Gegen wachsende Atomgefahren: NaturFreunde jetzt offizieller Partner der internationalen Atomwaffen-Verbots-Kampagne (ICAN)

Vor dem Hintergrund wachsender Gefahren einer nuklearen Katastrophe ist der Umweltverband „NaturFreunde Deutschland e.V.“ nun offiziell Partner der mit dem Nobelpreis ausgeszeichneten Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) geworden. Das haben die NaturFreunde und ICAN Deutschland heute in einer gemeinsamen Presseerklärung öffentlich bekannt gemacht. Seit Jahren werden überall Atomwaffen „modernisiert“. Der Krieg Russlands in der Ukraine und die Drohungen eines Einsatzes von Atomwaffen, aber auch die Kämpfe rund um das größe AKW in Saporischschja mit seinen sechs Reaktoren und dem dort lagernden Atommüll haben international die nuklearen Risiken erhöht. „Die Auswirkungen eines Atomwaffeneinsatzes – ob vorsätzlich oder versehentlich – wären katastrophal und würden nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch ganze Ökosysteme zerstören“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Bereits im März ist der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) nach einem Beschluss der Bundesdelegierten-Versamlung des Verbandes Partner von ICAN geworden. Die Bundesrepublik Deutschland hat bislang den Atomwaffenverbots-Vertrag der Vereinten Nationen nicht unterschrieben. US-Atomwaffen sind im Rahmen der NATO in Büchel in der Eifel stationiert. Im Rahmen der „Nuklearen Teilhabe“ sind deutsche Piloten und Flugzeuge im Krisenfall dafür vorgesehen, diese Waffen in die vorgesehenen Ziele zu fliegen.

Die beiden NGOs warnen vor den nuklearen Gefahren: “ Radioaktive Verseuchung, verheerende Feuersbrünste und der massive Ausstoß von Schadstoffen in die Atmosphäre würden einen erheblichen und langanhaltenden Einfluss auf die Umwelt haben. Alleine die mehr als 2.000 bereits erfolgten Atomwaffentests haben zu massiver, noch heute spürbarer Umweltzerstörung geführt.“

Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde betont: “Die NaturFreunde lehnen die Modernisierung, den Bau und den Besitz von Atomwaffen ab. Atomwaffen müssen endlich international geächtet werden und der Besitz oder die Drohung des Einsatzes mit Atomwaffen muss durch ein internationales Gericht geahndet werden. Die Bundesregierung muss das Verbot von Atomwaffen unterstützen, das Atomwaffenlager in Büchel schließen und dem Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beitreten. Wir freuen uns, diese Forderungen nun auch als offizieller ICAN-Partner vertreten zu können und hoffen auf viele weitere gemeinsame Aktionen.“ Erst vor wenigen Tagen hatte die NaturFreunde noch mal deutlich gegen einen bundesdeutschen Wiedereinstieg in die Atomenergie ausgesprochen.

  • Besonders aktiv in Sachen Atomgefahren und Krieg sind die ebenfalls mit einen Nobelpreis ausgezeichneten „Internationalen Ärzt:innen zur Verhütung eines Atomkrieges“ (IPPNW). Zuletzt hatte die Organisation ein Verbot von Militärangriffen auf Atomanlagen gefordert. Die IPPNW ist gemeinsam mit ICAN aktuell mit einer Kampagne am Start, mit der auf die Opfer und die weiterhin bestehenden radiologischen Umweltbelastungen in den Gebieten im Zusammenhang mit den oberirdischen Atomwaffentests aus den 1950er und 1960er Jahren aufmerksam gemacht werden soll. Der Atomwaffen-Verbots-Vertrag der Vereinten Nationen enthält auch Forderungen an die internationale Staatengemeinschaft, die  betroffenen Menschen zu unterstützen und Maßnahmen zu ergreifen, um die radiologisichen Folgen zu begrenzen. Siehe z.B. hier auf der Homepage der IPPNW und z.B. dieses  Faltblatt über die humanitären Folgen der Atomtests auf den Marshallinseln und weltweit sowie über das IPPNW-Projekt “To Survive is to Resist” (PDF)
  • Partner von ICAN: Die Partnerschaft bei der 2017 mit dem Nobelpreis ausgezeichneten „International Campaign to Abolish Nuclear weapons“ (ICAN) kann über die Zentrale in der Schweiz beantragt werden. Das erfolgt über diesen Link „Become a Member„. Die ICAN-Partner vernetzen sich sowohl national und international, um Aktivitäten zu fördern, damit möglichst viele Staaten den UN-Atomwaffenverbots-Vertrag unterzeichen. Über Maillinglisten und regeläßigen Online-Konferenzen werden Informationen ausgetauscht und Aktionen geplant. 

Olaf Band, Bundesvorsitzender des BUND hatte im März zur Partnerschaft mit ICAN und zu den Gefahren der Atomenergie erklärt: „„Diese existenzielle Bedrohung für Mensch und Umwelt muss der Vergangenheit angehören. Die Abschaffung aller atomaren Gefahren war und ist für uns als BUND ein großes Anliegen. Daher ist unsere ICAN- Mitgliedschaft nur Folgerichtig und es ist gut nun Teil dieser wichtigen internationalen Kampagne zu sein.“ Das höchste Gremium des BUND, die Bundesdelegiertenversammlung, hatte den ICAN-Beitritt im November 2022 einstimmig beschlossen.“

Johannes Oehler, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland ergänzte zur neuen Partnerschaft: “Die NaturFreunde setzen sich seit langem für den Schutz der Umwelt und die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ein. Atomwaffen abzuschaffen ist da nur konsequent, da sie permanent das Leben von Menschen, Tieren und die Umwelt bedrohen. Ihr Beitritt zu ICAN unterstreicht ihre Bemühungen, auf politischer Ebene positive Veränderungen zu bewirken. Die Zusammenarbeit zwischen den NaturFreunden und ICAN stärkt unser Bündnis und wird dazu beitragen, das Bewusstsein für die dringende Notwendigkeit vollständiger nuklearer Abrüstung zu stärken“.

