Fehlende Betroffenheit? Darf grüne Landtagsabgeordnete in Bayern Atomtransporten aus Forschungsreaktor Garching widersprechen?

Zielort Zwischenlager Ahaus in NRW. Über 150 Behälter mit hoch radioaktivem Atommüll sollen aus der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich demnächst per gepanzerter LKWs über die Straßen NRWs dorthin rollen. Auch aus dem Atomforschungsreaktor in München-Garching sind Atomtransporte geplant. Während der BUND NRW gegen die Transporte aus Jülich bereits vor dem Verwaltungsgericht in Berlin klagt, läuft mit Blick auf Garching noch das Widerspruchsverfahren bei der Genehmigungsbehörde BASE. Auch die bayerische Landtagsabgeordnete Claudia Köhler (Grüne) hat neben dem BUND Bundesverband und der Stadt Ahaus (NRW) Widerspruch gegen die Atomtransporte aus Garching nach Ahaus eingelegt.

Noch im Dezember wird bei den geplanten Transporten von Jülich nach Ahaus ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin im Eilverfahren erwartet. Den Versuch des Betreibers JEN bzw. des Atomtransporteunternehmens Orano-NCS (Hanau), den Müll schon auf die Reise nach Ahaus zu schicken, hatte das Gericht unterbunden. Wann die Transporte – auch nach einem Urteil rollen könnten – ist noch offen. Nach Forderungen der Polizeigewerkschaft wird nun erstmal auch noch an einem Strahlenschutzkonzept für die Polizeieinsätze gearbeitet. Immerhin dürften tausende Sicherheitskräfte rund um diese hoch radioaktiven Atomtransporte zum Einsatz kommen. So hat die GdP z.B. verlangt, dass die Einsatzkräfte mit Dosismetern ausgestattet sein müssten, um die Strahlenbelastung beim Einsatz überwachen zu können.

In Garching dürften sich die Atomtransporte derzeit weiter verzögern. Einerseits, weil nach Informationen der Grünen die geplante Wiederinbetriebnahme des seit fast fünf Jahren stillstehenden Atomforschungsreaktors in Garching sich weiter verzögern dürfte (siehe Kleine Anfrage, Atomforschungsreaktor München Garching 2000 Tage außer Betrieb).

Derzeit wäre aber auch rechtlich ein Transport nicht möglich (s.o), weil – anders als im Fall Jülich-Ahaus – kein Antrag auf Sofort-Vollzug vom Betreiber, der TU München, gestellt wurde. Die Widersprüche gegen die Atomtransportgenehmigung durch das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) haben daher automatisch aufschiebende Wirkung. Gegenüber umweltFAIRaendern.de hatte die Pressestelle des FMR II  mitgeteilt, dass ein Antrag auf Sofort-Vollzug derzeit nicht geplant oder in Vorbereitung sei.

Zu denen, die bei BASE Widerspruch eingelegt haben, gehört auch die Grüne Landtagsabgeordnete Claudia Köhler. BASE ist jedoch derzeit dabei zu prüfen, ob die Abgeordnete nach Atomrecht überhaupt berechtigt ist, einen solchen Widerspruch zu erheben. In einem umweltFAIRaendern vorliegenden Schreiben fordert BASE, dass die Abgeordnete ihre Betroffenheit durch die Risiken der radioaktiven Transporte nachweisen müsste.

Problem: Die Routen der Atomtransporte gelten als absolute Geheimsache bzw. Verschlusssache, sodass die Betroffenen jenseits der Abfahrstelle gar nicht wissen können, ob oder dass sie betroffen sind. In ihrem Antwortschreiben zur Aufrechterhaltung ihres Widerspruchs schreibt die Abgeordnete Claudia Köhler an BASE: „Wie aber sollte ich dabei – detailhaft – nachweisen können, inwiefern und wo genau örtlich diese Beziehung besteht? Wie genau sollte ich meine rechtlichen Möglichkeiten nutzen, wie sollte ich die etwaige Gefahr einer Beeinträchtigung meiner Gesundheit darlegen können, wenn die Transportstrecke als Verschlusssache behandelt wird?“

Ihre Betroffenheit begründet die Abgeordnete im Weiteren mit der „räumlichen Beziehung“: „Mein Arbeitsort erstreckt sich auf den gesamten Landkreis München, insbesondere den Stimmkreis München-Land Nord, mein Wohnort ist im südlichen Landkreis. Dazu erstreckt sich meine Arbeit als Mitglied des Landtags mit fachlich-spezifischen Aufgaben auch großflächig auf sämtliche bayerischen Regionen.“

Die Prüfung durch BASE hält an, auch was die Widersprüche der Stadt Ahaus und des Bundesverbands des BUND Deutschland angeht.

