Unser Hamburg – Unser Netz: Senat rekommunalisiert Fernwärmeversorgung

Hamburg wird offenbar nun im dritten Schritt der Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ auch die Fernwärmeversorgung vom bisherigen Eigentümer Vattenfall übernehmen. Das geht aus einem Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen in der Bürgerschaft hervor (Drucksache 21/10233) „Die Prüfungen sollen Ende des Jahres abgeschlossen sein, sodass ab 2018 mit der Umsetzung begonnen werden kann“, heißt es dort zur Übernahme der Fernwärme. Dem Antrag muss die Bürgerschaft zwar noch zustimmen, aber das dürfte reine Formsache sein. Damit würde nach dem Stromnetz (Vattenfall), dem Gasnetz (E.on) nun auch die Fernwärme wieder vollständig in die öffentliche Hand gehen.

Strittig aber bleib derzeit noch die Frage, wie die dringend notwendige Alternative für das marode Heizkraftwerk in Wedel aussehen soll, wo Umwelt-Gruppen und Umweltbehörde sehr unterschiedlicher Auffassung sind. Am Donnerstag dieser Woche wird es dazu im Energienetzbeirat vermutlich eine eher strittige Debatte geben. Sollte eine von der Umweltbehörde bevorzugt geprüfte Südvariante zum Zuge kommen, dann wäre der Neubau einer teuren Fernwärmetrasse unter der Elbe hindurch erforderlich. Außerdem würde Vattenfall dann sein Kohlekraftwerk in Moorburg besser im Markt platzieren können: Ein Industriekunde im Hafen würde dann nicht mehr wie jetzt von der MVR mit Wärme versorgt, sondern eben aus Moorburg. Die Umwelt-Initiativen und der BUND fordern daher eine Nordvariante, um möglichst schnell aus Wedel auszusteigen und Moorburg nicht wirtschaftlich besser zu stellen.

In dem Antrag 21/10233 der Senats-Fraktionen in der Bürgerschaft ist nun folgendes zum Thema Fernwärme zu lesen: „Erwerb der Fernwärme: Derzeit arbeitet der Senat daran, den Rückkauf des Fernwärmenetzes und den damit verbundenen Erzeugungsanlagen in die Wege zu leiten. Der Senat wird die Call-Option zum Rückkauf der verbleibenden 74,9 Prozent zum 31.12.2018 ausüben und somit den Übergang des Fernwärmesystems in öffentliche Hand vollziehen. Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) arbeitet derzeit an einer kohlenstoffarmen Lösung für den Ersatz des Kohlekraftwerk Wedel. Hierfür prüft die BUE unterschiedliche Varianten nördlich und südlich der Elbe, in denen industrielle Abwärme und erneuerbare Wärmequellen eine wichtige Rolle für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung Hamburg spielen. Hierfür werden die technischen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen für die Nutzung industrieller Abwärme der Firmen TRIMET Aluminium SE und ArcelorMittal Germany Holding GmbH und die Nutzung der Wärme aus der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm geprüft. Weiter wird der Einsatz von Großwärmepumpen an den Standorten Dradenau und Wedel, die Errichtung eines Biomasse-Heizkraftwerks und eines Zentrums für Energie und Ressourcen der Stadtreinigung sowie die Errichtung eines Aquiferspeichers geprüft. Ein Anschluss des Kohlekraftwerks Moorburg an die Fernwärmeversorgung ist nicht vorgesehen. Die Prüfungen sollen Ende des Jahres abgeschlossen sein, sodass ab 2018 mit der Umsetzung begonnen werden kann. Hierdurch werden Versorgungskapazitäten aufgebaut, die die schnellstmögliche Abschaltung des Kohlekraftwerk Wedel nach Ausübung der Call-Option durch den Senat sicherstellen.“

Entscheidung zur Wärmeversorgung Hamburg: Neue Fernwärmetrasse könnte Rekommunalisierung kippen