** Dokumentation der gemeinsamen Presserklärung von ICAN und NaturFreunde Deutschland:  Pressemitteilung – 18.08.2023
Zur Presseseite bei ICAN Deutschland geht es hier. Die Presseseite der NaturFreunde Deutschland ist hier.

NaturFreunde Deutschlands und ICAN treten gemeinsam für eine atomwaffenfreie Welt ein

Berlin, 18.08.2023 – Die NaturFreunde Deutschlands setzen sich fortan auch als ICAN-Partnerorganisation für eine atomwaffenfreie Welt ein. Damit setzen die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) und die NaturFreunde ihre langjährige Kooperation fort. Dieser Schritt unterstreicht das Engagement der NaturFreunde für globale Abrüstung und die Förderung des Friedens auf internationaler Ebene.

Die Auswirkungen eines Atomwaffeneinsatzes – ob vorsätzlich oder versehentlich – wären katastrophal und würden nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch ganze Ökosysteme zerstören. Radioaktive Verseuchung, verheerende Feuersbrünste und der massive Ausstoß von Schadstoffen in die Atmosphäre würden einen erheblichen und langanhaltenden Einfluss auf die Umwelt haben. Alleine die mehr als 2.000 bereits erfolgten Atomwaffentests haben zu massiver, noch heute spürbarer Umweltzerstörung geführt.

“Die NaturFreunde setzen sich seit langem für den Schutz der Umwelt und die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ein. Atomwaffen abzuschaffen ist da nur konsequent, da sie permanent das Leben von Menschen, Tieren und die Umwelt bedrohen. Ihr Beitritt zu ICAN unterstreicht ihre Bemühungen, auf politischer Ebene positive Veränderungen zu bewirken. Die Zusammenarbeit zwischen den NaturFreunden und ICAN stärkt unser Bündnis und wird dazu beitragen, das Bewusstsein für die dringende Notwendigkeit vollständiger nuklearer Abrüstung zu stärken“, so Johannes Oehler, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland.

Der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands, Michael Müller, betont ebenfalls die Bedeutung dieses Schrittes und erklärt: “Die NaturFreunde lehnen die Modernisierung, den Bau und den Besitz von Atomwaffen ab. Atomwaffen müssen endlich international geächtet werden und der Besitz oder die Drohung des Einsatzes mit Atomwaffen muss durch ein internationales Gericht geahndet werden. Die Bundesregierung muss das Verbot von Atomwaffen unterstützen, das Atomwaffenlager in Büchel schließen und dem Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beitreten. Wir freuen uns, diese Forderungen nun auch als offizieller ICAN-Partner vertreten zu können und hoffen auf viele weitere gemeinsame Aktionen.“

Gemeinsam mit einer Vielzahl von Partnerorganisationen mit unterschiedlichen Schwerpunkten kämpft ICAN für die Abschaffung von Atomwaffen. Der von ICAN initiierte UN-Atomwaffenverbotsvertrag trat 2021 in Kraft. Mehr als die Hälfte aller Staaten weltweit haben sich dem Vertrag angeschlossen, die Bundesrepublik Deutschland gehört nicht dazu.

Anfang des Jahres 2023 war mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V) schon eine große Umweltschutzorganisation ICAN Partner geworden. Mit den NaturFreunden Deutschlands hat ICAN eine weitere starke Partnerorganisation gewonnen, die sich für einen Beitritt Deutschlands zu diesem Vertrag ausspricht.

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an:

Yannick Kiesel, kiesel@naturfreunde.de

Aicha Kheinette, presse@ican.berlin

Über ICAN

Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) ist ein globales Bündnis, das sich für die Abschaffung von Atomwaffen einsetzt und 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde. ICAN arbeitet mit Regierungen, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft zusammen, um ein globales Verbot von Atomwaffen zu erreichen und eine atomwaffenfreie Welt zu schaffen.

www.icanw.de

Über die NaturFreunde

Die NaturFreunde Deutschlands sind ein politischer Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport & Kultur. Mehr als 65.000 Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich für die sozialökologische Transformation der Gesellschaft. Das Engagement gegen die Atomkraft hat bei den NaturFreunden eine lange Tradition. Schon in den 1950er-Jahren unterstützten die NaturFreunde die „Anti-Atomtod”-Bewegung. Am 26. März 2011 waren die NaturFreunde Deutschlands Anmelder der zentralen Anti-Atom-Demo in Berlin, bei der 120.000 Menschen nach der Atomkatastrophe von Fukushima für eine Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland protestierten.

www.naturfreunde.de
Kontakt:

Tel.: +49 (0) 30 5490 8340
Körtestr. 10
10967 Berlin
Deutschland

Erhöhte Atomrisiken – Bundesregierung intensiviert Schutz gegen radioaktive Gefahren

Die Bundesregierung will angesichts wachsender Risiken den nuklearen Notfallschutz verbessern. Ein entsprechender Entwurf aus dem BMU ist jetzt vom Kabinet verabschiedet worden. Damit sollen Notfallpläne bei nuklearen Unfällen im Zusammenhang mit Atomtransporten und Atomanalagen ausgebaut werden. Seit Jahren verschärfen die Behörden – meist unter strenger Geheimhaltung – den Schutz von Nuklearanlagen gegen Terrorangriffe und inzwischen auch wegen wachsender Risiken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Schon seit den Anschlägen von 911 laufen Nachrüstungsmaßnahmen an bundesdeutschen Atomanlagen, die bis heute nicht abgeschlossen sind. Jetzt werden außerdem für den Fall von radioaktiven Freisetzungen Notfallpläne erweitert. Das  BMU spricht ausdrücklich auch von radiologischen Risiken im Zusammenhang mit grenznahen Atomkraftwerken sowie der „anhaltend problematische(n) Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja“.

Zuständig beim BMU ist das „Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)“, das mit entsprechenden Landesbehörden zusammenarbeitet.

Auch im Rahmen der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie, die im Zuge des Ukraine-Krieges vor wenigen Monaten von der Bundesregierung vorgelegt wurde, wird angesichts der globalen Entwicklungen dem Schutz gegen nukleare Katastrophen größeres Augenmerk zuteil. Über die Planungen bzw. Vorbereitungen im Rahmen einer Sicherheitsstrategie, zu der diese neuen  Notfallenpläne zu zählen sein dürften, gibt es bislang wenig kritische Aufmerksamkeit.

