von der Stadt übernommen und bewegt sich spätestens seit dem Ukrainekrieg, der Gaskrise und der Debatte über das sogenannte Heizungsgesetz in einem extrem schwierigen Geschäftsfeld. Einerseits wird weiterhin eine hohe Anzahl an Gasheizungen auch in Hamburg neu eingebaut, andererseits muss die Nutzung von fossilem Erdgas möglichst schnell auf Null gehen. Wie dieser Zielkonflikt von Gasnetz Hamburg und damit der Stadt Hamburg bewältigt werden kann, ist ungewiss. Ob die Zukunft des Unternehmens beispielsweise im grünen Wasserstoff liegt, bleibt bislang unklar. Es wäre an der Zeit, in der Tradition des Volksentscheids eine öffentliche Debatte zu führen, die vielfältige Expertise in der Stadt zu nutzen. Denn dies war eine Bestandteil des Volksentscheids: Demokratische Kontrolle über die Ausrichtung der öffentlichen Unternehmen.

Mittlerweile wird die Notwendigkeit einer Defossilierung und Dekarbonisierung nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt – anders noch als 2013. Der Volksentscheid hatte auch dies zum Ziel: eine klimaverträgliche Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien. Hamburg ist heute immer noch weit davon entfernt, diesen Auftrag des Volksentscheids konsequent umzusetzen. Der Anteil Erneuerbaren Stroms in der Hamburger Erzeugung liegt bei etwa 20 Prozent, vor allem der Photovoltaik-Ausbau kommt seit Jahren nicht voran. Dabei wäre Solarstrom Hamburgs einzige Möglichkeiten, einen nennenswerten Beitrag zum 80 % Ziel der Bundesregierung beim Ausbau der Erneuerbaren Stromerzeugung zu leisten. Ein Plus an Windkrafträdern stößt bekanntlich in einem Stadtstaat schnell auf Grenzen. Das Potenzial für Solarstrom in Hamburg ist hoch, erst vor kurzem hat eine Studie des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg ergeben, dass bilanziell ca. 2/3 des Hamburger Strombedarfs für Photovoltaik gedeckt werden könnte.

Ob das neue Ziel, alle öffentlichen Hamburger Unternehmen bis 2040 klimaneutral – und damit fünf Jahre früher als die Landes- und Bundesziele – aufzustellen ohne den Volksentscheid festgelegt worden wäre, bleibt Spekulation. Aber dieses Ziel passt in jedem Fall in den Geist von Unser Hamburg – Unser Netz.

Der Volksentscheid hat viel bewegt und bleibt ein Beispiel dafür, dass erkannte Zeitfenster für grundlegende Weichenstellungen genutzt werden sollten. Die deutsche Energieagentur (dena) hat vor kurzem ein Impulspapier veröffentlicht: „Lokale Energieinfrastrukturen: Rückgrat der Energiewende“. Recht haben die Fachleute und gut, dass vor 10 Jahren die Mehrheit der Hamburger Bürgerinnen und Bürger klug entschieden haben – auch wenn noch viel zu tun bleibt.“

10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Theo Christiansen – ehemals Vertrauensperson für „Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost“

Zwischenstand, Teil 4: Theo Christiansen, damals von der „Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost“, war für die Volksinitiative Unser Hamburg Unser Netz eine der drei von dem Bündnis benannten Vertrauenspersonen, die aufgrund der rechtlichen Regelungen für derartige Beteiligungsverfahren vorgeschrieben sind. Zehn Jahre nach dem Volksentscheid blickt er im folgenden auf den Volksentscheid vom 22. September 2013 zurück. Statementes aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von den beiden weiteren Vertrauenspersonen gibt es hier:  Manfred Braasch, damals Geschäftsführer des BUND Hamburg, sowie Günter Hörmann, damals Verbraucherzentrale Hamburg. Siehe außerdem: Zwischenstand, Teil 1: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Aspekte der Vorgeschichte der Initiative für die Rekommunaliserung der Energienetze und Zwischenstand, Teil 2: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Der Kampf um Energienetze in öffentlicher Hand

Theo Christiansen, Juli 2023: „Man kann tief in die Kiste greifen (Die Wahrheit ist konkret) oder auch etwas weniger (Entscheidend is’ auf’m Platz). Gemeint ist jeweils, dass es darauf ankommt, den Transfer von Theorie und Praxis auf den Punkt hin, auf den es ankommt, hinzubekommen … oder etwas genauer: ihn hinbekommen zu wollen. Das beschreibt recht präzise – ein erster Aspekt – meine Motivation und Überzeugung, dass sich der Kirchenkreis, für den ich damals tätig war, im Bündnis mit anderen Organisationen in der sich 2010 stellenden Situation engagieren müsse.