Die Entscheidung, wie das marode und klimaschädliche Heizkraftwerk in Wedel zur Fernwärmeversorgung in Hamburg ersetzt wird, steht demnächst an. Die Vorbereitungen für den Bau einer neuen Fernwärmetrasse vom Hamburger Süden durch den Hafen in Richtung Othmarschen und Bahrenfeld sind angelaufen. Eine Investitionsentscheidung bei Hamburg Wärme steht im Oktober/November auf dem Plan. Vattenfall hält 74,9 Prozent, die Stadt Hamburg bislang 25,1 Prozent. Bevor Hamburg Wärme entscheidet, findet am 7. September die neunte öffentliche Sitzung des Energienetzbeirats statt. Zwei Anträge liegen zur Sitzung auf dem Tisch, die deutlich machen, worum es geht: Fernwärmeversorgung mit oder ohne Vattenfall und das Kohlekraftwerk Moorburg. Die Entscheidung dürfte maßgeblichen Einfluss auf die Rekommunalisierung der Fernwärme haben, die nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ ansteht.

Der ehemalige Vattenfaller und heutige Vertreter der Handelskammer im Energienetzbeirat, Dietrich Graf, will die Klimabilanz der Wedel-Alternativen mit Moorburg bewertet wissen (PDF). Der Antrag ignoriert im Kern die Beschlusslagen in der Hansestadt: Nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“, nach dem auch die Fernwärme demnächst rekommunalisiert werden muss, schließt Kohle in der Wärmeversorgung grundsätzlich aus. Darüber hinaus ist auch der rot-grüne Koalitionsvertrag gegen eine Berücksichtigung von Kohle in der Fernwärme. Eine vorzunehmende Klima-Betrachtung der derzeit behandelten Alternativen ist sinnvoll. Moorburg darf dabei aber keine Rolle spielen.

Ein weiterer Antrag vom BUND Hamburg (PDF, siehe unten) spricht sich entschieden gegen eine Planung aus, bei der das Klimamonster Moorburg zugunsten von Vattenfall wirtschaftliche Vorteile erhält und künftig mehr klimaschädliche Wärme verkaufen kann. Der Antrag vom BUND spricht sich vor dem Hintergrund der bestehenden Alternativ-Betrachtungen im Ergebnis dafür aus, die mit einem Süd-Szenario verbundene neue Fernwärmeleitung nicht zu bauen, sondern die Nord-Variante umzusetzen, die nicht nur Moorburg außen vor hielte, sondern auch einen schnelleren Ersatz von Wedel ermöglichen würde.

Nach derzeitigen Behörden-Planungen ist davon auszugehen, dass sich der rot-grüne Senat hinter die Vattenfall-Variante mit dem Neubau einer teuren Fernwärmeleitung stellen wird. Das könnte mit Blick auf die anstehende Entscheidung zur Rekommunalisierung der Fernwärmeversorgung vor dem Hintergrund des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ erhebliche Folgen haben: Die Kosten für die neue Leitung müssten bei einer Übernahme dann ebenfalls von der Stadt getragen werden. Ob das aber dann noch wirtschaftlich darstellbar ist, kann angezweifelt werden.

Bis spätestens zum 19. Januar soll Vattenfall laut der Antwort des Senats aus eine Kleine Anfrage des LINKEN-Abgeordneten Stephan Jersch (Drucksache 21/9466, PDF) mitteilen, welchen Unternehmenswert die Fernwärme haben soll. Die Gespräche dazu haben laut Senat bereits begonnen: „Mit Vattenfall sind Gespräche aufgenommen worden, um schon in diesem Jahr eine Verständigung auf einen Schiedsgutachter zu erzielen, dessen Aufgabe die Bestimmung des Unternehmenswertes wäre, wenn die HGV den von Vattenfall unterbreiteten Vorschlag nicht akzeptiert.“ Spätestens Ende Januar bzw. im Februar 2018 dürfte dann möglicherweise schon Klarheit darüber bestehen, ob Hamburg der Verpflichtung des Volksentscheids folgt und nach dem Strom- und dem Gasnetz auch die Fernwärme von Vattenfall zu 100 Prozent übernimmt.