Dabei zeigt sich immer mehr, dass die Atomenergie mit ihrem strahlenden Erbe in einer zukunftsfähigen Gesellschaft keinen Platz haben darf, weil sie alle künftigen Generationen auf massive Schutzmaßnahmen und Kontrollen festlegt und dennoch angreifbar bleibt.

Ein Angriff – ob als Terroranschlag oder in Folge kriegerischer Auseinandersetzungen, hätte in jedem Fall massive Folgen für die regionale Bevölkerung. Die Ereignisse rund um den Krieg Russlands in der Ukraine stellen eine neue Dimension von Risken dar, weil damit Waffensysteme zum Einsatz kommen könnten, die bislang im Rahmen von Terroranschlägen kleiner Gruppen ausgeschlossen waren.

Auch die Zwischenlager mit hochradioaktiven Atommüll, die auf bundesweit 16 Standorte verteilt sind (plus München-Garching) stehen im Focus der neuen Risiken. Es wird damit gerechnet, dass ab Anfang 2024 über 150 Castor-Behälter als LKW-Transporte von Jülich nach Ahaus quer über die Straßen in NRW rollen sollen.

  • Die aktuelle PM des BMU mit weiteren Informationen zum nuklearen Notfallschutz gleich unten als Dokumentation.
  • Über die Nationale Sicherheitsstrategie und die Bedeutung von Maßnahmen auch gegen radiologische Gefahren ist hier auf der entsprechenden Seite der Bundesregierung mehr zu erfahren. Es gibt auch diese spezielle Seite über die Nationale Sicherheitsstragie. Die Strategie liegt auch als Broschüre bzw. PDF vor und ist hier online bei der Bundesegierung zu finden, bzw. direkt auch hier.

Zum Hintergrund berichtet umweltFAIRaendern zum Thema SEWD und Terroschutz regelmäßig, hier einige akteulle Texte:

Dokumentation: 16.08.2023  – BMUV – Planung für radiologische Notfälle wird verbessert

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des BMUV den Allgemeinen Notfallplan für radiologische Notfälle, wie Atomkraftwerk-Unfälle oder den Transport radioaktiver Stoffe, beschlossen.

Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat das Bundeskabinett heute den Allgemeinen Notfallplan des Bundes beschlossen. Er gilt für verschiedene Arten radiologischer Notfälle im In- und Ausland wie beispielsweise nach Unfällen in einem Atomkraftwerk oder beim Transport radioaktiver Stoffe. Der Notfallplan sieht dafür Planungsszenarien vor und regelt darauf aufbauend Kriterien für Schutzmaßnahmen, Verfahren zur Warnung und Information der Bevölkerung sowie Vorschriften für die behördliche Zusammenarbeit und Abstimmung im Falle eines radiologischen Notfalls. Der Notfallplan löst bestehende Planungsdokumente teilweise ab und wird dem Bundesrat als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September zur Zustimmung vorgelegt.

Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: „Auch nach dem Atomausstieg bleibt der Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte bei radiologischen Notfällen eine wichtige Aufgabe von Bund und Ländern, denn die Risiken der Atomkraft machen nicht an der Landesgrenze halt. Das gilt in besonderem Maße für grenznahe Atomkraftwerke. Aber auch mit Blick auf die seit März 2022 anhaltend problematische Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja ist es gut, optimal auf AKW-Unfälle vorbereitet zu sein. Mit dem Plan erreichen wir eine deutliche Verbesserung des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland.“

Der neue Notfallplan ist speziell auf die in den letzten Jahren zwischen Bund und Ländern neu geregelten Zuständigkeitsverteilung zugeschnitten. Eine besondere Rolle spielt dabei das beim BMUV eingerichtete Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund). Hauptaufgabe des RLZ-Bund ist es, bei schweren überregionalen Notfällen das radiologische Lagebild zu erstellen sowie die Bevölkerung zu informieren und ihr Verhaltens­empfehlungen zu geben.

Zur Ergänzung des Allgemeinen Notfallplans des Bundes erarbeitet die Bundesregierung gegenwärtig mehrere besondere Notfallpläne, die die Notfallreaktion in bestimmten, bei solchen Notfällen potenziell betroffenen Sachbereichen regeln. Dazu gehören beispielsweise der Katastrophenschutz und die medizinische Behandlung von kontaminierten Personen, die Lebensmittelsicherheit sowie das Abfallmanagement. Auch die Länder erarbeiten zusätzliche Notfallpläne, die die Bundespläne ergänzen sollen.

Ziel der sachbereichsübergreifenden Notfallplanung ist es, den Schutz vor radiologischen Gefahren im Sinne eines Allgefahrenansatzes in die verschiedenen Bereiche des Bevölkerungsschutzes zu integrieren. Bis zum Inkrafttreten dieser Notfallpläne gelten zahlreiche existierende Dokumente als vorläufige Notfallpläne des Bundes und der Länder fort.

Die Erstellung von aufeinander abgestimmten Notfallplänen des Bundes und der Länder erfolgt nach Maßgabe des Strahlenschutzgesetzes, welches eine entsprechend Vorgabe einer EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Der allgemeine Notfallplan des Bundes wird als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.

16.08.2023 | Pressemitteilung Nr. 129/23 | Nukleare Sicherheit

It makes a difference!

Robbie Robertson! The last Waltz, als in einer kleinen Stadt an der Unterelbe im Verzehr Kino wohl 1978 die Sonne aufging. Diese Gitarre. Diese Person, um die der Film und die Musik und alles drehte … Und wer alles für diesen Robbie und diese Band zusammenkam, zu diesem letzten Tanz. Nicht nur dieser Bob Dylan, sondern ……. Was für eine Welt! In tiefer Erinnerung, an einen wunderbaren Musiker. And the sun … It makes a difference. Thank you Robbie!

Deutschlandradio:Kultur berichtet so.