  • Dieser Beitrag von Theo Christiansen ist auch bereits in seinem Blog „Linksabbieger.net“ veröffentlicht.

Denn es gab auch schon damals die gefestigte Erkenntnis und eine entsprechende Beschlusslage, derzufolge die Privatisierung und damit meist einhergehende Kommerzialisierung von dem, was der Daseinsvorsorge zugerechnet werden muss, abzulehnen und – wo möglich – zu verhindern oder zurückzudrehen ist. Diese Einsicht war und ist beileibe kein Alleinstellungsmerkmal der evangelischen Kirche, sondern findet sich ähnlich auch in Beschlüssen der SPD und der Gewerkschaften. Insofern lag es nahe, die Gelegenheit der nach 20 Jahre auslaufenden Konzessionsverträge über das Eigentum der Hamburger Energienetze beim Schopfe zu ergreifen und die Verfügung über diese wichtige Infrastruktur in die öffentliche Hand zurückzuholen.

Warum war und ist das wichtig? Die Konzessionsverträge waren Ausdruck der in den späten 70er Jahren nicht nur in Deutschland eingeleiteten neoliberalen Transformation und stellten eine Form der Privatisierung öffentlichen, meist kommunalen Eigentums dar. Damals wurden nach und nach öffentliche Unternehmen aus nahezu allen Bereichen der Infrastruktur (teil-)privatisiert. Dabei ging es auch um Güter, die die materielle Grundlage der Daseinsvorsorge darstellen und deshalb für das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes von großer Bedeutung sind: Der Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 GG erfordert die voraussetzungslose Gewährleistung des Existenzminimums und die Ermöglichung einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Hier hat die staatliche Verantwortung für die Daseinsvorsorge ihren Ort und mit ihr die besondere Bedeutung öffentlicher Güter. Denn auf dieser Grundlage fungiert der Staat gegenüber seinen Bürger*innen als deren Treuhänder, er ist nicht Eigentümer, der die Bürger*innen zu Bittstellern oder Kunden macht.

Der Prozess der Privatisierung öffentlicher Unternehmen führt in diesen sensiblen Bereich (privat-)wirtschaftliche Mechanismen ein – wie die Herstellung von Märkten oder die Gewinnerzielungsabsicht. Diese Entwicklung verändert das System der Daseinsvorsorge von innen heraus und beschädigt es in ihrem Kern. Das hat vor allem damit zu tun, dass das Anlageinteresse privaten Kapitals anders ausgerichtet ist als das des Gemeinwesens. So stehen die private Erwartung gesicherter, möglichst hoher Renditen auf das eingesetzte Kapital, Konzentration auf ertragreiche Zentren, geringer Erhaltungsaufwand über die begrenzte Vertragslaufzeit und die Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen dem öffentlichen Interesse an Flächenabdeckung, Qualität und Dauerhaftigkeit, Transparenz und öffentlicher Kontrolle gegenüber. Man muss nicht allzu weit schauen, um zu erkennen, welche verheerende Wirkung von diesem Prozess der Privatisierung ausgehen kann.

Aus diesem Grund ging es beim Start der Volksinitiative 2010 eben nicht „um Kabel und Rohre“, sondern darum, eine Entwicklung zu stoppen und umzukehren. Hinzu kam, dass die öffentliche Verfügbarkeit über die Energieinfrastruktur von herausragender Bedeutung für das sein würde, was 2010 noch alles Andere als politischer Konsens war: nämlich die Notwendigkeit einer umfassenden Energiewende.

