Suchverfahren Atommülllagerung: Datenerhebung angelaufen – Risiken der Neuordnung

Das neue Suchverfahren für ein dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktive Abfälle hat mit der bundesweiten Datenerhebung über geologisches Wissen begonnen. Im ersten Schritt, den die neue Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nach dem Standortauswahlgesetz derzeit betreibt, geht es darum, Ausschlussgebiete zu ermitteln. Damit sind entsprechend den im StandAG genannten Anforderungen diejenigen Gebiete gemeint, die für das gesuchte „Endlager“ nicht in Frage kommen. Die Daten von Landesbehörden und anderen geologischen Diensten sind laut einer PM der BGE eingetroffen und werden nun aufbereitet und ausgewertet. Der gesamte Atommüllbereich wird derzeit unter staatlicher Verantwortung neu aufgebaut. Die Sorge dabei: Das Bundesumweltministerium als Oberregulierer könnte in die Facharbeit der neuen Gesellschaften eingreifen.

Offen ist, wie lange es brauchen wird, um die Datenerhebung für die „Endlager“suche jetzt vollständig durchzuführen und die Auswertung vorzunehmen. Die BGE teilt in der PM mit: „Viele Behörden haben beispielsweise zunächst Informationen darüber gegeben, welche Daten in ihren Archiven und Datenbanken vorhanden sind und in welcher Form sie vorliegen.“ BGE-Chefin Heinen-Esser sagte weiter: „Wir sind allerdings etwas besorgt, dass viele Daten nur analog, also in Papierform, vorliegen.“ Denn das könnte zu zeitlichen Verzögerungen führen, befürchtet die BGE-Geschäftsführerin. Gleiches gilt für die doch zum Teil unterschiedlichen Qualitäten der Datenlieferungen.“ (Über den Stand der Dinge berichtet unter anderem auch IWR.)

Zum Verfahren und zur Rolle der BGE heißt es in dem Text: „Am 25. April 2017 wurde der BGE per Gesetz die Vorhabenträgerschaft für das Standortauswahlverfahren übertragen. Das Gesetz sieht vor, in einem ersten Schritt die bei den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder vorhandenen Daten auszuwerten. Für die anschließende Anwendung der Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien an einen möglichen Standort müssen weitere Daten bei den Behörden abgefragt werden. Dazu zählen auch Daten zu Vorkommen der potentiellen Wirtsgesteinsformationen Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Deutschland, wie z.B. Lage, Mächtigkeit und Erstreckung. Die unter Anwendung der gesetzlich festgelegten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien ermittelten Gebiete werden in einem Teilgebiete-Bericht ausgewiesen. Es werden auch diejenigen Gebiete ausgewiesen, für die aufgrund unzureichender Datengrundlage kein begründeter Ausschluss möglich ist. Erster Meilenstein im Standortauswahlverfahren ist dann der Zwischenbericht über die Teilgebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen.“

Außerdem ist die BGE nunmehr Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben, die sie nach der Neuordnung im StandAG vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen hat. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Ursula Heinen-Esser (Vorsitzende), Dr. Ewold Seeba (stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (kaufmännischer Geschäftsführer) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).

Risiken der Neuordnung

Die gesamte Atommüllentsorgung ist in Deutschland neu geregelt worden und die Atomkonzerne per Einmalzahlung von der bisherigen Verantwortung befreit. Schrittweise wird jetzt der Atommüllbereich in staatlicher Verantwortung unter dem Dach des Bundesumweltministeriums neu organisiert. Die BGE, aber auch das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorungssicherheit (BfE) und die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) sind dem BMUB untergeordnet. Welche Probleme bzw. Risiken das mit sich bringen kann, ist in dem Blog „Endlagerdialog“ am Beispiel Morsleben bereits Thema. Die Sorge wächst, dass nicht die zuständigen Bundesgesellschaften eigenständig ihre Arbeit erledigen, sondern das BMUB Entscheidungen an sich zieht und sich damit möglicherweise politisch in die Facharbeit einmischt.