Hochradioaktiver Atommüll: Erste Protestkundgebung gegen Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus

Eine irgendwie olympische Aufgabe für Nordrhein Westfalen: Kommt es ab Anfang 2024 zu hochradioaktiven Atomtransporten mit Castor-Behältern quer durch das Bundesland von Jülich nach Ahaus? Atomwaffenfähiges und extrem angereichertes Uran steckt – hochradiaktiv – in den Graphitkugeln. 300.000+ Eine spezielle Atomreaktor-(Superhelden:)Idee mit Thorium Kugeln, die in einem Hochtemperatur-Reaktor bestrahlt werden, um Atomstrom herzustellen. Mit Brennstoff, der die Herstellung von waffenfähigem Uran und damit dem militärischen Mißbrauch Tür und Tor öffnet. Der Reaktor hat nie richtig funktioniert, aber schwere Schäden angerichtet und brisanten Atommüll hinterlassen.

Die Atomtransporte von Jülich nach Ahaus sind nicht nur wegen der Strahlung gefährlich, sondern auch wegen der Risiken von Terrorangriffen eine enorme Aufgabe für die Innere Sicherheit, für Polizei und Sicherheitskräfte im BUND und NRW. Die Kriegssituation in der Ukraine mit den dortigen Risikolagen um umkämpfte Atomanlagen, erhöht die Aufmerksamkeit. Schon Mitte des nächsten Jahrzehnts läuft die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Ahaus aus. Warum lässt man das Zeug nicht in Jülich? In Ahaus ruft die Bürgerinitiative zu einer Protestkundgebung auf: Sonntag, den 20. August, 14 Uhr im Zentrum von Ahaus (am „Mahner“). Ein Termin, der aus Gründen wichtig ist, um die Frage nach den erforderlichen Sicherheitskonzepten für die künftige oberirdische Lagerung von hochradioaktivem Atommüll neu zu definieren. Denn nicht nur Terror und Krieg erhöhen die Risiken der Atomenergie in all ihren Formen zwischen Reaktor und Waffe. Auch die enormem Probleme bei der langfristigen unterirdischen Lagerung stellen Deutschland und fast alle Staaten der Welt vor bislang ungelöste Herausforderungen. Noch gibt es keine Genehmigung für solche Atomtransporte. Noch fordern vor allem Grüne im Land NRW ein neues Lager in Jülich, statt Transporte. Grüne im Bundestag haben aber – aus unklaren Kostengründen – im Haushaltsausschuss für Transporte nach Ahaus votiert, nachdem sich die verantwortlichen Bundesministerien entsprechend festgelegt hatten.. Der Bund ist Mehrheitseigner bei dem Atommüll aus Jülich.

Auch das NGB war wegen der anstehenden Atomtransporten in das Zwischenlager schon vor Ort in Ahaus.

Doku von der Homepage der BI Ahaus: 2024: 152 Castor-Transporte mit Atommüll aus Jülich nach Ahaus?

Das Forschungszentrum Jülich (FZJ) und seine nukleare Entsorgungsgesellschaft (JEN) wollen ihren Atommüll nach Ahaus bringen. Es geht um ca. 300 000 abgebrannte Kugelbrennelemente (Kugel-BE) aus dem stillgelegten Versuchsreaktor AVR. Diese befinden sich in 152 Castor-Behältern. Ab 2024 sollen dann also 152 Straßen-Transporte von Jülich nach Ahaus stattfinden. Eine Testfahrt ohne Behälter hat bereits stattgefunden.

FZJ und JEN erwarten noch in diesem Jahr die Transportgenehmigung und wollen dann schnellstmöglich mit dem Abtransport nach Ahaus beginnen,

obwohl

  • die Kugel-BE aus Jülich nicht endlagerfähig sind, sondern vorher abgereichert und konditioniert werden müssen,
  • das Verfahren dafür erst noch entwickelt werden muss, wofür JEN und FZJ allein verantwortlich sind,
  • weder Entwicklung noch Durchführung dieses Verfahrens in Ahaus möglich sind, aus technischen wie auch rechtlichen Gründen,
  • demzufolge irgendwann erneut 152 Transporte zurück nach Jülich oder an einen anderen Ort nötig wären,
  • die NRW-Landesregierung laut Koalitionsvertrag gegen den Transport nach Ahaus und für einen Lagerneubau in Jülich ist,
  • die Landesregierung für den Erwerb eines Grundstücks in Jülich die finanziellen Mittel im Landeshaushalt 2023 zur Verfügung gestellt hat,
  • die Stadt Ahaus laut einstimmigen Ratsbeschluss gegen die Verbringung des Jülicher Atommülls nach Ahaus ist,
  • Klagen der Stadt Ahaus und eines Bürgers gegen die Einlagerung des Jülicher Atommülls in Ahaus eingereicht worden sind,
  • sogar der Bürgermeister von Jülich dafür ist, dass die Kugel-BE in Jülich bleiben!

Wir sagen: Atommüll-Verschiebung ist keine Entsorgung!

Atommüll aus Jülich? Nicht mit uns – wir stellen uns quer!

Wir rufen auf zu einer ersten

Protestkundgebung
am Sonntag, dem 20. August, 14 Uhr
im Zentrum von Ahaus (am „Mahner“).

Hochradioaktiv auf Geisterfahrt: 152 gepanzerte Atomtransporte x 130 Tonnen auf 13 Achsen, auf der Reise von Jülich nach Ahaus – oder wie weiter?

152 Behälter mit hochradiaktivem Atommüll – mit atomwaffenfähigem Uran angereichert – lagern in Jülich. Ohne die eigentlich erforderliche Genehmigung nach dem strengen Atomgesetz! Da fehlt es an Terrorschutz – aber sogar an der notwendigen Erdbebensicherheit. Jahrelang kämpfen in den Behörden und Unternehmen von Bund und Ländern Interessenvertreter:innen, was mit dem Atommüll halbwegs sicher und vernünftig gemacht werden könnte. Gut ist: Ein Export dieses überaus brisanten Atommülls in die USA ist von der Agenda möglicher „Maßnahmen“ endlich gestrichen. Im Haushaltsausschuss des Bundestags hatten zuletzt Grüne und Co dafür votiert, dass der Atommüll aus Jülich aus Kostengründen besser schnell in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert werden sollte. Die Koalition aus CDU und Grünen in NRW aber will „unnötige Atomtransporte“ wegen der enormen Risiken unbedingt vermeiden und befürwortet daher den Neubau eines verbesserten Lagers am Standort in Jülich. Im Haushalt sind dafür die Finanzmittel extra eingestellt worden. Aber: Die Bundesrepublik ist mit irgendwas bei 70 Prozent Mehrheitsbeteiligter bei der zuständigen „Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen“ (JEN). Erste Testfahrten mit extra für diese Atomtransporte entwickelten neuen gepanzerten Spezialfahrzeugen haben jüngst stattgefunden. Werden im Jahr 2024 rund 150 Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll auf NRWs Straßen nach Ahaus rollen? (Fotos: JEN)