Unverantwortliche Atomenergie: AKW-Betreiber Hamm meldet Insolvenz – Wer zahlt die Milliarden-Euro-Zeche?

Der Betreiber des seit Jahren stillgelegten Hochtemperatur-Reaktors in Hamm-Uentrop (NRW) hat Insolvenz angemeldet. Zuvor hatte die „Hochtemperatur-Kernkraftwerk Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)“ (HKG) per Gerichtsverfahren versucht, die Stilllegungs- und Rückbaukosten des in den 1980er Jahren havarierten Atommeilers auf das Bundesland NRW abzuwälzen und war damit gescheitert. Es geht dabei um Kosten, die offiziell bei rund 750 Mio. Euro veranschlagt werden, die aber ohne Probleme auch die Milliarden-Euro-Grenze überschreiten können. Hinter der GmbH stehen die Energieriesen RWE und Preußen Elektra, die nun die Kosten auf die Steuerzahler:innen abwälzen wollen, nachdem schon der Betrieb wirtschaftlich ein Desaster war. In kleinerem Umfang sind an der GmbH aber auch die NRW-Städte Bielefeld, Aachen, Hagen und Wuppertal beteiligt, die für die Kosten grade stehen müssten.

Über die Betreibergesellschaft berichtet „energiefirmen„:  „RWE Power, Eon-Tochter Preussen Elektra und kommunale Energieversorger betroffen – Die Betreibergesellschaft des THTR-Reaktors in Hamm-Uentrop ist die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG). Hauptanteilseignerin ist die RWE Power AG mit rd. 39 Prozent, gefolgt von der Eon Tochter Preussen Elektra (ca. 39%) sowie der Arbeitsgemeinschaft Versorgungsunternehmen (AGV) mit rd. 22 Prozent. Die AGV ist ein Zusammenschluss von kommunalen Energieversorgern, darunter u.a. die Stadtwerke Bielefeld, Stadtwerke Hagen, Stadtwerke Aachen und die Stadtwerke Wuppertal (WSW).“ Außerdem werden auf der Betreiberseite THTR auch Dortmund und Bremen genannt.

Aktuell berichtet u.a. die Wirtschaftswoche jetzt zu der Insolvenz der HKG und schreibt: „Die HKG-Gesellschafter sehen sich nicht in der Pflicht, einzuspringen. „Die Gesellschafter der HKG sind über die bereits geleisteten Beiträge hinaus nicht zu weiteren Zahlungen verpflichtet“, heißt es dazu etwa vom Energiekonzern RWE. HKG-Geschäftsführer Dannert verweist wiederum auf den Bund und das Land NRW: Man habe nichts unversucht gelassen, durch Verhandlungen mit den Rahmenvertragsparteien eine Insolvenzanmeldung zu vermeiden. „Da diese Gespräche jedoch bislang ohne Ergebnis geblieben sind, ist es nun Sache der für die Kernenergie zuständigen Behörden beim Bund und im Land NRW, die weitere Abwicklung zu organisieren“, so Dannert.“

Update 06102025 – auf Telepolis wird über die Kosten berichtet, die für den Bau des THTR entstanden: „Die Baukosten von insgesamt 2.045 Millionen Euro für den THTR-300 wurden maßgeblich vom Steuerzahler finanziert. Mit 1.284 Millionen Euro war der Bund und mit 233 Millionen Euro war das Land NRW beteiligt, während sich der Anteil der Betreibergesellschaft auf 167 Millionen Euro beschränkte und die Hersteller 100 Millionen Euro zu den Baukosten beitrugen. 261 Millionen Euro wurden über Darlehen finanziert.“