Malte Kreutzfeld hat jüngst in der Taz einen umfangreichen Artikel zur Neuordnung und den neuen staatlichen Institutionen veröffentlicht. Unter dem Titel „Jobs für die Ewigkeit“ stellt der die neuen Strukturen dar und verweist auf diverse Konflikte und Probleme, die diese Neuordnung mit sich bringt. Er verweist auf die Probleme, die es mit der Trennung zwischen dem neuen BfE von dem bisher zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gibt und nennt als Beispiel für Interessenskonflikte das Beispiel des Zentralabteilungsleiters im BMUB, Ewold Seeba, der gleichzeitig Geschäftsführer der ihm nachgeordneten BGE ist: „Denn die zuständige Zentralabteilung des Ministeriums leitet bisher Ministerialdirektor Ewold Seeba, ein freundlicher, weißhaariger Beamter, der schon unter diversen SPD-Ministern gedient hat. Und seit August 2016 ist er zusätzlich zu seiner Leitungsfunktion im Umweltministerium auch stellvertretender Geschäftsführer der BGE. Vor „Interessenverquickungen“ warnt darum Hubertus Zdebel, Atomexperte der Linken im Bundestag und als solcher Mitglied im Aufsichtsrat der BGE: „Es kann doch nicht sein, dass sich ein Geschäftsführer als Ministerialbeamter quasi selbst Aufträge erteilt und sich selbst kontrolliert.““ Laut Mitteilung aus der BGE hat Seeba inzwischen seinen Job im BMUB aufgegeben.

Allerdings schreibt Kreutzfeld: „Tatsächlich aber war die Rollenverteilung offenbar nicht immer ganz klar: E-Mails, die die taz einsehen konnte, zeigen, dass Schreiben an die BGE-Geschäftsführung schon mal vom Ministerium beantwortet wurden. Als es im September beispielsweise Streit über das Verfahren zur künftigen Raumbelegung gab, verlangte Seebas Ministeriumsabteilung vom Bundesamt für Strahlenschutz, Seebas BGE „die entsprechende Unterstützung in dem erbetenen und erforderlichen Umfang kurzfristig zukommen zu lassen“.“

Auch über die Probleme in Sachen Personal berichtet Kreutzfeld in dem Text. Hier geht es einerseits um die Aufteilung bzw. Umverteilung ehemaliger BfS-MitarbeiterInnen und andererseits darum, dass dringend neues Personal für die neuen Behörden gesucht wird, um die neuen Aufgaben erledigen zu können. Hinzu kommt z.B. noch bei den Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle, die bislang von der Atomindustrie betrieben wurden, wie deren Personal künftig in eine staatliche Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung überführt wird.

Terror-Urteil: Bundes­poli­zei zu Recht im Einsatz gegen 155 Gramm Nordseekrabensalat

Das erschüttert jeden nordischen Küstenbewohner: Im durch nichts zu rechtfertigenden Einsatz gegen die ununterbrochene Nutzung des lebensnotwendigen 155-Gramm-Krabensalats auf Flugreisen bekommt die Bundespolizei durch ein Urteil des Oberverwaltung Berlin-Brandenburg sogar im Berufungsverfahren Recht. Menschenrechtsorganisationen sollten aufhorchen. Nicht ganz so schwer wiegt vielleicht das nunmehr ebenfalls bestätigte Verbot für die Mitnahme von 140 Gramm „Flensburger Fördetopf“ im Flug-Handgepäck. Doch nicht nur norddeutschen Fluggästen wird künftig die Grundversorgung verweigert: Auch italienische BürgerInnen sind bedroht, denn die dürfen nach diesem Terrorurteil vom März 2017 auch keine 272 g Büffelmozarella mehr ins Handgepäck packen. Das OVG versteigt sich in völliger Verkennung der Wahrheit zu der völlig absurden Bewertung, dass es sich bei Krabbensalat um Lebens­mit­tel handelt, die aus „Mi­schun­gen von Flüs­sig­kei­ten und Fest­stof­fen“ bestehen. Ort des brutalen Einsatzes der Bundespolizei: Natürlich Berlin-Tegel. So einen Flughafen muss man einfach schließen! (Foto: Marcela (talk), Wikipedia)

„Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Bran­den­burg hat in einem Beru­fungs­ver­fah­ren eine Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Berlin bestätigt, wonach 272 g Büffel­mozza­rella, 155 g Nord­see­krabben­salat und 140 g „Flens­bur­ger Förde­topf“ nicht im Hand­ge­päck eines Flug­gas­tes mit­ge­führt wer­den durf­ten. Die Bundes­poli­zei hatte dem Klä­ger im März 2013 am Flug­ha­fen Ber­lin-Te­gel zu Recht unter­sagt, die genann­ten Lebens­mit­tel im Hand­ge­päck zu trans­por­tieren. Es han­delt sich nach dem in Deutsch­land unmit­tel­bar gel­ten­den euro­päi­schen Ver­ord­nungs­recht über die Kon­trol­le des Hand­ge­päcks bei den Lebens­mit­teln um Mi­schun­gen von Flüs­sig­kei­ten und Fest­stof­fen. Der­ar­tige Mi­schun­gen dür­fen allen­falls in Einzel­be­hält­nis­sen mit einem Fas­sungs­ver­mö­gen von nicht mehr als 100 Milli­li­tern in ei­nem durch­sich­tigen, wieder ver­schließ­ba­ren Plas­tik­beu­tel mit einem Fas­sungs­ver­mö­gen von nicht mehr als 1 Liter beför­dert wer­den. Diese Vor­ga­ben, die hin­rei­chend be­stimmt sind, hat der Klä­ger nicht ein­ge­hal­ten. Die Bundes­poli­zei war auch nicht ver­pflich­tet, die mit­ge­führ­ten Lebens­mit­tel auf das Vor­han­den­sein von Flüs­sig­spreng­stoff zu unter­suchen. Die Revision wurde nicht zuge­las­sen. Urteil vom 28. März 2017 – OVG 6 B 70.15″

Hamburg und Vattenfall: Rückwärts beim Klimaschutz – Gemeinsam mit dem BUND zur Klima-Konferenz nach Bonn

Klimaschutz der nordischen Art: In Stade darf ein neues Kohlekraftwerk (taz) gebaut werden und das Vattenfall-Kohlemonster in Moorburg sorgt für fetten Zuwachs bei den klimaschädlichen Treibhausgasen. Auch in den Kraftwerken Wedel und Tiefstack setzt Vattenfall immer noch auf Kohle als Brennstoff zur Strom- und Wärmeerzeugung. Grund genug, zur anstehenden Klimakonferenz COP23 in Bonn auch von Hamburg aus zur Demonstration am 4. November zu reisen. Der BUND Hamburg, der hier zur Demonstration aufruft, hat das in die Hand genommen und bietet Bus-Tickets für eine gemeinsame Anreise an.

  • Zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens findet vom 6. bis zum 17. November die 23. Weltklimakonferenz (COP23) in Bonn statt. Zahlreiche Aktionen und Demonstrationen finden aus diesem Anlass statt. Dazu gehören ein Gegengipfel, Aktionen von EndeGelände im Rheinland, ein internationales Jugend-Camp und eben die Demonstration am 4. November. Der Arbeitskreis Energie des BUND Hamburg bietet eine gemeinsame Fahrt mit dem Bus am 4. November nach Bonn zur Demo anlässlich der Klimakonferenz. Tickets können in der Geschäftsstelle für 35 Euro (normaler Preis) und für 30 Euro (ermäßigter Preis für Schüler*innen, Rentner*innen etc.) erworben werden. Außerdem gibt es auf Initiative des BUND Tickets bei den Grünen und DIE LINKE. E-Mail-Bestellungen dazu bitte an: Hamburg@bund.net
  • Neue lange Leitung – Hamburgs unnötige Fernwärme-Baustelle