Klar dürfte angesichts der Bedeutung dieser Frage (verbindliche Umsetzung des Volksentscheids) sein, dass nicht allein die grün geführte Umweltbehörde mit Vattenfall am Tisch sitzt, sondern auch die SPD mit ihren zuständigen und meist mächtigeren Behörden. Bürgermeister Scholz hat zwar versprochen, den Entscheid umzusetzen, aber dabei spielen auch haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen eine Rolle. Stimmen die nicht, kann er die Übernahme abblasen. Auch seitens der CDU- und FDP-Fraktion erhält Vattenfall trotz des verbindlichen Volksentscheids Unterstützung (siehe den Link oben).

Es liegt auf der Hand, dass eine Investionsentscheidung für die neue Fernwärmetrasse also auch den Unternehmenswert belasten würde und damit die Umsetzung des Volksentscheids zur Rekommunalisierung gefährden kann. Doch von dieser enormen Bedeutung spricht von Seiten der grünen und sozialdemokratischen Fraktionen in der Bürgerschaft bzw. von SenatsvertreterInnen derzeit niemand. Vattenfall dürfte das gefallen.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert den BUND-Antrag im Energienetzbeirat:

Antrag: Ersatz Kohlekraftwerk Wedel

Sitzung Energienetzbeirat 07. September 2017

Der Energienetzbeirat möge beschließen: Der Energienetzbeirat empfiehlt nach Abwägung der vorliegenden Gutachten und Expertenmeinungen der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Kombination verschiedener Erzeugungsanlagen nördlich der Elbe (Nord-Szenario) als beste Möglichkeit, das veraltete Kohlekraftwerk am Standort Wedel zu ersetzen.

Begründung:

Der Ersatz des Kraftwerkes in Wedel mit einem Nordszenario bietet folgende Vorteile:

  • Ein Nord-Szenario ist schneller umzusetzen. Damit würde ein früheres Abschalten des alten Kohlekraftwerkes Wedel möglich. Dies käme
  • dem Klimaschutz, der Verminderung des Schadstoffeintrages im Westen Hamburg und den Anliegern in Wedel direkt zu gute.
  • Der teure Bau einer Elbquerung mit einer ggf. strittigen Trassenführung im Bezirk Altona würde entfallen. Damit wäre zudem eine wie immer geartete Einspeisung von Wärme aus dem Kohlekraftwerk Moorburg in das Fernwärmenetz der VWH verhindert. Dies entspräche den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages „Zusammen schaffen wir das moderne Hamburg“, der zufolge ein Neuanschluss kohlebefeuerter Erzeugungsanlagen an das städtische oder andere Wärmenetze ausdrücklich nicht unterstützt werden soll.
  • Nach Einschätzung der Beratungsgesellschaft LBD, die von der BUE mit einer Bewertung der Handlungsoptionen zur Ablösung des HKW Wedel beauftragt wurde, liegt mit dem Szenario Nord C eine ökonomisch darstellbare Lösung (Wärmekosten inkl. Infrastruktur) mit einem vergleichsweise hohen Anteil an erneuerbarer Wärme (EE-Anteil ca. 50 %) vor (siehe Präsentation auf der 07. Energienetzbeiratssitzung vom 11. Mai 2017).
  • Das Nordszenario entspricht größtenteils der Vorzugsvariante, die bereits im sogenannten „BET-Prozess“ im Jahre 2015-2016 vom Gutachterbüro BET zusammen mit unabhängigen Experten der Hamburger Fernwärme als bestmögliche Lösung für den Wedel-Ersatz erarbeitet wurde.
  • Der Einsatz von Erdgas-KWK-Lösungen (z. B. „Kieler Modell“ – während der 7. Energienetzbeiratssitzung am 11. Mai 2017 vorgestellt) bietet die Möglichkeit, eine modulare und damit flexible Erzeugung aufzubauen, die perspektivisch für den Einsatz von mit Windstrom gewonnenem Wasserstoff offen ist (Power-to-Gas-Lösung). Damit ließe sich mittelfristig der Anteil an EE in der Wärmebereitstellung imNord-Szenario wesentlich stärker erhöhen als bei einem Süd-Szenario.
  • Mit der Umsetzung eines Nord-Szenarios werden die Vorgaben des Volksentscheides zur Rekommunalisierung konsequent umgesetzt. Die identifizierten EE-Wärme-Potenziale des Süd-Szenarios könnten weiterhin südlich der Elbe genutzt werden.