Vor diesem Hintergrund erschließt sich – so der zweite Aspekt – nicht nur die im Rückblick noch gestiegene Bedeutung des Volksentscheids, sondern auch die Heftigkeit der damaligen Auseinandersetzung. Dass die beiden Konzessionsinhaber und Unternehmensverbände Sturm laufen würden, war nachvollziehbar und absehbar. Dass aber die Hamburger SPD unter der Führung von Scholz sich mit großem Engagement in deren Bündnis einreihte und dass in diesem Gefolge sich nennenswerte Teile der Gewerkschaften neutralisieren ließen, war bemerkenswert. Dabei war ziemlich früh klar, dass die Initiative um den BUND, die Verbraucherzentrale und den Kirchenkreis Hamburg-Ost gerade aus der Mitgliedschaft der SPD und der Gewerkschaften viel Zuspruch und Unterstützung erhalten würde, insb. nachdem das Hamburger Abendblatt einen damals viel beachteten „Faktencheck“ veröffentlichte. Dass es dann sogar für die knappe Mehrheit reichte, machte deutlich, wie stark die Unterstützung der Volksinitiative gerade aus diesen Kreisen war. Vermutlich hat das auch dazu beigetragen, dass der damalige Fraktionsvorsitzende der SPD noch in der Nacht der Abstimmung die ersten Schritte für die Umsetzung des Volksentscheids skizzierte – und er wirkt nicht leidend dabei.

Bleibt ein drittes: Für alle beteiligten Organisationen, je für sich, aber auch für die Kontexte, in denen sie wirken, und die Gesellschaft als Ganze wäre es sinnvoll, solche Auseinandersetzungen, die auch mit teilweise großen internen Spannungen einhergingen, in angemessener Öffentlichkeit auszuwerten, mit zeitlichem Abstand und Sorgfalt. Das aber ist weitgehend ausgeblieben. Im Kirchenkreis wurde die allermeiste Energie auf die Verwendung von Kirchensteuermitteln für diese Initiative verwendet, in den Gewerkschaften hörte man es – auch aus den Führungsetagen – etwas rumpeln und in der SPD schien man froh zu sein, jetzt das ohnehin mehrheitlich Gewünschte umsetzen zu können. So aber, das ist zu befürchten, lernt niemand wirklich etwas aus dem ganzen Geschehen: Irgendwie wirkten alle froh, dass die Gefahr, die sich aus der Konkretisierung von Grundsatzbeschlüssen ergeben hat, vorüber ist. Auch was das im Umgang mit dem – aus meiner Sicht nicht unproblematischen – plebiszitären Instrument bedeutet, ist nur im politischen Alltag vollzogen, nicht wirklich aufgearbeitet worden. Dabei wäre genau das wichtig, damit alle je für sich und gemeinsam aus solchen Prozessen des Erfolgs und des Scheiterns lernen.“

 

 

Atommüll hin und her: „10. Symposium Lagerung und Transport radioaktiver Stoffe“ vom TÜV Nord

Für nur knapp über 1.000 Euro mit Steuer wäre „man“ dabei gewesen: Beim „10. Symposium Lagerung und Transport radioaktiver Stoffe“. Veranstaltet in Hannover, am 5./6. September von der Wissenschafts – „TÜV-NORD AG“. Da standen viele wichtige sicherheitsrelvante Fragen zum Umgang mit auch hochradioaktiven Strahlen auf der Tagesordnung. Und es gibt verdammt gute Gründe, darüber sehr intensiv zu beraten! Besonders mit Blick auf eine längerfristige Lagerung, denn klar ist: Vor 2080 wird es kein unterirdisches Lager für diesen brisanten Atommüll geben, vermutlich aber auch erst später. Bis dahin bleibt das Zeug oberirdisch! Aber wie geht das, in einer Welt, die immer instabiler zu werden droht?

Am 11. September 2001 – bei den Anschlägen mit Flugzeugen – auf die USA (Worldtrade Center in NY, Verteidigungsministerium in Washington und ein drittes Ziel) war zunächst auch ein Atommeiler in der Ziel-Auswahl der Terroristen. Seitdem werden – nicht nur in Deutschland – Atomanlagen und Atommülllager unter verstärkten Terror-Abwehr-Schutz gestellt. Über die Kostenfrage disktutiert hier niemand! Ob das ausreichend ist? Geheimsache! Seit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine wissen wir: Atomanlagen können nicht nur Ziel von Terroranschlägen werden.