Energiewende: Hamburg macht Rückschritte“ berichtet der NDR und schreibt: „In Hamburg ist die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern im vergangenen Jahr um 20 Prozent angestiegen. 94 Prozent des Stroms in Hamburg stammten aus nicht nachwachsenden Rohstoffen wie Kohle oder Erdöl, teilte das Statistikamt Nord am Mittwoch mit. Der Anstieg dieser fossilen Energieträger gehe vor allem auf das neue Kraftwerk Moorburg zurück: Es sei im Laufe des Jahres stark hochgefahren worden. Die Menge des aus Kohle erzeugten Stroms stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Millionen Megawattstunden (MWh) auf 8,5 Millionen MWh. Die gesamte Stromerzeugung stieg auf zehn Millionen MWh, das sind 17 Prozent mehr als 2015.“

Die Taz-Nord berichtet ebenfalls und bringt die Reaktion der grün geführten Hamburger Umwelt- und Energiebehörde: „Die Umweltbehörde erklärte die Entwicklung mit der Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks Moorburg. Die Anlage hatte im Jahr 2015 in mehreren Schritten mit der Stromerzeugung begonnen. Die beiden Kraftwerksblöcke haben eine Leistung von jeweils 827 Megawatt. “ Für die Hamburger Klimabilanz ist der in Hamburg verbrauchte Strom maßgeblich und nicht die Erzeugung“ , sagte Behördensprecher Jan Dube.“

Als wäre das wirklich ein Grund zur Beruhigung, wenn eine andere Bezugsgröße die Hamburger Bilanz verbessert, aber die erhöhten CO2-Emissionen, die Vattenfall zu verantworten hat, dennoch die Klimakatastrophe anheizen.

Weiter heißt es bei der Taz-Nord dazu: „Hinter der rückläufigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien steckt kein Trend“ , versicherte Behördensprecher Dube. Die niedrigere Zahl sei mit Sonderfaktoren zu erklären, beispielsweise mehr Flautetagen für die Windkraft oder Veränderungen in der Struktur und im Betrieb von Müllverwertungsanlagen. Der Ausbau der ökologischen Stromerzeugung gehe weiter. Dube erwähnte den geplanten Ersatz des Kohlekraftwerks Wedel durch erneuerbare Komponenten und die jüngste Inbetriebnahme von modernen Windrädern im Stadtteil Curslack und beim Unternehmen Arcelor Trimet. (dpa)“

Gegen die Moorburg-Emissionen hilft der Ersatz in Wedel, von dem Dube spricht, jedoch gar nichts. Im Gegenteil: Eine der Planungsvarianten der grünen Umwelt- und Energiebehörde sieht vor, dass Vattenfalls Kohlemonster Moorburg sogar künftig noch besser ins Geschäft kommt und einen größeren Industriebetrieb mit Wärme versorgen darf. Siehe dazu: Neue Fernwärmetrasse: Moorburger Kohle-Wärme durch die Hintertür? Behörde leitet Planverfahren ein

Vattenfall ist in Hamburg immer noch ein Garant für die Klimakatastrophe: In den Vattenfall-Kraftwerken Wedel (Fernwärme und Strom), Tiefstack sowie Moorburg erzeugt Vattenfall immer noch Strom und Wärme mit Kohle. Und immer noch wird dies in gewohnter Schönfärberei präsentiert. So ist z.B. über das Kraftwerk Tiefstack bei Vattenfall zu lesen: „Das Kraftwerk ist sowohl für die Grundlast- als auch für die Spitzenlastproduktion ausgestattet. Die Grundlasteinheit wird mit Steinkohle betrieben, während die zwei für die Spitzenlastversorgung genutzten Heizkessel mit Erdgas und leichtem Heizöl befeuert werden. Die Kraftwerke sind mit modernsten Rauchgasreinigungsanlagen bestückt. Diese sorgen dafür, dass die aus dem 120 Meter hohen Schornstein abgegebenen Rauchgase die zulässigen Grenzwerte deutlich unterschreiten.“

Sind die Schornsteine hoch genug, dann schaffen es die „modernsten Rauchgasreinigungsanlagen“ wenigstens, die Grenzwerte zu unterschreiten. Danke Vattenfall.