Manfred Braasch, BUND Hamburg, 17.08.2017

Volksentscheid Energienetze: BUND Hamburg handelte gemeinnützig – Urteil für mehr Demokratie

Zu den tragenden Säulen des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von Vattenfall und E.on gehörte der BUND. Immer wieder war der Umweltverband während des über Jahre dauernden Prozesses von unterschiedlichen Akteuren angegriffen worden. Unter anderem mit dem Argument: Er dürfe so einen Volksentscheid gar nicht betreiben, weil er als gemeinnütziger Verein damit politisch jenseits seiner Aufgaben aktiv wäre. Eine gerichtliche Überprüfung führte sogar zum Entzug der Freistellungserklärung in den Jahren 2010 und 2011, schien damit diesen Argumenten Recht zu geben. Eine enorme Belastung für das Handeln eines Vereins, der maßgeblich durch Spenden finanziert wird. Und eine Art Disziplinierung seines politischen Handels. Auch Attac kann davon ein Lied sind. Der BUND Hamburg ging gerichtlich durch alle Instanzen. Jetzt hat der oberste Bundesfinanzhof die Sache klar gemacht: Eine gemeinnützige Körperschaft wie der BUND Hamburg, die nach ihrer Satzung den Umweltschutz fördert, darf sich mit allgemeinpolitischen Themen befassen, sofern sie parteipolitisch neutral bleibt, sich an ihre satzungsmäßigen Ziele hält und die von der Körperschaft vertretenen Auffassungen objektiv und sachlich fundiert sind. Ein Urteil mit Signalwirkung für mehr Demokratie!

Mit einer Pressemitteilung reagierte der BUND Hamburg zu diesem auch bundesweit bedeutsamen Urteil für andere gemeinnützige Vereine: „Engagement des BUND im Rahmen der Volksinitiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ war nicht gemeinnützigkeitsschädlich“, heißt es in der Überschrift. Weiter schreibt der Umweltverband: „Der BUND Hamburg kommentiert die heutige Veröffentlichung des Urteils (Az. X R 13/15, hier direkt als PDF) des Bundesfinanzhofes (BFH) zu seiner Revision wie folgt. „Wir sind sehr froh über die Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Das erstinstanzliche Urteil des Finanzgerichtes Hamburg wurde aufgehoben. Entscheidend ist aber auch, dass das höchste deutsche Finanzgericht bestätigt hat, dass unser Engagement in den Jahren 2010 und 2011 im Rahmen der Volksinitiative UNSER HAMBURG UNSER NETZ nicht gemeinnützigkeitsschädlich gewesen ist. Damit erlangt das Urteil auch eine bundesweite Bedeutung. Die direkte Demokratie und das Engagement gemeinnütziger Vereine, in denen bundesweit zigtausend Menschen aktiv sind, werden klar gestärkt“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Zum Hintergrund: 2011 hatte es aus der Bürgerschaft heraus den massiven Vorwurf gegeben, dass der BUND Hamburg durch sein Engagement für die Rekommunalisierung der Energienetze außerhalb des Satzungszwecks „Umweltschutz“ handele. Insbesondere schließe die damit verbundene Beeinflussung der politischen Willensbildung die Gemeinnützigkeit aus. Die Finanzverwaltung Hamburg hatte sich damals dieser Auffassung angeschlossen. Es folgte ein komplizierter Rechtsstreit über mehr als sechs Jahre. Der BUND Hamburg wurde in der Sache von der Kanzlei Esche, Schümann und Commichau vertreten.“

Der NDR berichtet über dieses wichtige Urteil und erinnert mit Blick auf die damaligen Auseinandersetzungen um den Volksentscheid zunächst daran: „Im Anschluss stellten einige Oppositionspolitiker die Gemeinnützigkeit des BUND in Frage. Wer eine Volksinitiative gründe, betätige sich politisch und könne dafür keine Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, so ihr Argument.“ Das jetzige Urteil, so der NDR weiter, führe zu „Erleichterung beim BUND“.