Konflikte zwischen Staaten samt deren Waffenarsenale können zu Angriffen auf Atomanlagen führen und damit quasi eine „neue“ Dimension von Atomwaffen kreieren. Wie steht es um die Sicherheit der Lagerung und des Transports von radioaktiven Stoffen in Deutschland? Und wird das Thema sein, wenn das Bundesumweltministerium unter Grüner Leitung in 2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung für das „Nationale Entsorgungsprogramm“ startet? Da steht alles mit Atommüll auf dem Programm. Und von Jülich nach Ahaus rollen möglicherweise rund 50 – 150 Atomtansporte mit hochradioaktiven Strahlenmüll von Jülich nach Ahaus, von einer Zwischenlösung zum nächsten Zwischenfall? Eine nukleare Geisterfahrt. (FOTO: ??? Atom-Transport von Atommüll aus Rossendorf nach Ahaus.)

Zum Thema Atomtransporte von Jülich nach Ahaus:

Thema TÜV Nord und die Atom-Experten für den Terrorschutz von Atomanlagen: Neue Reaktorsicherheit mit Schwerpunkt nuklearer Anti-Terrorschutz und: TÜV-Nord-Seminar zur Atomanlagen-Sicherung

Und: Das Nationale Begleitgremium bei der Endlagersuche, das NBG, debattiert auf Gundlage einer sozialwissenschaftlichen Untersuchung, was beim Atommüll mit Demokratie verbessert werden muss: Hier auf der TO der Sitzung.

Auf seiner Homepage hatte der TÜV Nord mit diesen Infos zu dem Symposium eingeladen. (Dokumentation:)

10. Symposium Lagerung und Transport radioaktiver Stoffe

Zwischenlagerung – Stand und Perspektiven

Nachdem gemäß öffentlichen Verlautbarungen die Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle einen deutlich größeren Zeitbedarf in Anspruch nehmen wird, rückt auch die Verlängerung der Zwischenlagerung von BE und HAW immer stärker in den Fokus. Darüber hinaus ist die Thematik der längerfristigen LAW/MAW-Zwischenlagerung weiterhin aktuell.

Auf dem 10. Symposium diskutieren wir aktuelle Entwicklungen und tauschen Erfahrungen u. a. zu folgenden Themen aus:

  • Auswirkungen der Standortsuche auf die Zwischenlagerung
  • Dezentrale und / oder zentrale längerfristige Zwischenlagerung
  • Aktueller Stand der Autarkie von Standort-Zwischenlagern
  • Nationales Entsorgungsprogramm
  • Transport radioaktiver Stoffe
  • Management von radioaktiven Abfällen

 

Atomaustieg? Uranfabrik Gronau: Erhöhung und Modernisierung der Uranproduktion, laufende Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) und bis zu 50.000 Tonnen in einem neuen Uranlager

Nach der Stilllegung der bundesdeutschen Atomkraftwerke sind die Uranfabriken in Gronau und Lingen weiterhin unbefristet in Betrieb. In der Urananreicherungsanlage in Gronau, die zum URENCO-Konzern gehört, laufen Planungen, dass im Rahmen bestehender Genehmigung die Jahresproduktion erhöht werden soll. Dazu sollen auch neue Zentrifugen eingebaut werden, mit denen das für eine nukleare Kettenreaktion spaltbare Uran 235 angereichert wird. Das Unternehmen hat auch angekündigt, eine neues Uranlager in Betrieb nehmen zu wollen. Ein Antrag dazu ist aber noch nicht gestellt, teilt das für die Uranfabrik zuständige grüne Wirtschaftsministerium in Düsseldorf auf Anfrage von umweltFAIRaendern mit. Einzelheiten zu den Zentrifugen sind Geheimsache. Der Grund: Diese Technik ist unkontrolliert dazu in der Lage, atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Außerdem läuft derzeit eine umfassende Sicherheitsüberprüfung für die Uranfabrik, die nach dem Atomgesetz alle zehn Jahre durchgeführt werden muss. Aus den Antworten der Atomaufsicht in Düsseldorf auf Fragen von umweltFAIRaendern wird deutlich: Das grüne Wirtschaftsministerium als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde über die Uranfabrik in Gronau ist weit entfernt, den Atomausstieg durchzusetzen. Im Gegenteil: URENCO – nicht nur in Gronau – ist auf Expansionskurs.