Mit hohen Schornsteinen ist den NachbarInnen des Kohle-Heizkraftwerks in Wedel nicht wirklich geholfen. Nicht nur Lärm und CO-Emissionen sind den Vattenfall-NachbarInnen mit Blick auf das marode Heizkraftwerk Wedel ein Dorn im Auge. Immer wieder kommt es trotz zahlreicher Nachrüstungen zum Partikel-Auswurf, der auf Gärten, Autos und sonstigen Flächen „abregnet“. „Nachbarn des Kraftwerks fordern Betriebsstopp“ heißt es deshalb im Abendblatt über die Forderungen der betroffenen BürgerInnen. Die SHZ berichtet: „Die Genehmigung muss entzogen werden“.

Aachener Friedenspreis für Zivilen Ungehorsam – Junepa wegen Büchel-Blockade vor Gericht

Umweltverbände und Online-AktivistInnen könnten sich ein Beispiel nehmen: Der renommierte Aachener Friedenspreis ist in diesem Jahr an zwei Gruppen verliehen worden, die mit Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen Atomwaffen und Krieg aufmerksam machen. Ausgezeichnet wurden die italienische Friedensinitiative „No Muos“, die sich für die Schließung von Militärkasernen auf Sizilien einsetzt, und das deutsche Jugendnetzwerk „JunepA“ für ihre Aktionen gegen Atomwaffen und Rüstungsexporte, gegen den Freihandel und für Klimaschutz. Junepa hatte u.a. an Aktionen am US-Fliegerhorst Büchel in Rheinland-Pfalz teilgenommen und eine Blockadeaktion in Unterlüß gegen den Panzer- und Waffenproduzenten Rheinmetall organisiert. Anfang nächster Woche stehen Junepa-AktivistInnen wegen der Büchel-Aktion in Cochem vor Gericht. Der Aachener Friedenspreis wird seit fast 30 Jahren an Menschen verliehen, die sich in ihrem Umfeld für eine friedliche Welt einsetzen.

„Ziviler Ungehorsam gilt als der bürgerliche Aufstand gegen Ungerechtigkeit – auch, wenn das bedeutet sich gegen staatliche Entscheidungen und Aktivitäten zu wenden“, berichtet die Aachener Zeitung aus Anlass der 30. Preisverleihung. Und Urban Priol sagte als Laudator dazu: „Ich bin mit zivilem Ungehorsam groß geworden. Heute sind wir zahm, deshalb bin ich so froh über diese beiden Organisationen“.

Weiter heißt es in dem Bericht über Junepa: „Gleiches gilt vielleicht auch für JunepA, das immer wieder im ganzen Land Unternehmen wie den Waffenhersteller Rheinmetall oder auch Militäreinrichtungen wie den Nato-Atomwaffenstützpunkt in der Eifel blockieren. Zuletzt legten sie bei den jüngsten Protestaktionen im rheinischen Braunkohlerevier bei Erkelenz ein RWE-Kohlekraftwerk lahm. „Für den Frieden braucht es alternative Energielösungen abseits von Kohle und Atom, das Ende von Gewalt durch den Staat, mehr globales Denken und lokales Handeln, die Abschaffung von Waffen, Gerechtigkeit zwischen dem globalen Süden und Norden, solidarisches Miteinander, die Öffnung aller Grenzen, zivile Konfliktlösungen und hierarchiefreie Umgangsformen“, listeten die Vertreter von JunepA Einsatzfelder auf. Urban Priol ließ sie wissen: „Bei euch geht mir das Herz auf. Der ständige Dialog mit Gleichaltrigen ist notwendig. Überlasst Eure Zukunft nicht uns Alten!““