Das damalige Urteil des Hamburger Finanzgerichts, mit dem die Freistellungsbescheide des BUND für die Jahre 2010 und 2011 widerrufen worden waren, lastete jahrelang auf dem Hamburger Umweltverband, der in seinen Entscheidungen über seine politische Aktivitäten angesichts des laufenden Verfahrens immer wieder sehr genau prüfen musste, wie er sich zu politischen Projekten und Kampagnen stellen konnte, ohne weitere Risiken für seine Spendenbasis einzugehen. Vor diesem Hintergrund ist der „Freispruch“ durch den Bundesfinanzhof nicht nur eine Bestätigung gegenüber den damaligen Kritikern, sondern bringt auch Klarheit für das überparteiliche politische Engagement in Umweltfragen, in denen der Umweltverband sich engagiert oder engagieren wird.

Über das Urteil berichtet auch die Plattform „lto“ (Legal Tribune online). Dort ist unter anderem zu lesen: „In seinem Urteil weist der BFH ausdrücklich darauf hin, dass er die im Einspruchsverfahren vom Finanzamt vertretene These zum zulässigen Ausmaß des politischen Engagements gemeinnütziger Körperschaften nicht für überzeugend hält.“

Allgemeinpolitische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften, Urteil vom 20.3.2017   X R 13/15

Eine wegen Förderung des Umweltschutzes gemeinnützige Körperschaft darf sich mit allgemeinpolitischen Themen befassen, wenn sie parteipolitisch neutral bleibt, sie sich dabei an ihre satzungsmäßigen Ziele hält und die von der Körperschaft vertretenen Auffassungen objektiv und sachlich fundiert sind. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 2017 X R 13/15 gilt dies in besonderem Maße, wenn eine Körperschaft nach ihrer Satzung den Umweltschutz fördert, weil in diesem Bereich ein großer Teil der wirksamen Maßnahmen nicht durch den Einzelnen, sondern nur durch den Gesetzgeber getroffen werden können.

Im entschiedenen Fall hatte ein Spender einem Verein, der den Umweltschutz durch zahlreiche Einzelprojekte fördert, einen Geldbetrag zugewendet. Die Spende war zweckgebunden zur Unterstützung der Durchführung eines Volksbegehrens, das die Rekommunalisierung von Energienetzen zum Gegenstand hatte. Der Verein stellte hierfür eine Zuwendungsbestätigung aus. Das Finanzamt (FA) hielt dies für unzulässig, da die Unterstützung eines Volksbegehrens eine unzulässige politische Betätigung darstelle und der Umweltschutz durch ein Volksbegehren nicht unmittelbar gefördert werde. Das Finanzgericht (FG) hat diese Fragen offengelassen, die Klage aber schon deshalb abgewiesen, weil der Verein seine Aufwendungen für das Volksbegehren nicht von dem Bankkonto, auf dem die Spende eingegangen war, sondern von einem anderen Bankkonto bezahlt hatte.

Dem ist der BFH nicht gefolgt. Nach dem Urteil des BFH verlangt das gemeinnützigkeitsrechtliche Gebot zeitnaher Mittelverwendung nicht, genau den konkreten, von einem Spender zugewendeten Geldschein oder genau das auf einem bestimmten Bankkonto der Körperschaft durch Spendeneingänge entstandene Guthaben innerhalb der gesetzlichen Frist für die gemeinnützigen Zwecke zu verwenden. Vielmehr genügt es, wenn die projektbezogenen Aufwendungen von einem anderen Bankkonto der Körperschaft bezahlt werden. Es kommt daher allein auf eine Saldo-Betrachtung an.