Und Telepolis erwähnt auch einen wichtigen Aspekt, der für den Bau dieser Reaktorlinie damals sehr wichtig war. „Der Hochtemperaturreaktor war eine Weiterentwicklung der militärischen Graphitreaktoren zur Plutoniumerzeugung, und in den Brennelementkugeln war offensichtlich auch auf 93 Prozent angereichertes, waffenfähiges und leicht abtrennbares Material enthalten. Mit der Technik des Hochtemperaturreaktors wollte sich die damalige Bundesregierung wohl auch die Zugriffsmöglichkeit auf waffenfähiges Material erhalten.“ In dem Artikel wird auch darauf hingewiesen, dass die deutschen Pläne zu heftigen Auseinandersetzungen mit den USA führten. Dabei spielten auch die deutschen Deals mit Brasilien eine wichtige Rolle. Bezogen auf den THTR schreibt Christoph Jehle auf Telepolis: „Die Lieferungen von hochangereichertem Uran für Hochtemperaturreaktoren wurden allerdings im Jahre 1977 von US-Präsident Jimmy Carter wegen der erhöhten Proliferationsgefahr bei diesem Brennstoff gestoppt“.

Neuordnung Entsorgung 2017 – AKW Betreiber zahlen Rückbau – Staat übernimmt Atommüll-Entsorgung

Für Stilllegung und Rückbau der alten Atommeiler sind in Deutschland die ehemaligen AKW-Betreiber zuständig. Aus den über die Jahre des Betriebs gebildeten steuerfreien ! Rückstellungen werden die Kosten des Rückbaus, der meist deutlich über zehn Jahre dauert, finanziert. Nach dem Atomausstieg in Folge der Katastrophe von Fukushima hat die Bundesregierung im Jahr 2017 einen „Neuordnung der nuklearen Entsorgung“ beschlossen, weil schon damals die Atomkonzerne „drohten“, sich Arm zu rechnen, um sich nach den fetten Jahren mit großen Atomstromgewinnen von den Kosten der Atommüll-Entsorgung zu drücken.

Darauf hatte die damalige Bundesregierung die Atomkonzerne zwar für die Kosten zum Rückbau der Atommeiler weiterhin in der Pflicht belassen, ihnen aber die Kosten für die dann erforderliche langfristige Lagerung aller Atomabfälle gegen eine einmalige Zahlung von rund 24 Mrd. Euro abgenommen. Damit sind die Atomkonzerne seit 2017 per Gesetz und mit einem zusätzlichen Vertrag von der weiteren Haftung für die Kosten der Atommüllentsorgung entlastet und die Steuerzahler:innen in der Verantwortung. CDU/CSU und SPD sowie FDP und Grünen hatten dem damals im Bundestag zugestimmt.

Damit blieb aber grundsätzlich das Risiko bestehen, dass die jeweiligen AKW-Betreiber weiterhin die Möglichkeit hatten und haben, sich im Zweifelsfall von der Verantwortung für die Finanzierung für Stilllegung und Rückbau zu verabschieden.

Aus den rund 24 Mrd. Euro der Atomkonzerne für den Atommüll wurde der im staatlichen Besitz befindliche Kerntechnische Entsorgungsfond KENFO gegründet. Dessen Aufgabe ist es, die von den Atomkonzernen eingezahlten Beträge künftig derart anzulegen, dass damit die langfristigen Kosten der Atommüll-Entsorgung bezahlt werden können.

Stadt Ahaus widerspricht: Atomtransportegenehmigung Garching – Ahaus derzeit nicht rechtskräftig

Während der BUND gegen die geplanten gefährlichen 152 Atomtransporte von Jülich nach Ahaus im Eilverfahren vor Gericht klagt, hat die Stadt Ahaus sich gegen einen solchen Weg entschieden. Wenige Tage nach den Kommunalwahlen in NRW teilt die Bürgermeisterin Karola Voß in einer Pressemeldung aber mit, dass sie gegen die ebenfalls geplanten zwei Atomtransporte mit jeweils fünf hoch radioaktiven und atomwaffenfähig angereicherten Uran-Brennelementen aus dem Forschungsreaktor München-Garching bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, dem BASE, Widerspruch eingereicht hat. Umweltverbände und Anti-Atom-Gruppen rufen für den 4. Oktober zu einer Demonstration nach Ahaus auf und bereiten Aktionen vor. Auch in München sind Proteste gegen die gefährlichen Atomtransporte in Vorbereitung. (Foto: Betreiber)