Beim WDR, dessen Beitrag demnächst aufgrund gesetzlicher Vorschriften gelöscht wird, ist derzeit noch folgendes zu lesen: Ein Atomtransport von Jülich könnte derzeit noch daran scheitern, weil eine Klage der Stadt Ahaus gegen die Einlagerung der Castor-Fässer aus Jülich ansteht. Das bestätigte die JEN auch gegenüber umweltFAIRaendern. Der WDR: „Ein Urteil könnte zum Jahresende erfolgen. Und es könnte sein, dass Anwohner gegen die Transporte klagen, sobald bekannt ist, welche Straßen betroffen sein werden. Das ist derzeit noch Verschlusssache.“ Weiter schreibt der WDR: „Auch rechnen die Behörden mit erheblichen Protesten von Atomkraftgegnern und Klimaschützern. Ob dann über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren genügend Polizeikräfte zur Verfügung stehen, um die Transporte zu sichern, ist offen.“

Im Moment ist die Planung, dass insgesamt 152 Fahrten stattfinden sollen. „Eine Fahrt pro Castor-Fass auf einem Tieflader mit spezieller Sicherheitstechnik und entsprechenden Begleitfahrzeugen. Die Polizei könnte aber nach eigenem Ermessen auch Konvois anordnen, sagt JEN-Sprecher Jörg Kriewel. Und sie kann auch bei den Transport-Zeiträumen mitreden. Großereignisse wie die Fußball-EM im kommenden Jahr könnten viele Polizeikräfte binden, die dann nicht für Atommüll-Transporte zur Verfügung stünden. Für die Räumung des alten Zwischenlagers in Jülich rechnet der Bund mit Gesamtkosten von mehr als 200 Millionen Euro. Der Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich würde nach Schätzungen der JEN mindestens 450 Millionen Euro kosten. Bezugsfertig wäre es erst 2032. Diese Lösung soll weiterverfolgt werden, bis klar ist, ob die Ahaus-Option tatsächlich realisiert wird. Aber „die Beteiligten sind sich einig, dass die parallele Weiterverfolgung so bald wie möglich zu beenden ist“, heißt es in dem Bericht der drei Bundesministerien an den Haushaltsausschuss.“

umweltFAIRaendern hatte ebenfalls nachgefragt und folgende Antworten zu den Planungen bekommen:

Zunächste wollte umweltFAIRaendern von der JEN wissen, wie genau das mit den Testfahren im Juni 2023 war. Der Pressechef Jörg Kriewel teilte mit: „Die Testfahrten wurden auf Bitten unseres Transporteurs (Orano NCS) initiiert und durchgeführt. Sie sind nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, sondern dienten alleine dazu, die Befahrbarkeit möglicher Transportwege sowie die Rangiermöglichkeiten auf dem Zwischenlager-Gelände hier in Jülich und auch in Ahaus in der Praxis zu testen. Die Testfahrten waren erfolgreich – heißt, alles was zuvor in der Theorie angenommen und geplant wurde, bestätigte sich so auch in der Praxis.“

Zur Frage, welche Fahrzeuge bei möglichen Atomtransporten von Jülich nach Ahaus zum Einsatz kommen könnten sage Kriewel: „Die genauen Details der Transporteinheiten sind Verschlusssache. Was wir sagen dürfen:

  • – Die Gesamtlänge der Transporteinheit beträgt rund 30 Meter.
  • – Das Gesamtgewicht (mit Castor) wird ca. 130 Tonnen betragen (ohne Castor rund 100 Tonnen), verteilt auf 13 Achsen.
    – Die Zugmaschine ist keine Sonderanfertigung, sie wurde jedoch nach der Anschaffung gemäß der Anforderungen aus der SEWD-Transport gehärtet.
  • – Der 9-achsige Sattelauflieger wurde für die JEN hergestellt. In Transportkonfiguration wird später noch eine „Schutzhaube“ aufgebracht.

Insgesamt werden 4 Transporteinheiten (Zugmaschine + Sattelauflieger inkl. Schutzhaube) für die Transporte zur Verfügung stehen. Drei der Zugmaschinen sowie die vier Auflieger (inkl. der 4 Schutzhauben) sind Eigentum der JEN. Die 4. Zugmaschine ist Eigentum der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II). Als Synergieeffekt und zur Reduzierung der Kosten gibt es die vertragliche Absprache, dass die JEN bei Bedarf auf diese Zugmaschine zurückgreifen kann, gleiches gilt auch umgekehrt, also dass die Münchener auch auf eine unserer Zugmaschinen zurückgreifen können, sollte dies notwendig werden.“

Zur Frage, welche Geschwindigkeiten bei einem Straßentransport für einen derartigen Atomtransport zulässig seien, teilt Kriewel für die JEN mit: „Die genauen Details der Transporte sind Verschlusssache“.
– Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h.
– Da es sich um Schwerlasttransporte handelt, gehen wir aktuell davon aus, dass diese (wie bei Schwerlasttransporten üblich) in der Zeit zwischen 22:00h – 06:00h durchgeführt werden müssen.“

  • Die JEN ist sich derzeit sicher, dass sie die erhöhten Anforderungen an den Terrorschutz, der in den geheimen Richtlinie zu „Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ geregelt ist, bei Transporten von Jülich nach Ahaus einhalten kann. Abschließenden Genehmigungen stehen aber noch aus. Vermutlich werden aber je Transport u.a. 5 – 10.000 Einsatzkräfte aus Bund und Land erforderlich sein, um jeden einzelnen Castortransport gegen Angriffe zu schützen. Und damit sind nicht die Aktionen von Anti-Atom-Initiativen gemeint. Inwieweit die Kosten für solche Einsätze und die damit verbundenen Belastungen in die Abwägung einbezogen werden, ob der Neubau eines verbesserten Zwischenlagers in Jülich ist, ist unklar.