Weil aber hinsichtlich der Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen noch einige andere Fragen zu klären sind, hat der BFH das Verfahren an das FG zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.

Dabei weist der BFH ausdrücklich darauf hin, dass es fraglich sei, ob die vom FA vorgebrachten Argumente die Annahme rechtfertigen, der Kläger habe mit seinem Eintreten für die Rekommunalisierung der Energienetze nicht mehr dem Ziel des Umweltschutzes gedient. Beim gegenwärtigen Stand des Verfahrens seien zudem keine Gesichtspunkte erkennbar, die dafür sprechen könnten, dass die Unterstützung der Volksinitiative durch den Kläger seine Verpflichtung zur parteipolitischen Neutralität verletzt haben könnte. Er habe nicht zur Unterstützung einer bestimmten politischen Partei aufgerufen. Zudem treten nahezu alle relevanten politischen Parteien dafür ein, den Klimawandel zu begrenzen und erneuerbare Energien zu fördern.

Bundesfinanzhof, Verknüpftes Dokument, siehe auch:  Urteil des X.  Senats vom 20.3.2017 – X R 13/15 –

Atommüll4ever – Wissen für die nachfolgenden Generationen

Was wird mit dem strahlenden Atom(müll)erbe in der Zukunft? Nach über 40 Jahren Atomenergie lagert fast sämtliches radioaktives Material an vielen Orten immer noch oberirdisch und die Suche nach einem „Endlager“ für hoch radioaktiven Müll wird gerade neu gestartet. Wie gefährlich ist das Zeug? Welche Erfahrungen hat die Anti-Atom-Bewegung über den Umgang mit dem Atommüll durch Behörden und Unternehmen? Und wie können diese Erfahrungen und dieses Wissen an die nachfolgenden Generationen weiter gegeben werden? „Jugend trifft Erfahrung“ ist ein Projekt, gemeinsam vom Atommüllreport und der BUNDjugend organisiert, gefördert von der Bundesstiftung Umwelt, mit dem dieser Wissenstransfer unterstützt werden soll. Ein weiteres: Die Sommerakademie „Atomares Erbe“ Anfang August in Wolfenbüttel.

Bereits vom 2.–6. August 2017 findet die fast ausgebuchte Sommerakademie in Wolfenbüttel zum Thema „Atomares Erbe – Herausforderungen für die nächste Generation“ statt, die sich vor allem an Studierende richtet und bei der die TeilnehmerInnen auch in die ASSE und in den Schacht Konrad einfahren werden.

Ein weiteres Projekt der im Atommüllreport zusammen geschlossenen Umweltverbände und Anti-Atom-Gruppen startet mit einem Workshop Mitte September im Wendland (Gorleben) unter dem Titel „Jugend trifft Erfahrung“. Mit an Bord der zunächst auf drei Workshops geplanten Reihe ist die BUND-Jugend. Außerdem sollen im Rahmen dieses Projekt Erklärvideos und Unterrichtsmaterial für Schulen erarbeitet werden.

Inzwischen ist für diese Generations-Weiterbildung unter dem Dach des Atomüllreports einiges an Struktur aufgebaut: Zwei Koordinatorinnen haben mit dem Standort Braunschweig (Nähe Schacht Konrad, ASSE, Eckert und Ziegler, unweit von Morsleben) die Arbeit aufgenommen. Über das Jugendprojekt informiert der Atommüllreport hier. Dort heißt es zu den Zielen des Projekts: „Rückwirkend betrachtet, wird kaum mehr jemand leugnen, dass nur durch den kritischen Sachverstand in der Bevölkerung und deren Bereitschaft, sich den Fehlentwicklungen der Energiepolitik entgegen zu stellen, diese teilweise korrigiert werden konnten. Doch selbst wenn die Stilllegung der Atomkraftwerke inzwischen gesetzlich verankert ist, bleiben die Probleme mit dem Atommüll. Gerade weil die möglichst sichere Verwahrung der radioaktiven Abfälle für Hunderttausende von Jahren eine kaum lösbare und mit immensen Kosten verbundene Anforderung ist, ist es eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die nächste Generation für die vorhandenen und künftigen Probleme zu sensibilisieren. Auf der anderen Seite ist schon jetzt zu beobachten, dass diese Weitergabe der Verantwortung in die nächste Generation kein Selbstläufer ist, sondern die spezifischen Dynamiken der kommenden Generation berücksichtigen muss, sollen Wissen und Erfahrungen nicht verloren gehen.“