Hintergrund ist, dass BASE für die Transporte von Jülich nach Ahaus auf Antrag der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) bzw. vom beauftragten Transportunternehmen Orano.NCS den Sofort-Vollzug genehmigt hat. Demgegenüber hatten die Betreiber des Garchinger-Reaktors, die Technische Universität (TU) München, einen solchen Antrag bisher nicht gestellt. Nach derzeitiger Rechtslage ist damit durch den Widerspruch der Stadt Ahaus für die aus München geplanten Atomtransporte eine aufschiebende Wirkung erreicht, bis das BASE über den Widerspruch entschieden hat oder ein noch zu stellender Antrag der TU auf Erteilung einer Genehmigung für den Sofort-Vollzug vom BASE genehmigt wird.

Dokumentation der PM der Stadt Ahaus:

19. September 2025

Stadt hat Prüfung abgeschlossen

Die Stadt Ahaus wird gegen die im August 2025 erteilte Transportgenehmigung für 152 Castoren der JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten. Eine vorausgegangene intensive und anwaltlich begleitete Prüfung hatte ergeben, dass durch den vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) genehmigten und etwa 190 Kilometer durch das Land Nordrhein-Westfalen führenden Transport von Jülich nach Ahaus abwehrfähige Rechte der Stadt wohl nicht rechtswidrig berührt werden.

Bürgermeisterin Karola Voß erklärt dazu: „Die Frage, ob die Transporte und anschließende Aufbewahrung in Ahaus erfolgen sollen, ist eine Frage, die politisch von Bund und Land verantwortet werden muss. Wir hätten uns, gerade mit Blick auf die weiter andauernde Endlager-Suche, eine andere Entscheidung und entsprechende Unterstützung gewünscht.“

Die Stadt hatte sich gegen die, neben der Transportgenehmigung erforderlichen und 2016 erteilten, Aufbewahrungsgenehmigung bereits gerichtlich zur Wehr gesetzt. Diese Genehmigung gestattet der Betreiberin des Zwischenlagers Ahaus die Lagerung der 152 Behältern des Typs Castor THTR/AVR. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte im Dezember letzten Jahres die dagegen gerichteten Klagen rechtskräftig abgewiesen.

Rechtsbehelfsverfahren bezüglich FRM II-Castoren

Zeitgleich mit der Transportgenehmigung für die Jülich-Castoren hatte das BASE im August 2025 zudem zwei Genehmigungen (Aufbewahrungs- und Transportgenehmigung) für Castoren des Typs MTR 3 aus der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) in Garching bei München erteilt. Diesbezüglich hat die Stadt Ahaus Widerspruchsverfahren beim BASE eingeleitet. Akteneinsichtnahmen und Prüfungen stehen hier aus. Diese Widerspruchsverfahren haben aufschiebende Wirkung. Transport und Einlagerung dürfen bis zur Entscheidung nicht erfolgen.

Von der Seite der BI Ahaus:

Bundestag: „Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus“ – Grüne lehnen im Umweltausschuss Antrag der Linksfraktion ab!

(Update 12/09 beachten!!) Die Grünen Mitglieder im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags haben heute gegen einen Antrag der Linksfraktion gestimmt, der die Bundesregierung auffordert, die unnötigen Atomtransporte mit hochgefährlichem Atommüll von Jülich nach Ahaus zu stoppen. Die Grünen in NRW hatten diese Formulierung im Koalitionsvertrag mit der CDU gewählt, um die inzwischen atomrechtlich genehmigten Atomtransporte (nach Ahaus) zu verhindern und den weiteren Verbleib (in Jülich) zu erreichen. Doch weder in NRW noch in der Ampelkoalition hatten die Grünen erkennbar an der Umsetzung dieser Zielsetzung gearbeitet. In der Ampel hatten die Grünen sogar ausdrücklich Beschlüsse unterstützt bzw. herbeigeführt, die den Abtransport nach Ahaus förderten. Jetzt lehnten die Grünen-Mitglieder im Umweltausschuss des Bundestags den Antrag ab.