Nach den jetzigen Testfahren werden demnächst noch weitere „Simulationen“ stattfinden. Dann sollen Transporte mit „Leer-Behältern“ durchgeführt werden und das Handling vom Ausschleusen der Behälter in Jülich bis zur  Einlagerung in Ahaus getestet werden. Jörg Kriewel von der JEN gegenüber umweltFAIRaendern: „Die Kalterprobung ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens und wird zusätzlich noch die Handhabung der Castoren bei der Beladung in Jülich bzw. dann bei der Entladung in Ahaus zum Gegenstand haben.“ Ob bei diesen Tests auch die Polizei beteiligt sein wird? „Ob und wie bei den Transporten die Polizei beteiligt wird, wird letztlich von der jeweiligen Lage vor Ort durch den Transporteur in Absprache mit der Polizei bewertet und festgelegt werden.“

Wie dann eine noch ausstehende Genehmigung für die Atomtransporte selbst aussehen könnte? „Nach unseren Informationen könnte die Polizei je nach Lage auch anordnen, mit mehreren Transporteinheiten gebündelt (Konvoi) zu fahren. Die konkreten Details (und die Einbeziehung der Polizei) werden erst nach Erhalt der Transportgenehmigung durch den Transporteur geklärt. Details zur Transportstrecke sind Verschlusssache“, sagt Kriewel.

Zur derzeitigen Rechtslage teilt die JEN mit: „BGZ ist Betreiber des ZL in Ahaus. Die BGZ verfügt bereits über die notwendige Genehmigung nach § 6 AtG zur Annahme der Jülicher AVR-Behälter. Allerdings ist der Sofortvollzug beklagt.“ Auf eine Anfrage bei der BGZ dazu habe ich erstmal verzichtet. Weiter teilt Kriewel mit: „Für das bestehendes Zwischenlager hier in Jülich (AVR-Behälterlager) ist die JEN verantwortlich. Hier sind wir durch die Räumungsanordnung auch aufgefordert, weiterhin eine Genehmigung zur weiteren Zwischenlagerung zu erwirken (beantragt von der JEN für die Dauer von 9 Jahren). Dieses Genehmigungsverfahren ist weit fortgeschritten und auch das Themenfeld der Seismik (Erdbebenfall) konnte mittlerweile von uns positiv nachgewiesen werden. Aktuell noch offen sind Nachweise gemäß der SEWD-IT. Wann wir mit einer Genehmigung rechnen können und für wie lange das BASE diese dann aussprechen wird, ist derzeit noch offen.“

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Dokumentation von der Homepage der BI Ahaus:

Wichtige Hintergrundinformationen

Was geschieht mit den Kugel-Brennelementen aus dem stillgelegten AVR Jülich?
Der aktuelle Sachstand (10.7.2023)

Der Tatbestand:

Beim Forschungszentrum Jülich (FZJ, früher Kernforschungsanlage Jülich, KFA) lagern 152 Behälter vom Typ Castor THTR/AVR, die gefüllt sind mit den ca. 300 000 ausgedienten Brennelement-Kugeln des stillgelegten Versuchsreaktors AVR.

Das Problem:

Die Castoren stehen in einem 1993 für 20 Jahre genehmigten „Billiglager“ (R. Mohrmann), das für 20 Jahre genehmigt war. Diese Genehmigung lief also bereits im Jahr 2013 aus. Es folgte eine einjährige Duldung. Im Juli 2014 wurde aber behördlicherseits eine Räumungsanordnung erteilt, da dieses Lager nicht die erforderliche Erdbebensicherheit gewährleisten konnte (oberhalb von 5m Höhe enthalten die Wände beispielsweise keinen Beton mehr…).

Lösungsansätze („Optionen“):

Seitdem wurden offiziell seitens der Betreiber des Jülicher Lagers (Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen, JEN) drei Lösungsvarianten („Optionen“) für den weiteren Verbleib der Castoren verfolgt:

  1. Verbringung des Atommülls in die USA
  2. Neubau eines erdbebensicheren Lagers in Jülich
  3. Transport des Atommülls in das Zwischenlager Ahaus (TBL-A)

Zu a:
Die Option USA wurde begründet mit der Proliferations-Gefahr, da die Kugel-Brennelemente teilweise hochangereichert sind und somit potenziell waffentauglich sein könnten. Verhandlungen mit den USA gab es seit 2011, im letzten Jahr (2022) wurden diese Pläne aber nach Widerständen in den USA und auch seitens der deutschen Anti-AKW-Bewegung sowie aufgrund erheblicher rechtlicher Probleme endgültig aufgegeben. Daher wird an dieser Stelle nicht mehr näher darauf eingegangen.1

Zu b:
Die Option Lagerneubau in Jülich wäre – auch im wörtlichen Sinne – die nahe liegende. Zum einen, weil damit problematische Transporte vermieden würden. Zum anderen, weil die Kugel-Brennelemente aus dem AVR (wie auch aus dem THTR Hamm-Uentrop) nicht so ohne weiteres endlagerfähig sind: Sie müssten abgereichert und für die Endlagerung konditioniert werden. Das Verfahren dafür ist kompliziert, auch und gerade wegen der Verwendung von Graphit als Moderator-Material. Ein solches Verfahren müsste auch erst entwickelt werden.2 Verantwortlich dafür sind und bleiben die Wissenschaftler aus Jülich, die diesen Reaktor- und Brennelementtyp erst entwickelt haben, rechtlich verantwortlich ist die JEN.