Nach dem Auftakt-Workshop im Wendland vom 15.-17. September (Anmeldung bis spätestens 24. August 2017 über das Formular auf der Seite der BUNDjugend) folgen weitere Runden vom 12.-14. Oktober in Karlsruhe und am 27./28. Januar 2018 in Berlin. Zu den jeweiligen Inhalten der Workshops gibt es hier weitere Informationen.

Energienetz rekommunalisiert – Hamburgs Gasnetz wieder unter öffentlicher Kontrolle

Die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ ist einen Schritt weiter: Der Senat hat heute die Übernahme des Gasnetzes von E.on beschlossen. Zuvor war bereits das Stromnetz von Vattenfall wieder zu 100 Prozent in die öffentliche Hand übernommen worden. Nun steht noch die Übernahme der Fernwärme auf dem Plan und damit in Verbindung die Frage, wie das alte und klimaschädliche Kohle-Heizkraftwerk in Wedel bei der Rekommunalisierung bestmöglich und schnell ersetzt werden kann. Darüber soll laut Behörde für Umwelt und Energie im vierten Quartal 2017 entschieden werden. Die Rückkaufoption für die Fernwärme muss der Senat 2018 entscheiden.

Mit dem Gas- und Stromnetz hat Hamburg nun wieder direkten Zugriff auf zwei wichtige Infrastuktur-Instrumente und bekommt damit auch „mehr Spielraum“ – wie die Umweltbehörde feststellt – für die Energiewende. Nicht mehr private Konzerne wie Vattenfall und E.on kontrollieren dieses Energiesystem, sondern nunmehr wieder die öffentliche Hand. Der Hamburger Senat setzt damit im zweiten Schritt nun das Ergebnis des Netze-Volksentscheids um und stärkt damit die Rekommunalisierung und demokratische Mitbestimmung in der Energiepolitik.

Strittig bleibt damit nur noch die Übernahme der Fernwärme und die Frage, wie das Kohle-Heizkraftwerk in Wedel ersetzt werden kann. Während die Behörde derzeit eine Variante südlich der Elbe favorisiert, in der eine neue Trasse in den Norden eine zentrale Rolle spielt, sprechen sich NGOs, darunter der BUND Hamburg, für eine Nord-Variante ohne diese Fernwärmetrasse über die Elbe aus. Der Grund: Vattenfall würde beim derzeitigen Stand der Planungen bei der Süd-Variante aus dem Kohle-Klima-Monster Moorburg Wärme für einen Industriebetrieb ausspeisen und damit direkt wirtschaftliche Vorteile erzielen. Außerdem könnte die Fernwärmetrasse über die Elbe in den Norden Vattenfall und sein umweltschädliches Kohlekraftwerk Moorburg Zugang zu neuen Kunden im Norden ermöglichen. Diese – und andere Nachteile der Süd-Variante – so die Umweltgruppen, könnten mit einer Nord-Variante ohne Wärmetrasse über die Elbe vermieden werden. Außerdem könnte diese Nord-Variante möglicherweise schneller realisiert werden und damit auch Wedel schneller vom Netz gehen.

Welche Lösung am Ende zum Tragen kommt, ist seit Monaten Thema in der Auseinandersetzung unter anderem im Energienetzbeirat, in dem Unternehmen, Verbände, Fraktionen und Umweltgruppen vertreten sind. Dieser Energienetzbeirat ist als Beitrag zur Demokratisierung der Hamburger Energiepolitik als Folge des Volksentscheids vom Senat eingerichtet worden.