(UPDATE 12/09: Es gab keinen Änderungsantrag.  Es gibt eine gewisse Unklarheit, was genau die Grünen im Umweltausschuss versucht haben wollen, um mit den Linken irgendeine Form von Verabredung zu bekommen. Einen eigenen Antrag der Grünen gab es nicht. Den Linken Antrag lehnten die Grünen ab. (Statt sich vielleicht zu enthalten?) Die taz berichtet dazu nun aktuell: „Kritik an Grünen wegen Atom-TransportenNein heißt jaIm Bundestag lassen die Grünen einen Antrag gegen Castor-Transporte durch Nordrhein-Westfalen durchfallen. Ak­ti­vis­ten und Linke kritisieren das.„(*) Ich hatte schon an anderer Stelle mal drauf hingewiesen und das hier im Kontext nicht mehr verdeutlicht: In einem kleinen Umfang bin ich seit Juli  und befristet bis Ende Dezember für die zuständige Abgeordnete der Linksfraktion tätig.)

Die Linke in NRW und die atompolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag reagieren gemeinsam in einer PM, die hier online ist. Die PM ist unten als Dokumentation zu finden!

Erst vor kurzem hatte auf Initiative der Linken nach Gesprächen mit Grünen aus NRW und Bundestag noch diese Initiative stattgefunden:

Dennoch stimmten die Grünen nun im Umweltausschuss gegen den Antrag der Linksfraktion. Anti-Atom-Verbände und Initiativen protestieren gegen die geplanten Atomtransporte. Am 4. Oktober soll eine Demonstration in Ahaus stattfinden. Siehe u.a. hier bei der BI Ahaus (11 Uhr, Rathausplatz in der Ahauser Innenstadt).

Update 11/09: Die BI Ahaus hat mit einer PM auf die Klage des BUND und das Abstimmungsverhalten der Grünen im Bundestag reagiert (Siehe unten, die PM ist hier direkt als PDF)

Update 11/09: Der Bundestag  berichtet auf seiner Seite ohne Angaben zum Abstimmungsverhalten in diesem Text über die nicht-öffentliche Sitzung.

Weitere Informationen zu den Hintergründen der geplanten Atomtransporte von Jülich (und München-Garching) nach Ahaus:

In der Liste der TOPs der NICHT-ÖFFENTLICHEN 10. Sitzung des Umweltausschusses am 10. September wird der Antrag der Linksfraktion angeführt (PDF):

„Tagesordnungspunkt 15 – Antrag der Abgeordneten Mareike Hermeier, Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus, BT-Drucksache 21/58″

Dokumentation der PM der Linken aus dem Bundestag und Landesvorstand NRW: 

Der Antrag der Linksfraktion, die unnötigen Atomtransporte mit gefährlichem Atommüll von Jülich nach Ahaus quer durch NRW zu stoppen und für eine verbesserte Zwischenlagerung im Standort in Jülich zu sorgen, wurde heute im Umweltausschuss des Bundestags abgelehnt.

Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete Mareike Hermeier: „Neben CDU/CSU, SPD und AfD haben auch Die Grünen gegen den Antrag meiner Fraktion gestimmt. Das ist das Gegenteil von dem, was die Grünen immer wieder öffentlich behaupten. Wer in Sonntagsreden Widerstand gegen die gefährlichen und unnötigen Atommüll-Transporte ankündigt, aber im Bundestag dann dafür stimmt, ist schlicht unglaubwürdig und macht sich mitschuldig an jeder weiteren Eskalation.“

Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Linken in NRW ergänzt: „Die verwelkten Grünen haben sich damit nicht nur in NRW aus der Anti-Atompolitik verabschiedet. Auch in NRW glänzt das Grün geführte zuständige Wirtschaftsministerium unter Mona Neubaur durch mangelndes Handeln gegen die Transporte. Wir Linken machen weiter Druck, um die gefährlichen, teuren und unnötigen Transporte zu verhindern und rufen zur Teilnahme an der landesweiten Demonstration am 4.10. in Ahaus auf. Atomausstieg bleibt Handarbeit.“