Die Pressestelle des Wirtschaftsministerium in NRW, zuständig für die Uranfabrik in Gronau, teilt auf Anfrage (am 22. August) mit: „Beginn der gemäß § 19a AtG Absatz 3 festgesetzten Periodischen Sicherheitsüberprüfung (alle 10 Jahre) der Urananreicherungsanlage in Gronau wurde als Stichtag der 30.06.2021 festgelegt. Ziel dabei ist eine ganzheitliche aufsichtliche Überprüfung über die letzten 10 Jahre, deren Blickwinkel über die Prüfungen im regulären Betrieb hinausgehen. Auch wird überprüft, ob sich aus dem Erkenntnisfortschritt ggf. weitere ergänzende Sicherheitsanforderungen ergeben würden. Die hierzu ab dem 15.06.2022 zahlreich eingereichten Betreiberunterlagen befinden sich momentan in der Prüfung unter Hinzuziehung von Sachverständigen. Aufgrund der Menge an Prüfkriterien und Unterlagen liegt der Begutachtungszeitraum im normalen Zeitrahmen.“ Die zuletzt formulierte Vermutung von umweltFAIRaendern, dass die Sicherheitsprüfung sich verzögert habe, bestreitet das Ministerium: „Eine Verzögerung im Ablauf kann nicht bestätigt werden.“

umweltFAIRaendern hatte nachgefragt, warum es vom Wirtschaftsminsterium keine besondere öffentliche Ankündigung zur Sicherheitsprüfung gegeben habe. Dazu das Ministerium: „Da es sich gemäß § 19a AtG Absatz 3 um routinemäßige Überprüfungen im Rahmen der Atomaufsicht handelt, sind vor Beginn oder während einer PSÜ keine öffentlichen Informationen vorgesehen worden. Auf die Durchführung einer PSÜ wird auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter https://www.wirtschaft.nrw/anreicherungstechnologie grundsätzlich hingewiesen. Die Atomaufsicht NRW beabsichtigt darüber hinaus in ähnlicher Weise zu verfahren, so wie dies auch im Rahmen der PSÜ von 2011 geschehen ist. Somit ist vorgesehen, nach Abschluss der PSÜ eine Mitteilung über die Ergebnissen zu veröffentlichen.“

Auf die Frage nach einer möglichen Inbetriebnahme eines neuen Uranlagers, in dem das abgereicherte Uran nicht als Uranhexafluorid, sondern in der stabileren Form U3O8 langfristig aufbewahrt werden soll, erklärt das Wirtschaftsministerium: „Gemäß Angaben des Betreibers sieht die aktuelle Planung vor, in naher Zukunft Uranoxid aus Dekonversionsanlagen zu empfangen und am Standort in Gronau einzulagern. In diesem Zuge kann die Urenco Deutschland das Uranoxidlager als Teil der bestehenden Genehmigung im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren nuklear in Betrieb nehmen. Derzeit liegt ein Antrag auf Inbetriebnahme noch nicht vor. Das Uranoxidlager hat eine genehmigte Kapazität von 50.000 t abgereichertem Uran in Form von Uranoxid.“ Weiter teilt die Düsseldorfer Atomaufsicht mit: „Es handelt sich um eine Entscheidung des Betreibers, das Uranoxidlager in Betrieb zu nehmen. Das Uranoxidlager ist bereits im Rahmen des Genehmigungsbescheides vom 14.02.2005 genehmigt und zwischenzeitlich baulich fertiggestellt worden.“