Dokumenation der PM des BUND Hamburg:

„Rücknahme des Gasnetzes entspricht dem Willen des Volksentscheids

BUND fordert bei der  Rücknahme des Wärmenetzes eine konsequente Weichenstellung in Richtung erneuerbare Wärmeversorgung

Zur Rücknahme des Hamburger Gasnetzes in die Öffentliche Hand zum 1. Januar 2018 erklärt der 2. Vorsitzende des BUND Hamburg, Dirk Seifert:

„Nach der bereits vollzogenen vollständigen Übernahme des Stromnetzes von Vattenfall ist der Rückkauf des Gasnetzes von E.on ist ein zweiter guter Schritt für die Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ im Jahr 2013.

Nun kommt es darauf an, auch bei der noch ausstehenden Übernahme der Fernwärme von Vattenfall zu einer Lösung zu kommen, die schnellstmöglich dafür sorgt, dass das klimaschädliche Kohleheizkraftwerk Wedel vom Netz gehen kann, ohne dass über eine Hintertür das Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg in die Wärmeversorgung eingebunden wird.“

Der BUND Hamburg setzt sich in der laufenden Debatte um mögliche Alternativen für das Kraftwerk Wedel dafür ein, eine „Nordvariante“ zur Grundlage zu machen und keine Wärmetrasse unter der Elbe hindurch zu bauen. Den aktuellen Beschluss der BUND-Mitgliederversammlung vom 27. Juni 2017 finden Sie im Anhang.“

Dokumentation der PM der Behörde für Umwelt und Energie:

„Volksentscheid wird weiter umgesetzt – Senat stimmt dem Rückkauf des Gasnetzes zum 1. Januar 2018 zu

Das Gasnetz kommt nach 17 Jahren wieder komplett zurück in den Besitz der Stadt. Der Senat hat heute beschlossen, die 2014 vereinbarte Kaufoption auszuüben und den vollständigen Rückkauf des 7300 Kilometer langen Verteilnetzes mit Wirksamkeit zum 1. Januar 2018 zu vollziehen. Hamburg wird dann  100 Prozent der Anteile an der Hamburg Netz GmbH (HNG) halten.

Seit 2012 ist die Stadt als Minderheitsgesellschafterin mit 25,1 Prozent an der Gasnetzgesellschaft beteiligt. Der Kaufpreis für den 74,9-Prozent-Anteil liegt wie damals festgelegt bei 275 Mio. Mit dem Kauf der restlichen Anteile vom bisherigen Mehrheitsgesellschafter E.ON wird der Volksentscheid vom September 2013 in einem weiteren Punkt umgesetzt. Eine Mehrheit der Hamburger Bürgerinnen und Bürger hatte damals für einen kompletten Rückkauf des Strom-, Gas- und Fernwärmenetzes gestimmt.

Das Stromnetz ist bereits seit 2016 wieder komplett in den Händen der Stadt. Für die Fernwärme (Leitungen und Kraftwerke) besteht eine Rückkaufoption für das Jahr 2019. Derzeit arbeitet die Behörde für

Umwelt- und Energie an einem Konzept für den Ersatz des Kohlekraftwerks in Wedel durch mehrere dezentrale  Anlagen mit möglichst vielen erneuerbaren Wärmequellen. Eine Entscheidung darüber soll im vierten Quartal 2017 getroffen werden.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie, erklärt: „Der Volksentscheid zum Netzerückkauf wird jetzt in einem weiteren Punkt konsequent umgesetzt. Das ist eine gute Nachricht. Mit den Netzgesellschaften im öffentlichen Besitz bekommt die Stadt mehr Spielraum für die Umsetzung der Energiewende. Das Gasnetz mit seinen rund 150.000 Anschlüssen spielt eine wichtige Rolle für die Versorgungssicherheit in Hamburg.“

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