Link zum Antrag:

dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100586.pdf

Dokumentation PM der BI Ahaus:

Pressemitteilung: BI begrüßt Klage des BUND gegen Castor-Transporte – Unverständnis über Zick-Zack-Kurs der Grünen im Bundestag

Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus begrüßt die Entscheidung des BUND NRW, gegen die Genehmigung der Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus zu klagen und insbesondere gegen die Anordnung des Sofortvollzugs dieser Genehmigungen vorzugehen.

Für einen Sofortvollzug gibt es keinerlei vernünftigen Grund, nachdem der Atommüll in Jülich schon seit 12 Jahren dort in einem Lager rumsteht, das gar keine Genehmigung mehr hat. Das Forschungszentrum Jülich und seine Entsorgungsgesellschaft JEN haben seitdem alles getan, um den Neubau eines zeitgemäßen Lagers in Jülich zu verhindern. Schlimmer noch: die dahinter stehenden Bundesministerien für Finanzen und Forschung haben diese Haltung unterstützt. Jetzt die Notwendigkeit eines Sofortvollzugs des Transports nach Ahaus zu behaupten, ist der reine Hohn“, so BI-Sprecher Hartmut Liebermann.

Für Unverständnis bei der BI sorgt auch die Tatsache, dass die Bundestagsfraktion der Bündnisgrünen gestern im Umweltausschuss des Bundestags gegen den Antrag der Linken gestimmt hat, auf die problematischen Castortransporte nach Ahaus zu verzichten und für den Neubau eines Lagers in Jülich einzutreten. Bei der Vorlage des Antrags am 26. Juni im Bundestag hatte sich der Vertreter der Grünen noch dafür ausgesprochen. „Dieser Zick-Zack-Kurs der Bundes-Grünen ist für uns nicht nachvollziehbar“, so BI-Vorsitzender Burkhard Helling.

Bürgerinitiativen und Umweltverbände rufen zu einer Demonstration gegen die geplanten Atommülltransporte für den 4. Oktober (Beginn 11 Uhr am Ahauser Rathaus) auf. Die BI Ahaus lädt außerdem Interessierte zu ihrem öffentlichen Stammtisch am kommenden Montag (15.9.) ab 20 Uhr im Büro der BI (Bahnhofstr. 27) ein.

BUND klagt gegen Atomtransporte durch NRW

Nachdem der Widerspruch gegen die geplanten 152 Atomtransporte mit hoch radioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus von der zuständigen Genehmigungsbehörde abgewiesen wurde (umweltFAIRaendern berichtete), hat der Umweltverband BUND NRW nun in einer PM mitgeteilt, dass er per Eilantrag Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht hat. Damit soll zunächst erreicht werden, dass der erteilte Sofort-Vollzug der Genehmigung von BASE ausgesetzt wird und die Atomtransporte nicht durchgeführt werden können, bis es zu einer Entscheidung in der Hauptsache kommt. Damit unterstützt der Umweltverband die Proteste und Aktionen von Anti-Atom-Gruppen und Umweltschützenden. Die PM des BUND NRW gleich unten als Dokumentation.

  • Anti-Atom-Verbände und Initiativen protestieren gegen die geplanten Atomtransporte. Am 4. Oktober soll eine Demonstration in Ahaus stattfinden. Siehe u.a. hier bei der BI Ahaus (11 Uhr, Rathausplatz in der Ahauser Innenstadt).

Weitere Informationen zu den Hintergründen der geplanten Atomtransporte von Jülich (und München-Garching) nach Ahaus:

Wichtig in der Frage des Sofort-Vollzugs ist das vermeintliche Öffentliche Interesse an der Umsetzung der Genehmigungen. Während BASE diese betont, bestreitet der BUND dieses Interesse.  In seiner Begründung, warum der Sofort-Vollzug der atomrechtlichen Genehmigung auf Antrag von JEN bzw. Orano kein Problem wäre, sagt das BASE u.a.: „Gleichzeitig werden mit dem Transport nach Ahaus keine irreversiblen Fakten geschaffen, da die spätere Abtransportierbarkeit gewährleistet ist.“ Damit beruft sich BASE aus ein aberwitziges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Eilverfahren im Zusammenhang mit einem Atomtransport aus La Hague nach Philippsburg, wo das Gericht meinte: Es wäre kein Problem, den Atommüll aus LaHague einfach wieder zurückzuschicken, wenn im Hauptsacheverfahren sich herausstellt, dass der Atomtransport doch rechtswidrig war.