URENCO hatte zuletzt angekündigt, dass auch neue Zentrifugen zur Herstellung des angereicherten Uran montiert werden sollen. Auf die Frage, wie viele Zentrifugen welchen Typs nachgerüstet werden sollen und in welcher Weise sich diese gegenüber den bisherigen unterscheiden und wann dieser Austausch erfolgen wird, welche Genehmigungen für diesen Austausch erforderlich antwortet das MWIKE: „Informationen zur Zentrifugentechnologie unterliegen der Geheimhaltung und dürfen insofern der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Generell kann aber gesagt werden, dass ein Austausch von Zentrifugen dem atomrechtlichen Aufsichtsverfahren unterliegt und hierüber überwacht wird.“

URENCO ist ein dreistaatliches Unternehmen und betreibt Anreicherungsanlagen in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und in den USA. Am deutschen Standort in Gronau hatte das Unternehmen jüngst die Kommunalpolitik über die in nächster Zeit geplanten Maßnahmen informiert.

  • Der Bundesverband Bürgerinitativen Umweltschutz hatte im Zusammenhang mit Uranfabrik zuletzt hier (PDF) informiert.

Im August hatte URENCO Gronau  im „Ausschuss für Bauen, Planen und Denkmalschutz“ die mittelfristig geplanten Investitionen am Standort Gronau vorgestellt. Dazu waren Geschäftsführer Dr. Jörg Harren sowie der Anlagenleiter Gronau, Andreas Meyering und Dr. Burkhard Kleiböhmer (,,Senior Advisor“) erschienen. „Sie fußen auf der strategischen Ausrichtung des größten Urananreicherers der westlichen Welt, die da lautet: Expansion“, heißt es in den Gronauer Nachrichten am 12.8.2023. Dabei vertraten die Unternehmens-Vertreter einen deutlichen Pro-Atomkurs und kritisierten den bundesdeutschen Atomausstieg als isoliert.

Laut dem Medienbericht erklärten die URENCO-Mitarbeiter im Ausschuss: „Das Investitionsvolumen bezifferte Harren allein am Standort Gronau mit einem ,,dreistelligen Millionenbetrag“. Hinzu kommt ein deutlicher Personalaufbau. In 2023 habe man bislang 35 neue Mitarbeiter begrüßen können, so der Geschäftsführer, im vergangenen Jahr seien es noch deutlich mehr gewesen. Weitere Einstellungen seien auch in Zukunft geplant.“

Und: „Anlagenleiter Andreas Meyering bezeichnete es als Herausforderung, die weltweit gestiegene Nachfrage nach Trennarbeit zu befriedigen. Urenco komme in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu – auch am Standort Gronau. In der vergangenen Dekade ging das Volumen peu a peu auf zuletzt 3 700 Tonnen zurück. Um diesen Trend umzukehren, plane Urenco auf dem Werksgelände große Investitionen in den nuklearen Betrieb.
Hintergrund: Es soll gewährleistet sein, dass stets genug Zentrifugen-Kapazität am Standort vorhanden ist, um die Wachstumsziele zu erreichen. Die gültige Genehmigung sieht für das Unternehmen bis zu 4500 Tonnen Trennarbeit vor.“

Auch an anderen Standorten der URENCO sollen laut Unternehmensangaben Erweiterungsinvestitionen geplant sein.

Hintergrund für diese Expansion dürfte sein, dass nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine die westlichen Staaten zwar keinen Sanktionen gegen Uran aus Russland verhängt haben, aber mittelfristig den Plan verfolgen, von russsichen Urandienstleistungen für die Atomstrom-Erzeugung unabhängig zu werden. Davon dürfte URENCO mit seinen Anreicherungsfabriken profitieren, in Europa, aber auch in den USA.

Sorgen über ihre Zukunft macht sich die URENCO am Standort in Gronau nicht, obwohl die Grünen in Berlin und Düsseldorf mitregieren, atompolitisch die unmittelbare Verantwortung über den Betrieb der Anlage in Gronau haben. „Der Standort im Stadtosten sei indes ,,essenzieller Bestandteil der Unternehmensstrategie“. Man gehe davon aus, dass eine unbefristete Standortgenehmigung bestehen bleibt“, heißt es Seitens URENCO laut Gronauer Nachrichten am 12. August.