Für ihre Aktionen müssen sich die AktivistInnen von Junepa nun vor Gericht verantworten. Auf ihrer Homepage informiert das Jugend-Netzwerk: „Gerichtsprozesse Büchel: „Wir haben vor genau einem Jahr die Landebahn des Fliegerhorsts Büchel blockiert, auf dem amerikanische Atomwaffen stationiert sind. Hier findet ihr den Bericht dazu. Nun stehen wir dafür vor Gericht. Uns werden Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vorgeworfen. In zwei Verhandlungen werden wir dem Richter/der Richterin deutlich machen, warum unsere Aktion am Atomwaffenlager notwendig und legitim war. Wir brauchen dringend Unterstützung:

Seid dabei am 18. September um 13.30 Uhr am Amtsgericht Cochem

Die zweite Verhandlung (mit den anderen Angeklagten) findet wahrscheinlich am 18. Oktober statt, wird aber vielleicht noch verlegt. Auch beim zweiten Termin ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen kommen und sich solidarisch zeigen. Wir werden euch hier informieren, wenn der Termin feststeht.

Atomwaffen gehen uns alle etwas an, lasst uns dem Gericht zeigen, dass wir viele sind!“

Fernwärme Hamburg und Energienetzbeirat: Umweltbehörde erklärt Wedel-Ersatz zur Geheimsache

Die Grün geführte Umweltbehörde hat gestern im Energienetzbeirat die Planungen für den Ersatz des maroden Heizkraftwerks Wedel für die Fernwärmeversorgung der Hansestadt zur Geheimsache erklärt und keine weiteren Informationen zum Stand der Prüfung der Szenarien und zur bevorstehenden Investitionsentscheidung gegeben. In der „Aussprache“ fand dies vielfältige Kritik unter den Mitgliedern des Netzbeirats und seines Sprechers Professor Dr. Werner Beba. Der Beirat gilt als Beratungsgremium der Umweltbehörde. Als Minderheitspartner von Vattenfall in der Hamburg Wärme GmbH ist die Umweltbehörde beteiligt, wenn es darum geht, die Investitionen zum Wedel-Ersatz auf den Weg zu bringen. Entscheidungen sollen im Herbst getroffen werden, derzeit läuft eine detaillierte Prüfung.

Für den Anschluss von neuen CO2-armen Anlagen im südlichen Hafenbereich soll eine neue Fernwärmetrasse unter der Elbe über Othmarschen nach Bahrenfeld verlegt werden. Als Folge der Planungen würde das Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg im südlichen Hafen einen wichtigen Industriekunden mit Wärme versorgen, der bislang an die Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm angeschlossen ist. Vattenfall würde damit den Betrieb des 1600 MW Kohlekraftwerks wirtschaftlich verbessern und die Kraft-Wärme-Kopplung deutlich ausbauen. Das aber ist aus Sicht des BUND und anderer Klimaschützer im Energienetzbeirat nicht sinnvoll. Statt der sogenannten Süd-Variante favorisieren sie eine veränderte Nord-Variante. Dies würde auch dazu führen, das Heizkraftwerk Wedel früher abschalten zu können.

Die Umweltbehörde sicherte jedoch zu, bis zum 26. Oktober – vor einer Entscheidung bei Hamburg Wärme – den Beirat umfassend über die laufenden Prüfungen der Szenarien zu informieren. Die nächste (öffentliche) Sitzung des Beirats wird am 2. November stattfinden. Ein bereits vorliegender Antrag des BUND (PDF) zur Beschlussempfehlung für den Beirat könne dann noch entsprechend aktualisiert und zur Abstimmung am 2. November gestellt werden.

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