Hier die Meldung als Dokumentation:

Dokumentation der PM:

BUND geht mit Eilantrag gegen Castortransporte vor

10. September 2025 | Atomkraft, AVR Jülich, Atompolitik, Klima & Energie

Transportgenehmigung soll ausgesetzt werden

    • BASE hält am Sofortvollzug der Transportgenehmigung fest
    •  Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt
    • Kein öffentliches Interesse an Atommülltransporten

Düsseldorf, Berlin | Mit einem beim Verwaltungsgericht Berlin eingereichten Eilantrag geht der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung für die Castortransporte zur Beförderung von knapp 300 000 radioaktiven Brennelementen von Jülich nach Ahaus vor. Damit will der Umweltverband erreichen, dass die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 26.08.2025 gegen den vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erlassenen Beförderungsgenehmigungsbescheid wiederhergestellt wird. Die Klage war notwendig geworden, da das BASE den BUND-Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der am 25.08.2025 erteilten Beförderungsgenehmigung von Jülich nach Ahaus abgelehnt hat.

Das BASE argumentiert, dass im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Interessenabwägung das öffentliche Interesse sowie das private Interesse der Genehmigungsinhaberin für eine jederzeit ausnutzbare Beförderungsgenehmigung die Interessen des BUND an der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs überwiegen würde und die Anordnung der sofortigen Vollziehung deshalb weiter Bestand haben müsse.Der BUND hält die vom BASE für den Sofortvollzug vorgebrachten Gründe nach wie vor für wenig stichhaltig.  Allein der Umstand, dass der jetzt angeblich so dringlich zu beseitigende Rechtszustand seit 12 Jahren untätig hingenommen wurde, dokumentiere das Fehlen jeglicher Dringlichkeit.

Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Es ist dreist vom BASE, auf einem sofortigen Vollzug zu bestehen. Das Bundesamt argumentiert auch damit, dass bereits bestehende Absprachen in erheblichem Umfang getroffen worden seien und dies ohne Sofortvollzug ‚frustrieren‘ würde. Wir sind aber frustriert, dass man so weit reichende Entscheidungen nicht nach Sicherheitsaspekten, sondern nach der Praktikabilität und Finanzierung trifft.“

Der BUND macht mit seinem Eilantrag geltend, dass der Transport der Brennelemente nicht hinreichend sicher ist und deren Verbringung von Jülich nach Ahaus insbesondere auch keinen Sicherheitsgewinn bringt. Der BUND hatte deshalb auch gegen die eigentliche Transportgenehmigung Widerspruch eingelegt. Bis zur Klärung der Sicherheitsfrage im Hauptsacheverfahren müsse deshalb die Genehmigung außer Vollzug gesetzt werden.

Das BASE wiederum begründete den Sofortvollzug mit dem komplexen Planungsprozess der Transporte und den erheblichen finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand. „Aber genau das spricht ja dafür, ein anhängiges Rechtsmittelverfahren erst abzuwarten ehe die Castorbehälter auf die Straße geschickt werden“, so Ciesla. „Erst nach juristischer Prüfung ist klar, ob die Transporte überhaupt rechtmäßig sind. Wer dies nicht abwarten will, verpulvert unter Umständen viel Geld und Ressourcen der öffentlichen Hand.“

Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Berlin dem BASE mitgeteilt, dass es davon ausgehe, dass eine Durchführung des Transports nicht vor der erbetenen Stellungnahme und Aktenübersendung erfolgt und dem Gericht vorab angekündigt wird.

Verwaltungsgericht Berlin, 10. Kammer, Aktenzeichen VG 10 L 474/25

 

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