Zwei Tage später berichtet die Zeitung über die Kritik des Gronauer Arbeitskreis Umwelt (AKU) gegen die Erweiterungspläne bei URENO Gronau. Dazu gehört neben grundsätzlichen Dingen, die Anlage endgültig stillzulegen, auch: „Den geplanten Bau einer Halle, in der alte Uranzentrifugen gelagert werden sollen, lehnt der AKU ab.“ Die Artikel vom 12. und 14. August befinden sich hinter einer Pay-Wall.

„Der AKU Gronau, das Aktionsbündnis
Münsterland gegen Atomanlagen, der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und weitere Initiativen und Verbände kritisieren zudem, dass es für die Urananreicherungsanlage in Gronau bisher keine  Laufzeitbegrenzung gibt.“

Kritisiert wird nicht nur die URENCO als Betreiber, sondern auch die Grünen, die das Wirtschaftsministerium in NRW anführen und die Atomaufsicht wahrnehmen. Die Gronauer Nachrichten schreiben mit Blick auf den AKU: „„NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur muss jetzt Farbe bekennen, ob sie für oder gegen den Weiterbetrieb der Gronauer Uranfabrik ist. Wir verlangen von ihr gemäß ihrer Aussagen vor der Landtagswahl die Stilllegung der Urananreicherungsanlage. Dann kann weiter gesehen werden, was mit den alten Zentrifugen und sonstigen Anlagenteilen passieren kann“, so der AKU in seiner Pressemitteilung weiter.“

Dokumentation von April 2013

Nach dem Reaktorunglück in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) um zwei Jahre vorgezogen. Der Betreiber Urenco Deutschland hat dazu bis Anfang 2012 etwa 100 Untersuchungsberichte eingereicht. Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung: Es gibt zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebs der Anlage aus Sicht der Atomaufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der Anlage angezeigt. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde prüft deshalb fachlich die von den Gutachtern ausgesprochenen Empfehlungen. Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitszustandes der Anlage werden, wenn sie nicht schon vom Betreiber der Anlage selbst berücksichtigt werden, atomaufsichtlich durchgesetzt.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:

Nach dem Reaktorunglück in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) um zwei Jahre vorgezogen. Der Betreiber Urenco Deutschland hat dazu bis Anfang 2012 etwa 100 Untersuchungsberichte eingereicht.

Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung: Es gibt zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebs der Anlage aus Sicht der Atomaufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der Anlage angezeigt. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde prüft deshalb fachlich die von den Gutachtern ausgesprochenen Empfehlungen.

Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitszustandes der Anlage werden, wenn sie nicht schon vom Betreiber der Anlage selbst berücksichtigt werden, atomaufsichtlich durchgesetzt.

Bei der Überprüfung wurden alle sicherheitstechnisch relevanten Themen untersucht, die den Standort, die Standorteinwirkungen, die Auslegung und den Betrieb der Anlage sowie die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Abmilderung von Unfallfolgen betreffen. Hierbei wurden die radiologischen und chemischen Auswirkungen, die Betriebssicherheit, die Entsorgung und die Stilllegbarkeit der Anlage sowie mögliche Einwirkungen von Außen wie Erdbeben, Flugzeugabsturz und Hochwasser berücksichtigt.

Von der atomrechlichen Aufsichtsbehörde waren als unabhängige Gutachter eingeschaltet: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit GRS (Köln), Öko-Institut (Darmstadt) und TÜV SÜD (München).

Die Kurzfassungen der Gutachten erhalten Sie von uns auf Anfrage.