Seitens FZJ und JEN wird aber der Neubau eines Lagers in Jülich seit mehr als 10 Jahren immer wieder verzögert und hinausgeschoben, man könnte auch sagen sabotiert. Das Hauptmotiv dafür hat bereits im Jahr 2011 der damalige Aufsichtsratsvorsitzende des FZJ, Karl Eugen Huthmacher, in aller Offenheit bekannt gegeben: Als eines der größten europäischen Forschungseinrichtungen müsse das FZJ die Möglichkeit haben, die „besten Köpfe der Welt“ anzuziehen. Um sich für sie als attraktiver Standort darzustellen, müsse es erklärtes Ziel sein, dieses Forschungszentrum „brennstofffrei“ zu machen. Der Aufsichtsrat des FZJ sprach sich daher schon damals gegen den Neubau eines Lagers in Jülich aus.3 Seitdem wird die „Option Neubau“ aufgrund des politischen Drucks durch das Land NRW zwar formal weiter verfolgt, im Jahr 2012 wurde auch ein Grundstück für einen möglichen neuen Lagerstandort in Jülich präsentiert. In Wirklichkeit aber wurde die Option mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln hintertrieben. Dazu nachfolgend einige Fakten und Daten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Auf der Sitzung des „Nationalen Begleitgremiums (NBG)“ am 19.02.2019 in Jülich gab der damalige Geschäftsführer von JEN, Rudolf Printz, bekannt, dass das bereits im Jahr 2012 für einen möglichen neuen Zwischenlager-Standort ausgewählte Grundstück am 8.11.2018 vom Forschungszentrum Jülich (FZJ) zurückgezogen worden sei.4 Als Begründung wurde zunächst angegeben, dass das FZJ das Grundstück für andere Zwecke benötige; in den nachfolgenden Wochen wurde seitens des FZJ mitgeteilt, dass das Grundstück den neueren verstärkten Sicherheits- bzw. Sicherungsvorschriften nicht mehr entspreche. Eine Arbeitsgruppe von FZJ und JEN suche nun nach einem neuen Grundstück – was allerdings bedeuten würde, dass bereits abgeschlossene UVP und seismologische Untersuchungen erneut durchgeführt werden müssen, womit eine weitere mehrjährige Verzögerung verbunden wäre.
  • In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke) zu diesem Sachverhalt erklärte der Parl. Staatssekretär Dr. Michael Meister am 19.03.19, dass das Grundstück zwar 2012 vom FZJ ausgewählt, aber eine Überlassung an JEN niemals stattgefunden habe; gegenwärtig seien Überlegungen zu einer anderen Nutzung im Gange; man befände sich in einem „Klärungsprozess“.5
  • Am 24.07.2019 behauptet die Bundesregierung in der Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ des Abgeordneten Oliver Krischer (Bündnis90/Die Grünen), dass es nach ihrer Kenntnis keinen Rückzug des Grundstücks gegeben habe (Bundestagsdrucksache 19/11905). Im Gespräch der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ mit der damaligen Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 24.08.19 wurde von ihrem Unterabteilungsleiter für Nukleare Entsorgung, Haart, gesagt, das besagte Grundstück stehe weiterhin (Svenja Schulze: „wieder“) zur Verfügung.
  • In ihrem Koalitionsvertrag hat die neugewählte NRW-Landesregierung im Juni 2022 beschlossen, sich für die Minimierung von Atomtransporten einzusetzen: „Im Fall der in Jülich lagernden Brennelemente bedeutet dies, dass wir die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich vorantreiben“.
  • Auf Anfrage der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“, wie die Landesregierung diese Zielsetzung umzusetzen gedenke, teilte die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Mona Neubaur, der BI am 14.12.22 mit, dass man im Landeshaushalt 2023 die Bereitstellung eines im Landesbesitz befindlichen Grundstücks für den Neubau einer Lagerhalle in Jülich aufgenommen habe.
  • Auf dem „Jülicher Nachbarschaftsdialog“ am 6. März 2023 gab JEN bekannt, dass die Standortauswahl für einen Neubau jetzt abgeschlossen und der Erwerb des entsprechenden Grundstücks „eingeleitet“ worden sei. Gegenwärtig liefen Beratungen mit den zuständigen Behörden zu Natur- und Artenschutz sowie Landschafts- und Regionalplanung. Eine eventuelle Umlagerung der Castoren aus dem alten in das neu zu errichtende Lager sei jedoch „aus heutiger Sicht nicht vor 2032 möglich.“6
  • Die Neubauoption solle angesichts „der noch verbliebenen offenen Realisierungsfragen der Ahaus-Option“ noch weiterverfolgt werden, sie sei aber „so bald wie möglich – nach der erfolgreichen Durchführung der ersten Transporte“ nach Ahaus zu beenden – so zitiert JEN in derselben Präsentation die Auffassung der Bundesministerien BMUV, BMBF und BMF.
  • Dahinter steht auch der Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags (auf Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP!) vom 30. November 2022, demzufolge die „kostengünstigere Ahaus-Option“ verfolgt werden solle, sofern das Land NRW nicht die Mehrkosten eines Neubaus in Jülich tragen wolle.
  • Formal besteht der bereits 2012 gestellte Antrag auf Neubau eines Lagers in Jülich nach wie vor (Stand: Juli 2023). Laut Genehmigungsbehörde BASE steht aber für die Genehmigung immer noch die Einreichung wesentlicher Unterlagen durch die Betreiber aus, insbesondere zum Bereich Erdbebensicherheit.7

Zu c:
Der gegenwärtige Sachstand für die Option Ahaus:

  • Am 21.07.2016 hat das Bundesamt für Entsorgung im Rahmen einer 8. Änderungsgenehmigung für das „Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A)“ die Einlagerung von 152 Castor THTR/AVR-Behältern mit den Kugel-BE aus Jülich genehmigt und den Sofortvollzug angeordnet.
  • Dagegen hat die Stadt Ahaus am 17.08.16 Widerspruch eingelegt, dem sich am 12.06.17 ein Bürger der Stadt angeschlossen hat; am 07.11.17 wurde die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragt, worauf das BfE am 19.12.17 den Sofortvollzug zurückgenommen hat.
  • Nachdem der Widerspruch gegen die Einlagerungsgenehmigung dann am 29.11. abgelehnt worden war, wurde am 13.12.17 Klage gegen die Genehmigung vor dem OVG Münster erhoben (durch die Stadt Ahaus und einen Bürger). Die Klage hat zunächst einmal aufschiebende Wirkung. Der Beschluss, gegen die Verbringung der Jülich-BE nach Ahaus zu klagen, wurde im Ahauser Stadtrat einstimmig mit den Stimmen aller 6 Fraktionen gefasst (CDU, SPD, UWG, Bündnis90/Grüne, FDP, Wählergemeinschaft Ahaus-Wüllen).
  • Die Klage wurde Anfang 2018 begründet, am 24.01.2019 erfolgte nach mehrfacher Fristverlängerung eine Erwiderung durch die Anwälte des BfE. Inzwischen gab es weitere Schriftsatzwechsel, die Hauptverhandlung steht aber noch aus.
  • Eine Transportgenehmigung für die BE aus Jülich gibt es bisher nicht. Das liegt vor allem an den Problemen, die sich durch verschärfte Anforderungen an die Sicherung von Transporten gegen äußere Einwirkungen (SEWD), sprich Terroranschläge, seit 2016 ergeben: Denen zufolge sind Zugmaschinen für die Transporte nötig, die erheblich stärker als früher gepanzert werden müssen und die ein Gewicht von über 100t haben.
  • Diese Zugmaschinen sind inzwischen produziert. In der letzten Juniwoche (27. – 29.06.23) wurden Testfahrten mit einem leeren Transporter von Jülich nach Ahaus durchgeführt. Sie dienten dazu „die Befahrbarkeit möglicher Transportwege sowie die Rangiermöglichkeiten auf dem Zwischenlager-Gelände in Ahaus zu testen“.8
  • Weitere Testfahrten, dann mit einem leeren Castor-Behälter, sind für Oktober 2023 angekündigt. Die Testfahrten sind eine Voraussetzung für die Erteilung der Transportgenehmigung.
  • JEN rechnet mit der Transportgenehmigung noch im Jahr 2023 und hält dann Transporte „ab Anfang 2024“ für möglich. Sobald der erste Transport erfolgreich abgeschlossen ist, soll die „Option Neubau in Jülich“ offiziell aufgegeben werden.
  • Seitens der Stadt Ahaus (und eines Einzelklägers) ist beabsichtigt, gegen die zu erwartende Transportgenehmigung umgehend ebenfalls Klage zu erheben.

Die Position der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“:

Die Bürgerinitiative spricht sich strikt gegen die Transporte des Jülicher Atommülls nach Ahaus aus und fordert stattdessen, ihn in Jülich zu belassen. Dort sollte so schnell wie möglich eine neue erdbebensichere Lagerhalle errichtet und die Castor-Behälter dann dorthin umgelagert werden.
Die wesentlichen Gründe für unsere Position:

  • Atommüll-Transporte sind niemals ohne Risiko und sollten wenn möglich vermieden werden. Der Atommüll sollte daher grundsätzlich an den Orten verbleiben, an denen er entstanden ist – solange es kein genehmigtes Endlager gibt. Dieses Prinzip, das seit über 20 Jahren für die kommerziellen Atomkraftwerke gilt, muss auch für Forschungs- und Versuchsreaktoren gelten.
  • Die Zwischenlagerung hochradioaktiven Mülls in Ahaus ist bis zum Jahr 2036 genehmigt. Danach wäre eine Neugenehmigung erforderlich. Ob, wann und unter welchen Konditionen diese zustande kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch völlig offen. Die Genehmigung einer Lagerung der Jülicher Brennelemente in Ahaus wäre daher zunächst einmal auch nur als recht kurzfristige Zwischenlösung möglich.
  • Im Fall des AVR Jülich kommt hinzu, dass dessen Kugelbrennelemente in der vorliegenden Struktur nicht endlagerfähig sind. Sie müssen abgereichert und konditioniert werden. Entwicklung und Durchführung eines Konzepts dafür kann schon aus rechtlichen Gründen nicht in Ahaus stattfinden. Mit einem Transport der 152 Castor-Behälter nach Ahaus wäre es daher nicht getan: Irgendwann müssten erneut 152 Transporte an einen anderen Standort mit den entsprechenden Einrichtungen stattfinden, zurück nach Jülich oder irgendwo anders hin. Damit wird übrigens auch das Argument des angeblichen „Kostenvorteils“ bei einem Transport nach Ahaus als fragwürdig entlarvt.
  • Verantwortlich für Entwicklung und Durchführung des Konzepts zu Abreicherung und Konditionierung der Kugel-Brennelemente ist und bleibt die JEN. Das gilt im rechtlichen wie auch moralischen Sinne: Wissenschaft und Forschung handeln nur dann gesellschaftlich verantwortlich, wenn sie sich um die Lösung von ihr selbst erzeugten Problemen kümmert und diese nicht auf den St. Nimmerleinstag verschiebt oder/und auf die Gesellschaft abwälzt!

1 Nähere Details dazu etwa bei Rainer Moormann, Das Chaos um die Kugelcastoren – Hintergründe und Lösungsansätze, in: „Strahlentelex“ 748/749, März 2018

2 Sieh ebenfalls den zitierten Beitrag von R. Moormann

3 Vgl. „Münsterlandzeitung“ vom 01.12.2011

4 Vgl. Präsentation von R. Printz, Kurzvorstellung der JEN GmbH, S.49, https://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/Downloads_26-Sitzung_19-02-2019/Anlage1_TOP1_JEN-Pr%C3%A4sentation.pdf?__blob=publicationFile&v=4

5 Vgl. Webseite von H. Zdebel, http://www.hubertus-zdebel.de/atommuelllager-juelich-interessenskonflikte-unter-ministerien-statt-sicherheit/ (Stand 10. Juli 2023: offline – Snapshot abrufbar in der Wayback Machine unter https://web.archive.org/web/20220813174058/http://www.hubertus-zdebel.de/atommuelllager-juelich-interessenskonflikte-unter-ministerien-statt-sicherheit/)

6 B. Kallenbach-Herbert/A. Böcking/G. Caspary: Zukünftiger Verbleib der AVR-Brennelemente – aktueller Stand der Optionen, Präsentation auf dem „Jülicher Nachbarschaftsdialog“ am 6. März 2023

7 Sieh Webseite des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), https://www.base.bund.de/DE/themen/ne/zwischenlager/standorte/kkj.html

8 Vgl. https://bgz.de/2023/06/26/ahaus-logistikunternehmen-fuehrt-lkw-testfahrten-durch/

 

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