Pressekontakt:
E-Mail: Mirjam.Grotjahn@mweimh.nrw.de
Telefon 0211/837-27 50

 

Zehn Jahre Volksentscheid „Unser Hamburg Unser Netz“ – damals gegen Scholz und Vattenfall – heute: Bürgerschaft, Senat, NGOs und Wissenschaft bilanzieren rekommunalisierte Energienetze

Am 22. September 2023 ist es zehn Jahre her, dass die Hamburger Energienetze gegen massiven und finanzstarken Widerstand von Bürgermeister-heute-Bundeskanzler Olaf Scholz und der Hamburger SPD, der CDU, der FDP, der Handelskammer und natürlich Vattenfall und E.on mit der Mehrheit der Bürger:innen per Volksentscheid wieder zu 100 Prozent in die öffentlich Hand zurückgeholt werden mussten. Die Volkinititative „Unser Hamburg – Unser Netz“ war mit einem breiten Bündnis schon 2010 gestartet. Die Linksfraktion setzt mit einer Großen Anfrage „Unser Hamburg – Unser Netz“ auf die Tagesordnung der Bürgerschaft. Die damaligen Initiativen bereiten einen Workshop für den 12. September vor und am 22. September wird gefeiert. Auch wissenschaftlich wird dieser bedeutsame Volksentscheid gewürdig: Die Hamburger Akademie der Wissenschaften lädt zu einer Veranstaltung am 18. September. War noch was? Na klar: Der Senatsempfang zur Anerkennung des Volksentscheids und der klugen Entscheidung der Hamburger:innen – gegen den damaligen Senat und einer Mehrheit der Bürgerschaftsfraktinen mit Ausnahme von Grünen und Linken – ist am 23. September! Kommen der alte und der neue Bürgermeister sogar persönlich? Wie wird der heutige Bürgermeister Tschentscher in der Bürgerschaft reagieren?

Gegen alle Widerstände hatte das Bündnis aus Umweltorganisationen, Verbraucherschutzverbänden, kirchlichen Organisationen, Mietervereinen und sozialen Verbänden sich gegen die „Großkopferten“ am Ende durchgesetzt. Dabei hatte die SPD sogar mit einer Minderheitsbeteiligung an den Netz-Unternehmen von Vattenfall und E.on versucht, der Volksinitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen. Vergeblich. Nicht mal bei den SPD-Genossinnen kam die SPD-Spitze damit durch.

Heute räumt selbst der damalige Fraktionsvorsitzende und heutige Finanzsenator Andreas Dressel ein, dass die Rekommunalisierung für die Hamburger:innen, für die Energiewende und den Klimaschutz richtig war.

Für einige der Angriffe aus den Reihen der damaligen Gegner:innen der Rekommunalisierung der Energienetze steht bis heute eine Entschuldigung aus. Die Netze sind wieder in öffentlicher Hand. Aber noch immer bleibt die Hamburger Energiewende eine Aufgabe, bei der noch einiges gegen die Klimakatastrophe getan werden muss. Nicht nur der Kohleaustieg ist immer noch auf der Agenda.

Diesem Abstimmungstext haben die Hamburger:innen mit Mehrheit am 22. September 2013 dem Senat und der Bürgerschft als Aufgabe vorgeschrieben. Volksentscheide sind in Hamburg bindend und sie gelten auch für die Bürgerschaftsfraktionen!

„Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“

Begründung:

  • 1. In der Regel bietet sich nur alle 20 Jahre die Gelegenheit, die Konzessionen für die Strom-, Gas und Fernwärmenetze neu zu vergeben. Bislang werden die Netze in Hamburg von Vattenfall und E.on betrieben, die vor allem mit gefährlichen Atommeilern und klimaschädlichen Kohlekraftwerken ihr Geld verdienen.
  • 2. Hamburg braucht eine starke, konzernunabhängige öffentliche Energieversorgung und eine ökologische Energiewende. Die Verfügung über Umbau und Betrieb der Netze ist hierfür eine wichtige Voraussetzung.
  • 3. Ein der Daseinsvorsorge verpflichtetes öffentliches Energieunternehmen bietet anders als ein gewinnorientiertes privates Unternehmen mehr Transparenz im Verbraucherschutz, mehr Kontrollmöglichkeiten für die BürgerInnen sowie zukunftssichere Arbeitsplätze.
  • 4. Die Übernahme ist finanzierbar, andere Städte machen es erfolgreich vor. Die Einnahmen aus dem Netzbetrieb bleiben in Hamburg.

Zehn Jahre Volksentscheid Das Programm zum 10 Jahrestag von „Unser Hamburg – Unser Netz“

Ein Paar Bilder zur Erinnerung (Urheberrechte beachten!)

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